Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 12. (19.3.1885)
- Date
- 1885-03-19
- Page
- Seite 93 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 93 — .gemeinhin glaubt, weil pro domo zu sprechen mit einem unliebsamen Beigeschmack verbunden ist. *1 Daher müssen die zu bildenden Comitös sich auch aus einer Anzahl würdiger nnd einflußreicher Gemcindcmitglicder neben dem Lehrer nnd Rabbiner zusammensetzen. Der Erfolg dürste -über alles Erwarten günstig sein.'") Beiläufig erwähnt, betrachten wir cs auch als einen sehr -groben Feßler, daß der Deutsch-Israelitische Gemeindelmnd sich nicht lieber mit der Achawa verbunden — allerdings »ach Umändernng einiger Bestimmungen der Statuten in dem oben angeführten Siiine — als daß derselbe seine eigne Wege wandelt nnd eine Zersplitterung herbcigeführt. — Wir geben uns der Hoffnung hin, daß diese Zeilen, welche keineswegs einen Tadel gegen die Verwaltung der Achawa beabsichtigen, sondern im Gegenthcil diesen Verein zu noch höherer Blüthe nnd zu noch segensreicherer Wirksamkeit fördern will, dazu beitragen, die gerügten Mißstände zu beseitigen. „Durch der Kräfte vereintes Streben erhebt sich wirkend erst das wahre Leben". “) And«». An die Rabbiner Badens tritt eine dringliche Pflicht heran. Bekanntlich wird demnächst in Lahr ein deutsches Reichswaisenhans errichtet, in welches arme Waisen ans ganz Deutschland „ohne Rücksicht ans ihre Confessio»" ausgenommen werden solle», wie es in den Grnndbestimmungen heißt. Aus diesen, Grunde haben ja auch gar viele Inden sich veranlaßt gesehen, zu diesem Zwecke mitznsteuern und sich zahlreich an den Sammlungen zu betheiligen. Man hat in der Begeisterung für den humanen Zweck sich aber nicht gefragt, ob dieses Reichswaisenhans wirklich auch ein Aufenthaltsort für jüd. Waisenkinder wird sein können, ob es alle Bedingungen erfüllen wird, die jüd. Waisen den Aufenthalt darin möglich machen? I» dem jüngst zur Berathung an die Mitglieder versandten Haushaltsentwnrs ist stets von einem gemeinsame» Gottesdienst, gemeinsamen Speise», gemeinsaitier Festtagsfeier und gemeinsamen Arbeit die Rede. Sollen bie jüdischen Waisen am christlichen Gottesdienst theil« nehmen? Werden sic an, Sabbath nnd jüd. Festtag Schul« und Feldarbeiten verrichten müssen? Wer wird für ihre rituelle Beköstigung Sorge tragen? Oder sollen sie keine Berücksichtigung finden? Wo werden sie während des Passahfestes gespeist werde»? Sollen sic statt am Seder an den beiden Peßachabenden nunmehr Ostern am Abendmahl theilnehmen, statt Chanucka fortan Weihnachten feiern, statt nach einer Synagoge in die Kirche gehen? WaS nützt es, wenn es in tz 2 heißt, daß die Waisen in dem Religionsbekenntniß ihrer Eltern unterrichtet werde» sollen, wen» sie danach nicht leben können? Es ist hohe Zeit, daß mit den Leitern des Waisenhauses diescrhalb unterhandelt werde und auch Garantien für die Zukunft gefordert werden. Wir glaube», daß es die Pflicht der badische» Rabbiner ist, die nöthigen Schritte in dieser wichtigen Angelegenheit zu thun, che es zu spät ist. (Wir haben bei den Statutenberathungen der Magdeburger Reichsfechtschule es uns angelegen sein lassen, dag in § 1 der Grundbestimmnngcn ein Alinea ausgenommen wurde, tvelches ausdriicklich bestimmt, daß, wenn besondere Umstände es wünschenswerth machen, die Waise» in Familien (derselben Religion) untergebracht werden — wir habe» bei der Debatte hierüber cs hervorgehvben, daß für jüd. Waisen dies der gewiesene Ausweg sein würde. Ferner sorgten wir dafür, daß ') Thun Sie» doch, soll uns freuen! Aber wir könneiüs doch nicht. X. '“) Bezweiscln'S, bis wir's sehen. Wenn wir Jerufchalmi'S oder Pollolen^würen nnd — frnnnne Vertreter hotten, die mit scheinheiliger Miene Imnmlnngcn veranstaltete» u. s. tv. K. “) So bald als mögiich werde ich, mit Ihrer Erlaubnis Herr Redakteur, zu diesem Artikel eine auSsiihrlichc Entgegnung schreiben. Ä lingcnstein. tWir bitten recht sehr darum, denn die PensivnSfrage der jüd. Beainten und die der Unterstuhung ihrer Hinterbliebenen dürste auf den diesjährigen Lehrcrconfcrenzcn zu eingehender Besprechung führen. Vereine über Vereine! — und im Roth falle (wie in Greisenberg) muß man doch wieder zu dem wahrlich dem ganzen Lehrerstande nicht gerade zur Ehre gereichenden Mittel der „öffentlichen Sanimlnngen" greisen! (Red.) es statt der zu mißdeutenden Worte „ohne Rücksicht auf die Konfession" (was den Sinn zuläßt, man habe die betr. Konfession gar nicht zu berücksichtigen) nunmehr heißt, daß „bei dem Unterricht und der Erziehung des Waisenkindes das religiöse Bckenntniß maßgebend zu sein habe". S1«1tg«rt, 11. März. (Or.-Corr.) In der gestrigen Generalversammlung des „Israel. Kranken - Unterstützungs- Vereins" erstattete der Vorstand Herr E l l i n g e r Bericht über die Thätigkeit des Vereins und konstatierte den hocherfrenlichen Zuwachs von 107 Mitgliedern (bisher 128, jetzt 232), welche der Initiative des Kassirers, Herrn G. Sontheimer zu verdanke» ist. Der Verein war dadurch in die angenehine Lage versetzt, 1877 Mk. an Kranke und Arme zu verabreichen gegen 1085 Mk. im vorhergehenden Jahr. Trotzdem werden weitere Beitritte erhofft, da die Ansprüche sich fortwährend steigern. Dem Bereinsarzte, Herrn vr. Ruff, wurde für die unentgeltliche Behandlung der Kranken ein Dankschreiben des Ausschusses (in elegantem Einband) überreicht. Als Ersatz für den zum. allgemeinen Bedauern ans Gesundheitsrücksichten aus dein Ausschuß ausscheidenden Herrn D. R e nburger wurde der nimmer »lüde Wohlthäter der Armen, Herr Privatier Ernst Pfeiffer, einstimmig erwählt. Daß in Folge des Königlichen Geburtstages unter Anderen dem Kollegialassessor, vortragendcS Mitglied bei der Königl. israelitischen Oberkirchenbehörde vr. znris Schmal der Titel und Rang eines Regierungsraths ertheilt worden ist, haben Sie bereits berichtet; ich füge noch Hinz»: vr. Schmal ist seit Bestehen der isr. Oberkirchenbehörde der vierte Inhaber dieses Amtes. Der erste war Rcgiernngsrath vr. Carl Weil bis 1819, dann trat er in österreichischen Staatsdienst über. Sein Nachfolger wurde vr. Isidor Jordan, der bis 1868 dem Amte waltete und dann zurücktrat; ihn ersetzte Victor Steiner, der aber nach siebenjähriger Wirksamkeit durch frühen Tod abgernsen wurde. Während seiner längeren Krankheiten vertrat ihn der junge vr. zur. Nathan Schmal und ihm wurde dann die Steile definitiv übertrage». Durch seine musterhafte Amtsführung iit er zum Regierungrath ernannt worden. — Der „Hof- und Staatskalendcr für das Königreich Württemberg" ergiebt für Israeliten folgendes statistisches Material. Verwendet sind im Departement der auswärtigen Angelegenheiten als Konsuln: in Frankfurt, L. I. v. G o l d s ch m i b t; München, Freiherr I. v. Hirsch; für das Königreich Sachsen, Kommerzienrath A. v. Pflaum; für Bereinigte Staaten von Nordamerika, Charles Einstein. — Im höheren Lehramt ist in Württemberg kein Israelit verwendet, im Kriegsdepartemcnt Israeliten nur als Subalterne, keiner ist Offizier. In Departement der Justiz: 28 Rechtsanwälte, davon sind drei gewählte Vorstandsmitglieder in den Advokatenkammern; drei beim Oberlandesgericht, 17 bei Landgerichten, im Richterstand definitiv verwendet sind 2 Amtsrichter. Im Departement des Innern: Approbirte Aerzte 18, davon 6 in Stuttgart, darunter ein fungirender nnd ein quiescirtcr Oberamtsarzt. Ein Oberamtsthierarzt. — Departement des Kirchen- und Schulwesens: Israelitische Oberkirchenbehörde, Regierungs-Commissar nnd Vorstand Ober-Reg.-Rath v. Fink, Geistliches Mitglied, vr. v. Wassermann, Kirchenrath; Vortragendes Mitglied: Regierungsrath vr. Schmal; 4 Oberkirchenvorsteher, 1 Sekretair, 12 Rabbinate, wovon eins erledigt. Zwesten (Hessen-Nassau.) Bekanntlich hat sich die Mehrzahl der Theilnehmer an der im Juli v. I. zu Kassel abgehaltenen Jahresversammlung der israelitischen Lehrer Hessens petitionircnd an den Herrn Kultusminister gewandt, um ein anderes Verfahren bei Besetzung der israelitischen Lehrerstellen unseres Regierungsbezirks zu erlangen, als das, welches bisher zur Anwendung gekommen; weiter ivurde gewünscht , daß das Dienstalter der Bewerber nicht unberücksichtigt bleibe, >vie bisher geschehen. Da der Unterzeichnete nun sich denken konnte, daß die betreffende Eingabe der königlichen Regierung zu Kassel nnd von dieser dem Vor-