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Das jüdische Literaturblatt · 1880-05-26 · No. 22. (26.5.1880) · p. Seite 87

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
9 (1880)
Issue
No. 22. (26.5.1880)
Date
1880-05-26
Page
Seite 87 (sequence 3)
Language
German
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— 87 — hauses gemacht wird, im prophetischen Geiste seinem Sohn Peleg nach einem 239 Jahre später eingetretenen Vorkommnisse einen Namen beigelegt haben? Meiner Ansicht nach ist man zu dem Resultate, dass Abraham 48 Jahr alt seinen Schöpfer erkannt habe, durch denselben Vers und auf demselben Wege, nur durch ein anderes Wort, nämlich das Wort אברהם, gelangt. Wenn man nämlich diesen Namen betrachtet und an die Ableitung von אב המון גוים denkt, welche im Gen. 17,4 gegeben wird, so wird man bald den Buchstaben ר als eigentlich überflüssig erkennen und sich sagen, dass nach dieser Etymologie im Grunde der Name אברם in אבהם föhne ל) hätte geändert werden müssen. Das ist auch den Alten nicht entgangen und sie machen einige Versuche, sich diese auffallende Erscheinung zu erklären. Manche meinen, das ר sei nur des Notarikons wegen bei behalten (s. Rabbah C. 46 מנין נוטריקון מן התורה של והיית לאב המוןגוים לאב הם והו, חפיר ריש) was verständlich wird nach Sabbath 105a. Andere weisen darauf hin, dass der Zahlenwerth von אברהם — 248 sei, übereinstimmend mit den 248 Gliedern, die der Mensch habe; Gott habe zu Abraham gesagt: ״sei vollkommen“, und nun erst sei er durch die mit der Namensänderung verbundene Beschneidung an allen Gliedern vollkommen geworden (ibid.) Auch Raschi zu 17,5 fühlt das Bedürfhiss, die Beibehaltung des ר sich zu erklären; es sei beibehalten worden, nachdem es in dem früheren Namen bereits seinen Platz gefunden, gleichsam um es nicht zurückzusetzen; das 'י im Namen שרי wäre allerdings wieder zurückgesetzt worden, aber da hätte es sich so lange bei Gott beschwert, bis er ihn wieder durch Hinzufügung an den Namen יהושע) הושע) Genugthuung verschafft (vgl. auch Rabbah z. St.) Jedenfalls aber sehen wir, dass schon bei den Alten sich das ר in אברהם keiner rechten Anerkennung hat erfreuen können; sie haben es als etwas eigentlich nicht Hingehörendes, gleichsam Geduldetes betrachtet, der Kern des Wortes war und blieb ihnen אבהם. Nimmt man dieses Wort aber in seinem Zahlenwerth, so beträgt es gerade 48, und daraus haben ganz ähnlich wie bei עקב Einige geschlossen: ״Abraham hat als 48jähriger seinen Schöpfer erkannt.“ (Wird fortgesetzt. Literaturbericht. Recensioiien. Friedländer, Dr. M. Die Philantropie des mosaisehen Gesetzes von Philon. Uebersetzt und erläutert. Wien 1880. M. Waizner. S. IV. XV. 71. Es ist eine erfreuliche Wahrnehmung, dass in neuerer Zeit das Studium der jüdisch-hellenistischen Literatur auch von Seiten der Juden wieder Aufnahme gefunden hat. Die schiefen und falschen Urtheile über diesen Zweig jüdischer Geistesthätigkeit. werden allmählich schwinden und richtigeren Platz machen. Seitdem Bernays, Frankel, Freudentha.1 über das Geistesleben der ausserhalb Palästina lebenden Juden — denn auch dies ist nicht richtig, nur Alexandrien als die Heimath der hellenistischen Literatur anzusehen — Forschungen ver- Öffentlicht zu haben, braucht auch derjenige, der nicht selbst jene Literaturschätze iin O rigin al e kennt, sich nicht der Führung Dahne’s und Gefrörer’s anzuvertrauen, die häutig von unrichtigen Voraussetzungen ausgehend auch zu unrichtigen Resultaten gelangen, wie das besonders von Freudenthal in seiner Schrift über das IV. M. B. öfters gezeigt wurde. Eine sehr gute Brücke zur Vermittelung der Kenntniss jener Literatur würden natürlich gute Uebersetzungen ausmachen, besonders der Schriften des bedeutendsten I Vertreters des jüdischen Hellenismus, Philo’s. Allein bisher sind die Vorarbeiten für solche üebertragungen noch fast gar nicht vorhanden. Die Textkritik liegt noch so sehr irn Argen, dass der Uebersetzer, wollte er eineUebersetzung von wiss e nscha ft li ehern Werthe anfertigen, sich Schritt vorSchritt den Weg erst bahnen müsste. Eine kritische Ausgabe besitzen wir nur von einem sehr geringen Theil Phiionischer Schriften durch Tischendorf (Philonea), denn die alte Mangey’sche Ausgabe mit lateinischer Uebersetzung ist als eine kritische nicht anzusehen, viel weniger noch die anderen, und leider hört man auch nicht, dass eine solche Ausgäbe, wie vom .Josephus, irgendwie von berufener Seite vorbereitet werde. Insofern hält Referent eigentlich die Zeit für eine wissenschaftliche Uebersetzung des Philo noch nicht für gekommen Gleichwohl begrüsst er die oben angezeigte Uebersetzung des Herrn Dr. F. mit Freuden, da durch sie, falls sie fortgesetzt wird, was sehr zu wünschen wäre, wenigstens eine allgemeine Kenntniss dieses Geistesheros angebahnt wird, wenn auch die g e n a u e r e Erforschung des Einzelnen erst nach Herstellung einer kritischen Ausgabe möglich sein wird. Herr Dr. F. war in der Wahl de9 Schrifcchens, das er übersetzt, sehr glücklich; man kann in der That aus dem Schriftchen über die Philantropie zugleich den edlen Geist des Mosaismus und den Philo’s erkennen. Wunder nimmt es, dass F. behauptet, dieses Schriftchen und sein Inhalt sei ganz unbekannt, während er doch hätte wissen können, dass Frankel in seinem Aufsatze: ״Ueber die Ethik des jüdisch alexandrinischen Philosophen Philo“ (Monatsschrift 1867) bereits grosse Stücke aus demselben übersetzte. (Auch darüber kann Ref. seine Verwunderung nicht unterdrücken, dass Hr. Dr. F. nicht einmal die Mangey’sche Ausgabe benutzte, was ihm doch wohl, da er in Wien lebt, leicht möglieh gewesen wäre.) Die Uebersetzung selbst liest sich leicht; sie ist nicht ohne Eleganz und entspricht den Anforderungen, die man an eine volksthümliche Uebersetzung stellt, vollkommen; an Genauigkeit liess sie jedoch noch etwas zu wünschen übrig. Der Uebersetzung sind auch Erläuterungen und Angaben von Parallelen beigefügt, die wir allerdings in reicherem Masse gegewünscht hätten, namentlich hätte Hr. F. mehr auf die ähnlichen Lehren in den rabbinischen Schriften hinweisen und offenbar unrichtige Angaben Philo’s unter deni Texte richtig stellen müssen. Wir wollen auf einige solche Stellen hinweisen. S. 31 der Uebersetzung heisst es: ״Dieselben Gesetze bestimmen auch für den Pr iest er den zehnten Theil vom Getreide etc.“ Nun ist es ja aber bekannt, dass nicht die Priester, sondern die Leviten die Zehnten bekamen, was Philo selbst an einem anderen Orte (II, 336) richtig angiebt. S 41 heisst es: ״Verweigerst du ihm (dem flüchtigen Sklaven) deinen Beistand, dann verkaufe ihn wenigstens etc.“ In der Note verweist Hr. F. auf Deut, 23, 16. 17. Allein dort ist von einem solchen Rechte, den Sklaven zu verkaufen, gar nicht die Rede, und auch die Tradition kennt ein solches Gesetz nicht (gegenüber dem harten Urtheile F.’s über Palästinisches Judenthum ist hier zu verweisen aufSifte z. St לא תוננו, dazu וו אונאת הברים). S. 45 sagt Philo: ״Weiter verbieten dieselben Gesetze, ein trächtiges Thier zum Opfer darzubringen etc.“ Hr. F. lässt das ruhig passiren, ohne zu bemerken, dass von einem solchen Gesetze weder die heilige Schrift, noch der Talmud etwas weiss. (Nur von der Para Aduma gilt solches nach der Ansicht der Chachamim, Para II, 1.) Ebenso wäre S. 46 oben darauf hinzuweisen gewesen, dass unter den ״manchen Ge- . setzgebern“ die römische Gesetzgebung zu verstehen 1 sei, worauf schon Mangey II, 398 Note k hinweist.

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