Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 9 (1880)
- Issue
- No. 21. (19.5.180)
- Date
- 1880-05-19
- Page
- Seite 83 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/5367336-6488238-9584431--1555-9584434- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
doch eine der Feldstädte geben u. s. w. Achisch willfahrt dieser Bitte und weist ihm Ziklag als Wohnsitz zum Geschenk an, d. h. ויתן לו.*) Hätte dieser Platz in Juda oder Simeons Gebiet gelegen, so wäre Davids Absicht, fern von Saul zu sein, gänzlich vereitelt gewesen sein, da ihn Saul fortwährend wieder im Lande umherhetzen konnte. Wir haben vielmehr Ziklag entfernt vom Lande Israel, tief im Lande der Philister, wahrscheinlich im N.-W. von Gath zu suchen, was daraus hervorgeht, dass, wenn David von seinen Zügen im Süden (gegen Amalek, Gesur u. a. Stämme) nach Ziklag zurück kehrte, er Gath passiren musste und dort dem Könige südlich gelegene jüdische Gegenden nannte, denen seine Streifzüge gegolten. Nachdem David zur Regierung gekommen war, verblieb Gath, als Enelave in Philistäa, eine Domäne den Königen von Juda, was der Erzähler Vers 6 hervorzuheben für nöthig erachtet, eine Notiz, welche ganz überflüssig wäre, hätte Z. in Judäa gelegen. Später wurde es von Colonisten aus dem Stamme Juda und dem in ihn aufgegangenen Stamme Simeon bevölkert und wurden deshalb in den Städteverzeichnissen beider Stämme im Buch Jesua Cap. 15, 31 und 19, 4 nachgetragen. — Ebenso verhält es sich mit der daneben genannten, von David eroberten Moabitischen Stadt Madmena, welche ebenfalls von Judäischen Colonisten bevölkert wurde, aber unter den späteren Königen nicht behauptet werden konnte, sondern an Moab wieder zurückfiel, wie aus Jeremias 48, 2 hervorgeht. Ziklag hat also von da, wo es jetzt auf unseren Karten ist, zu verschwinden, und muss dessen Lage erst durch neue Forschungen im ehemaligen Philistäa eruirt werden. Leipzig. M. S. Rens. Literaturbericht. Recensioiien. Rabbinowicz, Dr. Israel Michael. Legislation civile du Thalmud, la medicine du Thalmud, etc. Tome V. Paris, chez l’auteur, rue de Seine 63. 1879• (Schluss von Nr. 16.) Auf Seite XXIX behauptet Verfasser, dass die lalmudweisen an Thieren Vivisectionen zu wissen• schaftlichen Zwecken gemacht hätten. Eine solche Behauptung ist aus vielen Gründen so frappant, dass der Verf. gewiss gut gethan hätte, sie genau zu begründen. Die Kenntniss des Körpers, welche die Talmud weisen zeigen, ist zwar eine für ihre Zeit merkwürdig grosse, beweist aber an sich noch nicht, dass sie selbst Vivisectionen vorgenommen haben. Nun bringt Verf aber ein Beispiel. Er sagt, R. S. b. Chalafta hätte an einem lebenden Thiere experimentirt, d. h. im Zusammenhänge der Darstellung: vivisecirt. Man ist sehr begierig, einen eclatanten Fall genauer zu prüfen, und siehe da, Verf. verweist auf S. 296 seiner üebersetzung, das bedeutet auf Chuiin foi. 57 v. Dort wird gesagt: .ותרנגולת היתד לו לר׳ שמעון בן חלפתא שניטלה נוצה שלה והניחה כתנור וטלה עליה במטלית של טרסיים ונידלה כנפיים האחרונים יותר מץ הראשונים♦ Aber hier steht Nichts, gar Nichts von einer Vivi־ section; ja die Federn, die hat R. Simon, wie es hier lautet, nicht selbst entfernt, um zu experimentiren; die Henne war krank, daran denkt auch der Verfasser. Aber das könnte ihm einen vivisecirenden Talmudisten ent- . V Vergl. I. Sam. 7, 14 und I. Könige 20 34, wo שיד und השב gebraucht wird. 8 שוב י u schlüpfen lassen, nach dem er so sehnsüchtig ausschaut. Darum sagt er in Anmerkung 3: Es ist nicht anzunehmen, dass R. Simon so viele kranke Hühner gehabt habe. Wo findet der Vf. nur die vielen kranken Hühner? Auf derselben Seite in Chuiin wird nämlich vorher auch eine interessante Heilungsoperation des R. Simon an einer ihm gehörigen kranken Henne berichtet. Diese hatte nämlich ein שמוטת ירך und R. Simon heilte sie durch ein שפופרת של קנה. Sonst wird aber Nichts von kranken Hühnern erzählt. Aber dem Verf. erschienen die zwei Hühner als רבים, und schnell steht gewappnet vor ihm der talmudische Vivisector. Schade nur, dass dieser sich als ein Phanthasiebild verliert. So sehr auch der wissenschaftliche Ernst, der einen Vivisector leiten wird und kann, Anerkennung verdient, so steht doch die mit der Vivisection verbundene Thierquälerei in so grellen Widerspruch mit dem Talmudismus, dass es wohl schwer werden möchte, das Vorkommen einer solchen Operation nachzuweisen. Dem Verf. ist der Nachweis nicht gelungen. Auf S. XL1I erwähnt Verf. die Ansicht des Talmud über גב היד וגב הרגל, dass eine Verletzung derselben wegen ihrer möglichen Gefährlichkeit zeitig beachtet weiden müsse. Verf. vermuthet in נב einen Copistenfehler für כף• Ohne hier die medicinisch-pathologische Frage berühren zu wollen, scheint doch aber dem Referenten die Annahme eines Copistenfehlers deshalb schwer, weil nicht nur, wie Verf hinweist, in Tr. Abod. sar. 28 dieser Fall zur Sprache kommt, sondern auch in Tractat Sabb 109, und dort in so mehrfacher Weise, dass an einen Fehler zu denken schwer wird. Aehnlich schwer ist der S. XLIII ausgesprochene Verdacht resp. Vorwurf, dass ein unwissender Copist aus dem בעל ראתן im Tractat Gittin fol. 66 einen Menschen mit einem Insect gemacht hat, dessen 4 Füsse man heben müsse, um es zu entfernen. In Gittin 56 hat Recens. kein Wort von einem 'בעל ר überhaupt gefunden; aber in Gittin 70, wo Raschi eine Erklärung bringt, die er dem Tr. Ketuboth fol. 77 entnommen hat. Dort steht aber in ausführlicher Weise angegeben, wie man einen Baal raathan heile und dabei wird gesagt: וקרע ליה מוחיה ומייתי ארבע טופי דאסא ומדלי כל חד כרעא ומותיב חד ושקיל בצבתא וב׳. wie das Alles Copistenfehler sein sollen, ist schwer einzusehen. Wie Verf. S. XIV und XV bei der Ansicht des R. Jehuda über die ורידין entgegen der Tradition die alte Halacha normirte, so auch in ähnlicher Weise auf S. LV bei der Besprechung von ציצית נכרי, die sich auf die Seite 230 und 31 gegebene üebersetzung von Menachoth stützt. Denn die Ansicht, dass Zizith Nochri rituell brauchbar ist, findet zwar im Talmud eine Vertretung, ist aber nicht die allgemein ecceptirte Halacha geworden. Und was läge denn darin auch Unangenehmes für einen Nichtjuden, wenn er sehen würde, dass ein zu religiösem Denken bestimmtes Zeichen und Symbol nur von Bekennern dieser Religion in vollster Bekenntnisstreue hergestellt werden müsse! Das heisst die Apologetik doch wohl zu ängstlich auffassen, wenn man auch in solchen Anordnungen etwas Anstössiges finden wollte. Wenn sich aus dem Gesagten also ergibt, dass die R.’sche üebersetzung als Grundlage für die Halacha nicht immer zuverlässig genug leitet, weil sie, aus einer apologetischen Absicht hervorgegangen, die Subjectivität kritischer Darstellung auch an sich trägt, so haben doch diese beiden Tendenzen hinwiederum zu. recht viel Schönem in dieser üebersetzung geführt. Lengsfeld, 29. April. Landrabbiner Dr. Kroner.