Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 29. (16.7.1885)
- Date
- 1885-07-16
- Page
- Seite 235 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/5369809-9586215-9584860--5820-9584863- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 235 — Ich darf mich nicht des Fehlers schuldig machen, den facultativcn Religionsunterricht in einigen Gymnasien und Communalschulen unerwähnt zu lassen. Wer aber glaubt, daß er irgend ein Ideal vor sich'hat, giebt sich einer argen Täuschung hin. Diese wird weniger dadurch verursacht, daß er nicht allgemein und nicht obligatorisch ist, sondern daß er de» Begriffen von dem jüdischen Religionsunterricht nicht im mindesten entspricht. Wenn zum Wesen des jüd. Religionsunterrichts nicht die Kcnntniß der jüd. Festtage, sagen wir noch, kein Wort hebräisch gehört, und daß nur die Biblische Geschichte ihn ausmacht, was bleibt noch um den Unterricht einen jüdischen zu nennen? In dieser öden Gestalt genügt er auch nicht den bescheidensten Anforderungen, die man an ihn zu stellen berechtigt ist. Nur in einer, der Bictoriaschulc, wird von den 2 Stunden wöchentlich eine auf Biblische Geschichte und Religionslehre, die andere aus Hebräisch verwendet. So dankcnswcrth und erfreulich die fürsorgliche Absicht der Behörden ist, dem wahren Religionsunterrichte gereicht diese Einrichtung zum Nachtheil. Die Eltern glauben sich der Pflicht entbunden, dem Kinde, wenn cs in der Schule den facultativen Religionsunterricht mitnimmt, anderweitig wirklichen angedeihen zu lassen. So ist cs mehr ein Einschläfcruugsmirtel für das in dieser Hinsicht ohnehin nicht stark pochende Gewissen, das sich bei dem Gedanken, das Kind hat „Religionsunterricht," leicht beruhigt und nur vor der Bar Mizwa sich erinnert — daß es nur ein Scheinunterricht war, denn nun muß der Knabe die Brache doch lernen. Nach der Bar Mizwa braucht doch keine Religion mehr gelernt zu werden. Wer weiß, ob der in solchen Schule» eingeführte obligatorische Religionsunterricht nicht noch eine Rolle spielen wird, und es lohnt sich schon ein Wort darüber zu reden, vielleicht daß es anregend aufgefangen wird. Das Schlimme dabei ist, daß den Lehrern vollkommen freie Hand gelassen scheint, sic haben^nur die Stunden auszufüllen, wie ist nicht vorgeschrieben. Selbst zu bcurtheilen, was zum Religionsunterricht gehört, scheint dem individuellen Ermessen eines jeden anheinigegcbcneu, wenn man anders verstehen will, daß die Unterrichtsfächer im Religionsunterricht nicht überall dieselben sind. Jedes einheitliche Vorgehen fehlt, die allgemeine Freiheit tvird zur Gesetz- und Planlosigkeit. Wem sollte dabei nicht der Normalplan in den Sinn kommen. Es wurde soviel von ihm gesprochen, daß cs an der Zeit sein dürfte, dem Worte die That folgen zu lassen. Freilich sollte der Normalplan nicht für Religionsschulen berechnet sein, nun, er ließe sich doch aber auch für diesen Zweck abänder». Der Religionsschule ist mehr Zeit für den Religionsuntelricht zugimcssen, als den öffcntlichen Schulen. In letzteren dagegen ist die Zeit des Schulbesuchs überhaupt eine längere. Für gewisse Schulen sollte ein Minimalpcnsum ausgestellt werden und man sollte sagen dürfen: Darüber wohl, aber darunter darf nichts geleistet werden. Das hier Gesagte kann nur unter einer Voraussetzung zustande kommen, nämlich der, daß die Ausführung des Planes für jüd. Lehrer dem Schulreglement augefügt uiid eine Inspektion angeordnet wird zur Controlle. Die Ausstellung eines Religionsschulen-Normalplanes erhielte gerade jetzt eine erheblichere Bedeutung durch den Umstand, daß der Cultusministcr über die jeder Confessio« gehörenden Zahl ohne Religionsunterricht bleibender Kinder Ermittelungen anstelleu läßt. Hier glaubt maii deswegen, man wird auch für jüd. Religionsunterricht in auskömmlicher Weise sorgen und jüd Lehrer in größerer Anzahl anstelle». Ob diese Hoffnung sich nicht als eine trügerische erweisen wird, steht dahin. Jedenfalls sollte die Gemeinde (oder der deutsch-israelitische Gcmeidebund?) nicht unterlassen, um die Zuständigkeit der Jnspectivn für Rabbiner nachzusuchcn und eine» Normalplan als Vorschlag den Schulbehörden zu unterbreiten, um demselben die allgemeine Geltung zu verschaffen. Dre Schulbehörden dürften sich darauf einlassen. Jedenfalls würde die gute Absicht der Gemeinde, Wandlung in diesen Dingen zu schaffen, zu erkennen sein und den berechtigten Wünschen und leisen Forderungen, sowie ihrer bevorzugten Stellung als Mittelpunkt der deutschen Judenheit entsprechen. Kerichte und Correspondenzen. Deutschland. Magdeburg, 9. Juli. Das Juli-Heft der „Deutsch. Evgl. Blätter" (von Professor Bcyschlag in Halle) enthält über die gerichtlichen Verhandlungen in der Sache Stöcker- Bäcker eine Auslassung, der wir hier um so lieber eine weitere Verbreitung geben, je sichtlicher Stöcker und seine Gesinnungsgenossen bemüht sind, den Spieß umzukehren und den antisemitische» Agitator als Märtyrer hinzustellen. Die „Deutsch. Evang. Blätter" schreiben u. A.: „Nicht ohne Mitgefühl kann der christliche Gegner still stehen vor diesein moralischen Ende der Stöcker'schen Staats-, Kirchen- und Gesellschaftsreform; denn dieser Spruch unpartheiischer Richter, der den Träger derselben als leichtfertig charakterisirt, ist das moralische Eiidc, wenn auch der äußere Spcctakel einstweilen weitergchen tvird. Wer die Fahne christlicher Reform ins öffentliche Leben der Zeit hinaustragen will, muß an Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit das Mittelmaß überragen, nicht unter dasselbe hinabgleiten, er muß ein Ritter nicht blos ohne Furcht, sondern auch ohne Tadel sein. Die intellectuelle wie ethische Unzulänglichkeit, mit der Stöcker an diese Riesenaufgabe ging, war sehr bald jedem Unbefangenen augenscheinlich uub hat sich während seiner öffentlichen Wirksamkeit imitier wieder von Neuem so handgreiflich herausgestellt, daß man staunen muß über den kurzsichtigen und leichtsinnigen Beifall, mit welchem weite conservative und Pastorale Kreise sein Auftreten begleitet haben, und durch den sie an der nun zu Fall gckoinmcnen Selbstüberhebung des beklagenswerthen Mannes mit schuld geworden sind. Untcrscheidungsvcrmögen für Wahrheit und Unwahrheit sehr wenig ausgebildet und daß überhaupt von der christlichen „Behütung der Zunge" bei ihm wenig zu spüren ist, das werde» auch seine besten Freunde nicht in Abrede stellen. Aus der Kanzel die geweihte Sprache der Predigt handhaben und in der Volksversammlung die unreinlichen Schlag- und Witzworte des Demagogen ausmllnzen, als Seelsorger das Vertrauen von Gemcindegliedern der verschiedenen politischen Denkarten in Anspruch nehmen und als polnischer Parteiführer die Partcileidenschaften anschüren helfen und die Gegner mit Schimpfworten tractiren, das sind schlechterdings unverträgliche Dinge. Ob in dieser Hinsicht dem öffentliche» Rechts- und Anstandsgefühl nunmehr eine Folge gegeben werden wird, muß man abwarten." ZZrcska«, 9. Juli. Die „Breslauer Zeitung" bringt anläßlich des im Verlage von I. Kauffman» erschienenen Berichtes über das erste Vierteljahrhundert der Alliance in ihrer heutigen Abcnd-Nr. einen mit „die Israelitische Allianz" überschricbcnen Artikel, den wir zum Theil hier rcproduziren. Es heißt darin: „Unter allen Erscheinungen, welche die antisemitische Agitation zu Tage gefördert hat, ist vielleicht keine befremdlicher, aber auch keine tadelnswerther als die, daß man der Alliance Jsraelite als eines Zeichens von den verderblichen Bestrebungen des Judenthnms Erwähnung gethan hat. Wenn man das angreift, ivas angegriffen zu werden verdient, so mag es Entschuldigung verdienen, wenn man im Angriff über das rechte Maß hinausgeht. Wenn Jemand gegen den „jüdischen Wucher" eine Philippika richtet, so gereicht ihm zur Entschuldigung, daß der Wucher in der That etwas Verdammliches ist. Aber wenn man das angrcift und lästert, was gelobt und unterstützt zu werden verdient, so giebt es dafür keine Entschuldigung.