Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 34. (20.8.1885)
- Date
- 1885-08-20
- Page
- Seite 275 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 275 — Von dcn 49 bestehenden Schulen sind 32 Knabenschulen mit 6256 und 17 Mädchenschulen mit 2624 Zöglingen. Die älteste Schule ist die i» Tetuan (Marokko) aus dem Jahre 1862, die jüngste in Tatar-Bazardzik (Bulgarien) aus 1883, Abgesehen von den Pariser Vurbcreitungsschulen, in welchen die Lehrer und Lehrcrinneu für die orientalischen Schulen ausgcbildet werden, vcrtheilcn sich die Schulen in den verschiedenen Ländern folgendermaßen: a. in der europäischen Türkei 15 Schulen mit 2292 Kindern, wovon in Konstantinopel, das eine jüdische Bevölkerung von 40,000 Seele» hat, 12 Schulen mit 1447 Kindern, b) in der israelitischen Türkei 12 Schulen mit 1683 Kindern, o) in Bulgarien 11 Schulen mit 1484 Kindern. d) in Ostrumelien 4 Schulen mit 695 Kindern, e) in Marokko 5 Schulen mit 1147 Kindern, f) in Tunis 3 Schulen mit 1830 Kindern, Die jährlichen Ausgaben dieser Schule» betragen ca, 620,000 Francs (496,000 Mark), wovon die Allianz ca. 260,000 F, (208,000 >M.) beisteuert, während der Rest wesentlich von dcn jüdischen Gemeinden im Oriente selbst getragen wird. Außer den Schulen hat die Allianz besondere Handwerkcrschulcn für Knaben und Handarbeitsschule» für Mädchen eingerichtet, und zwar von crstcrcu 16 mit 426 Lehrlingen, von letzteren 5 mit 75 Schülerinnen, Für diese 21 Anstalten giebt die Allianz jährlich ca, 50,000 F, (40,000 M.) aus, während die localen Zuschüsse ca, 4000 F, (3,200 M.) betragen. Unter dcn 426 Lehrlingen befinden sich unter Andern 78 Schuhmacher, 54 Schneider, 50 Tischler, 31 Schmiede, 8 Wagenbauer, 6 Dachdecker, 6 Hufschmiede u, s. w. Die Einrichtung dieser Schulen ist die größte Wohlthat, welche de» orientalischen Juden ertviesen werden konnte. Diese, bisher unglückliche Bevölkerung, welche nach Hundertlauscndcn zahlt, und in materiellem und geistigem Elende zu verkommen drohte, sicht jetzt einen Weg vor sich, auf welchem, wenigstens die Heranwachsende Generation, zu einem menschenwürdigen Dasein gelangen kann, Haben die neueren politischen Ereignisse, namentlich der Berliner Friede, einem großen Theile dieser jüdischen Bevölkerung die politische Gleichberechtigung gebracht, so mußte dieses Recht ciu todter Buchstabe verbleiben, wenn nicht die moralische und materielle Hebung hinzukam. Durch die Schulen der Allianz wird den orientalischen Juden um so mehr die Zukunft gesichert, als die Gemeinden durch das gute Beispiel ermuntert, sich selbst cmporraffen und überall die Allianzschulcn mit eigenen, mühsam zusammengcbrachten Mitteln zu unterstützen suchen. Dies Erwecken der eigenen Initiative und das Erivachen des Selbstbewußtscins der orientalischen Juden ist vielversprechend für die Zukunft, (Schluß folgt.) Aus der Praxis. Die jüdische Gemeinde meines Geburtsortes Borken in Westfalen, wo übrigens die verschiedenen Confcssionen sehr friedlich zusammenleben, befindet sich in einer eigenthümlichen Verlegenheit, Die katholische Bewohnerin des jüdischen Gemeindehauses will seit 2 Jahren nicht mehr an Sabbath¬ und Feiertagen das Lichtcranzünden in der Synagoge besorgen, wie sie dieses mehrere Jahre hindurch gethan, Veranlassung zu dieser Weigerung gaben ihr Gewissensscrupel, die sie gegen ihren Beichtvater äußerte, welcher persönlich jedoch in dieser Dienstleistung kein religiöses Bedenken fand, die Angelegenheit dagegen dem Herrn Pfarrdechant niiltheiltc. Dieser nun, welchen man in keiner Weise des Judenhasses beschuldigen kann und dessen humane Denkweise auch Andersgläubigen gegenüber allseitig anerkannt ist, fand insofern ein Bedenken in dieser Dienstleistung zu der jüdischen Gvttesverehrung, als das Lichtcranzünden in der Synagoge, wie er glaube, in ftüheren Jahren durch ein päpstliches Verbot, welches bis heute nicht aufgehoben ist, untersagt worden sei. Natürlich wollte nun kein strenggläubiger Katholik das Amt des Lichtcranzündcns weiter übernehmen, — Glücklicherweise fand sich nun sofort unter den sehr wenigen protestantischen Beamtenfamilien eine, welche freiwillig ihre Dienste anbot und bis heute bereitwilligst das Anzünden und Auslöschcn besorgt. Gesetzt aber, es Hütte sich eine solche nicht gefunden, wie dann? — Man ist überzeugt, daß der Pfarrdechant der Wiederherstellung des status quo nicht hinderlich in den Weg treten werde, wenn der Bcivcis erbracht ist, daß eine solche päpstliche Verordnung nicht existire, oder wenn ja, deren Aufhebung bewirkt wird. Aber wer soll in der Provinz Westfalen, wo über 15 000 Glaubensgenossen eines geistlichen Führers und Rathgebers entbehren, bei solcher Angelegenheit in die Schranken treten? Abgesehen von dem religiösen Verfall der Gemeinden, wo ein Jeder thut, wie's ihm wohlgefällt, müßten solche Vorkommnisse die Besscrgesinnten doch endlich zu der Erkcnntniß bringe«, daß ein solcher Zustand auf die Dauer unhaltbar sei, und daß ein ferneres Um herirren wie Schafe ohne Hirten endlich den religiösen Ruin der grnzen Provinz zur Folge haben könne. Die vorerwähnte Angelegenheit erachte ich für wichtig genug, als eine öffentliche betrachtet zu werden, der man auch von anderer Seite im Interesse der Betroffenen die gebührende Beachtung nicht versagen werde, L, Cohen, Es würde sich in diesem Falle eine Anfrage resp, Petition an dcn päpstlichen Stuhl empfehlen; vielleicht nimmt unser wackerer College, der Herr Redacteur des „VsvsiUo Israslitnoo,“ die Angelegenheit in feine bewährte Hand. (Red.) Berichte und Correlpondenren. Deutschland. Magdeburg. Für die Theilnehmer an der im ersten Viertel des October c. bei genügender Bethciligung in Aussicht genomnceuen Versammlung des Rabbinerverbandes, auf welcher die Bcrathung und definitive Feststellung des Statuts Hauptgegcnstand der Tagesordnung sein wird, bringen wir dcn ß 28 des Provisor, Statuts in Erinnerung, welcher besagt: „Anträge, welche von mindestens 20 Mitgliedern schriftlich bis spätestens 8 Tage vor der Einberufung der Versammlung dem Ccntralausschuß eingereicht werden, müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden," Nach § 26 muß die Einberufung nebst Angabe der Tagesordnung spätestens 14 Tage vor dem eigentlichen Termine erfolgen. — Es dürfte sich vielleicht empfehlen, zur Gewinnung der 20 Unterschriften etwaige Anträge in dies. Bl. baldigst bekannt zu geben, Danzig, 12, Juli?) (Or.-Corr.) Einer der frömmsten und eifrigsten Israeliten dieser Stadt, R. Eleascr Auerbach, ist Anfangs dieses Monats durch eine» plötzlichen und sanften Tod aus dem Kreise der Lebenden geschieden. Wer jüngst am Freitag das Leichcngefolge beobachtete, das diesem Edlen die letzte Ehre gab, konnte schon ohne Weiteres schließen, daß dieser Mann über die Grenzen der Danziger Gemeinde hinaus Verehrung genossen hat, denn dies Leichengefolge bol einen ganz fremdartigen Anblick; man konnte sich nach Halbasien, nach Wilna, Kowno, Mohilew versetzt glauben, so viele unserer polnischen Glaubensgenossen schritten hinter der Bahre her; wohl war auch die Gemeinde Danzig in allen ihren Schichten zahlreich vertreten; dennoch mitten in der großen Schaar machte sich dies exotische Element geltend, und wer sich gegenwärtig hielt, daß in Danzig selbst nur wenig polnische Juden dauernd wohnen, der konnte aus dieser Theilnahme fremder Menschen erst recht erkennen, daß der Heimgang eines seltenen Mannes zu beklagen war. — Der Entschlafene war in der Thal ein Mann, der ein *) Der Abdruck dieses Nekrologs wurde durch einen unliebsamen Zufall verzögert, (Red.)