Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 14-15. (3.4.1885)
- Date
- 1885-04-03
- Page
- Seite 112 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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— 112 — denen nicht das Gluck einer sorgenlosen Existenz geworden ist. Ich halte demnach eine Scheidung der Unterstützungen in Pflicht- und Dllrftigkeitstheile nicht für gerechtfertigt. Ja, ich möchte noch mehr nicht für gerechtfertigt halten. Da der größte Thcil der für die Achawa aufkommenden Mittel doch von den Ebrcnmitgliedcrn und durch Geschenke '.c. aufgebracht wird, und die Ehrenmitglieder sicherlich gerade de» Bedürftigsten unter den Lehrern ihre Unterstützung möchten angedeihen lassen, so finde ich cs nicht gerecht, ungesunde Lehrer von den Wohlthaten der Achawa auszuschließen, was ja auch gar keinem Bedenken unterliegt, da gegenwärtig Ungesunde nicht zum Lehramte zugclassen, rcsp. nicht in die Seminare ausgenommen werden. Hat sich aber ein Lehrer re. während seines Aufenthalts aus dem Seminar oder in den ersten Jahren seiner Amtsthütigkeit Leiden zugczogen, so ist es hart und ungerechtfertigt, ihn nicht als Mitglied in die „Achawa" aufzunchmcn. Dagegen müßten streng die ungeprüften Elcnicnte unter den Lehrern von der Aufnahme ausgeschlossen sein. Ich werde einen bczügl. Antrag, die Nr. c in § 5 der Statuten zu streichen, bei der im Herbst d. Js. stattfindcnden General-Versammlung stellen. Andere Unterstützungsvercine, wie z. B. der für die hessischen Lehrer in Cassel nehmen auch jeden Lehrer auf und verlangen kein Gesundheitszeugnis!. Was der Herr Einsender über den hessischen „Untcrsllltzungsvercin" sagt, (ich muß annehmen, daß er ihn meint), verhält sich doch nur insoweit so, als Unterstützungen in dieser Höhe allerdings gezahlt werden; aber die Achawa zahlt doch eben auf eine» T h e i l so viel, während dort 40 M. die höchste Gesammtleistung ist. — Daß in den Provinzen mehr für die Achawa gethan werden könnte, ist unbestreitbar, ob aber alle Gemeinden so leicht zum Beitritt zu bewegen sind, wie der Herr Corresp. meint, steht doch noch dahin. Mir ist es z. B. trotz großer Anstrengung noch nicht nivglich gewesen, meine Gemeinde zum Beitritt zum Gemcindebund zu bewegen. Die Leute haben nicht allenthalben Sinn und Berständniß für Ideale. — Die Ansicht, daß der D.-J. G.-B. einen Fehler begangen, sich nicht mit der Achawa zu vereinigen, wird von ,sehr vielen Lehrern getheilt. Jedenfalls ist cs aber ein großer Fehler gewesen, nur eine einzige Lebe»s-Bersicherungs-Gescllschaft hcranzuziehcn. Die Lehrer, welche schon vor der Vereinbarung des D.-J. G.-B. mit der „Victoria" in einer andern Anstalt ihr Leben versichert haben, sind — jedenfalls doch ganz unverschuldet — von den Segnungen der Pcnsionskasse ausgeschlossen und doch thut ihnen, weil sie schon alter sind und mit starken Familie» größere Bedürfnisse haben, eine Subvention viel mehr nöthig, als jungen Beamten, die eben erst ihr Leben versichern und die Prämien leichter erschwingen können. Und die jetzt erst versichernden Gemeindebeamten sind gezwungen, falls sie auf eine Subvention vom G.-B. reflektircn müssen, bei der „Victoria" zu versichern, die doch eine der tHeu ersten Versicherungsanstalten ist. Aus Kesse«. (Schluß.) „Wie Einer Religivnslehrcr wird" soll zuerst exemplifizirt werden. Ein ungarischer Hausierer, dem sein heimathliches Gewerbe nicht einträglich genug ist, kommt nach Deutschland, um dort Beschäftigung als "IB1D zu suchen. Er findet sie jedoch nicht. — Eines Tages trifft er an der Bahn mehrere jüdische Herren an, denen er im Laufe des Gespräches sein Leid klagt. Man sinnt über Mittel »ach, ihn, zu helfen. Lange vergeblich. Da kommt einem der Herren die pestalozzische Eingebung: „Er niuß Schulmeister werden". (Ein Glück, daß der Rathgeber diese Inspiration nicht für sich selbst fruktifizierte!) Dazu bietet sich die beste Gelegenheit, denn die Gemeinde, welcher jene Herren angehörten, hat vor Kurzem ihren Lehrer „sortgeschickt". „Aber", wendet der Ungar ein, „ich habe ja noch niemals unterrichtet" . . . „Wenn sie eine Sefer- Thora schreiben können, werden Sie sie auch unterrichten können, und das ist genug". (!) Ist es nicht nöthig, die Thatsache mit Namen zu belegen, de» Rabbiner anzuführen, welcher der Bestellung eines solchen Lehrers die behördliche Sanktion verlieh? Das thut zur Sache nichts aus, und diese allein haben wir bei unseren Ausführungen im Auge. — Noch ein anderer Fall: Ein jüdischer Geschäftsreisender, der in seinem Berufe wegen mangelhafter Schulbildung (zur Etablirung fehlten ihm die Mittel) keine Chancen für sich sieht, kündigt eines Tages dem Chef seinen Abgang an. Um Gründe befragt, erzählt er, daß er eine „Lehrcrstclle" angeuoinmen habe. Großes Staunen des Chefs und anderer Zuhörer. „Ja, ich habe vorgebetet, und meine Stinune hat der Gemeinde so gut gefallen, daß sie mich sofort cngagirte". — „Wcr 'ne schöne Stimme besitzt, muß auch iicn' schönen Lehrton besitzen," kalkulirte wahrscheinlich jene Gemeinde und freute sich ihres kaufmännischen Lehrers. — Fakta, wie die angeführten, stehen nicht vereinzelt da, mindestens bilden sic nicht die Ausnahme von der Regel, Und gerade die Orthodoxen, die wegen der bezüglich ihrer schulischen Verwendbarkeit angezwcifclten Opfergesetze ein so großes Geschrei erhoben, hätten alle Ursache, sich mit den im Obigen behandelten Mißständc» eingehend zu befassen. Orthodoxe Rabbiner und Gemeinden sind es hauptsächlich, welche die Polen und Russen nicht nur dulden, sondern sogar auf Koste» deutsch-seminaristischer Lehrer protegieren. Diese (d. Polen u. Russen) können ja „lernen", das ist ein Hanptvvrzng in den Augen unserer Heiligen. Daß zweifelhafte talmudische Kenntnisse bei »och zweifelhafterer Kenntniß der Unterrichtssprache nicht hinreichcn zur Erthcilung eines geordneten, den Anforderungen unserer Zeit entsprechenden Religionsunterrichtes, wird nicht in Betracht gezogen. — „Was gehört viel zum Neligionsunterricht?" „ein Bischen Oren, ein Bischen Chuinesch- und Tefille- Uebcrsetzen," sagte mir ein Ungar. — „Meine Pädagogik >s. h. Pädagog.Theorie) habe ich aus der Gcmore" sagteein Russe. — diese Aeußerungcn sind wahrlich allzu charakteristisch. Oesterreich-Nngarn. Brünn, 26. März. (Or.-Corr.) Eine der letzten Nummern Ihres geschätzten Blattes enthielt die Bemerkung, daß der mähr.-jlld. LandeS-Massa-FondS aus den Strafgeldern der Juden gebildet sei. Das ist nur zum Theile richtig. Die Judenschaft Mährens zahlte nämlich nach altem Feudalrecbt eine Toloranzsteuer, die von Kaiser Ferdinand I. als böhmischen König aus 12.000 fl. bestimmt war, später, nach mannigfachen Veränderungen in der letzten Zeit ihres Bestandes sich auf 82.000 fl. belief. Durch die Toleranz-Patente Kaiser Josephs II. war diese Steuer in der bisherigen Form unhaltbar geworden. Sie wurde durch eine den Juden speciell aufertegte Verzehrungs- I steuer auf Verbrauchsgegenstände und durch die Familienj Taxe ersetzt. Diese letztere bestand darin, daß die 5400 i» > Mähren an bestimmte» Orten domicilierteu Familien eine jährliche Taxe von je 5 fl. zu bezahlen hatten, wofür die Gemeinde haften mußte, welche also für ganz Mähren 27.000 fl. ausmachte. Der Rest von 55.000 sollte durch die Verzehrungssteuer aufgebracht tverde». Diese Steuer wurde in Generalpacht gegeben und die Hälfte ihres Gewinnes sollte zu einem für jüdische Zwecke zu bildendem Fonds die Mittel abgeben. Das wurde später auf die Pauschal-Summe von jährlichen 6080 fl. normirt. Dazu sollten die verschiedenen Strafgelder der Juden wegen Ueberschreitung des Aufenthaltsrechtes, wegen Bestechung zur Erlangung einer Familienstelle, wegen Uebertretung des Verzehrungssteuergesetzes hinzukommcn. Die Beschränkung der Familicnzahl war eine Milderung des von Maria Theresia erlassenen Befehles zur Ausweisung der Juden aus den Ländern der böhmischen Krone, welche der Spionage beschuldigt worden waren. Die Verzehrungssteuer mußten die Juden von ihren Vcrbrauchsartikeln bezahlen und sich darüber mit den Quittungen (Boletten) auswciscn, wenn die Wache, was nicht selten geschah, zur Revision kani. Andernfalls mußte eine