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Das jüdische Literaturblatt · 1880-04-07 · No. 14 u. 15. (7.4.1880) · p. Seite 55

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
9 (1880)
Issue
No. 14 u. 15. (7.4.1880)
Date
1880-04-07
Page
Seite 55 (sequence 3)
Language
German
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1 viele Götter leben. Indessen an seinen Sitten und Gewohnheiten haben alle drei monotheistischen Religionen mehr oder weniger Antheil gehabt; das gibt sieh schon darin zu erkennen, dass die Chevsuren sowohl den Freitag der Mohammedaner, wie den Sabbath der Juden und endlich auch den Sonntag der Christen feiern. So steht denn auch in ihrer sonstigen Lebensweise Jüdisches, Christliches, Mohammedanisches und Heidnisches ganz unvermittelt neben einander, so dass man sogar bei einer einzigen Observanz mehrere Bräuche findet, die auf geradezu entgegengesetzten Anschauungsweisen beruhen, wie wir dieses gleich bei den Todtenfeierlichkeiten sehen werden. Mit den Juden scheinen die Chevsuren in eine mehr als vorübergehende Berührung gekommen zu sein. Denn es hat sich unter allen dortigen Völkern die Sage erhalten, dass eine Königin Thamara, welche sie alle — aber merkwürdiger Weise machen gerade die Chevsuren davon eine Ausnahme — für heilig halten, einen J uden nach dem chevsurischen Dorfe Bis’o gebracht habe, woselbst dieser erkrankt, dann wieder genesen und darauf dauernd dort geblieben sei. Vom Judenthum, und zwar offenbar vom karäischen Judenthum sind die strengen Anschauungen der Chevsuren über die Reinheit und Unreinheit entlehnt; nur gehen sie noch weit über die Karäer hinaus und dehnen sogar die Unreinheit auf die Zeit der Schwangerschaft aus. Es befinden sich ausserhalb jedes Dörfchens dürftige Hütten, welche die specielle Bestimmung haben, die Wöchnerinnen und diejenigen Frauen und Mädchen aufzunehmen, welche in Menstruation sind. Zur Zeit der Letzteren müssen die Weiber alte Kleider anziehen und nach Beendigung derselben ein Bad nehmen. Roch strenger sind die Bestimmungen in Bezug auf die Wöchnerinnen. Diese haben in 1—2 Werft Entfernung vom Dorfe in armseligen Hütten ihre Niederkunft abzuwarten, welche, wenn sie späterhin verlassen worden, gänzlich niedergebrannt werden müssen. Früher wurde solchen Frauen wegen ihrer Unreinheit nicht einmal von anderen Weibern Hilfe dargereicht; neuerdings sind darin, was wohl dem Einflüsse der russischen Priester zuzuschreiben, einige Erleichterungen eingetreten, ja es kommt bereits vor, dass ein eigener Winkel im Wohnhause selbst zur Geburt hergerichtet wird. Die Mutter bleibt mit dem Kinde einen ganzen Monat in der Geburtshütte und darf auch dann noch nicht in die Hütte des Mannes treten. Auch darin ist man in neuerer Zeit nachsichtiger geworden, man lässt die Mutter in der entlegenen Hütte nur 3—6 Tage allein, worauf sie in die Nähe des Dorfes in die für die Menstruirten bestimmten Hütte übersiedelt und 6—7 Wochen gesondert lebt. Während dieser ganzen Zeit bleibt auch der Vater gesondert; bei Beginn derselben, also nach der Geburt des Kindes, opfert er ein Schaf oder zahlt dafür eine Geldentschädigung an die chevsurische Geistlichkeit, und nach Ablauf derselben findet die Taufe, da man darauf mit Strenge sieht, durch den russischen Priester statt (es scheint also den Chevsuren selbst die Taufe kein religiöses Bedürfniss zu sein). — Auch bei Todesfällen nimmt es dieses Volk mit der Umeinheit sehr streng. Der Sterbende wird, bevor er den Geist aufgiebt, aus der Hütte herausgetragen, damit er dieselbe ja nicht verunreinige. Vor der Beerdigung erscheinen, wie es in der talmudischen Zeit üblich war, Klageweiber, von denen die Führerin den Dahingeschiedenen beklagt, und die anderen bei den einzelnen Absätzen ״Wai, wai, wai״ ausrufen. Die Trauernden scheeren sich während der Trauerzeit Bart und Haare und sitzen da mit offener Brust (קריעה?) und tief in’s Gesicht gedrückter Mütze. Indessen haben hier nicht alle Bräuche hier auch 55 — Schroffste contrastirt und mit dem eben Berichteten gar nicht in Uebereinstimmung zu bringen ist. Während die Leidtragenden, wie erwähnt, sich nicht scheeren, wird die Leiche rasirt und mit dem besten Anzuge und ihrem Waffenschmuck bekleidet, aber nicht gewaschen; auch bleibt sie drei bis vier Tage über der Erde, was gleichfalls gegen die talmudischeBestimmmung verstösst. Nach der Beerdigung findet eine Trauermahlzeit mit Schiess- Übungen statt und am vierzigsten sowie am Jahrestage des Todes eine Gedächtnissfeier. (Forts, folgt.) Anklänge an das Judenthum, sondern es ist Manches wahrzunehmen, was damit aufs Zur massoretischen Punktation, von Professor Dr. Herzfeld. Der Herr Redacteur dieses Blattes war so freundlieh, in ihm mir für folgende Kleinigkeit ein Plätzchen einzuräumen: so mögen sich auch die geschätzten Leser dieselbe gefallen lassen. Jüngst erhielt ich nämlich Anlass, auf die Bibelstelle 1. Mos. 27,1 u. w. etwas genauer einzugehen, und glaube hierbei aufgefunden zu haben, warum dort in V. 2 das Patach von sakanti trotz des Atnach beibehalten worden ist. Mir scheint, dass für Patach in Pausa Kamez zu setzen nur bei Verbis mit ursprünglichem Patach sich empfahl, nicht aber bei Verbis mit Zere, wie sakön, da bei letzteren hätte in Pausa vielmehr das Zere wiedererscheinen müssen, Formen wie sakenti aber vermieden wurden. Bei dieser Gelegenheit musterte ich einmal auch alle übrigen, ungemein zahl rem hen Bibelstellen, in welchen das Patach in Pausa beibehalten worden ist, und fand hierbei von den Punktatoren fast durchweg so rationell verfahren, dass ich wahrhaft erfreuet davon war. Die Fälle, in welchen mit allem Fug das Patach sich in Pausa erhalten hat, will ich in Klassen zu bringen suchen; nur sei noch bevorwortet, dass in den sifr6 emet (Hiob, Sprüche, Psalmen) blos die Pause des Verschlusses hierbei in Betracht kommen kann, nicht das Atnach, welches in diesen drei rhythmischen Büchern gar nicht eine Pause indicirt, vgl. scheker Ps. 35, 19; erez ibid. V. 20; jiplu Ps. 45, 6; noadu mit Chatef-Patach Ps. 48, 5. Die Klassen sind■. 1) Wo, wie gezeigt, das ursprüngliche Zere eine Verlängerung des Patach in Kamez unthunlich machte. Dahin gehört das besprochene sakanti 4. Mos. 27,2, aber auch borachat ib. 16,8; schibbarta 5 Mos. 10,2; Ps. 3,8; dibbarta Rieht. 6, 36. 37; Jes. 39,8; 1. Chron. 17,23; dibbarti Ez. 5,15. 17; 13,7; 17,21; cherafta 1. Sam. 17,45; miggarta Ps. 89, 45; tebazzana Sech. 4, 9 (denn das Ajin war es nicht, was die Verlängerung des Patach im Kamez verhinderte, vgl. billänu Klagel. 2,16). Ich ziehe hierher auch nizzachat Jer. 8, 5 und finde, dass in ihm das vorletzte Patach sogar zur Erklärung des Wortes beiträgt. Gesenius hielt das Wort für ein Particip Nifal, aber das ist aus doppeltem Grunde unzulässig, denn der Zusammenhang fordert für das Wort die Bedeutung vo 11ständig oder durchg reifend: wie kann aber ״besiegt״ zu dieser Bedeutung kommen? und zweitens: das weibliche Particip Nifal müsste in Pausa ein Kamez haben, wie nochächat 1. Mos. 20,16; allein schon Kimchi hat darin ein Adjectiv erkannt, es ist von der Form pissöaeh und iwdr, in dem Sinne von siegreich, schrankenlos, und weil das Masculinum ein Zere hat, kann das Patach des Feminini nicht zu Kamez verlängert werden. Ferner gehört vielleicht hierher telashna Ez. 30,17 sowie eine Anzahl von Wörtern in Nifal; nämlich wir finden mit Patach in Pausa teramasna Jes. 28, 3; tipatachna ib. 35,5; teamana 1b. 60,4; tibahalna Ez. 7, 27; teharagna ib. 26, 6; tischakabna Sech. 14, 2; tischabarna Ps. 37,15; tisarafna Spr. 6, 27; und es mag sein, dass auch in ihnen das Patach nicht dem Kamez wich, weil es für Zere

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