Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 9 (1880)
- Issue
- No. 41. (8.10.1880)
- Date
- 1880-10-08
- Page
- Seite 162 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 162 (banauischer) Handarbeit niedersteigen, das kann nur durch die härtesten Schicksalsschläge oder durch den — Schnaps, das Seidel oder das Schöppchen herbeigeführt werden. Der Alkoholismus ist bei uns Juden noch nicht so einheimisch geworden, wie er es leider in anderen Kreisen ist — daher streben die Eltern unter Entbehrungen aller Art, ihre Kinder vorwärts zu bringen — und dem Besitzlosen winkt in der Geistesarbeit eine fruchtbringendere Thätigkeit, als in körperlicher Arbeit Dies erklärt das Räthsel besser. Der Besitzende aber hat’s erst recht nicht nöthig, als Packträger und Last* träger sein Brod zu verdienen. Er studirt oder wird Kaufmann, Maschinenbauer —nicht Maurergeselle, sondern Meister u. dergl. Als geradezu empörend muss folgende Stelle be* zeichnet werden. S. 456: ״Im Orient, in Asien dieselbe Erscheinung. Yamb6ry ״Die Juden im Orient‘• (Deutsche Revue 1879 S. 61) berichtet: ״Von den sechs Millionen Juden der gesammten Erde fällt eine Million auf das islamitische Asien. Zu diesen gehören die aus der ersten und zweiten Gefangenschaft aus alter Zeit ansässigen Gemeinden, die wunderbarer Weise von allen Zeitstürmen, von allen verschiedenen Dynastien, die über sie geherrscht, von allen gesellschaftlichen und religiösen Umwälzungen Spuren an sich tragen, ohne jedoch dabei ihren ächt jüdischen Charakter eingebüsst zu haben. Ver* achtet und verabscheut, ist der Jude doch der einzige Fremdländer, der unter den räuberischen Turkomanen sich frei bewegen kann, da er theils als Zauberer und Wunderkünstler von dem Kinde der Steppe gefürchtet wird, theils aber, da er als das im religiösen Sinne meist verpönte Mitglied der Gesellschaft, selbst zum Sklaven nicht taugt Es ist allerdings sonderbar, dass dass die brahmanistischen Hindostanen, wenn sie in die Hände der Turkomanen gerathen, zuerst einer gewaltsamen Bekehrung zum Islam sich unterziehen müssen, um den legalen Vorwand zum Verkaufsrecht auf den centralasiatischen Märkten zu bekommen; an den Juden sind derartige Operationen noch nicht versucht worden. Diese Allgemeinheit der Scheu vor körperlicher Arbeit oder auch das Ungeschick dazu in Orient und Occident selbst in der äussersten Noth kann nicht durch freien Willen, durch Eigensinn oder Hartnäckigkeit veranlasst sein, sondern zwingt zu der Annahme, dass hierzu die organische Anlage fehlte.“ Wo hat Vambery von ״Arbeitsscheu“ gesprochen? Dass der Jude nicht Sklave wird, das erklärt er, weil er theils gefürchtet, theils der Religion wegen verpönt wird! So macht Gehässigkeit geraden Sinn zu schänden! Wir haben bis hierher den grundlegenden ersten Aufsatz besprochen und gefunden, dass das Fundament ein sehr unsicheres ist, auf dem die schon gezogenen und noch weiter folgenden Schlüsse aufgebaut werden. In historischer wie in naturhistorischer Beziehung ist das beigebrachte Material theils verkehrt aufgefasst, theils geringfügig oder in schiefe Beleuchtung gerückt. Die ״Scheu vor Arbeit“ ist total unerwiesen und die angebliche Körperschwäche nicht besser beglaubigt. Wohl vererben sich Eigenthümlichkeiten und Anlagen. Aber der Einfluss des Klima’s, der Lebensweise, ja der socialen Stellung ist, wenn er Jahrhunderte hindurch wirkt, ein so bedeutender, dass wir nicht anstehen, zu behaupten: Es ist unmöglich geworden, von einem ״Jadenstamme“ zu sprechen. Der Jude in England, Holland, Belgien, Frankreich, Deutschland und Amerika ist körperlich und geistig ein anderer, als der in Russland oder gar in Marocco, Arabien oder Indien — und selbst in den einzelnen Culturstaaten sind sie so verschieden, wie die Volksstämme, denen sie nunmehr (da hilft kein Abwehren!) zugehören, sich von einander scheiden Nur die Religion bildet das einigende Band und vielleicht ein kleines Residuum der gemein* samen Abstammung, das trotz alledem hier mehr, dort weniger sich erhalten hat. Für das Folgende aber machen wir den ״Naturhistoriker“ darauf aufmerksam, daäs er den wichtigsten Faktor ausser Acht gelassen hat — die sogenannten Ceremonialgesetze: Speisegesetze, Ehegesetze (Nidda), deren bedeutender Einfluss auf die sanitären Verhältnisse von der vorurtheilsfreien Wissen* schaft erkannt und gewürdigt werden muss! Die eigen* artige Physiologie des Judenstammes wird unserem Anonymus deutlich in a) ״der relativ geringen Breite, Variabilität seiner körperlichen Gestaltung und seiner geistigen Thätigkeit.“ (Fortsetzung folgt.) Wer darf religiös trauen? Die Beurtheilung, welche mein unmassgebliches Gutachten über obige Frage gefunden hat, sowie die Hinweise des Hrn. Seminarrabbiners Dr. J 0 e 1 zu Breslau und des Herrn Max Cohn in Rawitsch verpflichten mich zunächst noch einmal auf mein Gutachten zurückzukommen. S. 78 sagte ich ausdrücklich, dass ״Derjenige, wel* eher Trauungen selbständig vollziehen will und soll, eine genaue Kenntniss der religiösen Bestimmungen über Zulässigkeit und Unzulässigkeit einer Ehe besitze“. Da ich dies damit begründete, dass der selbstständige סידור קידושין die Entscheidung über die Zulässigkeit voraussetze, so stellte ich damit den Satz auf, dass der vollkommene selbständige Copulant ein בקי, ein יודע in טיב גיטין וקידושין sein müsse. S. 102 unterschied ich zwischen dem rein liturgisehen Theile des סידור קידושין und dem juristischen Theile, zu welchem ich die Aufstellung von כתובה rechnete, und sagte, dass wenn alles Juristische des Trauungsaktes durch eine competente Autorität geordnet sei, also durch einen בקי בטיב, der liturgische Theil, welcher in Vorlesungen, Eulogien und einigen Ceremonien bestehe, von einem Lehrer ausgeführt werden dürfe, wobei ich, wie S. 73 geschehen, annahm, dass jeder Lehrer diese Sitten kenne, zu üben wisse und üben wolle. Deshalb entschied ich mich dahin, dass eine selb stständige Copulation, worin die Ent* Scheidung über Zulässigkeit der Ehe und die Feststei* lung der juristischen Formen der Eheschliessung ein* geschlossen sind, nur dann von einem Lehrer ausgeführt werden solle, wenn er התרת קידושין besitze, das heisst also ein ב?י בטיב ^יטי1 וק׳ zu sein nachweisen kann. Dagegen hielt ich es für zulässig, dass ein Lehrer eine Trauung, über deren Zulässigkeit eine competente Autorität entschieden habe, indem diese vorher alles das geordnet und festgestellt habe, was die j u r i s t i s c h e Gülligkeitserklärung betrifft, ohne התרת קידושין, das heisst ohne den Nachweis seiner vollen Vertrautheit mit dem ,טיב גיטין וקיד, die Trauungfeierlichk e i t vollziehen könne. Somit stimmt mein Gutachten in Punkt 1 der von Herrn Dr. Wolffsohn aufgestellten Kategorien mit der Ansicht dieses Herrn Collegen überein. Aber mit Punkt 2 der aufgestellten Kategorien, demgemäss es einen אינו יודע בטיב גו״ק, der keine Quellenstudien gemacht hätte und darum bei keiner Feierlichkeit einer EheschliessuDg thätig eingreifen könnte, kann ich nicht übereinstimmen. Der Herr Dr. Wolffsohn bezieht sich auf den טור זהב zu § 49 des Eben haeser. Dieser sagt aber also: Nach dem § 49 ist dem אינו בקי das להורות in גיטין וקידושין nicht erlaubt, aber das לסדר wohl. Dies bezieht sich aber nur auf סידור קידושין, dagegen selbst zu נתינת גט muss man ein בקי sein; darum ist es auch Sitte, zu סידור קידושין Einen