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Das jüdische Literaturblatt · 1880-10-08 · No. 41. (8.10.1880) · p. Seite 163

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
9 (1880)
Issue
No. 41. (8.10.1880)
Date
1880-10-08
Page
Seite 163 (sequence 3)
Language
German
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— 163 — za beehren, der kein למדן גדול, also ein אינו בקי ist. Nun handelt es sich darum: wen nennt man einen אינו יודע בטיב גו״ק? und da erklärt den יט״ו dass man den so bezeichne, der nicht Alles, selbst das Bekannte, ganz genau kenne על בורין und dieser שאינו יודע הכל ע״ב dürfe sich בגיטין וקיד׳ nicht beschäftigen, das heisst, ihm ist es nicht erlaubt, להורות und nicht לסדר גט; aber dass ein solcher אינו יודע nicht 'מסדר קידו sein dürfe, I davon kann ich in dem ט״ז nichts gesagt finden, noch weniger kann ich darin finden, dass der אינו יודע wieder eine neue Kategorie sei, verschieden von dem לאינו בקי ein Unterschied, den kein mir bekannter Coinmentator oder Decisor macht. אינו יודע ist der Terminus, den der Talmud, Raschi, Tosefoth und Tur gebrauchen, sowie שב׳יע׳ und 'אינו בקי ,כנ״יח der Terminus, den der מחבר und der Lewusch haben, Keiner sieht hierin eine weittragende Absichtlichkeit. Aber nicht erfindlich ist mir, wie man dem אינו יודע jedes thätige Eingreifen in die Trauungsfeierlichkeit aus den Worten des ט״ז absprechen kann. Also demgemäss müsste das Sagen der 7 Eulogien auch nur von einem 5למדן nie von einem אינו יודע ausgeübt werden dürfen, was aber einem alten Usus widerspricht. Demgemäss kann [ich mit Herrn Dr. Wolfsehn, was Punkt 2 und 3 seiner Kategorien anbetrifft, nicht übereinstimmen. Die Gutachten, auf welche Sr. Hochwürden, Herr Seminarrabbiner Dr. Joel hingewiesen hat, stimmen darin überein, dass ohne Erlaubniss des zuständigen Rabbinats Keiner מסדר קידושין sein dürfe, weil entweder damit ein Eingriff in die Rabbinatsrechte ausgeübt werde (נודע ביהודה ed II GA 83) oder leicht ein איסור ערוד* veranlasst werden könnte (ש״י Th. III Nr. 121 (116) und כנסת יחוק׳ GA. 72). Welche Befähigung der מסדר קיר׳ habe, darüber sind die beiden letzteren Decisoren verschiedener Meinung, der ש״י verlangt, dass der אינו יודע auch nicht מסדר קידושין sei. Der כ״י verwirft diese Meinung und behauptet, dass der אינו יודע zwar nicht מורה und nicht מסדר גט, wohl aber מסדר קידושין sein dürfe. Doch betont er, dass ohne Erlaubniss des Rabbinates keine Trauung vollzogen würde, weil das blosse Thefillah- und Siddur-Lamdonus dazu nicht befähige, eine selbstständige Trauung zu vollziehen. Der ריב״ש sagt über das Wissensmass Desjenigen, welcher ein!דיי in ג״וק sein will, dass er nur dieHalachoth kennen müsse המצויות תמיד ולא בדברים הורים שאינם נמצאין אלא לעתים רחוקות demgemäss ist also der אינו יודע nach ihm ein solcher, welcher auch die häufig vorkommenden Gesetze nicht kennt, und dabei betont er Gesetze (י(הלכות — den פלפול zu kennen verlangt er selbst von dem יודע nicht. Soviel also dürfte aus dem Ergebniss der Erörterung aller bis jetzt vorgebrachten Momente nach meiner unmassgeblichen Meinung feststehen, dass 1. eine selbstständige Vollziehung einer Trauung, d. h. eine Erklärung der Zulässigkeit der fraglichen Ehe, eine juristische Gültigkeitserklärung derselben, und die liturgische Feier insgesammt nur von einem יודע בטיב גיטין וקידושין gesehen kann, also von einem solchen, der alle Ehegesetze des Judenthums genau und gründlich kennt על בורין; 2. ein Lehrer, der gewöhnlich eine solche Kenntniss nicht erwirbt, erst nachweisen müsse, dass er sich solche erworben hat, wenn ihm selbständige Trauungen übertragen werden sollten. Die auf Grund eines solchen Nachweises ertheilte Autorisation ist die התרת קידושין. 3. ein Lehrer ohne Nachweis der genannten Kenntnisse eineTrauungsfeierlichkeit vollziehen darf, wenn eine competente Autorität vorher alles Das festgestellt hat, wobei eine הוראה stattfinden kann, also die Zulässigkeit der Ehe selbst, die כתובה, die Zeit, die > Zulässigkeit der Zeugen, die Chalizaurkunde u. dergl., so dass nur die Li t u r gi e zu vollziehen und die Sitten des קנין auszuüben sind 4. in einer Gegend aber, wo die Majorität der Lehrer leider auch nicht einmal diese Sitten und Liturgien richtig ausüben könne, nur der Lehrer diese ausüben dürfe, der die Fähigkeit dazu erst dem zuständigen Rabbiner nachgewiesen habe.*) Lengsfeld, 29. September. Dr. Krön er. Literaturbericht. Recensionen. Kayserling, Rabb. Dr. M. Handbuch der israelitischen Geschichte von der Zeit des Bibel-Abschlusses bis zur Gegenwart von Emanuel Hecht. 3. gänzlich umgearbeitete Aufl. Leipzig 1879 Baumgärtner, gr. 8®. Wenn Jemand — so wähnten wir als wir obige Schrift zur Hand nahmen — so ist Kayserling berufen, in übersichtlicher Anschaulichkeit ein Handbuch der israelitischen oder richtiger der jüdischen Geschichte zu schreiben. Fachgenossen schätzen in ihm mit Recht einen Historiker, der auf verschiedenen Gebieten der nachexilischen, jüdischen Geschichte durch Monographien von bleibendem Werthe sich hervorgethan hat. Allein Viele sind berufen und Wenige ausersehen. Schon ein Blick auf den Titel macht uns stutzig. Wenn man der Aufschrift glauben darf, veröffentlicht der Verf. hier die 3 Auflage der israelitischen Geschichte von Emanuel Hecht. Jener ״verflossene“ jüdische Pädagoge vermag uns — und wir stehen mit unserer Anschauung gewiss nicht vereinzelt da — freilich nicht zu imponiren. Seine Bearbeitungen des Haester’schen Lesebuches sind nicht über schwerwiegende pädagogische Bedenken erhaben. Auch hat er ein Gesangbuch verbrochen, in dem er sich zur grotesken Ungeheuerlichkeit versteigt, die israelitische Schuljugend ein Lied auf den — Chanuka-Baum anstimmen zu lassen, eine ganz illustre Probe seiner jüdisch־unjüdischen Nachäffungssucht. Darum klang es uns wie ein Erlösungsruf, aus der Vorrede zu ersehen, dass von der Hecht’schen ״Geschichte Israel’s“ nichts als der Titel geblieben ist. Wozu nun dieser erborgte Titel? — mussten wir uns fragen, und die Reputirlichkeit von Verfasser und Verleger gewann bei der Beantwortung dieser Frage durchaus nicht an Gewicht. rBei der Bearbeitung dieses Buches — schreibt wörtlich der Verf. — ging mein Bestreben dahin, statt dürrer Notizen und unzusammenhängender Sätze in leicht fasslicher Sprache und knapper Form ein anschauliches Bild der gesammten Geschichte und Literatur der Juden zu liefern.“ Cassel’s Leitfaden für den Unterricht in der jüdischen Geschichte und Literatur kündigt sich weniger vielversprechend an, leistet aber auf 100 Seiten viel mehr als das vorliegende auf 176. Von dürrem Noti* zenkram ist nichts zu merken. Die Sätze knapp in der Form, klar und übersichtlich im Inhalte ist Cassel’s trefflicher Leidfaden bisher auch von Kayserling nicht nur nicht übertroffen, sondern auch nicht einmal annähernd erreicht worden. Die Gruppirung des Stoffes und die anschauliche Uebersichtlichkeis der geschiehtlieben Thatsachen ist Jenem viel besser als Diesem gelungen Dass auch K.’s Darstellung von keinem prägmatischen Hauche durchweht ist, wird nicht überraschen. Es wäre dies auch auf 176 Octavseiteu bei Bewältigung dieses gewaltigen Geschichtsstoffes eine logische und physikalische Unmöglichkeit geworden Wir wollen uns hier nicht allzusehr in’s Einzelne verlieren. Es ist aber nicht richtig, dass, wie pg. 56 behauptet wird, Ge- *) Wir halten diese Angelegenheit nunmehr für erschöpft und schliessen hiermit die Debatte darüber in uns. Bl. (Red.)

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