Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-02-05 · N° 6. (5.2.1885) · p. Seite 45

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 6. (5.2.1885)
Date
1885-02-05
Page
Seite 45 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/5369809-9586215-9584648--5610-9584653
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

45 — Zur ferneren Klarstellung thatsächlicher Verhältnisse sei! bemerkt, daß zu sagen: „im Weimarer Oblande werde am; flottesten gewuchert, aber sehr fleißig „Korbones" gebetet" * eine sehr un—richtige Behauptung ist, Im W. O. sind j 6 jüdische Gemeinde»: nur eine ist es, in der leider 4—5 Israeliten wucherische Geschäfte gemacht haben. Diese Gei ineinbe aber ist die einzige, welche die von dem früheren | Landesrabbiner Or. M. Heß eingeführte abgekürzte Gebet-! vrdnung stricke festgehalten hat und daher nicht mehr | Opserstellen sagt, als überhaupt in den Gemeinden gesagt werden, in denen man die Mnssafgebete mit den Opferskellen betet, Uebrigens ist gerade die von den Referenten zur Auswahl gebrachte SteÜe C, 5 in der Absicht gewählt worden, um an ihr zu zeigen, daß Opfer niemals den Betrüger, Wucherer, Meineidigen re, von seiner Sünde eher befreien können, als bis er das unredlich erworbene Gut und noch mehr dem Beschädigten zurllckerstattet habe. Eine besser geeignete Stelle als diese giebt es wohl kaum, wenn man den Schüler» zeigen will, daß die Thora das Opfer der Frevler verwerfe, also auch das Gebet der Frevler für ei» Greuel halte. Will man ferner nicht die Op ferstell eit ans den Gebeten ganz entfernen, sondern ein verständnißvolles Sagen dieser Stelle» erziele», so darf der Lehrer von de» Opfern nicht schweigen: er muß vielmehr den Geist zeigen, in welchem sie verstanden werden sollen. Aber selbst da, wo man Opferstellen nicht mehr im Gebeie sagt, kann es nichts schaden, nur nutzen, wenn man C, 5 durchnimmt und es pädagogisch behandelt, Kroner. Stadtkeugsfekd, l, Februar, Herr Rabbiner Or, Caro in Pilsen gießt in dir, 5 dieser Zeitschrift in Folge des Major itütsbesehlnsses (?) der BerlinersSchulmännerversammlung die Opfergesetze betr,, die Schale seines Zornes über die Juden des Weimar, Oberlandes aus und behauptet, daß hier am flottesten gewuchert werde. Seine Quelle ist zweifellos eine 1878 erschienene Broschüre eines kathol, Geistlichen des Oberlandes, worin einigen oberlündischen Juden Wucher, zum Theil horrender Wucher, nachgewiesen wird. Diese Broschüre und eine zweite ihr folgende fielen mit den Anfängen der antisemitischen Bewegung in Deutschland zusammen und riefen große Erregung gegen die Juden im Allgemeinen hervor, nicht nur im Weimarisehen Oberlande, sondern sogar über Erfurt hinaus bis nach Berlin, Der damalige Weimar. Landrabbiner Or. Kroner, zu jener Zeit Nachbarkollege des Herrn Or, Caro, hatte in einer Gegenschrift die Wucherer heftig verurtheilt, sich aber energisch dagegen verwahrt, daß man Wucherer und Juden identifieire und die Vergehen einer Minderheit der Gesammtheit zur Last lege. Er weist nach, daß die Verdienste, welche Juden des Weimar, Oberlandes um die Arbeiterbevölkerung und die ärmere Klasse überhaupt sich erworben, die Schäden, welche enizelne Wucherer an wirthschaftlich ohnedies im Sterben Liegenden angerichtet, weit überwiegen. Hatte ja die größte jüdische Gemeinde des Oberlandes nicht einen einzigen Wucherer in ihrer Mitte! Sinn müssen wir nach sieben Jahren, da hier nichts mehr über Wucher gehört wird, erleben, daß der ehemalige Erfurter jetzt Pilsener Rabbiner die Juden des Eisenacher Oberlandes nochmals an den Pranger stellt! Und aus welchem Anlaß? Weil die Majorität (?) der nach Berlin berufenen Schulmänner die biblischen Opfergesetze im Lehrplan des jüd, Religionsunterrichts nicht ausgeschlossen haben will. Was haben aber in aller Welt die Juden des Weimar, Oberlandes damit zu schaffen? Etwa weil der obenerwähnte ehemalige Weimar. Laudesrabbiner Or. Kroner zu der Berliner Majorität (?) gehörte, resp. Referent in der Pentateuchübersetzungsfrage war? Doch Sapienti sat! Or, Salzer, Weimar. Landrabbiner. Kikdesheim, 28. Januar. (Or.-Corr.) Es besteht seit dem Jahre 1850 in hiesiger Synagogen - Gemeinde eine Stiftung, die es wohl schon längst verdient hätte, auch in weiteren Kreisen bekannt zu werden. Sie führt den Namen „P f cn nig f u nb", so genannt, weil bei der Sammlung des Stistungssonds auch der geringe Beitrag von einen, Pfennig wöchentlich angenommen wurde. Der Zweck derselben ist, jüdischen Mädchen, welche fünf Jahre bei jüdischen Herrschaften und zwar, wenn sie von hier sind, bei auswärtigen, und wenn sie von auswärts sind, bei einer hiesigen, treu und redlich gedient und einen tadellosen Lebenswandel geführt haben, bei ihrer Berheirathung eine Mitgift im Betrage von 600 bis 900 Mark zu gewähren. Hierdurch soll nach zwei Seiten hin genützt werden, einmal um unter de» unbemittelten jüdischen Mädchen die Lust zum Dienen zu erwecken, und zum andern, auch de» jüdischen Herrschaften, naurentlich in der hiesigen Gemeinde selbst, gewissenhafte Dienstboten zu verschaffen. Aus der soeben über das abgelaufene Jahr anfgestellten Rechnung dieser Stiftung ist zu ersehen, daß dieselbe gegenwärtig im Besitze eines Kapitals von 17058 M. ist. Hiervon bilden 7350 Mk. den unveräußerlichen Stiftungsfond, während 4050 Mark bereits schon als Prämien bewilligt, aber noch nicht zur Auszahlung gelangt sind, und über den Rest »och zu verfügen steht. In dem verflossenen Jahre ist eine Prämie von 900 Mark ausbezahlt worden. Die Benefieiauteu, die bis zu ihrem dreißigsten Lebensjahre sich zu verheirathe» keine Gelegenheit gefunden haben, erhalten vo.n der ihnen bewilligten Prämie die Zinsen mit 4 Prozent jährlich, welche Begünstigung zur Zeit zwei hiesige jüdische Mädchen genießen. Verwaltet wird die Stiftung von einer Direktion, bestehend aus dem zeitigen Landrabbiner, de» beiden Vorsteher» und zweien dNitgliedern der Gemeinde. Gleichzeitig kann über einen Verein in hiesiger Gemeinde berichtet werden, der es wegen seiner segensreichen Wirksamkeit nicht minder verdient, der Oeffentliehkeit mitgetheilt zu werde». Es ist dies der Verein zur Unterstützung Kranker und Bedürftiger in hiesiger Synagogengemeinde. (D^in 'pTß msn □'IVOX"). Derselbe ist vor sieben Jahren aus einem anderen, in der Auflösung begriffenen reorganisirt worden. Am 25. d. M. hielt er wie alljährlich seine Generalversammlung, Nachdem von dem Rechnnngsfllhrer desselben erstatteten Berichte gehörten ihm im abgelaufenen Jahre 80 Mitglieder an, mit einem jährlichen Beitrage von je 3 M. Außerdem flössen ihm noch freiwillige Spenden, sowie Beiträge aus der Gemeindekasse und der Kasse der Chebra kadiseha zu. Ter Fond des Vereins beläuft sich aus ca. 3400 M., wovon ihm 1600 M. aus dem früheren Vereine überkommen sind. Air Unterstützungen wurden im abgelaufenen Jahre 673,80 M. verwendet. Die hiesige Gemeinde birgt in ihrer Mitte außerdem noch andere wohlthätige Vereine, über deren segensreiche Wirksamkeit zu berichten, sich wohl später Gelegenheit findet. Rußland. Aus dem Gouvernement Kakisch, 29. Januar. (Or.-Corr.) Wen» anläßlich der vielen hie und da in jüngster Zeit vorgekommeuen dNerkmale nicht anders als anzuerkennen ist, daß bei Ihnen in Deutschland die Hochfluth des Antisemitismus mehr und mehr auf die Neige geht, so sind dagegen bei uns in Rußland viele Symptome vorhanden, welche uns zeigen, daß die antisemitischen Wogen geradezu noch im steten Steigen begriffen sind. Auf die Reihe systematisch auf einander folgender Brutalitäten und Gewaltthaten, unter welchen unsere Glaubensgenossen während der letzten Jahre zu leide» hatten, und vermittelst deren die derzeitigen Lenker unserer inner» Politik das uralte „Problem" der Judenfrage auf sogenannte „volksthümliche" Art zu lösen wähnten, hat nunmehr, seit nicht langer Zeit, am Horizonte der scheußlichen Judäophobie eine neue Aera begonnen, — die Aera raffinirtester Einschränkungen und Verfolgungen, gleichsam „aus gesetzlichem Wege", von denen einige frischgebackene, neuerer Fayon, die meisten jedoch schon lange dagewesene, aus der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.