Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 36. (3.9.1885)
- Date
- 1885-09-03
- Page
- Seite 293 (sequence 5)
- Language
- German
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— 293 — -meinbe statt. Vor 2 Jahrzehnten wohnten hier nur einige jüdische Familien, heute zählt die schnell gewachsene Gemeinde nahezu 500 Seelen, Opfersinn und Interesse für den väterlichen Glauben haben ein Gotteshaus gebaut, welches der Gemeinde und dem Judenthum zur Ehre gereicht. Im Style des verstorbenen Baumeisters Oppler in Hannover ist das Haus anfgesührt und reiht sich der neuen katholischen und evangelischen Kirche in seiner imposanten Erscheinung würdig an. Die Einweihung ging in der üblichen Weise vor sich; der Rabbiner der Kölner Synagogen-Gemeinde, Herr Or. Frank, vollzog den Wciheact und hielt die Fcstpredigten. In dem alten Beisaale sprach der Lehrer der Gemeinde, Herr Klestadt, Abschiedsworte, nachdem man vorher das Minchagebct verrichtete, woraus man in einem stattlichen Festzuge in Begleitung der politischen und städtischen Behörden und einer großen Anzahl Theilnehmcnder sich zum neuen Gottcshause begab. In der Festpredigt setzte der Rabbiner die Mission des Gotteshauses, das sich an den Tempel zu Jerusalem eng anschließt, auseinander. Besonders wurde u. A. das friedliche Vcrhültniß hervvrgehoben, das in Gelscnkirchen zwischen de» verschiedenen Eonsessionen besteht! das haben nicht allein die Bürger der Stadt durch Beflaggen ihrer Häuser an den Tagen der Einweihung bewiesen, sondern schon früher hat die Energie des Bürgermeisters es durchgcsctzt, daß seiner Zeit dem Herrn Liebermann von Sonnenberg lein Local in der Stadt zur Verfügung gestellt würde, um seine antisemitischen Lehren zu verbreiten. Am Samstag wies Rabb. Or. Frank in der Predigt aus die Alliance Jsraclite Universelle und den verewigten Montefiore hin und setzte auseinander, wie man das Andenken des großen Philanthropen am schönsten ehrt, wenn man in seinem Geiste wirkt, d. h. die A. I. U. fördert.*) Es bildete sich in der That ein Comits für die Alliance und somit wird man auch in dieser Gemeinde, die bisher noch keine Alliance-Mttglieder zählte, sich an den großen Bund anschlicßcn, der Menschenliebe und Cultur auf seine Fahne geschrieben. Die Synagogen-Gemeinde Gelscnkirchen aber möge erstarken wachsen und blühen! L. Dresden, Ende August. (Or. - Corr.) Der Gemeindcrath hat neuerdings durch einige Beschlüsse den Weg der Umgestaltung ritueller oder gottesdienstl. Functionen fortgesetzt. So ist bei Beerdigungen angeordnct worden, daß die sich Bethciligendcn am Grabe sich nicht mehr der Schaufeln, sondern Körbchen (!) mit Erde bedienen sollen, aus denen die „drei Hände voll Erde" auf den Sarg pietätvoller (!) erscheinen. Ferner sollen die in den Händen verschiedener Mitglieder der Bcerdigungsbrüdcrschaft befindlichen Büchsen, die durch das Geräusch störend wirkten, in einen einzigen auf Stellage ruhenden Opscrstvck für die jüdischen Armen (ein solcher für die städtischen Armen überhaupt steht schon seit vielen Jahren anr Eingang des Gebäudes) umgewandelt werden. Schließlich werden die vorkommenden 30 Schofartöne am Rosch-Haschonoh auf je 10 rcducirt, wobei jedoch auf speciellen Wunsch des Obcr-Rabbinatcs die 20 weggelafienen Schofars zum Schluß des Gottesdienstes „nachgeblasen" werden. (Man scheint allmählich alles rituell Gebotene „wcgzublasen") Komburg v. d. K., 25. August. (Or.-Corr.) Die in Nr. 34 Ihres Blattes aus Wiesbaden gemeldete Nachricht gestatte ich mir noch durch Folgendes zu ergänzen: Schon mi April d. I. sandte das Kgl. Polizeipräsidium in Frankfurt a. M. dem dortigen isr. Gemeindevorstande den Entwurf einer Verordnung über die Beschneidung zur Begutachtung ein. Später scheint die Kgl. Regierung zu Wiesbaden die Sache in die Hand genommen zu haben und so erhielt ich vor ungefähr zwei Monaten einen ähnlichen Entwurf zugeschickt mit der Aufforderung mich gutachtlich zu äußern; wahrscheinlich ist dieselbe Aufforderung an sämmtliche Rabbiner des Regierungsbezirks Wiesbaden ergangen. Einzelne Bestimmungen des Entwurfs sind fast wörtlich einer *) In c Nr. 34 (S. i z gleichem Sinne hat sich auch die „Wochenschrift" in Note) ausgesprochen. (Red.) vom Großherzogl. Oberrath der Israeliten zu Karlsruhe d. d. 10. Januar 1883 erlassenen Verordnung entnommen. Vom theologischen Standpunkte aus ist die bcmerkenswerthestc der Bestimmungen dasBerbot dcr„Meziza"; die anderen Anordnungen betreffen die bei dem Beschneidungsacke zu beachtenden Vorsichtsmaßregeln, sowie die Behandlung der Wunde nach ver Operation. Or. Appel. Battenfeld, 23. August. (Or.-Corr.) „Die Anweisung für die Bcschneidung israelitischer Knaben", welche seitens König!. Rcgiernng zu Wiesbaden entworfen und jedem CultuSvorstandc unseres Bezirks zur Begutachtung vorgelegt ist, lautet wie folgt: „Zum Zwecke der Verhütung von Gefundhcitsbeschädigungen als Folge der Beschneidung erlassen wir nachstehende Anweisung: 1. Derjenige, welcher die Beschneidung israelitischer Knaben im diesseitigen Regierungsbezirke vornehmen will, hat bei dem Königl. KrciSlandrathe Anzeige zu machen, welcher das Gutachten des Königlichen Kreisphysicus über die erforderliche Fertigkeit in Ausführung der Operation, die Kcnntniß der Nachbehandlung der Wunde und des betreffenden Bezirksrabbiners über die Qualification des Gesuchstellers cinzieht und die Genehmigung zur Ausübung jener Funktion ausfcrtigt. 2. Das Messer, sowie das Klemmzängchen muß vor der Einwickelung des Kindes mit einer 4"/, igen Salicilwatte sorgfältig abgewischt und die Klinge des Messers hierauf bis zum Gebrauch in ein Glas mit 3°/, igem Karbolwasser gestellt werden. 3. Das bei der Beschneidung zur Anwendung kommende viereckige Rissen sowie der wurstige Ring müssen häufig erneuert vor jeder Beschneidnng mit absolut reinen Leinen neu überzogen oder umwickelt werden. 4. Der Beschneidcr muß unmittelbar vor dem Akt seine Hände sorgfältig mit Seife waschen, Nägel und Nagelsalze mit einer guten Nagelbürste reinigen und dabei insbesondere Bedacht haben, daß unter den Nägeln, namentlich unter den zugespitzten Daumennägeln kein Schmutz sitzen bleibt. Außerdem sind dann die Hände noch mit dreiprozentigem Carbolwasscr zu waschen. 5. Das Aussaugen der Wunde und die Bespritzung derselben mittelst Weines aus dem Munde (d. h. die Meziza) ist strengstens untersagt. Statt dessen soll durch leichten Druck mittelst eines in Wein getauchten Läppchens von Borlint das in der Wunde befindliche Blut entfernt werden. 6. Die Wunde ist mit einem entsprechend lang und breit zugespitzten Streifen vor 10°/0 Borlint oder mit von sachverständiger Seite aseptisch gemachtem und bis zur Anwendung in einem luftdicht verschlossenen Glase aufbewahrten Zunder zu verbinde» und der Verband mit einem Hcftpflasterstreifchen zu befestigen. Die Unigcbung ist mit einfacher Vcrbandwatte oder mit Borlint abzutrocknen. 7. Zum nachträglichen Abtupfen der Flüssigkeit und der Blutreste in der Umgebung der Wundes darf nur ein ganz neuer Schwamm, der vorher in fünfprozcntiges Karbolwasser gelegt und ausgedrückt worden war, oder Salicylwatte benutzt werden. 8. Eine jede Beschneidung darf nur in Gegenwart oder mit schriftlicher Zustimmung eines approbirten Arztes, welcher vorher das Kind untersucht hat, vorgenommen werden. Bei jedem übleu Zufalle, namentlich sobald die Blutung sehr bedeutend ist, insbesondere wenn sie aus einer Schlagader kommt und stoßweise aus dem Gefäße herausspritzt, ist sofort ein Arzt herbeizurufen. Bis zur Ankunft des Arztes hat der Beschneider die Compression der Wunde vorzunehmen. 9. Sobald ein Beschneider an einem auf andere übertragbaren Leiden erkrankt, hat derselbe bis zur völligen Wiederherstelluug der Vornahme von Beschneidungen sich zu enthalten. 10. Falls die Nachbehandlung der Wunde nicht durch einen approbirten Arzt geleitet wird, so hat der Beschneider