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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-09-09 · N° 37. (9.9.1885) · p. Seite 299

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 37. (9.9.1885)
Date
1885-09-09
Page
Seite 299 (sequence 3)
Language
German
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Bis jetzt hat namentlich auch der „polmschc Jüd" dergleichen Schopcrhauer'schc Sclbstvernichtungsgclüstc niemals gezeigt, er ist da und wird noch weiter zeigen, was Alles aus ihm werden kamt. Ob nicht auch gerade in ihm ein sehr starkes Germauisations-Elcmcnt steckt, das als Keil das crclusiv reine Slaveitthum an der Ostgrcnze nicht anfkommen läßt? Nennt doch bekanntlich der Nationalrusse beharrlich Polen und Litthaucn nicht „Rußland", — er weiß, daß dort ganz andere Elemente, als die panslavischen, dominircn. Mit diesen Bevbachtuugeii sind wir mit einem Male auf politischem Gebiet. Und das ist doch wohl auch bei derlei Dingen nicht gut atidcrs möglich. Wer, der ehrlich seine Beobachtungen klar legen will, durfte sagen, daß er bei Betrachtung beispielsweise der jetzt von Berlin aus versandten Schulkartc der Alliance ganz von politischen Apcrpus frei geblieben ist. Oder ist cs etwa für das Franzosenthum gleichgültig, daß die afrikanische Nordküste vor Mogadvr bis Tunis jüdisch-französische Schulen aufweisl. Der Großrabbincr Z. Kahn Hot s. Z. in einem Briefe an die „Alliance sranpaisc" unumwunden seine Meinung dahin ausgesprochen, daß die Alliance israelite in gewissem Sinne für die Ausbrcituirg dcr sranzös. Sprache eine Schwcüerallianz derselben sei. Man fängt einstweilen nur in deutschen hcckpvlitischen Kreisen am ningelchrtcn Ende an, aber die Mittel »vd Wege, um ans sitedlichem Wege zu einer Verständigung mit den Juden zu gelangen, sie sind in reicher Frille selbst aus solchen Punkten da, die vielleicht Herrn v. Treilschke unlösbare Schwierigkeiten zu bieten scheinen. Des Judculhum an dcr Grenze hat seinerseits eben auch ein Interesse daran, sich in seinem Sinne deutsch und nicht polnisch weiter zu entwickeln. Selbst von der äußersten deutschen Orthodoxie wird cs ■ doch nicht ganz normal gefunden, wenn beispielsweise in dcutschen Badeorten Süd- und Mitteldeutschlands dem Polen die deutsche Schcchita es ipso nicht konvenirt, oder weitn beispielsweise der um die polnische» Juden so hochverdiente Or. Rüls in Memel cs selbst mit anschcn mußte, daß zur Einweihung des von ihm begründeten Äcth Hainidrasch die Polen sich einen eigene» polnische» Rcbbe herüber kommen ließen. Man hat aber von jener Seite, wie das eben wo Menschen mit Menschen zu thun haben, vorkonimcu muß, mitunter uns die Machtsrage gestellt und da man an vielen Orten wegen des Jndiffercntismus dcr autochthonischcn Juden die Macht eben hatte, so Hot man sie uns fühlt» lassen. Ehrlich hcrausgesagt, so ganz ohne Machtsrage geht es eben bei der Centrallcilung dcr Alliance auch nicht ab. Mitunter glaubte man zu schieben und wird geschoben, hier liegt aber bei dtir Parisern das Hest derart in dcr Hand, daß von durchgrcisendcn Kaulelcn garnicht mehr die Rede ist, zumal bei diesen Dingen, bei denen die Person Alles ist. Man streiche z. B. den seligen l>r. Landsberg-Liegnitz aus dcr Geschichte der Allianz und man hat statt dcr jetzigen Fülle deutscher Thaten — ein leeres Blatt. (Fortsetzung folgt.) Gerichte und Corresporrdenze«. Deutschland. Magdeburg, 4. September. Da in die Zeit des diesjährigen Mnnnövcr des 4. Armeecorps die hohen Feiertage (Rösch Haschono und Jom Kippur.) fallen, fühlten wir uns veranlaßt, bem hiesigen Generalcommando ein Bittgesuch zu unterbreiten, die den vcrschiedcneii Truppcnthcilcn angchörenden jüdischen Soldaten an den genannte» Tagen von den Dienstübungcn zu dispcnsiren und ihircn zu gestatten, dem in den zunächst gelegenen Orten (Halberstadt u. a.) stattfindenden jüd. Gottesdienst beiwohnen zu dürfen. Darauf erhielte» wir vom Chef des Gcncralstabs, Oberst Hassel, de» Bescheid, „daß die dienstlichen Interessen cs Seiner Excellenz dem kommondirende» General (v. Blumenthal) zu seinem Bedauern unmöglicki machen, die gewünschte Dispensation vom Dienste eintreten zu lassen." Der Bescheid ist vom 2. September datirt, unwillkürlich wurde» wir durch dieses Datum daran erinnert, wie vor 15 Jahren mitten im Kriege den jüd. Soldaten die Abhaltung eines besonderen Gottesdienstes zu de» Festtagen nicht nur gestattet, sondern anbefohlen war. Wer gedenkt da nicht des rührenden Tableau's: „Ein Jom Kippur vor Metz"? Bon welchen Hoffnungen waren wir deutschen Juden doch damals erfüllt! Hncsen In dem zu unserem Kreise gehörigen Städtchen Schwarzenau entstand vor einiger Zeit durch ungebührliches Benehmen einiger Gcmeindemitglieder eine Störung des Gottesdienstes. Die Anklage erfolgte, aber die Strafkammer des hiesigen Landgerichts sprach die Ruhestörer frei, und zwar auf Grund des Gutachtens des Hrn. Rabbiners Dr. Ehrcnfeld, welcher bekundete, daß die Thoravorlesung, während welcher die Störung staltgefunden, nicht zum Gottesdienste gehöre, ja überhaupt keine gottesdienstliche Berrichtung sei*). Welch ein horrender Jrrthum, welch eine Verkennung des Wesens des jüdischen Gottesdienstes! Wir möchten im Gegentheil behaupten, das Borlesen aus der Thora bildet den Grundstock des jüd. Gottesdienstes, dcr ja nicht im bloßen Beten und Pijutimsagen besteht, sondern gerade in der Belehrung durch das Gotteswort seinen Mittelpunkt hat, der von einer Reihe gottesdienstlicher Handlungen und Beuedictionen umkranzt ist. Wahrlich, von diesem irrthümlichen rabb. Gutachten eines orthodoxen Rabbiiters (nebenbei gesagt, eines Schülers Hildesheimers und bei Gelegenheit seiner Candidatur tim die Hannoveranischc Landesrabbinerstelle als besonders befähigter, ja einzig geeigneter Candidat von der Hildesheimerschen „Jüd. Presse" gepriesen**) gilt das Wort der Mischna jYTI nbiv* nabfl njlTC, aus solchem Jrrthum geht das größte Unheil hervor; denn ein Haupttheil des jüd. Gottesdienstes, mim rs"“p, steht nicht mehr unter dem Schutz dcr 88 166, 167 des deutschen Strafgesetzbuches, dem Lärmen und Toben während der Thoravorlesung ist Thor und Thür geöffnet; und was für die Vorlesung ans der Thora gilt, gilt doch dann selbstverständlich erst recht von der „Predigt", die ja auch nur der „Belehrung für Erwachsene" dient — und dann ist cs eben mit der Ruhe und Ordnung beim jüd. Gottcsdiesle aus, dann mag mau wieder die MizwoS im Tempel verauctioniren, einander laut übcrbicten, während des Thoravvrlesens sich gemüthlich unterhalten, selbst während die 10 Gebote vorgelescn werden, das ist ja Alles kein Gottesdienst, nur Unterricht für Erwachscue! (Wir können uns dem Vorschlag des uns von befreundeter Seite zugesandten „Jeschurun" (Nr. 36), eines Blattes, das — wir gestchen's offen — unter den 3 orthodoxe» Blättern, die in deutscher Sprache erscheinen, das einzige ist, welches in offener, ehrlicher, unparteiischer und uneigennütziger Weise den orthodoxen Standpunkt vcrtheidigt und deshalb auch schon den Stab über das Hildesheineer'sche Seminar als „orthodox" gebrochen hat — von seiner Bekämpfung des „Israelit" gar nicht erst zu reden — nur anschließen, der dahin geht: „daß es eine ernste Pflicht der jüd. Gesammtheit ist, gegen dieses Gncscner rabbinatliche Gutachten Protest einzulegen." Wir fügen *) Auch die vorn Staatsanwalt eingelegte Revision wurde vom Strafsenat des Reichsgerichts verworfen und zwar ebenfalls in Folge der Ausführungen des rabbin. Gutachtens, daß das Vorlesen aus der Thora nur den Unterrrichtszwecken für Erwachsene diene. **) Jetzt druckt das Blatt in Nr. 34 S. 350 unter Berlin*) das betr. Urthcck des Reichsgerichts pure ab, ohne ein Wort des Tadels, ohne Hinweis auf den Jrrthum des betr. Rabbiners und die schlimmen Consepuenzen. Wenn's nur ein Breslauer gewesen wäre! *) Die der betreffenden „Correspondenz" Vorgesetzten drei' Buchstaben E. G. E. sind wohl fei ne Corresp.»Chiffre, souderu die Initialen von „Reichs-Gericht-Entscheidung".

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