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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-05-29 · N° 22. (29.5.1885) · p. Seite 181

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 22. (29.5.1885)
Date
1885-05-29
Page
Seite 181 (sequence 5)
Language
German
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Dann folgte bas C'emxbfibx und nachdem noch ei» Schofar-Ton erschallt war, setzte sich der Zug znm Friedhöfe in Bewegung. Demselben folgten zunächst die Leidtragenden, dann zwei Kreis- und der OrtSrabbiner im Ornate, der Bürgermeister und sonstige Mitglieder der Obrigkeit, sowie sämmtliche Mitglieder der Gemeinde. Ueberall, wo der Zug vorüber kam, waren d e Kaufläden geschlossen, selbst Nichtjnden waren dem Beispiele gefolgt. Am Eingänge des Friedhofs wurde wieder Schofar geblasen und Or. Richter hielt eine ergreifende Rede, welcher «r den Text zu Grunde legtet TCn Ivb ’3 7t WUnn. Ihm folgte der Herr Kreisrabbiner ans Schönlanke und znm Schlüsse sprach Hr. Joseph Goldstein ans Hamburg, welcher ols Vertreter des Vorstands der 7N3- Gemeinde die Leiche übergeführt hatte, tiefergreifende Worte des Dankes und der Anerkennung in Betreff der Wirksamkeit des Dahingeschiedenen, welcher nicht nur als Rabbiner und Prediger hervorragte, sondern vor Allem als Wohlthäter der Armen und Verlassene» sich anszeichnete, indem er nicht wartete bis •er zur Hiilfeleistnng anfgefvrdert wurde, sondern die Bedürftigen aussuchte und Andere zur Hülfe anspornte. Im August vorigen Jahres richtete der Verstorbene ein Gesuch an den Vorstand in Filehne, um Ueberlassnng zweier Grabstätten, welche ihm unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde», indem man ihn gleichzeitig znm Ehrennütgliede der Gemeinde machte. Er fand seine Ruhestätte in der Rabbiner- Reihe in unmittelbarer Nähe des VaterS des Professors Lazarus, L'13'8 p,1X '3*1. - iT3XJTI! H. Aus ben. hannoverschen, 19. Mai. (Or -Corr.) Die Notiz ans Hannover in No. 20 d. Bl., betreffend den Ausfall der diesjährige» Konferenz, bedarf insofern einer Ergänzung, als der betreffende Einsender — vielleicht aus Furcht? — die Gründe weglieh, die das Nichlstattffuden der Konferenz herbeiführten. Zweck dieser Zeilen ist daher, das Versäumte mit einige» Bemerkungen nachzuholen. Der Vorsitzende giebt in seinem Rundschreiben an die Mitglieder des Vereins Folgendes darüber kund: 1. Die Referenten — es sind deren nur dreist) — die vor einem Jahre freiwillig Referate übernahmen, seien verhindert. — Welche Verhinderung vorliegt, darüber schweigt bes Sängers Höflichkeit. Bemerkt sei hier aber, dah der Referent doch moralisch verpflichtet sei, zur Konferenz entweder selbst zu erscheinen, oder wenigstens seine Arbeit zur Verlesung einzusenden. 2. Es seien in Hameln nicht in „hinlänglicher Zahl Freilogis zu beschaffen." Warum ist uns aber auf der vorjährigen Konferenz die gastliche Aufnahme, die wir in Hameln finden werden, so sehr gepriesen worden, daß man diese Stadt als Ort der Versammlung für dieses Jahr wählte? Man fragt aber endlich für künftige ähnliche Fälle: Ist denn Nr. 2 ein stichhaltiger Grund, eine Konferenz ausznsetze», die jährlich nur einmal stattfindet und die gerade m diesem Jahre ebenso wichtige wie dringliche Punkte zu besprechen hat? —Nette Zustände!—Wo bleibt die jüdische ©tammtugenb der Gastfreundschaft? Ist das die Handlungsweise einer jüdischen Kultusgemeiude? Aus ber H'roviu; Hannover. (Or.-Corr.) Der von Ihne», Herr Redakteur, in der letzten Nr. der Wochenschrift gebrachte Bescheid des Provinzial-Schulkollegiums zu Hauuover i» Betreff der von jüdischen Lehrern zt, absolvirenden 2. Prüfung läßt eine bedauerliche Ausnahmestellung der jüdischen College» erblicke»; nur oberflächlich betrachtet, iuvolvirt er einen Vorzug. Wie dieses abnorme Rechtsverhältnih eutjtanden ist. wissen wir nicht. Wir haben bereits in der Mitte der 70ger Jahre den Landrabbiner vr. Meyer, s. A. ersucht, doch dahin zu wirken, daß ein jüdischer Lehrer in der Provinz Hannover an keinem der christlichen Seminare zur 2. Prüfung zugelassen würde. Herr vr. Meyer scheint sich nicht energisch genug dafür bemüht zu haben. Augenblicklich liegt die Angelegenheit so, daß die jüdischen Lehrer der Provinz Hannover zur zweiten Prüfung zugelassen werden müssen und auch zugelassen wurden, vielleicht nur nicht jnr Absolvirnng an dem Seminar zu Hannover, denn wir wissen, daß erst vor Kurzem ein strebsamer jüdischer Lehrer an einem in der Nähe Hannovers sich befindliche» Seminar die 2. Prüfung gemacht hat. Wir können den jüdischen Lehrern in der Provinz Hannover nur entschieden ratheu, den vermeintlichen Vortheil nicht zu areeptiren. Seiner Zeit mag der Gesichtspunkt mitgesprochen haben, die jüdischen Lehrer auf diese Weite an die Provinz Hannover zu binden. Die „Allgem. Bestimmungen" vom 15. Oet. 72, die auch der Bescheid anzieht, wissen nichts von der Ausnahmestellung, im Gegentheil, siehe 8 22 der Prüfungsordnung in den genannten Bestimmungen. Es muß die Ausgabe des demnächst zu erwählenden Seminardireetors am jüd. Seminar zu Hannover sein, recht bald in entschiedener Weise und an entscheidender Stelle gegen den Provinzialbescheid ein Veto einzulegen und dahinzuwirken, daß am jüdischen Seminar selbst die fragliche Prüfung abgelegt werden kann. Aurgkuubllabt, 22. Mai. (Or.-Corr.) Unsere Nachbargemeinde Altenknndstadt feierte am Erew Schownaus die Einweihung ihrer neu restanrirten Synagoge. Diese Gemeinde, die bereits im vorigen Jahrhundert durch geordnete Verhältnisse, durch wohlthätige Einrichtungen und durch Sinn für Bildung bekannt war, hat neuerdings wieder einen Beweis ihrer Opferwilligkeit gegeben, da die beträchtlichen Kosten der Restaurirung innerhalb einer geringen Zahl von Mitgliedern aufgebracht werden mußten. Das Hauptverdienst um das Zustandekommen der Sache gebührt dem Kaufmann Herrn M. S e e t i g $ b e r g, der auch mit einem seltenen Eifer die Durchführung überwachte. Die Einweihungsfeier begann um 7 Uhr Abends mit der Ueberführung der Gesetzesrollen aus der Jnterimssynagoge. Der Anblick des von Koburger Arbeitern prachtvoll restanrirten, glänzend beleuchteten und von Gästen ans Nah nnb Fern überfüllte» Gotteshauses war ein überraschend herrlicher. Das Programm der Feier bestand ans Liedern, die dem bei uns eingeführten Jvhlson'schen Gesangbuch entnommen waren und die unter Begleitung einer Musikkapelle und mit Hilfe mehrerer christlichen Lehrer der Umgegend vortrefflich zur Geltung kamen. Die Einweihuugsrede hielt der Unterzeichnete mit Zugrundelegung des Textes Haggai 2,9. worauf er ein Gebet bei offener Bundestade sprach. — Am andern Tage fand in derselben Synagoge die Confirmation der tveiblicheu Jugend von Burg- und Altenkunstadt statt, da nach einer alten Einrichtung die Confirmationen in diesen beiden Gemeinden gemeinschaftlich und zwar abwechselnd das eine Jahr in der Synagoge zu Burgkunftadt, das andere Jahr in der zu Altenkunstadt abgehalten werden. Auch diese Feier war unter zahlreicher Betheiligung beider Gemeinden und fremder Gäste eine recht erhebende. — Da in der „Jsr. Wochenschrift" f neuerdings wieder die Lol Lickrs-Frage angeregt worden, so i bemerke ich bei dieser Gelegenheit, daß diese Formel bei uns j bereits vor beinahe fünfzig Jahren abgeschafft worden ist. > Der fei. Leopold Stein, s. Z. Distrietsrabbiner von Bnrgj kunstadt, hat dieselbe durch das von ihm zur alten Melodie! verfaßte Lied: „O Tag des Herrn, du nahst" ersetzt, und : hat damit, wie ich glaube, eine vorzügliche Wahl getroffen. Or. S. Flaschner, Distrietsrabbiner. Dresden. (Or.-Corr.) Im Pierson'schen Verlag hier- . selbst ist eine Broschüre erschienen, in gewissem Sinne eine Familienfestschrift, bie indes;, sowohl durch ihre klare, fesselnde! Schreibweise, wie durch den auf den eingehendsten Quellenf ftubien beruhenden Inhalt, als ein Stück lokaler Culturi geschichte, in erster Linie für die jüdischen Bewohner Dresdens

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