Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-07-02 · N° 27. (2.7.1885) · p. Seite 222

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 27. (2.7.1885)
Date
1885-07-02
Page
Seite 222 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/5369809-9586215-9584842--5805-9584848
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 222 Confessio» nicht, wir nennen nur den Herrn Vorsteher und Stadtverordneten, Reichstagsabgeordneten Geh. Hofrath Ackermann. Mögen dem umsichtigen Gemcindelciter, dem rastlosen Arbeiter, dem treuen „Rechtsanwalt" des Judcnthums, der auch durch manche litterarische Gabe dasselbe Poetisch verklärt hat, noch eine lange gesegnete Thätigkeit beschicden sei», und ihm nebst seiner würdigen Gemahlin noch viele Freuden im Kreise der Familie erblühen! Aus Westfalen. (Schluß.) Das Unternehmen des Gemeindebundes stellte von vornherein an seine Leiter, insbesondere an den Vorstand des Ausschusses, solche große Anforderungen von Arbeitslast und Selbstverleugnung, daß wir es für ein besonderes Glück erachten müssen, daß sich Männer fanden, die sich dieser schwierigen und äußerlich undankbaren Arbeit mit so großer Hingebung und so aufreibender Thätigkeit unterzogen haben. Es galt eine ganz neue, bis dahin völlig unbekannte Organisation nicht blos zu schaffen, sondern was noch schwieriger war, sie lebensfähig und lebenskräftig zu erhalten. Man mußte sich darüber klar sein, daß die in dem größeren Theile Deutschlands bis dahin bestandene vollständige Jsolirung der Gemeinden untereinander und die tiefgreifenden, inneren Parteikämpfc im deutschen Judcnthum als sehr große Hindernisse für den Gemeindebund betrachtet werden mußten. Die Leitung des Bundes hat sich offenbar stets bestrebt, diesen inner» Kämpfen gegenüber „möglichst unparteiisch" zu bleiben, ich sage „möglichst," weil eine vollständige Jgnorirung dieser Parteikämpfc in manchen Fragen eben unmöglich ist. Auf jeden Fall hat sich der Bnndesausschuß auch in den schwierigsten Lagen mit großer Umsicht und richtigem Takte bewegt*) und jeden Anstoß zu vermeiden gesucht. Der Gemcindebund hat seinen Schwerpunkt ivcniger in der Lösung allgemeiner Fragen und Schaffung großer Ceutralinstitute, als in einer detaillirten, deccntralisirten Thätigkeit zu suchen. Die Arbeit des Ausschusses muß wesentlich dahin gerichtet sein, als lebendes, mit Rath und That einstehendes Element überall da einzugreifen und zu helfen, wo es sich um wesentliche jüdische Interessen handelt. Durch eine solche, scheinbar decentralisirendc Thätigkeit, wird Leben und Interesse für die Gemeinsamkeit überall geweckt und gestärkt und gerade hierdurch dem Centralorgane, von dem die Anregung ausgeht, stets neue belebende Kraft zugeführt und seine Wirksamkeit gekräftigt. Es mag dies als ein weiter Weg für die Schaffung einer Gcsammtorganisation erscheinen, allein wir befinden uns in einer schnelllcbendcn und schnellfördernden Zeit und dürfte der schließlichc Erfolg einer solchen detaillirten Wirksamkeit vielleicht rascher eintreten, als mancher Hoffnungsvolle zu erwarten wagt. Der mehrgedachte Korrespondenzartikel hebt hervor, daß 4/s des Bundes aus kleinen Gemeinden besteht. Dies ist indessen kein Nachtheil. Die großen Gemeinden haben nicht so sehr das Bedürfniß der Gemeinsamkeit. Sie bilden selbstständige, zum großen Theil materiell und geistig wohl situirte Gemeinwesen, die auf eigenen Füße stehen und fremder Hülfe zur Schaffung von guten Einrichtungen nicht bedürfen. Bei den kleinen Gemeinden liegi aber die Sache häufig so, daß sie ohne Anlehnung an andere Gemeinden und ohne materielle oder geistige Unterstützung von außen, nicht im Stande sind, die für das religiöse Leben erforderlichen Institutionen zu gründen oder zu unterhalten. Es zeugt von einer richtigen Auffassung der Lage und zugleich von einem lebendigen Gemeingefühlc bei den kleineren Gemeinden, daß eine verhältnißmäßig große Zahl derselben, trotz ihrer durchgehends schweren finanziellen Belastung, sich dem Bunde angeschlossen haben und ihre Beiträge zahlen. Man darf an den Bundesallsschuß nicht allzu hohe Anforderungen stellen. Die jüdischen Verhältnisse in Deutsch¬ *) Gerade dies war es, was wir hie und da vermißt haben; doch es sei vergessen. — Kritik und Tadel in der Presse oder auf Confercnzcn muß der D.-J. G -B. sich schon gefallen lassen; mit bloßen Lobhudeleien kann ihm nicht gedient sein. <Rcd.) land, gepaart mit den dem Judenthume innewohnenden stark ausgeprägten Individualismus, haben sich so entwickelt, daß ein Centralorgan in dem Sinne, daß in ihm sich alles Leben concentriren und von ihm allein ausgehen soll, gar nicht existiren kann. Das jüdische Leben soll in allen deutschen Gemeinden eigenkräftig pulsiren und sich überall organisch und selbstständig entwickeln. Der Bundesausschuß soll und will deshalb nicht etwa ein leitendes Centralorgan für alle Jntressen der jüdischen Gemeinden Deutschlands sein, sondern nur der Gesainmtvertreter solcher einzelner Interessen, die ain besten und wirksamsten durch eine Gesammtorganisation erhalten oder auch geschaffen werden können. Hierzu bedarf aber der Ausschuß wesentlich der thätigen Mitwirkung der Bundesgliedcr, d. h. der Vorstände der Bundesgemeinden und der als Vertreter des Bundes fungirenden Delegirten. Gerade die letzteren sind ain Besten berufen, die Bundesinteressen an ihrem Wohnorte und itt dessen Umgebung wahrzunehmen, den Ausschuß über die Bedürfnisse der Gemeinden aufzuklären und erforderlichen Falles als Bindeglied zwischen dem Ausschüsse und den Bundesgcmeinden zu fungircn. Von dieser Seite aufgefaßt, kann das Institut der Delegirten sich zu einer festen Stütze der Bundesorganisation gestalten und eine sehr scgensreichc Thätigkeit entwickeln. Es wäre deshalb sehr zu wünschen, daß die Zahl der Delegirten sich nicht vermindern, sondern daß sich eine größere Anzahl tüchtiger, angesehener und arbcitslustiger Männer bereit finden ließe, die Funktion von Bundesdelegirten zu übernehmen und in derselben recht thätig zu sein. Möge der Deutsch-Israelitische Gemeindebund nur fortfahren, unentwegt vom Parteigetriebe in geräuschloser, bescheidener, aber desto thalkräftigerer Arbeit seine Wirksamkeit über ganz Deutschland bis in die kleinsten und entlegensten Gemeinden hinein auszudehnen. Möge er sich den Gemeinden unentbehrlich zu machen suchen und ihnen die Ueberzeugung beibringen, daß sie zu aller Zeit in ihm eine Stütze und einen Helfer finden. Alsdann wird sich das jetzt noch lose Band immer fester um die Bundesgemeinden knüpfen und schließlich die großen und allgemein erkennbaren, segensreichen Folgen für Gesammt-Deutschland nicht ausbleiben. 21. (Daß es so sein möge wünschen auch wir von Herzen. Red.) C. Aus dem Kaunöversche». (Or.-Corr.) Gestatten Sie mir, verehrter Herr Redakteur, nochmals auf die „zweite Examen"-Angclege»heit zurückzukommen! Wie der gesch. Corr. „Bodcnfelde" in No. 23 d. W. richtig bemerkt, versäume kein Lehrer das 2. Examen zu machen, unterlasse es aber auch nicht nach dreijähriger Dienstzeit seine definitive Anstellung zu bewirken und ruhe nicht eher, wie es ein College in M. zur Zeit dcS fei. Landrabbiners Landsberger in Hildesheim gemacht, bis die Gemeinde seinem berechtigten Wunsche nachgekommen. Allerdings liegt in den meisten Füllen die Schuld an dem Vorgesetzten Landrabbiner. Weiß ich eine» speciellen Fall, wo die Gemeinde einem Lehrer gekündigt, nachdem er schon Jahre definitiv angestellt. Als betreffender College zufällig mit seinem Landrabbiner Rücksprache nimmt, meint dieser lakonisch: „Ja, was wollen Sie denn nun dagegen machen?" was recht bezeichnend ist, indem er den 8 der definitiven Anstellung übersehen. „Man will das Hähnchen rupfe», ihm aber nicht weh thun." Die Absolvirung des 2. Examens am jüd. Seminare zu Hannover beruht auf pekuniären Schwierigkeiten, womit dasselbe noch zu kämpfen hat. Schon Seminardirector Di. Prager hatte, wie er mir persönlich sagte, obiges Recht für sein Seminar beim Provinzialschulcollegium beantragt» war aber froh, seinen Antrag ohne nachtheilige Folgen wieder zurückziehen zu können. Denn bisher bezieht das Seminar aus dem Provinzialfonds eine ziemlich hohe Unterstützungssumme. Dadurch wird das Seminar ein Provinzialseminar und das an diesem Seminar abgelegte 1. Examen berechtigt zur definitiven Anstellung (leider nur auf Papier) in der Provinz Hannover und nicht wie Corr. „Bodenfelde" in No. 23 meint, auch außerhalb derselben. Würde das Seminar

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.