Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 29. (16.7.1885)
- Date
- 1885-07-16
- Page
- Seite 237 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/5369809-9586215-9584860--5822-9584865- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
7 — 237 — unserer Gemeinde, des für das Judenthum warm fühlenden Herrn Bankier I, S. Hirichland. Zum Andenken an den Heimgegangenen haben die Hinterbliebenen zwei Stiftungen geschaffen: für die Taubstummenanstalt in Essen und für daS jüdische Waisenhaus i» Paderborn. Das; auch der Armen der Stadt und der jüdischen Gemeinde in durchaus diScreter Art und, wie wir versichern können, in reichlicher Weise gcdacht worden ist, soll nicht verschwiegen werden. Die StiftuugSurkunde für die Taubstummenschule enthalt etwas, was nicht nur für weitere Kreise interessant ist, sondern auch für solche, de sich zu ähnlichen Wohlthätigkcitsschöpfnngen bewogen fühlen, als nachahmcnSwerth erscheint. In derselben beißt es nämlich, daß, wenn von anderer Seite für dieselbe Anstalt noch eine Stiftung gemacht werden sollte, die nur die christlichen Kinder berücksichtigt, dann bei diesen beschränkende» Festsetzungen die Zinsen der Hnschland-Stistung, die sonst für die Bekleidung re. der Kinder ohne Unterschied der Confessio» zu verwenden sind, in erster Reihe de» jüdischen taubstummen Zöglingen zu Gute kommen sollen. Diese Anordnungen können wir mir billigen. Wie oft werde» von christlichen Testatoren die Juden engherzig ausgeschlossen, während die jüdischen Teslatoren fast immer eine mehr als liberale Gesinnung in der Berücksichtigung auch der den christlichen Confcssionen Angehörcnden bekunden, Ocsterreicb Ungarn. Wie», 6. Juli. Die von dem hiesigen Staatsanwalt erhobene Anklage gegen den Fälscher des Talmuds und anderer Docmnentc jüngere» Datums lautete wortgetreu wie folgt: „August Brieumn», auch Bnmanus, geboren zu Toliua in Rumiimcit, sicbenundzwanzig Jahre alt, katholisch, angeblich ledig, Litterat, erwirkte am 10. Tccember 1883 die Jimuatrieulirnng als Hörer der Medici» au der Universität Wiirzburg auf Eirund eines, ivie er selbst zugicbt, seinem ganzen Inhalte itach gesälschten Maturität»-Zeugnisses de» thatsächlich gar nicht existirendcn lr»)>nnasiu»tS Alvanium im Jahrgange vom 13. August 1878, welches er nach seiner 'Angabe in Prag, woselbst er sich bis November desselben Jahre» ausgehaltcn hatte, um dein bekannten Professor Rohling Unterricht im Talmud zu erlheilen, durch einen gewissen Jsak Vigomenaz sich verschoss! halte. Dieser Vigomenaz ist nun aber sowohl i» Prag, als auch in Jasih, von Ivo er angeblich das gefälschte Zeugnis, eingejchiikt halte, gänzlich unbekannt, und daher mit ijkrund anzunehmcn, dos, diese Persönlichkeit von Brieniann nur zu dem Zwecke erdichtet wurde, um seine Betheiligung an der Entstehung des FoiiisicatS in minder gravircndem Lichte erscheinen zu lassen. Es ist aber auch für die BenNheilung des vorliegenden CtrasfalleS ganz gleichgiltig, ob Briemann die Fälschung mit eigener Hand vornahm oder diirch eine andere Person vornehmen lies,, da er selbst zngiebt, das, die Fälschung durch ihn und zwar gelegentlich seine» Auscnthalles in Prag veranlasst worden sei. Wie aber weiter aus der Aeußerung des Rcclorats der Universität Biirzburg vom 14. April c. hervorgeht, würde der Beschiildigte die Jinmatriculation ohne MaturitätSzeugniß nur erlangt habcii mit hoher Eienehinigung des bairischen Staatsininisteriums des Innern für Uirchen und Cchulangelegenheitcn gegen 'Ausstellung eines Reverses, das, er aus jedes (besuch uni Zulassung zu einer Ltaaispriifung oder um Ucbcrtragung eines LtaatSdienstes ausdrücklich verzichte, welche Eventualität bei Briemann, da er das Doctorat zu erwerbe» und daun im Auslande zu prakticircn bcabsichtigle, ausgeschlossen ^erscheint. WaS aber die zum Thalbesrande dcS Betruges nothwcudige schadcnsabsicht belrisst, so kann es wohl einem Ziveifel nicht unterliegen, das, der Ltaal ein rechtliches Interesse hat, darüber zu wachen, daß die sür den Besuch der öjsentlichen Anstalten und die an denselben zu erlangenden Beiähiguugen gesetzlich normirten Borbcdingungen ciugehaltcu werden, da sa nur ans diese Weise der Zweck der öffentlichen Anstallen ln gedeihlicher Bciie erfüllt werden kann, und dieses besondere AlissichtSrecht des Staates sollte in deii, vorliegcndcii Falle himergaiigeii werden," Das ist der Mann, dessen Arbeiten di? Grundlagen sür den „wissenschafilichen" Antisemitismus geboten haben. Der Angeklagte wurde, wie in vor. Nr. bereits kurz mitgetheilt, wegen Urkundenfälschung zu zwei Monaten Kerker vcrurtheilt. Die Fälschung von Documenten ist nach dem Reichsgesetz „Vergehen", während sie nach österreichischem als Verbrechen gilt, doch mußte das erftcre als das mildere angewendet werde». Briemann wurde außerdem zur Landesverweisung nach erfolgter Strafverbüßung vcrurtheilt. Aus Mähren. fLr.-Corr.) Das Wichtigste, was wir jetzt über unsere jüdischen Gemeindeverliültnisse zu berichten haben, ist die Nachricht, welche unsere Gemeinden und Rabbiilcn zugleich betrifft, daß S. Ehrwürden Herr Rabbiner und Prediger vr. B. Placzek in Brünn vom Ministerium zum wirklichen mährischen Landesrabbiner ernanllt wurde. Im Allgemeinen wird wohl diese Ernennung sowohl von den mährischen Rabbinen, als auch von den Gemeindevorständcn freudig begrüßt werden. Elftere hatten einige Wochen nach dem Ableben des allvcrehrten Landesrabbiners Abraham Placzek s. A. durch ein erwähltes Comits von ehrw. Herren Cvllegen eine Petition an die Statthalterei eingereicht, in welcher sie uni diese Ernennung höflichst ersuchten Dieselbe wurde aber auch von der hohen k, k Statthalterei an das. hohe k, k. Cultus-Ministerium recht warm befürwortet und die erwünschte Bestätigung erfolgte. Dieselbe wurde aber bis heute noch nicht osficiell den Herren Rabbinen und Gemeindevvrständen mitgetheilt, theils weil Herr Rabbiner vr, B. Placzek jede Initiative, die den Anschein einer Reclamc haben könnte, streng vermeiden will, und theils, weil es ihm widerstrebt, im Trauerjahre um seinen großen unvergeßlichen vereivigten Vater und Lehrer, Gratulationen zu dieser seiner Ernennung zu empfangen. Schreiber dieses, der schon vor 14 Tagen dieseaus der verläßlichsten Quelle erfahren, hat deshalb einem ehrwürdlgen Herren Cvllegen, der Mitglied des obengenannten Comitss ist, den Vorschlag gemacht, daß die Anzeige dieser Ernennung von Seite des Comitss erfolgen möge, was wahrscheinlich auch der Fall sein wird. Wie es in so vielen mährischen Landgenreinden in materieller und religiöser Beziehung, und namentlich bezüglich der Stellung so vieler Rabbinen aussieht, hierüber hat in der That der gutunterrichiete mährische Correspondent dieser geschätzten und bei uns gern und viel gelesenen Zeitung wahrheitsgetreu berichtet, wenn auch noch Vieles, nicht minder Trauriges und Unerquickliches, hierüber erzählt werden könnte.-Für heute wollen wir jedoch nur nur noch Eines besonders hervorhcben. . Es ist in Mähren leider auf so vielen Seiten so schrecklich weit gekommen, daß die meisten Gemeinden eine sörmliche Furcht vor dem Namen Rabbiner habe», und wenn man salyrisch sein könnte, so würde man sagen: Es heißt jetzt in Mähren bei so vielen Gemeinden, wenn auch nicht im edlen Sinne des Wortes: ni-"!*? ,XTfl ij'nSx 71 HS □'Ü2n ’TSbn. Nichts flößt so vielen Gemeinden einen größeren Respekt ein, als die Anstellung eines Rabbiners. — Sind sie wirklich in die zwingende Nothwcndigkeit versetzt einen höheren Cnltusbeamten anzustellen, so soll er jeden anderen Namen wie z. B. Prediger, Religionslehrer, Direktor, nur nicht den Namen Rabbiner tragen. Und wissen sie wohl warum? Diese Antipathie hat nur den einen Grund, um nur nicht behördlich zur Zahlung einer größeren Cultussteucr angehalten werden zu können! — (Das wäre doch aber eine Art von Steucrumgehnng — und einer Gemeinde unwürdig. R.) so z. B. kennt der Schreiber dieses einen wahrhaft verdienstvollen College» in einer mährischen Gemeinde, der über zwei Decennien in dieselben als Bezirksrabbiner, Prediger, Religionslehrer re. wirkt, trotzdeur er Vater einer zahlreichen Familie ist, dennoch bis heute noch nicht einen Kreuzer Gehalt xro anno 1885 von seiner Gemeinde, resp. von seinem Vorstände erhalten hat!- Und warum? weil einerseits selbst die meisten Contribuente» sowohl in 1ooc>, als in seinen! großen Bezirke sehr saumselige Zahler sind, anderserseits wiederum die Anstellung und Manipulirung des Vorstandes unter aller Kritik ist! Laxreirtr aut! Kurz es bewährt sich das schon vor 30 Jahren von dem verewigten Landesrabbiner Rabbi Markus Benedikt s.A. ausgesprochene Witzwort: i’w'2 dl „ganz Mähren krankt." Gott bessere eS bald! Wahrlich, viele Hoffnungen auf ein baldiges Besserwerdcn sind auf den neucrnannte» ehrwürdigen Landesrabbiner vr. Placzek gerichtet, er hat einen großen weiten, Wirkungskreis vor sich, ein weithin ausgedehntes Feld, welches von Unkraut überwuchert ist, liegt vor ihm, Intelligenz, Autorität und kräftige Mittel stehen chm reichlich zu Gebote,