Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 9 (1880)
- Issue
- No. 30. (21.7.1880)
- Date
- 1880-07-21
- Page
- Seite 119 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 119 — Gebietes unterscheiden. Die ersteren z. B. gemessen Roggenbrod, die letzteren dagegen Waizenbrod. Der Borschtsch (eine aus rolhen Rüben — Beeten —, Fleisch und Gänsefett (Schmalz) bereitete Suppe) lieben die Littauer saurer als die wolhynischen Juden. Die Littauer Juden essen auch mehr Süssigkeiten als die anderen Juden, namentlich verschiedene Sorten von Eingemachtem. V. Die Verlobung. Sonderbar und befremdlich ist das frühe Heirathen bei den Juden, noch viel sonderbarer ist aber das vorzeitige Verloben, wie dasselbe bei den wenig gebildeten Juden, vorzüglich bei den Chasidim, vorkommt. Dass zehn-und zwölfjährige Kinder mit einander verlobt werden, ist keine Seltenheit, aber man verlobt auch fünf- bis sechsjährige Kinder mit einander. Ja es geht sogar so weit, dass kinder- oder richtiger söhnelose Frauen, welche nach der Menstruation ihr Reinigungsbad in der Mikwa nehmen, ihre zu erhoffenden Kinder mit einander verloben. Dass bei diesen vorzeitigen Verlöbnissen die Ehegatten keine Zuneigung zu einander haben können, ist selbstverständlieh; Ehezwist und häufige Ehescheidungen sind die Folgen. Das eigentliche Verlöbniss geht in folgender Weise vor sich. Sobald mit Hülfe eines Freiwerbers (Sehadchan) beide Parteien (die Eltern der Braut und des Bräutigams) sich über die Summe der Mitgift geeinigt heben, kommen die Eltern und die nächsten Bekannten und Verwandten zusammen und machen einen ״Knasmahl1־‘. Der Vorsänger in der Synagoge (der Cantor oder ״Chasan“) oder ein beliebiger Schreiber verfasst einen Contrakt (Tnoim), welcher mit allerlei stereotypen Fragen beginnt, und die Bedingungen der Verlobung in Betreff der Mitgift enthält. Der Contrakt wird verlesen und von zwei Zeugen unterschrieben. Dann zerbrechen die Eltern der Braut und des Bräutigams gemeinschaftlich irgend ein irdenes Geschirr, indem sie es zuerst Zusammenhalten und dann gleichzeitig loslassen. In gleicher Weise machen es die Anverwandten Sind bei der Verlobung die jungen Verlobten zugegen, so müssen die Eltern ihnen Geschenke machen, welche den Vermögenszuständen der Eltern angemessen sind. Im Laufe derZeit von der Verlobung bis zur Verheirathung wird alljährlich zum Passahfest der Bräutigam in das Haus der Braut, oder mitunter die Braut in das Haus des Bräutigams eingeladen. Die Eingeladenen erhalten abermals Geschenke. (Fortsetzung folgt.) Literarische Notizen von Ben Seeb in P. 5) Wolf giebt (I, 69 המזכיר) an, dass am 19. October 1602 in Padua ein Ghetto eingerichtet wurde. Es ist indessen sicher, dass bereits mehr als ein Jahrhundert vorher die Juden eigene Strassen bewohnten. Vgl. Resp. Juda Menz N1*. 5, wo mehrfach von חוצותינו und רחובותינו die Rede ist. 6) Es muss auffallen, dass in den Pirke Aboth die Sprüche Hillel’s nicht gesammelt nebeneinander stehen. Die Annahme Einiger, in II, 4 ך׳ zu lesen, ist sicher lieh nicht begründet, zumal da der Ausspruch HillePs in II, 9 sich wörtlich Sukka 53a wiederfindet. Mir scheint der Grund für diese Auseinanderreissung der Sprüche Hillel’s in Folgendem zu liegen. Der Redakteur wollte auf die Sprüche Hillel’s die seiner Nachkommen folgen lassen. Da nun aber der Hauptträger der Tradition nach Schamai und Hillel Rabban Jochanan ben Saccai war, so musste ein Mittel gefunden werden, um diesen unmittelbar hinter Hillel stellen zu können. Ihn einfach hinter Gamaliel II. folgen zu lassen, hielt denn doch die grosse Achtung, die man vor R. J. b. S. hatte, zurück. Der Redakteur griff daher zu einem Auskunftj mittel, wodurch er einerseits seinem Wunsche, die Sprüche von Hillel’s Nachkommen denen H.’s folgen zu lassen, genügte und andererseits der geschichtlichen Thatsache, dass R. J. b. S. der bedeutendste Lehrer nach Hillel war, gerecht wurde: er liess erst auf einige der Aus- Sprüche Hillel’s die seiner Nachkommen folgen, um dann an die übrigen die R. J b. S.’s anzureihen*) — Es dürfte sich wohl auch empfehlen, den Spruch Schamai’s (I, 15) voranzusetzen, was allerdings darum schwierig ist, weil 1,12 erst Hillel und dann Schamai genannt ist. (Wird fortgesetzt.) Literaturbericht. Recensionen. Rost, L., freiprotest. Pfarrer in Alzey, Zur Berufsthätigkeit der Juden. Gegen den Vorwurf ihrer Arbeitsscheu. Alzey, Joseph Weiss. 1880. 56 Seiten. 50 Pf. * Eine kleine, aber bedeutungsvolle Schrift, sowohl der fleissigen Forschung, wie tüchtigen Gesinnung wegen. Sie bietet dem kundigen Historiker nicht gerade Neues, denn der Verf. schöpft meistens aus Secundärquellen, weshalb ihm etwaige einzelne Ungenauigkeiten auch nachzusehen sind. Aberdass in unserer judenfeindlichen Zeit ein christlicher Theologe und öffentlicher Pfarrer Muth und Liebenswürdigkeit■ genug hat, vor aller Welt als Vertheidiger der Juden sich zu erheben, ist hoch und laut anzuerkennen B'reilich ist er f r e i protestantisch, aber eine freireligiöse Gesinnung gehört überhaupt dazu, Vorurtheile zu bekämpfen und confessionelle Befangenheit abzulegen. Der Verfasser ist nun wirklich frei von aller Parteilichkeit. Er geht nicht mit Voreingenommenheit für die Juden an das Werk, nicht mit der Absicht, sie zu vertheidigen, sondern zu untersuchen, was Wahres an dem Vorwurf der Arbeitsscheu bei den Juden sei, ob das antisemitische Geschrei unserer Tage überhaupt begründet ist. Er prüft die Sache mit historischer Gewissenhaftigkeit, mit mathematischer Genauigkeit. In mathematischer Lehrform schickt er sogar die Behauptungen voran und lässt die Beweise folgen, ganz objectiv, mit Quellenangabe unterstützt. Mancher wird vielleicht von der verstandesmässigeu Kälte der Schreibweise über eine tief in das politische und sociale Leben eingreifende Frage abgeschreckt, aber in diesem Falle liegt ein Vorzug darin, um jede Art von Parteilichkeit auszuschliessen. Und dennoch erwärmt sich der Verf. in seiner Darstellung und Ausdrucksweise, wo von confessioneller Lieblosigkeit und Gehässigkeit der Christen, von ihrer harten Behandlung und unmenschlichen Bedrückung der Juden die Rede ist. Der Verf. schlägt den historischen Weg der Prüfung ein und behandelt sein Thema nach den verschiedenen Zeitabschnitten, nämlich: I. Die Juden vor und in Aegypten, in der Wüste, Palästina und Ausserpalästina; II. Die christliche Zeit: Constant.in, Gregor, die Kreuzzüge, der schwarze Tod, Papst Nikolaus V. und die Folgezeit; III. Die Emancipation der Juden in Frankreich und Deutschland Es wird ausgesprochen und nachgewiesen: Mit dem Christenthum und durch dasselbe werden die Juden bedrückt und in ihrer Thätigkeit beschränkt; je mehr das Christenthum an Macht steigt, desto mehr werden die Juden eingeengt. Alles wird durch geschichtliche Fakta mit Namen, Jahreszahl und Quelle belegt, so dass sich der Verfasser zu dem *) Es scheint somit, dass diese Ordnung eine absichtliche sei und nicht, da9s die Sprüche in II, 4 etwa erst später hineingekommen seien. Wären sie spätere Interpolation, warum sollten sie nicht neben die Autoren gesetzt worden sein?