Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 6. (5.2.1885)
- Date
- 1885-02-05
- Page
- Seite 46 (sequence 6)
- Language
- German
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46 — „alten, guten Zeit" des Jgnakicw'schen provisorischen Reglements wachgerufen und für die gegenwärtige antisemitische Periode etwas modernisirte „Geserot" sind. Solche Einschränkungen unserer Glaubensgenossen auf Schrill und Tritt, in sämmtlichen Sphären ihres ohnehin engen Wirkungskreises im öffentlichen Leben, gehören bei uns noch immer a l’ordre du jour und werden von so manchem „patriotischen" Gewalthaber, der sich anscheinlich auf diesem Wege unsterblich machen will, mit wahrhaft peinlichem Eifer in Anwendung gebrackit, der allzuoft ins Lächerliche und Absurde ausartet, uns aber nichtsdestoweniger als treffliche Illustration dienen kann, in welch' schwüler und nahezu erdrückender Athmosphäre das Leben der russischen Juden sich gegenwärtig bewegt. So hat z. B. neulich der Gouverneur, vonKalisch eine „frischgebackene" Anordnung aus dem moderne» Gebiete der Einschränkungen und Svndergesetze erlassen, die eine wahrhaft „wichtige" Erfindung in antisemitischem Stile ist, welche wahrscheinlich psu ä peu von den andern Gouverneuren gleiche Nachahmung finden wird, dafi nämlich „Juden auch keine Fuhrleute von Omnibussen sein dürfen!" Bei dem dortigen Polizeiamte wurde unlängst seitens einiger Personen, die das Fuhrmannswesen betreiben, darüber Beschwerde geführt, das; seit kurzem Fuhrleute jüdischer Confessio» aufgetaucht seien, denen gesetzlich (?) nicht gestattet ist, das Fuhrmannswesen zu betreiben und sich erdreisteten ihren christlichen Collegen Coneurrenz machen. Daraufhin erfolgte auch baldigst von dem Gouverneur eine Berordnung, wodurch den untern Polizeichargen zur strengen Pflicht gemacht wird, künftighin darüber strengstens zu tvachen, daß keine Jude» mehr sich mit dem Fuhrmaunswesen beschäftigen dürfen. Einige Juden gestatteten sich noch nach der Verordnung, ihr Fuhrmannswesen weiter zu betreiben, da wurde ihnen Pferd und Wagen in Haft genommen und sie selbst zur Strafe gezogen. Die barbarische Anwendung hat abermals unzählige jüdische Familien ruinirt und viel Unheil gebracht. (Schluß sol-p.) M. F. Rumänien. Aitcarest. (Der Berliner Vertrag und Art. 7 der Verfassung.) Es ist bekannt, in welcher Art Rumänien dem Art. 44 des Berliner Vertrages, der die Gleichheit aller Rumänen ohne Unterschied der Religion stipulirt, gerecht geworden ist. Es hat einfach sämmtliche rumänische Juden für „Fremde" erklärt und ihnen durch Art. 7 der Verfassung die Aussicht der „Naturalisation" in der Weise eröffnet, daß jeder „Israelit" um diese „Naturalisation" bei den Kammern anzusuchen hat und dieselbe durch ein „Gesetz" erhalten kann. (Man weiß iibrigens, wie diese Gesuche bis auf einige Ausnahmen, behandelt werden und daß seit zwei Jahren vielleicht zwei Juden naturalisirt wurden.) Interessant ist nun diesbezüglich eine Aeußerung des Deputirten T. L. Majoreseu in einer der letzten Kammersitzungen, wodurch der Beweis geführt werden sollte, daß diese Art der Ausführung des Berliner Vertrages, welche in Wahrheit ein Hohn auf denselben ist, von den Mächten und speeiell von Deutschland, von vornherein gebilligt war. Herr Majoreseu sagte: „Vor 5 Jahren, als wir um den Art. 7 der Verfassung in der Judenfrage stritten, waren wir es, die Opposition, welche es dahin brachten, daß sich eine Majorität bildete, um gegen die Juden jene Beschränkungen zu formuliren. wie sie eben formulirt worden sind, während Herr Cagalnicianu, (damals Minister des Aeußeren) uns zwingen wollte, den Juden mehr zu geben, sie kategorienweise zu naturalisiren. Als ich damals die Haltung gegen ihn einnahm, hatte ich die persönliche Ueberzeugung gewonnen, daß diese unsere Formulirung in Berlin und folglich auch bei den anderen Mächten durchdringen werde. Ich war einige Monate der Agent des Landes in Berlin gewesen und es war tine vorläufige Verständigung bezüglich unseres Handelsvererages mit Deutschland getroffen worden. Ich wußte, wie die deutsche Regierung unsere Beschränkungen in jenem Vertrage gegen die Juden ausgenommen hatte ... Hätte ich nicht diese aus der Kenntniß der Verhältnisse gewonnene Ueberzeugung gehabt, so würde ich nicht in der Opposition so gesprochen haben. Aber damals waren Sie, Herr Cogalniceanu, Minister und riefen uns wörtlich zu: Ihr provoeirt Europa! Ihr beschwört Gefahren über das Land herauf! —• Nu», wir haben gethan, was wir gewollt und was wir gethan, ist wohlgethan." (Beifall.) — Bei der kürzlich stattgehabten Recrutirung, wurden in B a s l u i alle stellungspflichtige» Juden unter dem Vorwände, daß sie „Fremde" seien, vom Militärdienste zurückgewiesen. Ein junger Israelit Namens Isidor Gvlinger, wrlcher zur Assentirung einberufen worden war, wies nach, daß er in Rumänien geboren sei, einen Bruder habe, welcher im letzten Feldzug gedient und das rumänische Staachbürgern recht erhalten hat, sowie daß sein Vater noch im Jabre 1848 seiner Militärpflicht nachgekommen sei. Alle diese Beweise wurden jedoch von der Reerutirungs - Commission ignorirt und der junge Manu als „Fremder" zurückgewiesen. Ein anderer Jüngling, Namens Israel Goldenberg, welcher in den beiden vorhergehenden Jahren wegen Schwächlichkeit zurückgestellt worden war, erschien diesmal wieder vor der Assenteommission und wurde von den Aerzten als tauglich erklärt, trotzdem aber Seitens des Präfeeten unter dem gleichen Vorwände wie im vorerwähnten Falle zurückgewiesen. In gleicher Weise wurde auch in anderen Distrikten vorgegangen und der Zweck dieser Prvcednr ist kein anderer, als der, die Jude» unter allen Umständen als Fremde hinzustellen und ihnen die Erlangung des Staatsbürgerrechtes unmöglich zu mache». — Aus Huschi wird dem stets gut inforinirten israelitischen Blatte „Fraternitatea" unterm '!. Deeember gemeldet: Auf dem Territorium dieser Commune und zwar außerhalb der Barriere, betrieben schon seit Jahren einige Israeliten das Schankgewerbe und ließen sich später daseldst auch einige Christen nieder, welche dasselbe Geschäft betrieben. Einer der Letztere» war zugleich Seeretair des Ortsvorstandes und benutzte seinen Einfluß, um die Behörde zu veranlassen, die Schanklocale der Juden zu schließen, was gerade vor den Festtagen geschah, an denen auf einen größeren Gewinn gerechnet werden konnte. Trotzdem nun die Gemaßregelten sich an die Negierung wandte» und den Beweis erbrachten, daß ihre Locale sich noch innerhalb des Rayons der Stadt gemeinde befinden, während den Juden der Handel mit Spirituosen nur in den Landgemeinden verboten sei, wurde dennoch die getroffene Verfügung gutgeheißen, ohne Rücksicht darauf, daß dieselbe ungesetzlich ist, und daß hierdurch eine Anzahl von Familien dem Elende preisgegeben wurden. Die Knute in Rumänien. Trotzdem Rumänien sich rühmt, an der Pforte des Orients eine hervorragend civilisatorische Stellung einzunehmen, herrschen doch daselbst noch Zustände, welche diese „Civilisation" in einem ganz eigenthümlichen Lichte erscheinen lassen. So hat in den letzten Tagen im Distriete Dorohoi die Knute eine besonders hervorragende Rolle gespielt. Ein wohlhabender Jude, Namens Simson Hecht, wurde zur Polizei eitirt und auf den bloßen Verdacht hin, daß er mit einer, der Behörde mißliebigen Persönlichkeit in Verbindung stehe, ohne Rücksicht auf sein hohes Alter mit der Knute so lange geschlagen, bis er blutüberströmt zusammenbrach. — Einem anderen Juden wurde von einem Commissär ein Theaterbillet zum Kauf angeboten und da derselbe sich weigerte, es anzunehmen, so brachte man ihn zur Polizei und tractirte ihn dort ebenfalls mit Knutenhieben. — Als der Ministerpräsident Bratianu kürzlich Dorohoi besuchte, erhielten die Juden den Befehl, die Thüren ihrer Geschäftsloeale roth anzustreichen, um darzuthun, daß die Ortsbewohner der rochen oder liberalen Partei angehören. Die Jude» beeilten sich alsbald, diesem Befehle nachzukommen, allein es war im Orte weder ■k.