Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 17. (23.4.1885)
- Date
- 1885-04-23
- Page
- Seite 128 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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gegen den Baumeister G., in welcher der antisemitische ReichStagsabgeordneke Hartwig, wie die „Dresd. Ztg." sich ausdrückt , „eilte wenig beneidcnswerthe Rolle gespielt", haben Allen die Augen geöffnet, Hartwig ist gestern von der zweiten Strafkammer des Landgerichts wegen grober öffentlicher Beleidigung des Dresdner Stadtrathes zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Für die Antisemiten bedeuten diese Vorkommnisse einen harten Schlag. Die verständigen Christen sehen doch immer mehr ein, wie corrnmpirend der Antisemitismus auf die Antisemiten wirkt. (Wir Juden aber können hieraus lernen, daß es schließlich nur eine wirksame Waffe zur Besiegung des Antisemitismus giebt. Diese ist: die Reinheit des CharactcrS. Rcd.f Aordhausen, 15. April. Der Weber Eduard Meyer aus Bleicherode steht unter der Anklage des Vergehens gegen § 130 des R.-St.-G-B„ welcher Denjenigen mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder nüt Gefängniß bis zu 2 Jahren bedroht, der in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gcwaltthütigkcitcn gegen einander öffentlich aufreizl. In vorliegendem Falle soll dieses Vergehen dadurch begangen sein, daß Meyer zu Anfang Octobcr v. Js., während der Reichstagswahl. Agitation, in Blcichcrode ein Flugblatt verbreitet hat, welches die gröblichsten Schmähungen gegen die Judenschaft enthielt und zum Schlüsse direct auffordert, die Häuser der Juden zu plündern und niederzurcißen und die Juden selbst, welche sämmtlich das Christenthum aussaugten, aus dem Lande zu jagen. Angeklagter bestreitet seine Schuld und giebt an, er habe in der Zeit vor der Reichslagswohl im vorigen Jahre für die conservative Partei agitirt und im Aufträge des conscrvativen Wahl-Comitss zu Blcicherode Flugblätter ausgetragen. Sodann habe ein unbekannter Fremder, mit dem er zufällig zusammcngetrvffen sei, ihm mehrere Druckexcmplare von Wahlreden des Hvfpredigers Stöcker gegeben und in dielen habe er später das .incriminirte Gedicht gefunden, nachdem er bereits mehrere Exemplare der Stöcker'jchcn Reden ausgegeben hatte. Auf Vorhaltung des Herrn Vorsitzenden, daß diese Entschuldigung denn doch sehr unwahrscheinlich klinge, erwiderte Meyer, er habe durchweg die Wahrheit gesagt. Er sei kein Antisemit und würde wissentlich ein Schmähungen der Juden enthaltendes Flugblatt nie verbreitet haben. Durch die Beweisaufnahme wird festgestellt, daß Meyer zuerst dem Maurer und Gesellschaftsdiener Carl Keilholz, welcher ihm in seinem Colporteurdienste zeitweise half, das fragliche Gedicht gegeben, dasselbe als schön angepriesen und ausdrücklich dabei gesagt: „Es ist aber Nichts für die Juden. In deren Häuser darf es nicht abgegeben werden." Jni Laden des Kaufmann Hagedorn hat Meyer selbst das Gedicht abgegeben; wie die dort beschäftigten Commis gesehen haben, hat Herr Hagedorn dasselbe gelesen und entrüstet über den Inhalt es seinem Nachbar, einem jüdischen Kaufmann Lebrecht, gegeben. Von diesem ist es an Herrn I. Frühberg gelangt, Letzterer hat es an Herrn F. Schönfeld in Nordhausen gesandt und dieser wieder dem Rabbiner Herrn vr. Gelbhaus übergeben, welcher es seinerseits sodann der königl. Staatsanwaltschaft mit Strafantrag einreichte. Die Frage des Herrn Vorsitzenden, an den Zeugen Herrn Bürgermeister Francke-Bleicherode, ob eine ernstliche Gefährdung des öffentlichen Friedens nach Bekanntwerden des ominösen Flugblattls zu befürchten gewesen sei, derart, daß man aus wirkliche Gewaltthätigkciten gegen die jüdischen Bewohner Bleicherode's seitens der dortigen Christen gefaßt sein mußte, beantwortete Herr Francke mit einem entschiedenen Ne t n. Er habe die ganze Sache nur als einen Scherz aufgeiaßt und überdies wären ja nur sehr wenige Exemplare des Gedichts *) Das Lied enthielt folge,Iden Schltchvers nach der Melodie aus Mamsell Angot: „Drnm auf, Ihr Deutschen Alle — Ermannt Euch, werdet wach! — Die Jndcnherrschast falle! — Getilgt sei unsere Schmach! — Aller Jude» — Handesbude» — Machen wir der Erde gleich. — Jeder Schwindel, — Jed' Gesindel — Sei verbannt aus unscrni Reich!" unter die Leute gekommen. Staatsanwalt von Wille betont in seinem Plaidoyer die Unglaubhaftigkeit der Behauptung Meyer's, daß ein Unbekannter ihm die Schmählieder, in anderen Schriftstücken verborgen, übergeben und daß er von deren Inhalt absolut keine Kenntniß gehabt habe. Im klebrigen sei der Thatbestand des 8 130 R.-St.-G. vollständig erwiesen, und wenn auch nicht zu verkennen sei, daß die ganze Sache einen etwas humoristischen Anstrich habe, bedinge die Handlungsweise des Angeklagten doch dessen Bestrafung. Er beantrage 1 Monat Gefängniß. Der Gerichtshof erkennt nach kurzer Berathung aus Freisprechung, da er die Ueberzeugung nicht halte gewinnen können, es liege hier eine öffentliche Anreizung zn Gewaltthätigkeiten gegen die Juden vor, denn von dem betr. Flugblatt seien nur wenige Exemplare in Bleicherode verbreitet worden und die Gefahr wrklicher Excesse habe nachweislich nicht bestanden. (Man ist begierig, ob die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urthcil nicht Revision einlcgen, und ob das Reichsgericht dieser Motivirung beitreten wird. Jüngst wurde bei einem antisemitischen Beleidigungsproceß in Berlin vom Richter es sogar als Milderungsgrund für den Angeklagten angesehen, daß derselbe ausgesprochener Antisemit sei. "OiW Köln ’Hn „da hätte der Sünder ja noch einen Vorthcil!") Aus dem Kaunoverschen. (Or.-Corr.) Durch den Abgang des Herrn Seminardirectors Dr. Prager nach Cassel steht uns demnächst euie Wiederbesetzung dieses von ihm gut verwalteten, wichtigen Postens bevor, dessen Bedeutung vom Standpunkt des Judenthums aus gerade in unserer von Stürmen aller Art umdräuten Zeit nicht stark genug betont werden kann. Gerade unseren Lehrern fällt in vornehmster Weise die schwere Aufgabe zu, die breiten Schichten des eigentlichen Volkes mit dem Geiste zu erfüllen, der sie befähigt, ihren Pflichten, gegen das Judcnthum wie nicht minder als Bürger und Menschen, in einer Weise gerecht zu werden, die keine berechtigte Judenfeindlichkeit hochkommcn läßt und allen unparteiischen Andersgläubigen zeigt, daß echtes Judenthum und echtdeutsches Bllrgcrthum keine einander ausschließenden Begriffe sind. Es bedarf daher zur Wiederbesetzung dieses Postens eines Mannes, der, zwar ganz erfüllt von jüdischem Geiste, aber durchaus nicht auf jenem exclusiv orthodoxen Standpunkt steht, der in dem Beobachte» der minutiösesten, oft schon antiquirten Formeln das Hauptwcsen des Judenthums steht, der einen Fonds deutschen und pädagogischen Wissens und eine unbefangene Würdigung profaner Kenntnisse besitzt, — kurz ganz nach dem Geiste des ersten Leiters dieser Anstalt, des hochverdienten sei. Pros. Or. Frensdorfs. Es mehren sich bereits die Anzeichen, daß unsere Hyperorthodoxen, die gerade in Hannover einen besonders rührigen und pfiffigen Vertreter haben, auch nach diesem Posten ihre Finger ausstreckcn wollen. Um so mehr ist es Pflicht des Gesammtvorstandes der Großgemeinde Hannover, die durch ihren Vorsitzende» auf die Besetzung desselben den größten Einfluß übt, in sorgsamster Weise sich über die austretcnden Candidatcn zu orientireu und rechtzeitig nach geeigneten Männern Umschau zu hallen. Zwar bürgt uns der Name des Herrn Vorsitzenden des Hannover'- schen Gemeindevorstandes, sowie des bewährten Regierungs- Vertreters Herrn geh. Regierungsraths Sp ick er dafür, daß ein Mann nach dem Herzen des hiesigen Herausgebers eines orthodoxen Blattes nicht so leicht zu diesem Posten berufen werden wird, aber man kaun bei der Findigkeit dieser kleinen aber rührigen Partei nicht vorsichtig genug sein. Wir meinen daher, daß es bei der Wichtigkeit der Sache Pflicht des Gesammtvorstandes ist, seinem Vertreter eine bcstiinmte Direktive zu geben, um so mehr, als ja auch der scminar- Direktor naturgemäß der Vertreter des dortigen Landrabbiners in Behinderungsfällen zu sein pflegt. Darum — Videant Consules. Ich werde diese wichtige Angelegenheit, im Auge behalten und, wenn Sie's gestatten, daraus noch zurückkommen.