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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-01-15 · N° 3. (15.1.1885) · p. Seite 19

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 3. (15.1.1885)
Date
1885-01-15
Page
Seite 19 (sequence 3)
Language
German
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Geboten, seinen mannigfaltigen und genauen Bestimmungen, der großen Menge seiner Gebräuche, nur als die Unterlage betrachtet werden kann, auf der diese beiden Ideen ruhen und wirkend werden sollen." So urtheilt nicht etwa ein Rabbiner, sonder» ein katholischer Bischof über den Mosaismus. (Martin, Lehrbuch der katholischen Religion S. 44.) Der Verfasser har weder mit der Behauptung, daß Jesus das Gesetz aufgehobkn habe, noch gar mit der andern, daß die jüdische Moral und die christliche in ihre» wescntlichen zur allgemeinen Geltung gekommenen Momenten sich unterscheiden besonderes Glück. (Schluß folgt.) Die israelitische Schulmännerversammlung in Berlin. 1. I>ie Klärung. Wollte man von einem klassischen Volke der Schulen in unserer Zeit sprechen, so wird mau zunächst wohl nicht nur in Deutschland, sondern auch in andere» Ländern an das deutsche Volk denke». Die deutsche Schule ist lange der Ruhm Deutschlands gewesen, noch ehe es mit dem Lorbeer des Schlachtcnruhmcs sich schmücken konnte. Die Redensart, der deutsche Schulmeister hat bei Königgratz die Oestcrreicher, bei Sedan die Franzosen besiegt, hatte einige Berechtigung. Wenn man aber unter Schule den engeren Kreis der zur Ertheilung des Religionsunterrichts bestimmten Unterrichtselnrichtungen begreift, so sollte man voraussetzcn, daß es hier naturgemäß nur eine klassische Religionsgemeinschaft gebe» konnte und zwar die j ü d i s che da sic doch die historisch erwiesene Begründerin der Religionsschulcn für das zartere Jngendalter ist. In geivissem Sinne kann man auch heute noch die jüdische Religionslehraustait als eine klassische Einrichtung betrachten, wenn man bedenkt, wie sic an so vielen Stellen fast ohne jede staatliche kraftvolle Unterstützung bei der Jsvlirthcit jeder einzelnen Religionsgemeinde Leistungen zu Wege bringt und zur Begeisterung und treuen Erfüllung der Religionsgesetze erzieht, daß sie die Anerkennung jedes parteilos Prüfenden erringen muß. Und dennoch haben es gerade die in Altprcußen bekannten und wirkenden jüdischen Religionslehrer immer mehr empfunden, daß trotz der hingebungsvollen Thätigkeit so vieler Lehrer unter dem Drucke der moderne» Zeitverhältnisse der israelitische Religionsunterricht in eine neue Phase getreten ist, zu deren glücklicher Durchführung eine Neuordnung unentbehrlich wird. Die Anforderungen, welche durch das Streben nach der allgemeinen Bildung an jedes jüdische Kind gestellt werden, haben sich immens gesteigert, das Bewußtsein der Pflicht aber, für die Religion der Väter mit größerer Energie einzutreten, hat die Herzen aller wackeren Lehrer und Väter ergriffen. Nun aber die Verschiedenheit der religiösen Anschauungen, welche noch immer nicht zu einem beruhigenden Ausgleich gelangt sind! Bedenkt man diese drei Momente und nun den Lehrer in die schivcre Lage versetzt, trotz der geringeren Zeit, trotz der Differenzen, trotz der Collision gleichberechtigter Ansprüche de» Religionsunterricht zweckmäßig einzurichten, und es rvird nicht Wunder nehmen, daß bei der Jsolirtyeit der einzelnen Gemeinden, bei dem vollen Mangel einer behördlich eingesetzten fachmännischen Centrallcitung jeder Lehrer auf sich selbst fast allein angewiesen war oder im besten Falle von dem Geiste der Lehrerconferenz getragen wurde, deren Mitglied er geworden war. Diese bunte Mannigfaltigkeit der Zustände des israelitischen Religionsunterrichts, welche in einzelnen Gegenden ganz ungesunde Formen zeigte, wurde bei forschreitender pädagogischer Erkcnntniß unseres Lehrerstandes, bei dem immer verständnißvolleren Einblick in die wohlgeordneten Zustände des allgemeinen Schulunterrichts, besonders aber bei dem immer stärker werdenden Drange nach innerer Klärung und Einigung unerträglich für jeden Freund der gesammten Glaubensgenossenschaft und so entstand seit Jahren in den Gegenden, wo bisher die israelitischen Religionsschulverhältnisse noch keine durchgreifende pädagogische Ordnung erfahren hatten, eine schulische Bewegung, nämlich das Strebe» nach einem Normalpkan. Daß der Anfang dieser Bewegung ihre Schwierigkeiten immer deutlicher zeigen wird, daß er zu vergeblichen Versuchen führen würde, ehe man das Rechte gefunden haben dürfte, das konnte und mußte jeder Unbefangene erwarten. Ein ganz besonderes Hiuderniß war ja auch die bei den Juden im Allgemeinen und bei den Deutschen nicht minder stark ausgeprägte Neigung zum Individualismus, zum Particularismus. Wenn es keine kleine Mühe war und noch ist, den politischen Individualismus und Partienlarismuö in Deutschland zu überwinden, um den Nationalgedanken zur vollen Entfaltung zu bringen, um wie viel größer und schwieriger muß das analoge Werk auf religiösem Boden sein. Wir befinden uns jetzt immer noch im Anfänge dieser „Normalplan-Bewegung" und von diesem Gesichtspunkte aus können wir die Versammlung israelitischer Schnlmänncr Deutschlands, welche der Ausschuß des D.-J G.-B. auf den 29. und 30. Dezember des vergangenen Jahres nach Berlin berufen hatte, nur als ein Zeichen der Stärke dieser Bewegung und das Hauptrcsultat der Verhandlungen nur als ein bedeutungsvolles Moment der Klärung anseheu. _ (Schluß fofgt.i Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Derkin, 6. Januar. (Or.-Corr.) Es läßt sich darüber streiten, ob die durch den Ausschuß des Dcntsch-Jsr. Gemeinde-Bundes jüngst nach hier einberufene Versammlung von jüd. Schulmännern —etwa 20 Lehrer und 10 Rabbiner — zur Berathung eines Normalplanes für die jüd. Schule von vornherein nicht ein Fehler war, ein Verstoß gegen das Grundstatut des Bundes, wonach dieser nur die Förderung der Berwaltungs-, Bildungs- und Wohlthätigkeitsangelegenheiten beziveckt, und jede Einmischung in die Interna der Religion (Cultus, Ritus rc.i ausschließt. Wenn auch der verehrte Herr Ehrenpräsident, Geh. Sanitätsrath Or. Kristeller, in seiner Einleitungsrcde jede Verantwortung des D.-J. G.-B. für die Verhandlungen und Beschlüsse der Versammlung ablehnte*) — die Berufung und Zusammensetzung der Versammlung, sowie die Feststellung der Tagesordnung war die Thal des D.-J. G.-B.) und der Ausschuß konnte doch unmöglich glauben, daß die Versammlung den ihr vom D.-J. G.-B. gewordenen Auftrag ausführen könne, ohne bei der Vertheilung des Lehrstoffs für die Religionsschule den Lehri n h a l t zu berühren, oder bei der Auswahl der Uebersetzungsstücke aus dem Pentateuch und Gebetbuch Cultus und Ritus etwa unbeachtet zu lassen, das wäre sonst ein Auftrag gewesen, wie ihn — sit venia verbo — dem Satan in Bezug auf Hiob gegeben war: Zerbrich das Faß, aber vergieße den darin befindlichen Wein nicht! — So konnte es denn auch bei der Zusammensetzung, die der Ausschuß der Versammlung gegeben, nicht fehlen, daß trotz des allseitigen Destrebens und Erklärens, religiöse Differenzpunkte nicht zu berühren, dieselben dennoch ganz unvermeidlich zum Ausdruck, richtiger zum Aus b r u ch, kamen, was wir allerdings durchaus nicht für ein Unglück halten. Am ersten Tage der Verhandlung gelang es der geschickten Leitung, diesen Ausbruch, der schon bei der Berathung über die auf „Hebräisch" und „Biblische Geschichte" aufzuwendende Zeit, *) Wenn das zu Berlin erscheinende Organ der Orthodoxie jene Erklärung mit Genugthuung und Anerkennung begrüßt, so mag das auf der längst beobachteten Rechtsschwenkung des D. I. G. B. beruhen, die vielleicht recht „klug" sein mag, nichtsdestoweniger aber „nnnatürlich" ist. (Wir nehmen diese Bemerkung im eigensten Interesse des D. I. G. B. auf, der, wie ein aufrichtiger Freund desselben uns schreibt, davor gewarnt werden muß, „daß er nicht iws Schlepptau der orthodoxen Millionäre gcräth". Red.)

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