Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 2. (8.1.1885)
- Date
- 1885-01-08
- Page
- Seite 13 (sequence 5)
- Language
- German
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Blicken verfolgte der junge Mann die Bewegungen seines Reisegefährten, öffnete dann plötzlich die Wagenthüre und sprang aus dem in voller Fahrt befindlichen Zuge heraus. Als der Zug in Morgenroth ankam, war bereits telegraphisch die Durchsuchung des Wagens angeordnet. Diese fand statt und der arme jüdische Mitreisende, dem das Herausspringen einen kleinen Schreck verursacht habe» mochte, wurde unter dem Verdachte eines beabsichtigten Attentates in Verhör genommen. Indessen war auch eine zweite Depesche mit der Nachricht cingcgangen. dag der Hcrausgesprungene außer einigen Quetschungen keinen Schaden erlitten hatte. Der polnische Jude bcthcnerte unter Vorzeigung der herausge- »ommcnen Gegenstände seine Unschuld. Man ließ ihn auch nach Feststellung scines Namens und nach Aufnahme des Protokolls Weiterreisen. Der Herausgesprnngcnc kann sich mehr zu dem glücklichen Sprunge, als zu seinem Muthc gratuliren, da er den Sprung nur ans Angst machte. .-e »st > rreicch- U » ftnrn. Budapest, Ende Dcccmbcr. (Or-Corr.) Vor Kurzem erließ der sattsam bekannte ungarische Unlcrrichtsminister i Hc>r von Trsfort, derjenige Minister dcS Landes, welcher durch sein starres ,,iicm possumus“, an dem er allen Ernennungen von jüdischen Realschnl- oder Gymnasiallehrern, ebenso wie Universilalsprofcssorcn gegenüber seit einer Reihe von Jahren unerschütterlich festhalt die jüdischen Lehramtscandldaten leider massenweise zum — Taufbade treibt <zählen doch die „neuchristlichcn" Ucbcrläufer dieser Sorte jetzt schon bei uns nach vielen Dutzenden), eine Verordnung bezüglich „der Unregelinäßigkcilen und der Nachlässigkeit des jüdischen Religionsunterrichts an Realschulen und Gymnasien" In dieser Verordnung wird darauf hingcwiescn, datz der Minister die israelitische Laiideskanzlei uiid die Landeskanzlci der Orthodoxen (beide» Centralbchörden für dieCulinsaiigelegenheiten der ungarischen Juden) „strengstens aufgesvrdcrt habe, diese stattgehabten Unregelmäßigkeiten „sofort a b z u st e l l e n" uiid wird zugleich ausgesprochen, daß derjenige Schüler einer solchen höheren Lehranstalt, „der seine Censur aus der jüdischen Religionslchrc nicht zu rechter Zeit oder im Allgemeine» nicht ein liefert, als aus der betreffenden Lehranstalt ausgetreten zu betrachten ist". Obiger Erlaß ist für den jüdischen Religionsunterricht bei der Schlllerwelt der Mittelschule Ungarns, und da das künftige Judenthuin Ungarns dochzum große» Theil sich aus ihren Reihen ausbauen wird, auch für das ganze ungarische Judenthuin von nicht zu verkennender Bedeutung und man kann der Energie, mit der hier ein mit Recht als j »denfei n d lich bekannter Unterrichtsminister für den obligatorischen jüdischen Religionsunterricht ciiitritt, nur alles Lob zolle». Doch, der ganze Erlaß gleicht demjenigen Geber, der mit der einen Hand reichlich giebt, um dasselbe mit der andern ebenso reichlich zurückzunchmen. Wenn es dem Herrn von Trsfort wirklich ernstlich um Hebung des jüdischen Religionsunterrichts an den Mittelschulen scines Vaterlandes zu thun wäre, dann würde er nicht bei dieser eigenthümlichen halben Maßregel stehen bleiben, sondern auch dahin wirken, die Mittel Herbeizuschaffe», um aus dieser halben eine ganze Maßregel, d. h. eine solche, die allein zum Ziele führen kann, zu machen. Herr von Trsfort weiß es ganz gut. daß in Ungarn der Staat nicht einen Heller zur Besoldung der jüdischen Religionslehrer an den Mittelschulen beiträgt, (nicht einmal an die rein staatlichen, und ebensowenig an diejenigen, wo die überwiegende Mehrzahl sämmtlicher Schüler Juden sind, da es in Ungarn auch solche Realschulen giebt), er hätte also den Murh haben solle», bei Verhandlung scines Budgets vor den Reichstag hinzutreten und die wenigen Tausend Gulden jährlich für Beseitigung dieses von ihm doch so sehr enipfuiidenen Uebelstandes vom Reichstage zu fordern. Dazu kann sich aber ein Minister von der Couleur des Herrn v. Tr. nicht versteigen. Warum beklagt sich denn aber sein österreichischer College in Wsien nicht über diesen Uebelstand und warum sind dort drüben derlei Erlässe schon längst überflüssig? Weil, was im als „liberal und ritterlich" verschrieenen Lande der Magyaren noch immer als etwas ungeheuerliches, als eine Art'von „frecher Zumuthung" gelten würde, nämlich die wenn auch noch so bescheidene Besoldung der jüdischen Religionslchrer an Mittelschulen staatlicherseits jenseits der Leitha schon längst gang und gäbe ist. In Oesterreich werden nämlich solche Religionslehrer schon seit einer geraumen Reihe von Jahren ausschließlich vom Staate und dabei sehr anständig für ihre Mühe honorirt, so daß oft dieser Nebenverdienst der Rabbiner, besonders in den kleineren Gemeinden, fall an die Höhe ihres ständigen Gehaltes vvii Seiten der betreffenden Gemeinde hinanreicht. Ich weiß z. B. Fälle, wo der Rabbiner in einer österreichischen kleinern Provinzialhauptstadt bei jährlich 1000 Gulden Gehalt von der Gemeinde als Religionslehrcr an der im Orte befindlichen Realschule und am Gymnasium jährlich einen StaatSznschnß von 800 Gulden erhält. ' Ganz anders in Ungarn. Hier — wäre cs nicht so traurig, man könnte die Sache komisch genug nennen — lUitl der Staat die „unbedingte Regelmäßigkeit" und ganze Hingebung an derSacheoeS Religionsunterrichts von Rabbinern fordern, die oft bei höchst kärglicher Belohnung mit ihren Gemeindeangelegenhcite» über und über genug zu thun haben, ohne auch nur einen Gulden aus dem StaatS-säckel bcizusteuern. Und dabei noch die vielen andern Uebelstände, die alle ebensoviel Hemmnisse für einen gedeihlichen jüdischen Religionsunterricht bilden. ES würde hier zu viel Raum fordern, sic alle auch nur kurz aufzuzählen, doch die hervorstechendsten kann ich nicht unerwähnt lassen. Der jüdische Religionslehrer (zur Steuer der Wahrheit muß hinzugcfügt werden: zumeist auch der evangelische, griechische und die andern nicht-katholischen) figurirt zwar als „Professor" gleichen Ranges mit den anderen „College»" der betreffenden Lehranstalt, selbst int — gedruckten NamenSvcrzeichniß des jährlichen Prvgrammes, ivie siehrs aber in der Wirklichkeit mit dieser sonderbaren „Gleichberechtigung" aus? Der jüdische Rcligivnslehrer wird zu den regelmäßigen Lehrerconscrenzen in der Regel nie herbeigezogen, er hat also keine Stiinme in der Bcrathung. Alle nicht-katholischen Religionsstunden werde» außer den regelmäßigen Unterrichtsstunden gehalten, so daß die betreffenden Schüler gezwungen sind, in der für ihre katholischen Mitschüler freien Zeit die Religionsvorträge zu besuchen. Welchen Zeitverlust und andere Unzukömmlichkeiten dies besonders in großen Siädlcn, wo die Eiitferiiungc» sehr beträchtliche sind, mit sich oriiigt, wird maii leicht begreifen. Ist es nach all' dem ei» Wuiider, wenn die Schüler, selbst diese Ungleichheit hcrausfühlend, den jüdischen Religionsunterricht oft nicht den erforderlichen Ernst entgegenbringen, worin sie leider sehr oft von ihreii Eltern selbst nicht eben das beste Beispiel erhalten. So entstehen denn die vom Minister mit Recht gerügten „Unregelmäßigteiten und Nachlässigkeiten", die inan aber mit solchen Erlässen, wie der hier besprochene, durchaus nicht gänzlich auS der Welt schaffen kann, und wenn sie, was hierbei das Komischste ist, in noch so drakonischer Weise von Behörden das verlangen, wozu dieselbe» gar nicht befugt sind, und dessen _ Ausführung resp. „Abstellung" gar nicht in ihrer Machtsphäre gelegen ist. Denn von den „israelitischen Landeskanzleien" ganz ukasmäßig fordern zu wollen, was der Minister will, daß sie, wie auf ein Zauberwort, diese „Unregelmäßigkeiten" sofort (!) abstcllcn mögen, ist, einfach gesagt, ein unbegreifliches Verlangen, da dies gar liicht im Bereiche der 1 Möglichkeit liegt, und diese Landcskanzleieii, wie ja der I Minister wohl weiß, gar nicht dazu da sind. Bei diesem! Passus des Erlasses wird daher Jeder unwillkürlich lächeln müssen. Im Großen und Ganzen ist es ja allerdings schon ein Fortschritt, daß Herr v. Träsort sich bewogen fand, auch auf eine größere Werthschätzung deS jüdischen Religionsunter-