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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-03-05 · N° 10. (5.3.1885) · p. Seite 77

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 10. (5.3.1885)
Date
1885-03-05
Page
Seite 77 (sequence 5)
Language
German
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— 77 -und allein auf die Gnade und Barmherzigkeit der Gemeinden angewiesen. Wie sollen talentirte junge Leute sich diesem Berufe widmen, wenn ihre Zukunft eine so ungesicherte ist? Die in jüngster Zeit innerhalb der jüdischen Beamten gebildeten HilfSkasscn, können nur eine kleine Hilfe für den Augenblick gcwabren, die eigentliche Versorgung zurückgebliebener Familien oder invalid gewordener Beamten mühte doch von den Gemeinden auSgehcn. Der von Herrn Or. Weinstein in diesem Blatte angeregte Gedanke zur Gründung eines allgemeinen Pensionsfonds für jüdische Beamte blieb, wie so Manches schon, bei der bloßen Anregung*) Im Interesse der Gemeinden, wie der Beamten, dürfte es sich doch wahrlich empfehlen, daß jede Gemeinde beim Engagement eines Candidaten, demselben es zur Pflicht mache, sich je nach Berhältniß mit einer Summe bei einer Lebensversicherung cinzukaufen*Z u id zwar in der Weise, daß sie den Betrag nach Erreichung ei»es bestimmten Alters ausgezahlt erhalten, tote Gemeinden müßten mindestens die Hälfte der Prämien bezahlen und hätten dafür das befriedigende Bewußtsein, ihre Beamten nicht dereinst am Hungertuche nagen zu sehen. Möchten doch auch andere, erfahrene, für das Wobl der Beamten sich Jnteressirendc, ihre Meinung in diesem Blatte äußern. (Diese brennende Lebensfrage darf Don der Tagesordnung nicht schwinden, bis sie gelöst worden. Was den vorliegenden traurigen Fall anfangt, so ist doch vor Allem die Frage: hat der Verstorbene der „Achawa" angehört? Wird der oft-, wcst-prenß. u. pommersche Verband hier nicht helfend eintretcn? ebenso der Deutsch-Jsr. Pensionsfonds für jüd. Cultnsbeaaitcn, die Friedrich-Wilhelm-Bictorm- Stiftung des D.-J. G.-B.? Leider gicbt es noch sehr viele jüd. Beamte, die in den Tagen der Kraft nicht genügend dafür Sorge tragen, daß dereinst Frau und Familie nicht zu darben haben. Der Greifenberger Fall ist wieder eine eindringliche Mahnung an alle Lässigen. Red.) 8. Schneidemütjk, I. März. (Or.-Corr.) Bezugnehmend auf die Correspondenz aus Wcstpreußen in vorletzter Nummer der „Wochenschrift" ist es ja betrübend, daß Cultusbeamte, welche Jahre lang treu ihrem Berufe innerhalb der Gemeinde abgelegen, durch die bekannte Regierungs-Verfügung so hart betroffen werden und mit ihnen auch oft die betreffende Gemeinde. Es ist aber nach Lage der Sache, da die königl. Regierungen nur ein schon lange bestehendes Gesetz damit zur Ausführung bringen, schwer etwas daran zu ändern. Der H 71 alinea 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 bestimmt ausdrücklich, daß es zur Annahme ausländischer Juden als Rabbiner und Shnagogenbeamten der vorherigen Genehmigung des Ministers des Innern bedarf und bedroht Zuwiderhandlungen mit 20—300 Thaler Strafe. Durch Miniftcrial- Rescript vom 10. Januar 1879 M. Bl. S. 51 ist noch besonders hervorgehoben, daß die Reichsgewerbe-Ordnung von 1860 Hiera» nichts geändert und bis auf Weiteres es bei den Bestimmungen des Gesetzes von 1847 sein Bewenden haben muß. Äbhülfe konnte also nur durch Aufhebung des betreffenden Gesctzes-Paragraphen erfolgen, wir glauben aber nicht, daß der Gemeindebund, wie es in der betreffenden Correspondenz gewünscht wird, zu solchen Petitionen an das Abgeordnetenhaus in „jetziger Zeit" die Initiative ergreifen wird. Wo der Antrag auf Naturalisation zurückgeiviese» wird, die betreffenden Cultusbeamte» also ihr Amt nicht mehr versehen dürfen, bliebe also nur der eine Weg übrig, die Regierungen um Aufschub dieser Maßregel zu bitten, überhaupt dort, wo cs sich um einen wirklichen Nothstand handelt, vielleicht ändert sich die Situation mittlerweile wieder. L. Nettstadt H.S. Die Synagvgen-Gemeinde O h l a u hat durch den am 14. Februar erfolgten Tod ihres Cultus- Beamten, des Cantors und Religiouslehrers Julius Lewi, "t Er sott mif den verschiedenen diesjährigen Lehrcrversammlungcn Zur Beralhung gelangen. (Red.) **) Das ist hier in Magdeburg laut Gemeindestatut unbedingtes Erfordernis;: es kann diePrümie sogar vom Gehalt abgezogen werden. (Red.) einen herben Verlust erlitten. Der Heimgegangene war noch aus der alten talmudischen Schule hervorgegangen, die ihn befähigte, seinen Beruf von einer wahrhaft idealen Seite aufzufassen und in diesem Sinne zu wirken. Daß er ein treuer Diener seinem Gotte wie seiner Gemeinde war, bezeugt der Umstand, daß er 43 Jahre in derselben zum «egen wirkte, >vas ein ehrendes Zeugniß für den Beamten und die Gemeinve ist. Die Liebe und Verehrung, beren er sich zu erfreuen hatte, gab sich auch bei seinen! am 16. Februar stattgehabten Begräbnisse kund. Herr Prediger vr. K»oll er aus Breslau schilderte L.'s Verdienste als Beamten, Menschen und in Beziehung zu seiner Familie, in warmen Worten, worauf die Feier mit dem Gesänge: „Es ist bestimmt in Gottes Rath", den seine christlichen College» ihm widmeten, einen würdige» Abschluß fand. Oesterreich-Ungarn. Krakau. Die Orthodoxen haben mit der Gemeinde sich diesmal in der Mazzosfrage geeinigt, so daß die 4000 Gulden Ertrag den wohlchätigen Anstalten zufließen. Rur soll die Bikkur Cholim von ihrem 1500 Gulden 100 dem Rabbi Akiba Kornitzer, dem Schwiegersohn des verstorbenen Rabbiners Schreiber, abgeben. Wegen der Handeskammcrwahlen herrscht dagegen ein heftiger streit zwischen beiden Parteien. — Hier verstarb Herr Hirsch Schiff, im 76. Lebensjahre lRachkomme von Baruch Theumim Fränkl) ans dem Krochmal'schen Kreise. Seine Hauptschrift über Bibel und Talmud sind Manuscript geblieben. — Der Rabbiner Chajim Leibnsch Horwitz aus Solkiew ist zum Dajan gewählt worden. Das wäre ein Sieg der lichtsreundlichen Partei. Nrag, 27. Februar. Im hiesige» Vereine zur Verbreitung der Wissenschaft des Judenthums, Äfike Jehuda, hielt u. A. am 7. Februar Herr Rabb. vr. Dankowitz aus Strakoiutz vor einem zahlreichen Auditorium den angekündigten Vortrag: „Die zwei großen Lichter". Die Tendenz desselben war dahin gerichtet, den Nachweis zu erbringen, daß Judenthum und Wissenschaft nicht im Gegensätze stehen, sondern eng verbunden sich gegenseitig ergänzen und stützen. Nachdem der Vortragende den Begriff des Judenthums dcfinirt hatte, führte er in einem historischen Ueberblick die These aus, daß schon aus der Grundidee des JudenthumS hervorgehe, daß dasselbe der Wissenschaft nicht feindlich entgegenstehe» könne, was sich aus den Hauptpcrioden der jüdischen Culturgeschichte. sowohl der bibischen als der talmudischen Zeitperiode, klar Nachweisen lasse. Der Talmudismus erschien, wenn auch vollkommen unrichtig, aus dem Grunde ats ein Feind der Wissenschaft, weil er gegen griechischen Geist, der gegen die jüdische Religion anstllrmte und sie zu vernichten drohte, niit allen Waffen kämpfen mußte und sich in Folge dessen auch gezwungen sah, das Studium der griechischen Wissenschaft mit dem Interdikt zu belegen. Nichtsdestoweniger mußte der Talmud als Ausdruck der Religion, die ja xar sxasUsuos eine Religion der That und des praktischen Leb.ns ist, und der daher sich mit Fragen des praktischen Lebens beschäftigte, zunächst die Resultate wissenschaftlicher Forschungen in Folge dessen die Wissenschaften selbst in das Bereich seiner Betrachtung ziehen. Den wichtigsten Disciplinen, wie der Mathematik, Astronomie, Agronomie, Zoologie, Botanik, Medicin, Jurisprudenz u. s. f. wurde die höchste Aufmerksamkeit zugewendet und Redner führte den Amoräer Samuel, den Begründer des jüdischen KalenderivesenS, als ein glänzendes Beispiel wissenschaftlicher Vielseitigkeit an. Allmählich wurden auch abstracte Wissenschaften, namentlich Metaphysik und Philosophie, von den Talmudisteu studirt und einzelne jüdische Gelehrte traten mit epochalen Werken philosophischen Inhaltes auf, deren Charakter und Tendenz näher beleuchtet wurde. So z. B. führte der Vortragende, gestützt auf die neuesten Forschungen, den Nachweis, welchen großen Einfluß das philosophische Werk deS MaimonidcS auf die beiden größten Denker, Spinoza und Leibnitz, geübt har. Der zweistündige Vortrag, welchem die Anwesenden init un-

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