Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 25. (18.6.1885)
- Date
- 1885-06-18
- Page
- Seite 203 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 208 - Jahrbuches zu veranlassen, das sich zur Aufgabe stellt: a) alle Erscheinungen auf dem Gebiete des jlidistbcn Schulwesens zu verzeichnen; d) die osficiellcn Protokolle der alljährlich tagenden Lehreruud Cultusbeamten-Bcreinc Deutschlands zu sammeln; o) die auf den einzelnen Confercnze» gehaltenen Borträge, in so weit sie von pädagogischem Interesse sind, zu veröffentlichen; ck) pädagogische Abhandlungen über jüdisches Unterrichts¬ und Erziehnngswesen von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart zu bringen; e) die ideellen und materiellen Interessen des jüdischen Lehrerstandes zu vertreten und zu fördern; f) Statistik der Schulen und deren Frequenz, Behörden, Lehrkräfte, Organisation der einzelnen Lehranstalten, Jahresberichte derselben, Verzeichniß sämmtlicher jüd, Lehrer Deutschlands re. re. Areskau (Die VH. Generalversammlung des Vereins isr. Lehrer in Schlesien und Posen. — Schluß.) Die nunmehr folgende Kassenrevision ergab einen Activbestand von 117,31 M., auf Antrag der Revisoren wurde dem Schrist- und Kassenführcr Or. Seligmann Dccharge crtheilt. — Hierauf referirte Dr. Samnclsohn über die am 29. und 30. Dcccmber vorigen Jahres stattgehabtc Versammlung von Schulmännern zur Feststellung eines Normallehrplanes für Neligionsschulen. Nach längeren Debatten über einige aus Mitte der Versammlung angeregte Gegenstände, vorzüglich über Stellung der Vertrauensmänner, folgte zum Schluß ein Vortrag von Dr. Scligmann: „Geschichte der Entwicklung der jüdischen Rcligionsschule." Nach einer kurzen Einleitung, welche den bedeutenden Einfluß der Schule aus die geistige Entwicklung des Jndenthums und auf die Erhaltung der jüdischen Religion seit der Zerstörung des zweiten Tempels, das ganze Alterthnm und Mittelalter hindurch, nachgewiesen, besprach Redner die Umgestaltung des jüdischen Erziehnngswcsens in der Mcndelsehn'schen Epoche und schilderte die sechs ersten und bedeutendsten Schule» (Berlin, Breslau, Seesen, Dessau, Frankfurt a. M. und Wvlffenbüttcl), die im Geiste Mcndelsohns und Hartwig Wcsscltss die jüdische Jugend deutsche Bildung und Sprache lehrten. Der Umschwung in der Stellung der Juden seit den deutschen Freiheitskriegen, der Schulzwang der sich auch auf die jüdische Bevölkerung erstreckte, ließen das Ansehen jener Alten, mehr aber noch der in späterer Zeit nach dem Muster der früheren gegründeten Schulen linmer tiefer sinken, da die jüdischen Eltern ihre Kinder, lieber von nun an der christlichen Ortsschule und den Gymnasien und höheren Bürgerschulen anvertrauten. Der Mangel an jüdischen Religionsunterricht in den staatlichen Schulen war von den schlimnisten Folgen begleitet. In christlichen Gymnasien und Elementarschulen ausgewachsen, mit Anschauungen erfüllt, die im bitterem Contrast standen, mit den Ceremonialgesctzen des Judcnthums, die sie zu Hause üben sahen, streiften die Schüler jener Anstalten, das jüdische Colorit ab oder brachen auch äußerlich mit dem Judenthum, den geschwundenen religiösen Sinn suchte man zu entflammen durch Errichtung eigener jüdischer — Religionsschulen. Redner führte nunmehr aus, daß die Religionsschulen norddeutschem Boden entsprossen seien, da die süddeutschen Staaten, schon seit dem ersten Drittel dieses Jahrhunderts für den Religionsunterricht ihrer jüdischen Unterthanen Sorge trugen und charakterisirte im weiteren Verlauf seines Vortrags Wesen und Untcrrichtsplan der ersten und bedeutenderen dieser Religionsschulen, hauptsächlich der von Philippsohn ms Leben gerufenen Anstalt in Magdeburg. Nach Widerlegung eines gegen die Gründung besonderer jüdischer Schulen erhobenen Einwandes wandte sich der Redner zur Betrachtung des Religionsunterrichtes in kleineren Gemeinden; er schilderte die schlimmen Zustände in denselben und die vreeäre Stellung der Religionslehrer daselbst. Abhülfe sei dringend nöthig und könne nur erreicht werden durch eine Vereinigung aller deutschen Gemeinden. — Der Vorträg wurde mit vielem Beifall an'genommen, eine Diskussion darüber aber wegen vorgerückter Zeit aus das folgende Jahr verschoben. Schluß der Sitzung 2'/t Uhr. Vom Mein, ö. Juni. (Or.-Corr.) Es ist ganz gut so. So arg mußte es kommen, dainit das Hebel handgreiflich und fühlbar wird. „Schuster bleib' beim Leisten," das ist die Losung, welche der Artikel des Herrn F. in Nr. 23 der W. Schr. ausgiebt. Und damit ja kein Wchruf der „gedrückten und gedehmüthigten" Lehrer erschalle, möge die Erklärung hinzugefügt sein: Nicht, weil ein Mann „nur ein Lehrer" ist, soll er nicht rabbinische Funktionen vollziehen. Sondern Jeder, der nicht das nöthige Wissen hat, bleibe fern! Nicht das Amt befähigt, — sondern die Befähigung verleihe das Amt, berechtige zum Funktivniren! Wer, wie Schreiber dieses, es erlebt Hatz daß ein Bursche von 18 Jahren „auch ein Lehrer," an einem Rabbinatssitzc, ohne Wissen des amtirenden und ortsanwesenden Rabbiners eine Trauung vollzogen hat, der kann nicht mehr den Ekel vor solcher — Entweihung los werden! Damit man nicht glaube, daß einzelne Vorkommnisse als Symptome eines allgemeinen Uebels mißverstanden werden, seien 2 Fälle dem Discussions- und Beweismaterial hinzugefügt. Ein Jüngling, Schüler des hannoverschen Seminars, hatte an der Mosel eine bescheidene Stellung gefunden, vollzog eine Trauung, obschon er kurz vorher, als er von einem Rabbiner eine Kcthuba lesen hörte, stannend ausgerufen hatte: „Das ist doch gar chaldäisch!" Doch das ist nur Naivetät. Was soll man zu einem älteren Lehrer sagen, der wohl 100 Trauungen ans dem Gewissen hat und der einen wunderschön geschriebenen pDS aus dem Ende des vorigen Jahrhundert (er handelt von der Verpflichtung der Bezirksgemeinden zur Wohnungsmiethe des Rabbiners beizutragen) mit der Bezeichnung versieht: „Eine hebräische Trauungsurkunde!?" Was gegen solche Uebelstände zu thun ist? Ehrfurcht vor der Religion und ihren Institutionen muß auf den Seminarien in die Herzen der zukünftigen Lehrer gesät werden, dann werden sie das Heilige nicht erniedrigen zum Broderwerbc! Warum ist cs in Posen schlechthin unmöglich, daß ein Lehrer — und die Herren dort können in Wissen und Befähigung sich jederzeit den rheinländischen und westphülischen College» an die Seite steilen — sich blamirt, dadurch, daß er den Rabbiner karrikirt? Weil dort die Pietät in den Herzen der Gemcindcmitgliedcr noch sehr eingewurzelt ist, weil dort die Ehre der Thora noch hoch gehalten wird! Wo diese natürlichen Bollwerke nicht mehr stark genug sind, das verderbliche, verwässerte Treiben fcrnzuhalten, da giebt es nur eine Hilfe — Conccntration, Bildung von staatlich gegliederten Bezirksverbänden! L. (Wir bringen noch inehrere hierüber uns zugeg. Corresp. R.) Aus der Provinz Kannover. (Or.-Corr.) Hinsichtlich der von Ihrem Correspondentc» aus unserer Provinz gemachten Bemerkungen über die zweite Prüfung, wie überhaupt die Stellung der jüd. Lehrer Hannovers zu den „Allgemeinen Bestimmungen" vom 13. Oct. 1872 erlaube ich mir. Folgendes zu erwidern: Daß die jüd. Lehrer der Provinz Hannover sich in einen, Ausnahmezustände befinden, ist durchaus nicht zu leugnen, wir können jedoch in dieser Ausnahmestellung keine Zurücksetzung erblicken, da den nach den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie uns die Schulordnung vom 5. Februar 1834 an die Hand giebt, geprüften Lehrern schon mit dem Reifezeugniß für das Elemcntarschulamt die Qualification zur definitiven Anstellung ertheilt wird. Dies wird auch durch den beregten Bescheid des Provinzial-Schulcollegiums zu Hannover bestätigt. Da die erwähnte Schulordnung für die jüd. Schulen Hannovers vollständige Gesetzeskraft hat, so hat die Qualification zur definitiven Anstellung auch für die anderen Provinzen des preußischen Staates Gesetzeskraft, und werden gewiß auch solchen Lehrern, die nach jener Schulordnung geprüft worden sind, dieselben Rechte gewährt