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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-01-02 · N° 1. (2.1.1885) · p. Seite 3

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 1. (2.1.1885)
Date
1885-01-02
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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— 3 möglicher Weise einmal eine mit dem Ehristenthum in einiger Beziehung stehende Frage zur Sprache kommen könnte. Sodann wendet er das beliebte Kunststück o», uns unsinnige Forderungen stellen zu lassen, um uns dann recht schlagend zu wioerlegen. „Man kann nicht verlangen, daß der Staat der geringen Anzahl Juden wegen die Lehrpläne seiner Schulen ändert". Ja, wer erwartet, wer fordert d s? Mir sind Fälle bekannt, daß jüdische Lehrer an höhcrn Anstalten, die am Jomkippur streng fastete.', dennoch nicht den Unterricht versäumt habe», der ihnen oblag, obgleich sie mit Leichtigkeit Dispens hätte» erlangen können. So sehr haben die Juden, die in de» Staatsdienst treten, das Bewußtsein von der Unterordnung unter dem Staatswillcn. Daß die Pflichten des Staatsdienstes mit den Forderungen der jüdischen Satzung häufig collidiren, ist zuzugeben, indeß diese Eollisionen gehen doch keinen Anderen, ais die Betheiligten was an, und das deutsche Judcnthüm hat nirgendswo den Versuch gemacht, diese in der Ucbung des religiösen Ceremoniells laxer» Mitglieder kirchlich zu strafen, sondern oft genug stehen sie an der Spitze der Genieindcverwaltungen. DaS sucht Jeder mit seinem Gewisse» zu vereinbaren; hierin kann also ein Grund für den Austritt des Autors aus dem Judcnlhuui nicht gesunden werden. lFortsctzung folgt.) Zur Frage der Cultus - Verfassung in Oesterreich. Es ist in letzter Zeit diese Frage in den Zeitungen mehrfach vcntilirt worden und zwar in Verbindung mit einem Vorschläge der Crcirung eines jüdischen Consistoriums in Oesterreich. Unsere Glaubensgenossen haben bisher ein gelindes Grauen vor jedem Worte empfunden, das nur entfernt an Hierarchie und Priestermacht erinnert. Wir gestehen ja auch gerne, daß das Wort uns nicht besonders entzückt, ja daß die ganze Institution für uns etwas Neuartiges, zum Theil auch Fremdartiges besitzt, da man dieselbe ja nicht etwa mit dem Shnhedrin der alten Zeiten aus eine Linie stellen kann. Allein das Wort ist ein leerer Schall, auf den Namen kommts dabei nicht an und er wäre ja auch in der That eine nicht besonders glücklich gewählte Entlehnung von einer andern Confessio» her: allein die Sache ist's, um die cs sich handelt und da stellt sich denn bei näherer Betrachtung der Uebel, an denen wir kranken, als ein unabweisliches Bcdürfniß die Existenz einer religiösen Oberbchörde heraus, der in allen die Gesammtheit betreffenden inneren religiösen Angelegenheiten ein theils berathendes theils entscheidendes Votum zustehc. Die jetzigen Zustände des völligen Jndependentismus ohne jede ccntralisirte Spitze müssen als völlig anarchisch und deshalb unhaltbar bezeichnet werden. Wo noch, wie in M ä h r e n, von altcrsher die Institution des Landesrabbinates vorhanden ist, treten diese Uebelstände minder grell hervor und es würde gerade umgekehrt an dem Vorhandensein einer derartigen von der Regierung anerkannten geistlichen Autorität der große Vortheil für die religiösen Jnicresscn der Juden des ganzen Landes viel deutlicher an's Licht treten, wenn die Cvmpetcnz und der Wirkungskreis, sowie dieArt seiner Bestellung gesetzlich geregelt wären, was dermalen allerdings nicht der Fall. Wie schmerzlich der Mangel irgend einer Instanz eines Forums, in allen den jüdischen Cnltus und Unterricht betreffenden Angelegenheiten vermißt wird, mag an einigen Beispielen gezeigt werden. Schon bezüglich der theologischscientifischen Qualifikation dcö Rabbiners und Predigers fehlt der Gemeinde jede Richtschnur, für die erforderlichen Nachweise, die über die uothwendigcn Kenntnisse und Studien des; Candidaten zu erbringen sind. Gäbe es in Oesterreich ein! Rabbiner-Seminar, so könnte man auf die Besähigungszeuguisse dieser Lehranstalt Hinweisen und erklären, wer von dieser ' oder einer ihr gleichgestellten höher» Schule das Rabbinats- Diplom erhalten, ist als befähigt anzusehcn. Nun fehlt uns! eine solche Lehranstalt, dieCanvidaten können an keinePrllsungs-! bchörde gewiesen werden, weil auch eine solche nicht vorhanden > und so gelangen Personen zu rabbinischen Aemtern, die mit ' sehr zweifelhafien BesähigungSdocumcnten versehen sind, jedenfalls aber von einer ordnungsmäßig bestellten Behörde nicht so leichterdingS autorisirt oder bestätigt worden wären. In Mähren war wenigstens früher die Autorisation durch den Landesrabbiner obligatorisch und gewiß lang hierin ein gewisser Schutz gegen das Eindringen unberufener Elemente in die rabbinische Laufbahn. In de» übrigen Kronländern fehlt auch diese Einrichtung. (2chbch folgt.) Gerichte und Correspondenz-en. Deutschland. Magdeburg. An den beißen vorletzten Tagen des abgelaufenen bürgerliche» Jahres tagte auf Einladung des Vorsitzenden des Deutsch - Israelitische» Gcmeindebnndes (Dr. S. Kristeller) in der Aula der jüd. Gcmeinde-Knaben- Schule zu Berlin eine Delegirten-Versammlung jüd. Schulmänner — 27 an der Zahl — behufs Aufstellung eines Normallehrplancs für den israelitischen Religionsunterricht in jüd. Elementar- und Religionsschulcn mit einer Lehrkraft. Man einigte sich in vier vom besten Geist beseelten und gut geleiteten Sitzungen trotz so mancher hierbei schwer zu ver-; meidende» religiösen Tbffcrcnzpnnkte über die Lehrgegenstände,; Abstufung, wöchentliche Stundenzahl und ihre Bcrtheilung, .! sowie über die allgemeinen Grundzüge des zu behandelnden! Lehrstoffs. Die Verhandlungen boten sowohl in den gründ- 1 liehen Vorträge» der 4 Referenten, als auch in den lebhaft geführten sachlichen Diskussionen durch Mitthcilung praklischer Erfahrungen ei» reiches Material von trefflichen pädagogischen Lehren und eine Fülle gut zu verwerthender Anregungen für den jüd. Lehrer. Wir kommen, sobald die Protokolle uns zugänglich gemacht sind, auf das Werthvolle dieser Berathungen zurück. Rosen. Vor einigen Monaten wählten die Stadtverordneten ihren zweiten Bürgermeister Herse zum Oberbürgermeister. Da diese Wahl die Bestätigung von der Regierung nicht erhielt und inzwischen die Amtsperiodc des genannten zweiten Bürgermeisters auch abgelaufen war, beschloß das Stadtverordneten-Kollegium einstimmig, damit keine Störung in der Verwaltung eintrete, den zweiten Bürgermeister in seiner bisherigen Stellung provisorisch zu belassen und dem Stadtrath Eduard Katz die Verwaltung des Obcrbürgcrmeisteramtes einstweilen zu übertrage». Alan war hier sehr gespannt, ob die Wahl des letzteren, der ein Jude ist, wenn auch nur provisorisch, höheren Ortes genehm sein würde, zumal da auch der Vorsitzende des Stadtverordneten-Kollegiums, Geh. Kvmmerzienrath Bernhard I a f fe, ein Jude ist. Die K. Regierung Hierselbst hat nun die Verwaltung der zweiten Bllrgermeisterstelle durch den Bürgermeister Herse und die Verwaltung der Oberbürgermeistcrstelle durch den Stadtrath Eduard Katz genehmigt und dies einer gemischten Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten gegenüber ausgesprochen. Rom Rhein. lOr.-Corr) In der so trefflichen und eingehenden Besprechung und Widerlegung des Hartmann'schen Buches über das Judenthui», welche die Wochenschrift in ihren letzten 3 Nummern gebracht hat, ist 511111 Oester» dem Erstaunen darüber Ausdruck, daß H. sich der Waffen und Schlagwörter der Antisemiten bedient. Diese Beurthcilung ist noch viel zu milde, man kann cs offen sagen, daß Herr v. H. — Gott weiß aus welche» Gründen — unter der Maske der Unparteilichkeit als Judenbeschimpfer austritt. Ich habe das Buch noch nicht ziir Hand bekommen, aber ein einziges in y —’v")

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