Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 9 (1880)
- Issue
- No. 37. (8.9.1880)
- Date
- 1880-09-08
- Page
- Seite 147 (sequence 3)
- Language
- German
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— 147 — E i n J u d^ii e i d.*) In der Judenordnung vom 1. Februar 1722 ist den Vorstehern und Einnehmern der Judenschaft folgender Eid vor ihrem Amtsantritte abgefordert worden: Demnach Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Trier gnädigst gefällig gewesen, auff beschehenen untertänigsten Vorschlag der (Ober־) Nieder-Ertz-Stifftischer vergeaydeter Judenschaft mich zum zeitlichen Vorsteher derselben gnädigst auff- und anzunehmen; also schwehre und spreche ich nach diesen Ayd: Adonaj, ein Schöpffer des Himmels und des Erdreichs und aller Ding, auch mein und der Mensehen, die hier zugegen seind, ich rufe Dich an durch Deinen heiligen Nahmen auff diese Zeit und verspreche, dass die mir auffgetragene Juden-Bedienung treu, auffrichtig und ehrlich verwalten, keinen darin aus Hass, Feindschaft und anderen unbilligen Absichten oder zu meinem Nutzen, was zu Wehe oder Nachtheil thun, sondern das gemeines Weesen und Vortheil der zeitlicher Landesherrschafft, weniger nicht der gemeiner Judenschafft nach meinem besten Wissen und Verstand beobachten, was wider Recht und straffbarlich unter der Judenschafft vorgeht, dem gnädigsten Landesherren, oder seinen bestehen Commissarien zeit lieh anzeigen wolle. Also bitte ich mir Gott Adonaij zu helffen, und diese meine verbindliche Obliegenheit zu bestettigen, und wan ich dabei Falsch- oder Betrieglichkeit gebrauche, so seiye ich Heram (חרם) und verflucht ewiglieh, und das mich dan übergehe und verzehre das Feuer, das zu Sodom und Gemora überging, und alle die Flüch, die in Thora geschrieben stehen, und dass mir auch der wahrer Gott, der Laub und Grass und alle Ding erschaffen hat, nimmermehr zu Hülf noch zu statten komme in einigen meinen Sachen und Nöthen: Wo ich aber redlich handele und mein Amt vertrette, also helffe mir der wahrer Gott Adonaij.w — Die Einnehmet* angeloben noch: .,keine Umblagen unter die Judenschafft (im ganzen Erzstift sollten nur 165 Haushaitungen geduldet werden) ohne Vorwissen und gnädigste Erlaubnis dess zeitlichen Landesherren auszuschreiben und beyzutreiben, darin eines jeden vergeaydeten Juden Juden nach dem alten üblichen Herbringen angesetztes Antheil zu fordern und zu erheben, darin keinen zu übersehen oder zu beschwehren, alles Eingehendes nach dieser Churfürstl. gnädigster Ordnung und obligender Schuldigkeit sowohl vor denen bestellen Churfürstl. Commissarien, als ausersehenden Juden-Vorgänger und etlichen Depntirten getreu und auffrichtig zu berechnen, und nichts zu seinem eigenen Vortheil zu (unterhalten oder betrieglich zu thun. Literatjubericht. Stier, Dr. Josef, Rabbiner in Steinamanger. Festschrift zur Einweihung des neuen Tempels zu Steinamanger. Geschichte des Tempelbaues, ein Beitrag zur Zeitgeschichte. Im Selbstverläge des Verfassers. 1880. 48 S. 8°. 50 Kreuzer, 1 Mk. ״Alles wie bei uns“ — das drängte sich unwillkürlieh über die Lippen des Referenten, als er in diesem schlichten und doch packend geschriebenem Büchlein es anschaulich geschildert sah, wie schwer es hält, in kleinen und Mittelgemeinden die Institutionen zu schaffen, welche den Bestand der Gemeinde sichern — wie aber eben diese kleineren Gemeinden, wenn der rechte Mann da ist und der rechte Augenblick gekommen ist, Opfer bringen, denen gegenüber alle Leistungen der Grossragenden von den Gemeindeämtern, der Energielosigkeit der Muss-Vorsteher, des Indifferentismus und der oft *) Aus Scotti, Sammlung der Gesetze und Verordnungen im ehemaligen Kurfürstenthum Trier. Band II. Nr. 287. in den Steuern die , religiösen Bedenken“ Findenden ein treffendes Culturbild nicht nur der Gemeinde des Herrn Verfassers bietet, so hat er auch gar manche Rathschläge als fruchtbare Keime ausgestreut, von denen wir wünschten, dass sie allwärts Beachtung fänden. Besonders Folgendes fühlen wir uns gedrungen, unseren Lesern wörtlich rnitzutheilen. (S. 24) Unter der Ueberschrift: Beamte oder Proletarier? beklagt der Verf., dass seine etwa 200 nicht allzu wohlhabende Mitglieder zählende Gemeinde, die Lehrer nicht eingerechnet, 9 Beamte hat! Deshalb schlägt er Cumulation der Aemter vor. ״Wird bei einem kleinen Beamtenstande die Kraft jedes Beamten gehörig ausgenutzt, seine Zeit im gehörigen Masse in Anspruch genommen, dann wird ihm auch jede Gelegenheit zur Langeweile und zum Müssiggange und hierdurch der Weg zum Laster abgeschnitten. Kommt dazu noch, dass man den Eifer in seinem Berufe anerkennt, dieser Anerkennung nicht nur moralische, sondern zuweilen auch materielle Unterstützung folgen lassen kann, so erzieht sich die Gemeinde aufrichtige Diener, eifrige Beamte, moralische Menschen. Im entgegengesetzten Falle sucht die Gemeinde für jedes Amt und Aemtchen einen Mann, häuft sie die Beamtenzahl, sucht sie vielleicht noch einen Stolz in einem grossen Dienertross, so erzieht sie ihre Angestellten zum Müssiggange und zum Laster. Die grosse Beamtenzahl ist sie nicht, im Stande, anständig zu honoriren, dadurch erzeugt sie Unzufriedenheit und lässige Beamten. Da die Armen aber leben wollen, entsteht ein ekelhafter Wettstreit zwischen ihnen, ein Rennen und Laufen um ein bischen Gunst bei den verschiedenen Gemeindemitgliedern zu erhaschen — eine Gunst, die man gewöhnlich durch Anschwärzungen Anderer zu erreichen sucht. Kurz, zu viele Angestellte in kleinen Gemeinden bilden ein Beamtenproletariat.“ Nicht minder beherzigenswert!! ist die im Abschnitte ״Ein ernstes Wort an die Gemeinde“ enthaltene Warnung vor allzu überstürztem Reformiren. ״Fortschritt sei die Losung, aber steter, allmählicherFortschritt!“ Seltener und sicherlich eine nicht in der Thora geschriebene Plage (מכה שאינה כתובה בתורה) ist das Gebahren der sogenannten orthodoxen Gemeinde, die nominell etwa 70, in Wahrheit 25, zahlungsfähige 10 und bewusste Mitglieder 3 hat. 7 Stellen in der alten Synagoge gehörten diesen Schomre-hadasslern. Wie alle andern, waren auch diese abgeschätzt worden und kein Einspruch dagegen erfolgt. Nachdem die alte Synagoge verkauft war, kommt auf Grund einer Petition der Orthodoxen die Aufforderung vom Cultusministerium: den alten Tempel ״bis zur gerichtlichen Entscheidung über die gemeinsamen privatrechtlichen Ansprüche“ Jenen zu überlassen. Das war ein schlauer Schachzug, denn dann wären die ״Stellen“ billig gewesen, und Mitglieder von der billigen Sorte wären leicht gefischt worden. Freilich hatte man dazu Mittelchen gebraucht, welche wohl nicht als religiöse bezeichnet werden können. Man hatte dem Minister vorgeschwatzt, dass der Verkauf der Synagoge zu profanen Zwecken ihre religiöse ״Feinfühligkeit“ verletze und dem Schulchan Aruch zuwider sei, was, wie der Verf. richtig bemerkt, Unwissenheit oder noch Schlimmeres veraussetzen lässt, da im Schulchan aruch ein solcher Verkauf ausdrücklich gestattet ist. Hierbei berührt das mehrmals wiederholte ״ihren Gott, den Schulchan aruch“ unangenehm. Wir hätten gewünscht, dass der Herr Verf. auch diesen keineswegs berechtigten Ausdruck vermieden und so die sonst durchweg bewahrte Mässigung consequent durchgeführt hätte. Der Streit zwischen den Orthodoxen und der Gemeinde zieht dem Bürgermeister einen Verweis vom Minister zu, gemeinden verhältnissmässig unbedeutend sind, denn sie bringen, wie ein herrlicher Midrasch es ausdrückt, ihr Leben zum Opfer, da sie die Spende von dem zum