Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 17. (23.4.1885)
- Date
- 1885-04-23
- Page
- Seite 127 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 127 Geld für jüdische Schule» im Orient geben, aber nicht für französische. Im Gegentheil wäre cs endlich an der Zeit, sestzustellen, in welchen Gegenden des Oiients das Deutsche im Unterrichte bcrecht-gter »nd nothwcndiger ist, als das Französische — und darnach in den Schulen der Alliance zu verfahre»! Aertin Wie „Hameliz" nach einem Berliner Blatt berichtet, bat eine Deputation der hiesigen orthodoxen Gemeinde „Adas Jissrosl" unter Führung des Herrn Rabbiners Or, J.HildeSheimer dem Fürsten Bismarck zum 70, Geburtstage die Glückwünsche der orthodoxen Partei ükerbracht. Der Fürst nahm dieselben sehr wohlwollend entgegen, erkündigte sich bei Herrn Or, I, H, nach der Stellungnahme der Orthodoxie zu seiner Politik und sprach sodann sei» tiefes Bedauern darüber aus, dag die Reformjude» »nd Neologen zu seinen Hauptgegneru gehörten. Im weitern Gespräch wurde auch das Projekt der Evlonisation Palästinas berührt, über welches sich der Fürst znslimmend geäußert haben soll, (Sollten die Shmpathicn des Fürsten für die Auswanderung der Inden nach Palästina nicht zu denken geben? — Es ist übrigens zu verwundern, daß das Hildesheimerfche Organ hierüber nichts gebracht hat,) Aus GberschkeKe», 12. April, (Or,-Corr,) Die Lehranstalten rüsten vch erwaitungsvoll und hofsnungssreudig für das nunmehr beginnende Sominerseinester, Das abgela usene Winterhalbjahr hat, soweit jüdische Zöglinge in Betracht kommen, bei der Ableistung der schriftlichen Abitur icnlen-Arbeilen zum ersten Riale »ns Gelegenheit geboten, zu erkennen, in welchem Geiste die Leiter der höheren Lehranstalten die Verfügung des Cultus-Ministcrs anffassen, erforderlichen Falles auch am Sabbath ohne Rücksicht ans die jüdischen Schüler eine schriftliche Arbeit anscrkigen zu lassen. Leider hat cs uns nicht gelingen wollen, statistisch festzustellen. wann und >vv an oberschlesischcn Gymnasien und Realschulen der Erlaß des CultnSministers zu Unzuiräglichkeilen und Gewissenszwang geführt hat. Wir Hallen cs nicht für überflüssig, statistisch genau, wenn möglich in der ganzen Monarchie zu ermitteln, wo imb wie viele jüdische Abiturienten unter der Einwirkung der jetzt geltenden Bestimnuing in ihrem Gewissen behelligt wurde». Wir können uns der Wahrnehmung nicht verschließen, daß auch jetzt, wenn Männer vom religiösen und sittlichem Ernste sich energisch ihrer jungen Glaubensgenossen annehmen, sich recht gut in den meisten Fällen ein ruoäris vivendi wird finden lassen. Zum Belege führe ich ein eclaiantcs Beispiel vom Gymnasium zu Kattvwitz an. Ein einziger jüdischer Abiturient betheiligtc sich an den schriftlichen Arbeiten, Der würdige Sohn eines frommen Lehrers in Ungarn hatte er vorher nie die Religionsgesetze oder gar den Sabbath durch Schreiben entweiht. Sinn lt?r,r'C» “ina^szn — der Direktor war tolerant genug, obgleich man ihm sonst philvscmitische Aspirationen nicht nachrühmt, wegen dieses einzigen jüdischen Abiturienten am Sabbath keine schriftlichen Äbitiirienicii- Arbeit anfcrtigeu zu lassen, Sticht lange darauf gab derselbe Direktor einen zweiten Beweis seiner zarten und rücksichtsvollen Gewissenhaftigkeit, Die mündliche Abiturientenprüfung, bei der man ja auch gewärtig sein muß, schreiben und zeichnen zu müssen, sollte an einem Sabbath abgehalicn werden. Der jüdische Abiturient war deshalb beim Direktor vorstellig. Der Direktor gab der Bitte seines Zöglings nach, obgleich er wußte, daß der jüdische Abiturient nicht in die Lage kommen würde, bei Gelegenheit der mündlichen Prüfung zu schreiben. Auf Grund der guten schriftlichen Arbeiten wurde dieser einzige jüdische Abiturient vom mündlichen Examen dispensirt. Der Direktor veranlaßte seinen Zögling, der für Mathematik eine besvndercBvrliebe undBegabuug zeigt, Mathemathik und Astronomie zu studirc». Er hat auf das Lebhafteste einen ebenso reichen wie hochherzigen Glaubensgenossen für den fleißigen und begabten jüdischen Studenten zu intcressire» verstanden. Unser Glnubeusgenosse hat sich bereit erklärt, während der Dauer der Studienzeit für die materiellen Bedürfnisse des armen, streng religiösen Ltudcnten i» ausgiebiger Weise Sorge zu tragen. Solche Thaten und Erfolge ehren in gleicher Weise den Ehristen ivic den Juden, Wir neniikn das auch einen Kidusch haschein. _ Der vielbesprochene Min'sterial-Erlaß ist gleichwohl nicht harmlos aufzufassen. Das Berhältuiß ist doch ein viel ungünstigeres geworden i denn wir müssen jetzt als eilten Gnadenakt von der Toleranz und Gewissenhaftigkeit der Direktoren erbitten, was wir früher als unscr gutes Recht fordern durften. Wer iveiß, ob cS je zu dieser Ministerial-Berfügung gekommen wäre, wen» die jüdiichen Religionslehrer an den höheren Lehranstalten den Lehrern und Schülern gegenüber ihren materiellen und nioralischcn Einfluß energischer zur Geltung gebrach! hätten! .Kommt es doch leider auch in Oberschlesien schon vor, daß Einzelne jüdische Religionslehrer ihre eigenen Kinder den sabbath sana gene durch Schreiben entweihen lassen, Bon einem Ghmnasinm in Oberschlesicn ist uns berichtet worden, daß der jüdische Religionslehrer bei der Erlheilung des Religionsunterrichts am Sabbath seine Zöglinge ganz flott schreiben und den Vermerk über das nbsolvirte Pensum in ^seinem Namen und auf sein Geheiß von einem jüdischen schüler am Ende der Stunde in das Klassenbuch einkragcn ließ. Dürfen wir uns wunder», ivenu christliche Lehrer angesichts solcher Thatsachen stutzig werden und wähnen, das R chtfichreiben am Sabbath sei nur fanatische Capriee und bvrnirte Marotte? Die Lehrervereine werden voraussichtlich in den nächsten Wochen allenthalben ihre Generalversammlungen halten. Wir legen ihnen diesen wunden Fleck der jüdischen Schuljugend an den höheren Lchranstalien auf daS Dringendste an'S Herz, Mögen sie nicht verfehlen, in Refolutioue» mit angemessener Motivirung das rituelle Verbot des Schreibens an Sabbathen und jüdischen Festtagen mit aller Energie zu betonen und Lehrer» und Schüler» gegenüber aufklürcnd dabiu zu wirken, daß die gesetzesreuc Minorität durch eine pflichtvergessene Majorität nicht terrorisirt und in ihrem religiösen Bewußtsein gekränkt iverde! Wir halte» das sogar für noch wichtiger, als den Lchülergotlesdiensl am Sabbath, zu welchem jüdische Gymnasiasten vtt mit schmutzigen, noch von srischen Tintenklecksen starrenden Händen hiukretcu. Möge unsere Mahnung nicht wie der Ruf des Predigers in der Wüste verhallen! -nc- Jn Dresden herrscht eine nicht geringe Aufregung darüber, daß ein Mitglied des sächsischen Landtages, der Rechtsanwalt Or, Robert Schmidt, wegen „finanzieller Unregelmäßigkeiten" sich, wie die „Drcsd. Ztg." meldet, auS dem Staube gemacht hat. Schmidt wurde vor vier Jahren vom Wahlkreise Dresden-Aittonstadt »ach einem überaus heftigen Wahlkampfe geivähll. Der frühere Übertreter dieses Kreises war der Rechtsanwalt Emil Lehmann, gegen den die damals zuerst austauchendc antisemitischc Reform-Partei sich erhob, Ihr Feldgeschrei war: „Rechtsanwalt Emil Lehmann muß fallen, weil er Jude ist!" Or, Robert Schmidt aeceptirte das Programm der Reformer, wie ihr Organ damals triumphirend in die Welt schrieb. Dabei war cs bekannt, daß der RechtSanivalt Or. Robert Schmidt in Unlersuchuug gewesen und daß diese nur infolge eines AbolitionS-BerfahrenS niedergeschlagen war. Sein Gegner, der Rechtsanwalt Emil Lehmann stand makellos da; seine erbittertsten Gegner konnten auf seinem blanke» Ehrenschild auch kein Stäubchen entdecken. Seine ersprießliche sechsjährige Thätigkeit als Laiidtagsabgeordneter, sein siebzehnjähriges gewissenhasteS Walten als Stadtverordnetenvorsteher siel ebensowenig zu seinen Gunsten in die Wagschale, wie all dasjenige, was gegen feinen Gegner Or. Schmidt Unrühmliches bekannt war, zu Uiignnsten des Letzteren wirkte. Die Leidenschaft siegte. Herr Or, Robert Schmidt wurde gewählt, weil sein Gegner — Jude war. Heute ist der Rausch verflogen. Die Flucht des Herrn Schmidt wegen gewisser geschäftlicher Mani - pulationen, sowie die kürzlich stattgehabte Gerichtsverhandlung