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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-02-12 · N° 7. (12.2.1885) · p. Seite 51

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 7. (12.2.1885)
Date
1885-02-12
Page
Seite 51 (sequence 3)
Language
German
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51 — darum hat es gegen die Form des Christenthums, so lange es nicht mit seinem formalen Universalitätsprinzip dem Judenthum lästig wird, nicht daS geringste Bedenken, und erinnert höchstens nur schüchtern an den Unterschied zwischen der christlichen Formulirung deS Monotheismus und dem Monotheismus der Propheten. Kurz: wahrhaft universell ist unter allen bisherigen monotheistischen Confessionen nur die Mutterreligion. cFortseßung folgt.) Die Schulniänner-Conferenz in Berlin «»d der Aormallehrpkan für den israelit. Flekigionsunterrichl. Besprochen von I. Klingcnstci» in Ober Ingelheim.') II. Was ist denn ei» „Normallehrplan", und welchen Zweck, welche Bedeutung, welche Aufgabe hat er? Ein solcher Lehrplan soll die Lehrgegcnstünde bezeichnen, lvelche in einer Schule Vorkommen müssen. Er soll die einzelnen Unterrichtsstoff e mit Rücksicht auf die übrige» Gegenstände des Unterrichts und auf die Kraft der Schüler, auf Zwecke, Ziele und die allgemeine Aufgabe der Schule und die besondere deS betreffenden Gegenstandes vcrthcilen aus die Altersklassen. Er soll die Zeit bestimmen, welche liach einsichtiger, genau abzuwägender Beurthcilung aller einschlägigen, — wohlgcmerkt, überall hervortrctenden — Verhältnisse auf diesen oder jenen Unterrichtsgegenstand zu verwenden ist. Er fixirt den Weg, den der Lehrer cinzuhaltcn hat, — den Anfang, den Fortschritt, das Ziel, — unter Beobachtung aller allgemeinen, für jeden Unterricht gültigen, für den bestimmten Gegenstand aber vielleicht besonders wichtigen Unterrichtsgesetze: den Lehrgang. Er giebt dadurch und dabei hie und da, anscheinend unwillkürlich, einzelne werthvollc, methodische Winke über Art der Behandlung des betreffenden Gegenstandes: die Lehrwelse, Lehrform. Das Ziel crgiebt sich auS dem Zwecke des Unterrichts, der bestimmten D i s e i p l i n! Der Schulmann kann von diese» Forderungen auch bei einem „Nvrmallehrplane für den jüdischen Religionsunterricht" in keiner Weise abweichen. Ihm ist sein pädagogisches Gewissen auch Religionsgesetz. Es entstammt dem Gottesgesetz, das in die geistige Natur des Menschen gelegt ist. Wir setzen voraus, daß sich die Theilnehmer an der Conferenz dieser ihrer bedeutungsvollen Aufgabe bewußt und bereit waren, sich auf dieselbe zu beschränken. Und gerade die Anbeter der „Form" müßten sich sagen, daß ein solcher Lehrplan, obgleich er nach unserem Wissen, nach unserer schulmännischen Ueberzeugung weit mehr ist, als die „bloße Form des Unterrichts", doch gar zu werthvoll ist, ivenn er auch mit dem speziellen Inhalt des betreffenden Unterrichtsgegenstandes durchaus nichts zu schaffen hat. Dieser liegt ganz außerhalb des Bereiches eines Lehrplans. Man kann ihn bei der Diskussion streifen; man wird vielleicht sogar aus einzelnen Punkten im Plan oder Entwurf die religiöse Anschauung oder Richtung herauslesen oder, wenn man will, hineinlese»; auf den Werth des Lehrplans hat das durchaus keinen Einfluß. Das ganze bekannte Arsenal von Verdächtigungen mag in den verschiedenen Organen der Orthodoxie gegen einzelne Theilnehmer der Versaminlung oder gegen die Gesammtheit verbraucht werden; sie werden doch nicht die Spur von Kenntniß dessen verrathen, was eigentlich so ein Normallehrplan ist und sein soll, weil sie davon durchaus Nichts verstehen. Das gehört nicht zu ihrer Mache. Es ist in der Versammlung ein Wort gesprochen worden gegen die Aufnahme der Opfervorschriften in den Pentateuch-Unterricht; und darob Heulen und Zähneknirschen bei den Verdammungs- *) Wir bitten im 1. Artikel in vor. Nr. folgende Druckfehler zu berichtigen: 1. Seite Sp. a. Z. 7 ». n. lies „hatten" fr. „haben": Z. 6 v. u. „beachten" ft. „beobachten"; Sp. b. Z. 3 v. o. „wen" st. „wer"; ,0- 8 v. o. lies „Kin desnatur^; ’20 v. o. lies „beginne". süchtigen, denen ein solches Wort ein gefundener Blsscn „t, an dem sie ihre Phrasen sortspinnen. Was oder wer hindert denn den einzelne» Lehrer, der diesen Lehrplan seinem Unterrichte zu Grunde legt und — die „Opsersreudigleit seiner Gemeinde kennt oder die eigene Erlösung von der Wiederherstellung des Tempels- und Opferdicnstes erwartet, diese paar Verse doch durchzunehmen? Er wird damit die Lebendigen nicht tobt und die Tobten nicht lebendig machen. Er kann dennoch dem Gcsammtlehrplan in allen seinen Theilen folgen! Doch ich will zu meiner eigentlichen Aufgabe zuruckkommen. Es sollte also ein „Normallehrplan" geschaffen tverden. Ein solcher muß, feiner Natur nach, bei „allgemeinen Bestimmungen" , wie sie oben angedentet sind, stehen bleibe». Das sind, nach unserer Meinung, auch die „generellen Punkte", von welchen in der Versammlung gesprochen wurde. Das brauchte darum von den Herren Referenten auch allerdings nicht so oft wiederholt und betont werden. Es ist selbstverständlich. Diese „generellen, d. h. allgemeinen Bestiinmuugcu festzustellcn, zu begründen, zur Grundlage für den Lehrplan — oder sagen wir besser: die Lehrpläne — jeder einzelnen, ganz bestimmten Schule zu machen, ist eine Aufgabe, des Schweißes der Edeln werth. Mehr werden wohl auch' die Sachverständigen nicht gewollt haben. Ich erinnere au die Falk'schen allgemeinen Bestimmungen.*) Der Lehrer jeder einzelnen Schule hat daun die Aufgabe, »ach diesen allgemeinen Grundzügen (Normen) seinen ins Einzelne gehenden Lehrplan auszuarbeiteu, das Material nach Lage der überall verschiedenartig gestalteten Verhältnisse, nach Art der Schule und Schüler, nach seiner eigenen Individualität, nach der ihm gebotenen Zeit auszuwählen und j-ju vertheilen auf Jahre, Semester, oder noch kleinere Zeiträume. Das muß jeder Lehrer selbst thuu, das kann kein Anderer für ihn thun. Das ist nicht die Aufgabe des mehr das Unterrichts-Objekt berücksichtigenden N o r m a l - l e h r p l a II s. (Fortsetzung folgt.) Gerichte und Correspondenzen. Deutschland. L. Mom Hlhein **) Aus Magdeburg, wo der Redacteur d. Bl. wohnt, wird am wenigsten über das, was in der Gemeinde geschieht und geleistet wird, berichtet — denn: ,.selbst zwar ist der Mann — doch wer selbst sich loben kann, — bringts wohl weit in Anderer Augen — kann aber vor sich selbst nichts taugen". Erst durch meine Bemerkungen über Eöln in der jüngsten Doppel-Nr. 40/41 vor. I. wurde ich darauf aufmerksam, daß auch inder Gemeinde Magdeburg ein „Wittwen- und Waisen-Unterstützungsvcrein" existirt, dessen 3. Bericht jüngst erschienen und die Jahre 1878—1884 umfaßt. Ich ersehe daraus, daß Herr Rabbiner vr. Rah wer statutengemäß als Stifter des Vereins lebenslängliches Mitglied deS Curatoriums ist. Darum war der Verein für die Wochenschrift das Veilchen, das im Verborgenen blüht! Wenn die Herrschaften es nur bedächten, nicht allein, daß Mizwah goreres Mizwah — daß gutes Beispiel schlechte Sitten ver- *) Ich darf desgleichen Hinweise» auf den „Lehrplan für die Polksfchnlen, Präparandcnanstalten und Seminarien des Grotzherzogthums Hessen", an deren Ausarbeitung und Feststellung Schreiber dieses als Mitglied der Commission und theilweise sogar als Referent (für dir Präparandenanstalten) zur Zeit der Reorganisation des hessischen Schulwesens lebhaft niitwirkte. K. **> Der obige Artikel lagert schon seit Oktober v. I. in unserer Manuskripten-Mappe, wir haben cS nicht über uns vermocht, ihn zu veröffentlichen; erst anläßlich der jüngst abgehaltenen Generalversammlung des in Rede stehenden Vereines und des gelegentlich derselbe» erschienenen Kassenberichts vom Rendanten H. S. Singer pro 1834, der wieder ein erfreuliches Wachsthum dieses WohlthätigkeitSinstitutes aufweist, haben wir uns entschlossen, — um des Vereins sowohl, als auch meiner opferfreudigen Gemeinde willen — dem freundlichen Berichterstatter „vom Rheine", dem wir z. Z. auf Wunsch die Jahresberichte pro 1883 eingesandt hatten, endlich das Wort zu geben. Die inzwischen eingetrctene» Vermehrungen haben wir in ./Anmerkungen" ergänzend hinzugesiigt. (Red.)

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