Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 17. (23.4.1885)
- Date
- 1885-04-23
- Page
- Seite 129 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 129 — Ans dem Kroßyerzogth 3W<n, 16. April. (Or.-Corr.) Vielleicht ist es gut. wen» folgendes an sich interessante und pikante Geschichtchen weitere Verbreitung findet, damit cs manchen Eltern bei ihren zu vcrheirathenden Töchtern zum warnenden Exempel diene. Es hat sich vor einigen Tagen erst in der kleinen Stadt Sch. zugetragen. Er war ein Jüngling von angenehmen Aeußcrn und hatte ein kleines Geschäft; — sic war eine mutterlose Waise und besaß nebst häuslichen Tugenden eine Mitgift von r-Thaleru, die ihr Vater angeblich in Verwahrung hatte: „Ein häusliches Mädchen mit einer Mitgabe von x Thalern, die zur Erweiterung des GeschäitcS dienen können, ist eine annehmbare Parthie!" — so dachte der praktische Jüngling — und er und sie wurden ei» Brautpaar. Nicht lange dauerte es. und es wurde auch der Tag festgesetzt, a» welchem sie ein Ehepaar werden sollten. Der Standesbeanite hatte bereits den Civilakt vollzogen und der Rabbiner einer Nachbargemeinde war herbcigerufen worden, um das Paar feierlich nach religiösem Brauch und Gebot zu trauen. Der bedeutungsvolle Tag erschien und mit ihm die hochzeitlich geschmückten Gäste, die im Vaterhause der Braut der Dinge harrten, die da kommen sollten. Aber die Sonne neigte sich schon dem Untergang, die mit GratulativnStelegrammcn beladenen Telcgraphenboten eilten geschäftig ins Hochzeits- Haus und noch immer wurde der Rabbiner zur Vornahme des Trauungsaktes nicht abgeholt. Was war geschehen? Ein materielles Hindcrniß hatte sich zwischen den beiden Verlobten und standesamtlich Getrauten gestellt. Ein Manko von */5 der zugcsagten Mitgift bildete eine unausfüllbare Kluft zwischen denen, die so nahe daran waren, einen festen Bund zu schließen. Der gemeine Bruch führte zu dem, vielleicht noch gemeiner» Bruch zwischen Bräutigam und Braut. Der erstere lief davon, die letztere blieb sitzen, der Rabbi fuhr nach HauS, aufgeregte Gruppen standen in den Straßen und besprachen das Ereigniß. Laßt Euch warnen, Ihr Väter, und versprecht denen, die ihr zu euren Tochterinännern machen wollt, nicht mehr, als ihr geben könnt. Ianzig, 18. April. Die Schwurgerichtsverhandlung gegen den Fleischcrmeister Josef Beh rend aus Sturz wegen Mordes ist auf den 24. April c. anberaumt worden und wird vor dem hiesigen Schwurgerichtshvf stattfinde». Dieser Verhandlnng liegt bekanntlich ein in den weitesten Kreisen Aufsehen erregender Fall zum Grunde, welcher ursprünglich zu der Verhaftung mehrere jüdischer Handelsleute unter dem Verdacht cincs sog. rituellen Mordes geführt hat. Wir bringcu das Factum unser» Lesern nochmals in Erinnerung. In der Nacht zum 22. Januar 1884 war unter der Brücke des im Kreise Preuß. - Stargard gelegene» Dorfes Sturz der 14 jährige Kürthnersohn Onofrius Cyballa, wie seiner Zeit mitgetheftt worden, ermordet und in der gräßlichsten Weise zeriiückelt und verstümmelt vorgesunden worden. Von Ortsbewohiiern wurde der Verdacht der Thäterschast gegen den jlldijchen Handelsmann Josefsohn gelenkt, welcher unter Mnwisscu resp. Mitwirkung der jüdischen Kaufleute Boß sen. und jun. (Vater und Sohn) aus religiösem Fanatismus diese That verübt haben sollten. Diese drei Personen wurden festgenommen und mehrere Monate in Haft gehalten. Da aber die einleitende Untersuchung nicht die geringsten Anhaltcpunkte für diesen Verdacht ergaben, so wurde im April vorigen Jahres vom Minister des Innern der hiesige Criminalcommissar Höft nach Sturz geschickt, um weitere Nachforschungen dort zu veranstalten. Diese ergaben die völlige Schuldlosig. keit der drei verhafteten Kaufleute, welche sofort auf freien Fuß gesetzt wurden, und führten zu der Verhaltung des Fleifchermeisters Behrend, uuter dem dringenden Verdachte, die scheußliche That verübt zu haben. Gegen Behrendt, welcher zu den katholischen Ortseinwohncrn gehört und sich durch religiösen Fanatismus ausgezeichnel haben soll, ist nach Beendigung der Voruntersuchung vom Staatsanwalt die Anklage wegen Mordes erhoben worden, die nunmehr vor dem hics. Schwurgericht zur Verhandlung gelangen wird. Aus Waden. (Schluß) Und doch — das sieht jeder Rabbiner ein — muff etwas zur Hebung des religiösen Sinnes geschehen! Darum möchte ich die Aufmerksamkeit auf ein Belehrungsmittel richten, daß hier in Süddeutschland gang und gäbe ist, nämlich die Chewra oder Schiurvorträge. Jedes Gemeindemitglied pflegte einer Chewra anzugehören, in der jeden Sabbath religiöse Vorträge gehalten werden. Die alten süddeutschen Rabbiner verfaßtet, zu diesem Zwecke Bücher.') die zu dem Wochenabschnitte und den Haftara'S kürzere oder längere Betrachtungen in hebräischer Sprache enthalten und die dem gewöhnlichen Manne nur übersetzt zu werden brauchen, um ihn zu erbauen und sein Herz für die Religion zu gewinnen. Der Hinweis auf Luther, in dem Artikel des Herrn Or. Scherbcl, scheint mir verfehlt. Die Religionsbegriffe der Juden waren zu allen Zeiten rein und geläutert und thut für uns heute nur eine Vertiefung und Verinnerlichung des jüd. Glaubens noth. Die Schriften unserer Altvordern müssen popularisirt und volksthümlich gemacht werden. «Das i ist doch aber nur, ivie der Herr College aus Baden selbst t zugesteht, durch eine gute deutsche Uebersetzung möglich, also durch das Medium der Muttersprache, und das war's, was Herr Or. Scherbcl in seinem Hinweise auf Luther betonte. Red.) Oesterreich-Ungarn. Wien. (Schluß). Herr Rabbiner Or. Güdemann toastete in einem gediegenen Vortrage auf die Cchewra kadischa. Er begann: „Dieser Verein kennt eigentlich nur die Nachtseiten des Daseins — trotzdem aber verliert er seinen guten Humor nicht". Der Kulturhistoriker, als welchen sich der Redner so hervorragend schon bekundet hat, weist darauf hin, „daß die Geschichte der Chewra kadischa noch nicht geschrieben ist, und daß diese Geschichte den Schlüssel liefern wird zur Beantwortung der Frage, „ob die Juden das National- und Heimathsgesühl mit ihren Mitbürgern theilen, oder es von sich weisen. Ihre Dokumente sind die Leicheusteine. Diese Pietät gegen die Friedhöfe begründete und erhielt bei den Juden ein sehr starkes Heimathsgesühl. Die Juden haben gesagt: „Unser Vaterland ist da, wo unsere Väter ruhen, wenn es uns da auch nicht gut geht." — Ein Heimathsgesühl ohne Heimath, ohne Freheit und Recht, ohne Ehren und Stellung, eine solche selbstlose Anhänglichkeit an die Heimath, ein so selbstloses Heimathsgesühl haben blos die Juden bewiesen. — Die Pietät gegen die Tobten hängt zusammen mit der Liebe und Barmherzigkeit gegen die Lebenden. — Beide sind deshalb Ziveck der Chewra kadischa. — Unsere Alten trugen keine Blume» aus die Friedhöfe; „aber sie brachten dennoch von dem Besuche der Friedhöfe Blumen heim, keine verwelklichen Blumen, sondern die unverwelklicheu Blumen der Liebe und Barmherzigkeit gegen die Lebenden". „Nur nicht die Köpfe hänge» lassen! Wir müßten sie beschämt hängen lassen, wenn die schönen menschlichen und edlen Bürgertugenden unter uns abgestorben wären, wenn, wie unsere Gegner möchten, das Judcnthum einem öden und kahlen Fiedhofe gliche, wo die Steine die Herzen vorstellten. Solange aber ganz im Gegentheile unsere Friedhöfe gleichsani Treibhäuser sind, welche die schönste menschliche Regung, die Pietät, erblühen machen, solange nicht minder wohlthätige Vereine die Stätten sind, wo Liebe und Barmherzigkeit groß, gezogen werden, so lange brauchen wir unseru guten Humor nicht zu verlieren und wollen ihn auch nicht verlieren." Kräftige und prächtige Toaste auf die Stadt Wien, die Gemeinde (wobei besonders des verewigtei, vr. Kuranda ge- *) Wir nennen z B. n“Yin “IIS von Seligsberg (Frankfurt a. M. 1859), 2. nainin 012 von demselben (Frankfurt a. M. 1869), 3. rT*YU"l *118 zu den Haftarot von demselben (Frankfurt a. M. 1863), 4. BSp» TS (Rödelheim 1846), 5. Q'Tl miX von Schwarz (Frankfurt a. M. 1881 >, 5. CTTI TipB (Rödelheim 1841), 7. TSl D'TT von Schitz (Frankfurt a. M. 1859) u. v. a.