Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 20. (14.5.1885)
- Date
- 1885-05-14
- Page
- Seite 152 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 152 Aufforderung folgte nicht, wie vielfach angenommen worden, lediglich auf Grund der allgemein gegen Unterthanc» uns Russisch-Polen getroffenen Ausweisungsverfügung, sondern erklärt sich wie folgt: Früher bedurften ausländische Juden behufs ihrer Niederlassung in Preußen noch einer besonderen Genehmigung: sie durfte» ohne Bewilligung der Regierung weder als Rabbiner und Synagogenbeamte, noch als Gewerbsgchülfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten angenommen werden. Hieran wurden auch nach Erlaß des Bundesgesetzes vom 3, Juli 1869, wonach alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben werden, »och festgehalte». Nachdem aber das frühere preußische Obertribunal vom 24. Mai 1878 entschieden hatte, daß der § 71 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23, Juli 1847, in so weit derselbe zur Annahme ausländischer Juden als Gewerksgehülfen, Gesellen oder Lehrlinge eine besondere Genehmigung erfordert, in Folge des sj 41 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 für ausgehoben zu erachten sei, hat der Minister des Innern sich in einem Erlaß vom 10, Januar 1879 dahin ausgesprochen, daß an dem Erfordernisse einer besonderen Genehmigung zur Annahme ausländischer Juden für die vorerwähnten Berussarten iin diesseitigen Staatsgebiete fernerhin nicht mehr sestzuhalten sei, daß es dagegen bezüglich der Annahme ausländischer Inden als Rabbiner und Synagogenbeamte bei der Vorschrift des §71 des Gesetzes vom 23, Juli 1847 bis aus Weiteres bewenden müsse. Es erscheint allerdings zweifelhaft, ob dieses Gesetz noch Geltung haben kann, nachdem dasselbe bereits durch das mit dem zweiten und letzten vereinigten Landtage berathene Gesetz vom 6, April 1848, so wie durch die vetroyirtc Verfassung von, 5. Deeember 1848 außer Wirksamkeit gesetzt ist, Berlin, 12, Mai, Die Wiener Zeitungen bringen nunmehr „interessante Enthüllungen" Über den famosen De. Brimanus-Justus, die dieser selbst dem Vertheidiger De. Elboge» über seine Beziehungen zu den verschiedenen Autoritäten der antisemitischen Litteratur, besonders auch zu Professor R o h l i n g *) in Prag, gemacht hat. In den, Besitze deS De. E, befinden sich zwei Briefe des Dr, Br,, welche darüber lehrreiche Auskunft geben. Der eine dieser Briefe des Dr, Brimanns an Dr, Elboge», dessen Original von Dr, Elboge» mehreren Wiener Blättern vorgelegt wurde, lautet: „«eelinev iieiv Tokwr: Um der Wahrheit Gerechtigkeit wider, fahren zu lasse», sehe ich mich zu folgender Miliheilung über die Person des Herrn Professors Rohling veranlaßt, Herr Professor Rohling nahm im Jahre 18S4 mehrere Monate hindurch bei mir Unterricht in Taimudicls, wofür er mir meinen ganzen Unterhalt gab. Der Unierricht besiand anfangs darin, ihn im Lesen der rabbinischen Schriften zu unterweisen, dann aber begann ich mit ihm die leichtesten Stellen aus dem Traktate „Lvoäa Zar'a“ zu übersetzen. Doch mutzte ich das Unierrichteu aus diesem Grunde aufgeben, iveil das Lesen der rabbinischen Schriften dem Herrn Professor Rohling so sehr schwer siel, daß an eine Möglichkeit, ihm die Fähigkeit des Uebersctzcns jemals beiznbringen, nicht zu denken war, Merkwürdigerweifer veröffentlichte er, während ich ihn unlerrichtete, zwei Broschüren, in denen viele hundert Citate au« solchen Büchern angeführt sind, deren Orig in alschri st er nicht einmal zu lesen im Stande ist, z, B, „8ohar“, „Schepha Tal“ II. dgl. Dies ist so sehr der Fall, daß Herr Proseffor Rohling sich genöthiqt sah, nur die inliegende, ihm zugekommene Karte (dieses Wort ist dürchstrichen und dafür „Zeitung" gesetzt) zur Uebersetzung einzusendeu, weil er dieselbe nicht übersetzen konnte 23. Januar 1*85. Dr. Brimauus," Diesem Briese lag ein Exemplar einer hebräischen Zeitung bei, welche eine (in hebräischer Sprache abgefaßte) Kritik von Schriften des Professors Rohling enthielt. In welch' nahen Beziehungen Brimanus zu Rohling stand, geht aus dem so Igenden, bei Dr, Elbogen im Original vorliegenden Briefe des Professor Rohling an Brimanus hervor, der sich ans den noch schwebenden Ehrenbeleidigungs-Prozeß zwischen ProsessorRohli ng und dem ehemaligen österreichischen Abgeordneten Dr, Bloch bezieht: *) Der feit einiger Zeit gänzlich verduftet ist. „Mein Lieber! Dr, Pattai (der bekannte wiener Antisemit und Vertheidiger Rohlings) ist hier und sagt, daß gegen Bloch vor Gericht der Beweis der Wahrheit geführt iverdcn muß, und wie ist das möglich, wenn Sie nun fortgeheu? Sie müssen mit nach Wien, Der Proceß wird im Jänner oder Februar sein. Wollen Sie also nicht bis Ostern ganz hier bleiben? Ich verpflichte mich, zu sorgen, daß Sic ein guter Doktor Medicinae werden sollen, auch wenn Sie diese« Eine Semester verlieren. Ich bitte also, nicht abzureisen, sondern hier zu bleiben oder aber, sich in Wllrzburg blos cinschreiben zu lassen und dann gleich wieder hierhcrzukommen, Ihr treuer Freund; Unterzeichnet mit hebräischen Buchstaben: — Der Bekannte, Wir schließen hieran folgendes Privattelegramm der „Frkf. Zig," aus Prag, 10. Mai: Professor Rohling bestreitet, die persönliche Bekanntschaft des Brimanus gemacht und Unterricht im Talmud bei demselben genommen zu haben. Rohling ruft in einem Eingesandt aus: „Die Erde i möge sich öffnen und mich verschlingen oder Feuer vom : Himmel fallen und mich tobten für Zeit und Ewigkeit, ivenn! es anders ist mit dem Jndenthum, als ich sage, nämlich, daß dasselbe bestrebt ist, das Christenthum zu vernichten," Rohling erklärt nach diesem blasphemischen Unsinn, der seine Zurechnungsfähigkeit stark in Zweifel stellt, die Regierung habe ihn zur Einstellung der littcrarischen Fehde verpflichtet, er werde daher die neuesten Angriffe ignoriren, (Dieses Telegramm scheint eine Mystifikation zu sein, Red.) Dresden, Mitie Mai. (Or.-Corr.) Am Sonntag den 3. d, M, fand hier die feierliche Installation der „Fraternitas- Lvge" siatt Dieselbe begann am Nachmittag und schloß sich in den Abendstunden ein Festmahl daran. Es nahmen etwa vierzig Personen daran theil. Die junge Vereinigung, zu welcher bereits zahlreiche Anmeldungen tyeils erfolgten, kheils noch außenstehen, hat schon ihre eigens gemietheten, schön auSgestatteten Räume, — Aus die redaetionelle Bemerkung am Schlüsse des in Nr, 19 der „Wochenschrift" enthaltenen Artikels „Aus der Praxis" bezugnehmend, theile ich Ihnen mit, daß hier schon seit Jahren und lange vor dem jetzt hier eingeführten Stein'schen Gebetbuch das Lol Lickrs - Gebet in Wegfall gekommen ist. An Stelle desselben tvurde bis vor wenigen Jahren das von Herrn Oberrabbiner Dr, La nd a u hebräisch und deutsch verfaßte Gebet von Vorbeter und Chor vorgetragen, Es dürfte wohl wenige größere Gemeinden in Deutschland geben, in der die alte Formel unverändert noch beibehalten ist, Aernbnrg, 10. Mai, (Or.-Corr.) Soeben bekomme ich durch Zufall die Nr, 26 der „Allg, Ztg, d, Jdth," vom Jahre 1844 in die Hände, worin über die erste Rabbinerversammlung in Braunschweig berichtet wird. Da heißt es nun unter Punkt 8 der eingegangenen Schriftstücke: „Einstimmige Verpflichtung der Theilnehmer, soviel es an ihnen ist, das Sagen des Lol uickrs am Vorabend des Versöhnungstages schon in diesem Jahre aufhören zu lassen," Wenn nun schon vor 40 Jahren in einer solchen Versammlung, in welcher Männer wie Budenheimer, Sachs, Herxheimer, Herzfeld, Schott gesessen, ein solcher Antrag gestellt und angenommen worden ist, so kann wohl in Anbetracht des neuesten Stöcker'schen Coups heutzutage ohne Gewissensscrupel an einem zeitgemäßeren Ersatz des alten Lol uickrs gedacht lverden,*) Dank daher dem Herrn H. B. in S., der die Anregung auf's Neue hierzu gegeben hat, B. Ans Hkerschlesten, 6. Mai, (Or.-Corr.) Heute bin ich in der Lage, eine angenehme Botschaft von einer sonst wenig die öffentliche Aufmerksamkeit erregenden Gemeinde zu melden. In Pleß ist mit dem 1. Mai d. I, der ehrwürdige und greise Prediger der Synagvgengemeinde, H, Simon Alexander, aus seinen Antrag aus seinem Amte geschieden. Im I. 1854 dahin berufen, hat er 31 volle Jahre auf seinem *) Doch nicht um Stöckers, sondern um der W ahrheit willen; wir dürfen uns nicht durch den Antisemitismus zu Reformen drängen lassen, das muß aus i n n er c r Rothioeudigkeit heraus gcscheheu.sR.)