Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 5. (29.1.1885)
- Date
- 1885-01-29
- Page
- Seite 34 (sequence 2)
- Language
- German
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— 84 Eduard v. Hartmaun's politische Unschaunngen über Juden und Deutsche. Zum Verständnisse für E, l). Hartmann's antisemitische Betrachtungen über „das Judenthum in Gegenwart und Zukunft" dient dessen Anisatz: „Der Rückgang des Deutschlhums" in den ersten Nummern der „Gegenwart" vvn diesem Jahre. Hartmann steht vollständig ans dem idividualisirendeu Nationalitätsprincip, welches die Menschheit nicht zu dem, von Philosophie und Religion verfolgte», einigenden Univcrsalismns, sondern zu dem feindlich scheidenden und trennenden Völkercgo i s m ns führt. Ganz nach Weise des alten Hcidcnthums, welches ein einzelnes Volk sag»!' läßt: Wir. sind die Gebildeten, welche allein das Recht halE zu leben, zu besitzen, zu herrschen und zu genießen; ihr anderen Menschen und Völker seid Barbaren, Zeloten, Sclaven, uns untcrthan, und verpflichtet, unS zu dienen. Nach diesem Principe, sagt Hartman», sei in der Gegenwart das deutsche Volk das Volk der höchsten Cultur; wohin die Deutschen komme», nach Oesterreich, Ungarn, Böhmen, Polen, Rußland, überall seien sic die Pioniere der Civilisation, die von den der Bildung noch entbehrcndeir und ihr feindlich entgegen strebenden Nationen, ivie Slavcn, Magharen, Czcchen, welche in ihren Ländern die mächtigeren sind, unterdrückt und ausgesioßcn werden. Um so nvthwendiger sei es im Interesse der Deutschen und der von ihnen vertretenen Cultur, daß sic in ihrem eigenen Lande, in Deutschland, sich auf sich selbst znrückziehen und dadurch sich politisch und social stärken, indem sie ebenfalls jedes andere nationale Clement, tvelches nicht ursprünglich deutsch ist, ansscheidcn und als fremd erklären. Wer eben nicht deutsch sei, seiner Abstammung, seinem Blute, seiner Rare nach, gehöre nicht zu der deutschen Nation, sei antinational, sei fremd und müsse ausgeschieden werden. Weil die anderen, ganz oder halb barbarischen Völker Deutsche vertreiben, müssen auch wir, die gebildeten Deutschen, andere, der Wirklichkeit oder auch nur dem Anscheine nach, nicht-deutsche Völkerslümme vertreiben. Von diesem Gesichtspunkte ans passen Hartmann auch die Juden nicht in das deutsche Reich; sie sind ihm fremd und müssen ausgeitoßen werden. Ihm ist eben nur ein Deutscher, nicht wer in Deutschland geboren und deutsch gesonnen ist, sondern dessen erste und anfängliche Urahnen schon in Deutschland geboren sind und gelebt haben. Nach Hartmann können deshalb auch nicht die nach der Revolution in Deutschland eingewanderten und naturalisirtcn Franzosen , auch nicht 'einmal deren in Deutschland geborene, deutsch erzogene und denkende Kinder als Deutsche gelten. Und wie ist es mir den durch die Völkerwanderung von Osten her in Deutschland eingewanderten rnid ansätzig gebliebenen Bölkcrstännnen, tvelche die heutigen Bewohner Deutschlands ansmachen? Sind diese Deutsche oder Fremde, und müssen diese als solche aus Deutschland ausgewiesen werden? Wo fängt das Germancnthum an und wo hört es auf? Cs giebt Forscher, welche Germanen (Arnrancn, Arminius) sprachlich und national zu den eingewanderten Ariern zählen; demnach wären auch die Germanen vom Orient eiugewandcrt, wie die Juden, nur daß die Juden Jahrhunderte früher in Deutschland waren, als die Germanen, Also auch die Germanen sind nicht ursprünglich deutsch, wie die Teutonen, und demgemäß ebenfalls fremd in Deutschland, Wo sind denn nun die reinen Teutonen, die Urbewohner Deutschlands, die allein das Recht haben, in Deutschland zu bleiben, ohne daraus vertrieben werden zu können? Das Recht, welches der eingewanderte, aber deutsch gewordene, deutsch geborcice und gesonnene, Hartmann für sich in Anspruch nimmt, haben gewiß die früher eingewandertcn und durch Geburt und Gesinnung deutsch gewordenen Inden, R.-A. Zun» Normallehrplan. „Mit der allgemein politisch-sozialen ist auch eine jüdisch-theologische Reaktion in Deutschland eingetrcten", so schrieb mir jüngst ei» Freund, „das haben manche Vorgänge auf der letzten Rabbinerversammlung in Berlin gezeigt, woselbst Collegen, die daheim zu den Reformern gehören, mit der Orthodoxie kokettirten und nach einem beifälligen Lächeln den Conservativen schielteii". Die vom deutsch-israelitischen Gcmeindebund nach Berlin berufene Schulmäniicrversammlnng bestätigt leider im Verlauf ihrer Berathuiigen dieses Urtheil im vollen Umfange, Der Majoritäts-Beschluß, wonach die „Opferkapitel" als Uebcrsetznngsstosf in den Normal-Lehrplan des jüd, Religionsunterrichts nnfzunehmen seien, ist der schlagendste Beweis für diese Behauptung, er ist nicht nur eine Versündigung gegen jede pädagogische Erkenntniß, eine durchaus illusorische, nicht zu erfüllende Aufgabe, sondern bezeichnet vor Allem auch einen geistigen Rückschritt auf religiösem Gebiete. Er enthält — mögen nur das die zustimmenden Theilnehmcr, und ich habe sehr liebe Freunde darunter, verzeihen — eilte innere Unwahrheit, Wir werden diese uns selbst tief betrübende Beschuldigung erhärten, aber auch aus ihr schöpfen wir für die Sache Trost, Da es keiner deutschen Regierungsbehörde cinfallen wird, jüd. Lehrern einen solchen Lehrplan zu oktroyren, so muß er sich allein durch die richtigen Prinzipien, durch allgemein giltige und acceptirte Anschauungen Geltung verschaffen, Tendenzplänc abcr^sind Streitobjekte und ich hoffe und bin aus innerster Seele überzeugt, es werden sich deutsche Männer genug unter den jüdischen Lehrern finden, die gegen solche Tendenzmachcrei Front machen, und den Lehrplan — mit „den Opfern" als Lehrstoff — einfach ignoriren werden. In Deutschland giebt es für das Großherzogthnm Baden einen vvn der Oberbehörde genehmigten Lehrplan und in demselben (Siehe Verordnungsblatt des großherzogl, badischen Kirchenraths vom 22. März 1881) sind aus dem 3. Buche Moses die Cap. 16 und 17, 19 bis Ende und 23—25 als Uebersctzungsstoff bezeichnet; die Opfercapitcl sind tveggelassen. Der von den Rabbinern Böhmens auf Veranlassung der Landrepräsentanz unter dem Vorsitz Sr. Ehrwürdcn des Herrn Oberrabbi nersHir sch in Prag ausgearbeitete und an sämmtliche Gemeinden Böhmens vertheilte Lehrplan enthält für die 6, Classe einer 8klassigen Bürgerschule folgende Anweisung: Pentateuch Leviticns Cap, j.9 bis Vers 18, Cap, 23—25. Dem strengfrommcn Oberrcibbiner ist es auch nicht im Traum eingefallen, die Opferkapitel, unbeschadet ihrer Heiligkeit, der Jugend als Ue der setz ungssto ff vorzuschlagen. Dieses Kunststück ist der Berliner Versammim Jahre 1884 Vorbehalten geblieben. Für Oesterreich gilt folgendes: Wollte irgend ein staatlich angestellter Religivnslehrer nach dem Rccept der Berliner Schulmännervcrsainmlung verfahren, der Landesschulrath würde ihm solche Schrullen schnell aus dem Kopf bringen. Aber auch kein Gemeindevorstand würde eine solche Ueberspanntheit in der Schule dulden. Es ist wirklich nicht zu begreife», wie man auch nur daran denken kann, die so karg genug bemessene Zeit mit einem Uebersetzungsstoff auszufüllen, der in keiner Weise die Ziele des Religionsunterrichts zu erreichen verhelfen kann. Man mag über Thieropfer denken wie man will, man mag sie als etwas in Zukunft noch einmal praktisch Ausführbares oder als längst überwundene Vorstufe eines geläuterten Gottesdienstes betrachten. Der zu übersetzende Wortlaut vermag in keiner Weise jene sittliche Erhebung, jene religiöse Begeisterung erwecken, die eben mit jedem Worte dieses Unterrichts in der Seele des Kindes erweckt werden müssen, „Wie das edelste Reis verwelkt, wenn der Stamm, auf den cs gepflanzt, ist nicht seine Triebe mit ihm vereinigt, so entsteht auSKeiner religiösen Unterweisung ein wahres Glaubens«