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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-09-09 · N° 37. (9.9.1885) · p. Seite 300

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 37. (9.9.1885)
Date
1885-09-09
Page
Seite 300 (sequence 4)
Language
German
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— 300 — hinzu, daß dieses in erster Reihe eine Pflicht des deutschen Rabbinervcrbandcs wäre***). 3?o|Vtt, 1. September. Die Beerdigung des verstorbenen Coininerzicuraths B. Ja ff 5 fand heute Nachmittag unter außerordentlich starker Betheiligung statt. Nachdem der Sarg, welcher mit zahlreiche» grünenden Topfgewächsen umgeben, in dem schwarz drapirtcn Saale der Wohnung des Verstorbenen gestanden hatte, zum Leichenwagen hinab gebracht worden war, setzte sich der imposante Traucrzug von der Lindenstraße aus in Bewegung. Eröffnet wurde derselbe von der uniformirtcn Compagnie de» Landwehrvcreins, dessen Ehrenmitglied der Verstorbene gewesen war. Dieser schlossen sich an: die Mitglieder der städtischen Feuerwehr und der Rettungsverei», dem der Verstorbene gleichfalls als Ehrenmitglied angchört hatte. Voran wurden die Fahnen und Embleme der Vereine getragen, auch viele Palmzweigc. Dann kamen die Schüler der israelitischen Waisenknabenanstalt, ferner die Schüler und Schülerinnen der beiden oberen Klasse» der städtischen Volksschulen, sowie die Lehrer und Lehrerinnen dieser Schulen; hierauf die Magistrarsbcamtcn, von denen drei reich mit Blumen und weißseidene,i Bändern garnirtc Palmenzweigc trugen; vor den, Sarge ein Mitglied des Landwehrvcreins, ans einet» Kissen die Orden des Verstorbenen tragend. Neben dem Leichenwagen gingen zu beiden Seilen die zahlreichen Magistrats - Unterbeamten mit Macschallstäben und Palmcnzweigcn. Dem Leichenwagen folgten nächst den männlichen Leidtragenden die Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung, die Lehrer der Realschule, Ober-Präsident v. Günther, Consistorial- Präsident v. d. Grübe», sowie zahlreiche Mitglieder des Regierungs-Collegiums, General-Landschafts-Dircctor Slaudy, Polizeirath Schön, Bürgermeister a. D. Hersc, die Mitglieder der Poscncr Handelskammer, die Mitglieder der israelitischen Brüdergemeinde, welcher der Verstorbene angehört hatte. Den Schluß bildete eine Reihe von 40 Equipage», in denen zum Theil die weiblichen Leidtragenden saßen, eine dieser Equipagen war ganz mit Kränzen gefüllt. Auf dem israelitischen Friedhvfe wurde der Sarg vor der Halle niedergesctzt, dort vom Rabbiner Or. Bloch die ergreifende Trauerrede gehalten, und alsdann der Sarg in's Grab versenkt. Die zahlreiche Betheiliguug von Angehörigen aller Confejsioncn und Stände an der Beerdigung ist der beste Beweis, welche hohe Achtung und Liebe sich der Verstorbene durch seine langjährige, selbstlose Wirksamkeit erworben hat. Rakenburg, (Ostpreußen) 2. Scpt. Vorgestern ragte hier die fünfte ordentliche Generalversammlung des Verbandes der Synagogengcmeinden Ostpreußens, nachdem am Abende vorher eine Sitzung des Verbandausschusscs daselbst stattgesunden hatte. Ans dem von dem Verbandsvorsteher Elösser-Insterburg vorgetragenen Vcrwaltungsbcricht für das Jahr 1884/85 entnehmen wir, daß dem Verbände nunmehr bereits 42, also mehr als drei Viertel sämmtlicher Gemeinden Ostpreußens, angehören und derselbe in der Lage war, seine Thätigkcit, welche in einer geordneten Schulinspection, der Unterstützung von Lehramtskandidaten, der Fürsorge für dienstunfähig gewordene Beamte beziehungsweise deren Wittwen und Waisen und der Subvention schwacher Gemeinden zur Anstellung qualifizierter Lehrkräfte gipfelt, in intensiverer Weise fortzusetzen und gegründete Hoffnung vorhanden ist, bei noch regerer Betheiliguug von Privatpersonen als außerordentlichen Mitgliedern, immer wesentlicher zur Hebung der Gemeinden und ihrer Institutionen beitragen zu können. Der Verband gehört dem Deutsch-Israelitischen Gcmcindebund als korporatives Mitglied an und, wenn er mit demselben auch zum größten Theile gleiche Bestrebungen verfolgt, so erscheint seine Svndcrexistenz gerade geeignet, die gemeinsamen Zwecke im engeren Bezirke zu fördern und eine größere Anzahl von Personen zu thätigen Mitarbeitern auf diesem sonst so vernachlässigten Gebiete zu machen. Der dem Deutsch- ♦**) Wr haben bereits einen Antrag auf Erlaß einer „Erklärung" über die hohe Bedeutung von mim nK'Hp üniüd.Gottcsdienstc gestellt. (Red.) Israelitische» Gcmeindebunde von der Versammlung entbotene Gruß wurde von dem Vorsitzenden des letzteren, G. R. Kristellcr-Berlin, auf das Wärmste erwidert. Der Bericht deS Vorsitzende» der Schulinspection, Rabbiner Dr Bamberger- Königsberg, dem eine gedruckte Ucbcrsicht der im verflossenen Jahre bewirkten Jnspection von 16 Schulen zu Grunde lag, ließ ersehen, wie vieles schon in der verhältniß mäßig kurzen Zeit erreicht worden ist, wenn auch noch Mehreres zu erstreben bleibt. Der vorgclcgtc Plan für die nn Jahre 1885/86 zu bewirkende Inspektion von 26 Schulen wurde genehmigt und den Mitgliedern der Jnspection der Dank für ihre selbstlose Mühewaltung ausgesprochen. Ein Referat des Rechtsanwalts Gutfcld-Ortelsburg über Gemcindcabgaben streifte fast sämmtliche Zweige der Gemeindeverwaltung mit Hinweisung auf erforderliche Verbesserungen bei einzelnen Institutionen und wurde beschlossen, über die von dem Referenten beantragte» Resolutionen, mit denen die Versammlung sich schon jetzt im Princip einverstanden erklärte, in der nächste» Generalversammlung des Weiteren zu verhandeln und zu beschließen. Die an die einzelne» Vorträge sich anschließende Diskussion ivar eine äußerst anregende und obwohl, dem Verbandsstatut entsprechend, nur die Delegirten der Gemeinden zur Beschlußfassung berechtigt sind, nahmen an der Discussion nicht nur diese, sondern auch die außerordentlichen Mitglieder und darunter mehrere Gemetndebeamte theil, so daß jeder einseitige Standpunkt vermieden wurde. Der Kassenbericht ergab die erfreuliche Thatsache, daß der Verband ungeachtet eines in Einnahme und Ausgabe mit 1725 Mk. balancierenden Etats bereits eui Vermögen von 3500 Mk. besitzt. Die Wiederwahl sämmtlicher Ausschnßmitglieder sowie des um den Verband hochverdienten Vorstehers bildete den Beschluß der fast sechsstündigen Verhandlungen. Au die ernsten Verhandlungen schloß sich ein Festmahl, bei deni in gewohnter Weise ernste und heitere Trinkjprüche wechselten. Die Gemeinde Rastenburg, und insbesondere deren erster Vorsteher A. Jacvby haben sich durch die gctrvffcnen Arrangements den Dank der auswärtigen Besucher in hohem Maße erivorben. Aus der Stadt Wittenburg in Mecklenburg wird folgender Beitrag zur Würdigung christlicher und jüdischer Humanität gemeldet: Vor einer Reihe von Jahren wurde der Sohn des dortigen Kaufmanns Marlens von der Konffrmation zurückgewiesen, was den Vater veranlaßte, seinen Austritt aus der Witteuburgcr evangelisch-lutherischen Kirchengcmciudc für sich und seinen Sohn zu erklären. Nach Verhandlung mit deni Ober-Kirchenrath zu Schwerin wurde verfügt, daß die Leiche an einem Orte an der Kirchhofsncauer und nicht, wie üblich, in der Lage von Osten nach Westen, sondern von Norde» nach Süden beerdigt werden solle. Die Wiltwe begehrte nun, daß ihr ein Platz neben ihrem verstvrbencu Galten auf dem Friedhöfe gesichert werde. Dies wurde ihr jedoch verweigert und zugleich angeordnet, daß um das Grab ein Graben mit einem Walle errichtet und dadurch sowie mittelst dichter Bepflanzung eine gänzliche Absonderung desselben hergcskellt werde. Dazu aber wollte die Familie sich nicht verstehen. In der Bedrängniß erhielt sic nun von der jüdischen Gemeinde das Anerbieten, der Leiche auf dcnr Friedhofe der letzteren eine Grabstclle zu gewähren und neben derselben auch der Wittwe einen Platz vorzubehalten. Dies wurde mit Dank angenommen und ein Leichengefolge, so zahlreich, wie es Wittenburg noch nicht gesehen, geleitete nun den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte. (Die Wittcnburgcr Synagogen- Gcmcindc und ihre Vertretung hat durch diese echtjüdischc Handlungsweise sich um das Judenthum verdient und den im vorigen Jahre gefaßten Beschluß der Berliner Gemeindevertretung, der, gestützt auf ein durchaus nicht im Geiste des Judenthums abgegebenes ältercs rabbinisches Gutachten, einem nichtjüdischcn Gatten das Grab^ncben seiner jüd. Gattin, mit der er standesamtlich getraut war, auf dem jüd. Begräbnißplatzvcrwcigerte, wett gcinacht.)

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