Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 9 (1880)
- Issue
- No. 16. (14.4.1880)
- Date
- 1880-04-14
- Page
- Seite 63 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 63 — i ׳. k t V (: Jüdische Einflüsse auf einen kaukasischen Volksstamm. (Fortsetzung.) Dass die strengen Anschauungen der Chevs’uren über die Unreinheit auf das Judenthum zurückzuführen sind, hat auch Rad de erkannt, wenn er auch wohl nicht in der Lage war es herauszufinden, wieweit sich die Aufnahme oder richtiger die unnatürliche Yerzerrung der darauf bezüglichen Bestimmungen in den Einzelheiten erstreckt hat. Es will uns aber auch scheinen, dass der Verkehr mit den Juden auch noch einen andern und zwar veredelnden Einfluss auf das wilde Gebirgsvolk geübt hat. Bei dem überaus nie־ deren Culturstandpunkte, den die Chevs’uren einnehmen, bei dem rohen kriegerischen Sinne, der sie beseelt, muss man sich in der That wundern, dass mitten unter ihren barbarischen Gewohnheiten und Anschauungen doch einzelne Züge auftauchen, in denen sich eine höhere Achtung vor dem Menschenleben, eine strengere Sittlichkeit, eine gewisse Heilighaltung der Ehe ausspricht. Bedenkt man nun, dass der Abscheu vor dem Morde, vor Unzucht und Unsittlichkeit, vor der Ver־ letzung der Reinheit des Familienlebens von jeher anerkannter Massen gerade am jüdischen Stamme am schärfsten, man möchte sagen, am prononcirtesten ausgeprägt gewesen ist, so wird man gewiss auch keinen Anstand nehmen, die erwähnten Erscheinungen der Einwirkung des Judenthums zuzuschreiben. Diese besseren Züge sind freilich auch mit Vielem untermischt, das aller Wahrscheinlichkeit nach von den Mohamedanern herrührt, bei denen ja bekanntlich grade über diese Punkte sehr laxe Begriffe herrschen, wie doch überhaupt die ganze Lebensweise der Chevsuren ein buntes Mischmasch von den Eigenthümlichkeiten aller drei Religionen und des Heidenthums dazu darstellt. So erklärt es sich, dass auf der einen Seite die Blutrache moralisch nicht allein gebilligt, son- <lern sogar geboten ist, auf der andern aber j u r i d i s c h auf das Strengste verfolgt wird. Sie glauben auf der einen Seite nichts Uebles zu thun, ja eine heilige Pflicht zu erfüllen, wenn sie einen der Blutrache Verfallenen tödten, auf der andern Seite aber fällt die grösste Strafe auf den Mord, der in Folge der Blutrache ausgeübt wird. Andere grosse Verbrechen kommen wenig unter all’ den Stämmen vor und ganz besonders wenig bei den Chevs’uren, wie ein amtlich vom Friedensrichter angefertigtes Verzeichniss derselben vom Jahre 1876 beweist. Es sind nämlich die Fälle von Mord, Verwundung und Raub bei den Kisten 12, bei den Pshaven 3, bei den Chevs’uren 0, bei den Tuschen 3, Geregiern 1, von Selbstmord bei allen 0, nur bei den Chevs’uren 2 und bei den Tuschen 1; von Diebstahl und Brand- Stiftung bei den Pshaven und Tuschen je 1, bei den übrigen 0. Bei den Chevs’uren kommen also während dieses Jahres keine weiteren Vergehungen vor als 2 Selbstmorde und dieses Letztere, durch welches sie allein den anderen Stämmen nachstehen, giebt ihnen in Wahrheit vor jenen einen Vorzug. Denn Fälle von Selbstmord treten hier nur bei Mädchen ein, die sich entehrt haben; das gilt bei den Chevs’uren für eine solche Schande, dass Niemand sie ertragen will, sondern durch freiwilligen Tod sich ihr entzieht. Ehebündnisse werden schon in der Wiege geschlossen, doch wird die Ehe nicht vor dem 20. Jahre des Mädchens angetreten, und es geht ihr eine Art von Entführung oder auch Bewerbung, verbunden mit anfänglicher Weigerung der Eltern, — aber Alles dieses nur pro forma — voran. Interessant ist, dass bei der Trauungsceremonie die Kleider des jungen Paares von der Hand des Priesters mittelst einer Nadel zusammengesteckt oder mit einem Faden zusammengeheftet werden, was an die noch heute in manchen Gegenden beiden Juden herrschende Sitte erinnert, während des Trauungsaktes einen Gebetmantel um Bräutigam und Braut zu schlingen. Das junge Paar bleibt nur drei Tage nach geschlossener Ehe beisammen, alsdann kehrt die Gattin vorläufig in das elterliche Haus zurück, um erst nach längerem Zwischenräume das eheliche Leben fortzusetzen. Ebenso wunderlich ist es, dass es bei den Chevs’uren für eine Schande gilt, wenn vor Ablauf der ersten vier Jahre ein Kind geboren wird. Die Untreue ist bis vor einiger Zeit bei der Frau mit nichts Geringerem als durch Abschneiden der Ohren oder Nase bestraft worden. Die benachbarten Pshaven haben nicht so strenge Begriffe über Sittlichkeit, und die Entehrung, welche bei den Chevs’uren meist nicht überlebt wird, gehört bei ihnen nicht zu den Seltenheiten Gross ist die Liebe der Eltern zu den Kindern, besonders zu den Knaben, aber die Liebkosungen geschehen nur im Geheimen, nicht in Gegenwart fremder Personen. (Schluss folgt.) Literaturbericht. Recensionen. Rabbinowicz, Dr. Israel Michael. Legislation civile du Thalmud, la medicine du Thalmud, les paiens, nouveau commentaire et traduction critique de tous les passages des 30 traites des 3 dernieres divisions (sedarim) qui concernent la legislation, la medicine, les paiens etc. Tome V. Paris, chez l’auteur, rue de Seine 63. 1879. Wir haben schon mehrmals das Vergnügen gehabt, die Arbeiten des Verfassers obengenannten Werkes auf talmudischem Gebiete zu besprechen und dabei sowohl zu erklären, als auch zu zeigen, wie gross die Bedeutung dieser Darstellungen des Talmuds und seines unerschöpflichen Inhalts ist. Wir können das bei diesem Werke nur wiederholen und hegen die Hoffnung, dass der vom Verfasser gewählte Weg Liebe und Achtung gegen die Denkarbeit des Talmuds in den Kreisen verbreiten wird, welche sich mit dem eingehenden Studium seines Urtextes nicht befassen können. Die Einleitung zu diesem Bande bespricht in eingehender Weise 1) das rituelle Schlachtverfahren, dessen Vorzüge vor allen anderen Tödtungsarten ins glänzendste Licht gestellt werden, 2) die Medizin des Talmuds, wobei die grosse anatomische, physiologische und pathologische Kenntniss der Talmudisten besonders im Vergleich mit der hippokratischen und knidischen Auffassung in voller Klarheit hervortritt und aus den Gesetzen über Trefoth nachgewiesen wird, dass die Talmudisten einen tiefen Einblick in das Wesen der Krankheiten selbst gethan hatten; 3) die Stellung der Heiden im Hinblick auf ihr Seelenheil und ihre moralische Würde, in ihrem Verhältniss zum talmudischen Gesetze, zum israelitischen Cultus und hinsichtlich des Verkehrs mit ihnen; 4) das Proselytenthum; die heidnischen Sklaven; 6) die Gesetzgebung und Moral; 7) den Bann; 8) die Höflichkeit und den Anstand. In der Uebersetzung selbst werden Auszüge aus den Tractaten Schebuoth, Erachin, Synhedrin, Makkoth, Aboda sarah, Edioth, Horioth, Aboth, Aboth des Rabbi Nathan, Sopherim, Semachoth Kalah, Derech erez, Derech erez suta, Gerim, Kuthirn Wa-Awadim, dann aus den Tractaten Sebacliim, Menachoth, Chulin, Bechoroth, Kerithuth und aus den Tractaten Niddah, Kelim, Oholoth, Negaim, Taharoth, Machsehirin, Sabim, Jadajim, Ukzin gebracht. Da diese Auszüge auch mit einem