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Das jüdische Literaturblatt · 1880-01-14 · No. 3. (14.1.1880) · p. Seite 11

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
9 (1880)
Issue
No. 3. (14.1.1880)
Date
1880-01-14
Page
Seite 11 (sequence 3)
Language
German
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Bestätigung K. Karls von 1356 veröffentlicht in H. Jirecek’s Cod. jur. Bohem, I, 131—143 — Nach der verdeutschten Bestätigung des Königs Wenzel II, abgedruckt in Rössler, Brunner Stadtrechte S 367, wo die 2 Zusätze fiir Brünn von 1286 jedoch fehlen.) InnocenzIV. Privilegien sind in 2 Breven gegeben, wovon das erste undatirt ist (s. jedoch Grätz VII, 126 ff, wonach das Datum 5. Juli 1247 ist.) Es verbietet, die Juden zur Taufe zu zwingen, oder getaufte zu schinähen, sie ohne landesfürstl. Befehl zu berauben, zu verwunden, zu tödien, oder ihre Landesgewohnheiten, Feste, Friedhöfe, Leichname zu verletzen oder zu schänden, endlich ihnen den Gebrauch von Menschenblut vorzuwerfen, da ihnen das A. T. die Benutzung selbst thierischen Blutes verbiete, weshalb der Papst die jüngsten Vorgänge in Fulda und anderen Orten verdamme (Vgl. Grätz, VII, 109 f.) Das zweite Breve ddo. Asissi 25. Septemb 1254 für dem Domdechant zu Würzburg spricht nur allgemein von der Aufrechthaltung der den Juden dieser Diöcese ertheilten päpstlichen und bischöfliehen Privilegien Beide Breven dehnt Ottokar auch auf sein böhm -mähr. Reich aus, was er unter Bestätigung der obersten Beamten zu Sadska, 23. Okt. 1254, kund machte (Emler, Reg. p. 17). — (S. 222): Ottokar, der nach dem Tode seines Vaters Wenzel sich zum König von Böhmen wollte krönen lassen, suchte Freunde, die schon damals gerne der goldenen Wünschelruthe folgten. Diese bekam er von den Juden und deshalb schickte er ihnen den Schutzbrief ddo. Wien, 29. März 1254. Demselben liegt ein Document vom 1. Juli 1244 zu Grunde, in welchem Herzog Friedrich der Streitbare die Rechtsverhältnisse der Juden in Oesterreich geordnet hatte. Ottokar hatte hieraus die meisten Bestimmungen wörtlich copirt (S.230). (Hiernach Ist Grätz, VII, 107 Anm. 2 zu ergänzen). Es folgt eine Analyse derselben, und sollen (nach D.) die auf das Leihen bezüglichen die Christen wieder ״hart betroffen‘' haben. Der Zinsfuss war 10—12°/0. Ebenso wurden diese Statuten in Ungarn mit Aenderungen von Bela IV. eingeführt, in Schlesien vom Herzog Heinrich IV. für Breslau, von Bolko III. 1295 für Schweidnitz, von Heinrich III. 1299 für Glo^au. Auch da ist den Juden für ihre Per- ,son, ihre Güter, für Gottesdienst, Schulen und Geschäfte nicht nur im Allgemeinen Schutz zugesichert, sondern es wurden auch ihre Rechtsverhältnisse im Handel und Leihen auf Pfänder, sowie das bei Processen zu beobachtende Verfahren ganz identisch festgestellt. Auch in Schlesien standen die Juden so gut wie in Ungarn, Böhmen und Mähren nur unter dem Palatin oder dessen Stellvertreter, der in ihren Rechtssachen entschied, was keinem Stadt- und Landrichter gestattet war. Die päpstliehe Bestimmung, dass ein Christ, der einen Juden des Mordes eines Christenkindes beschuldige und es nicht durch 3 Christen und 3 Juden beweisen könne, selbst die Strafe zu leiden habe, die sonst den Juden würde getroffen haben, findet sich nur in Ottokar’s und nicht im österr. oder ungar. Statut vor. (Schluss folgt.) Literaturbericht. Receusioneu. 1) Frankl, Dr. Predigt am Vorabend des Versöhnungstages 5640. Berlin. Wenn der Beifall eines Publikums, wie es sich am Kolnidre in der neuen Berliner Synagoge zusammen* findet, einer Predigt in dem Masse zu Theil wird, dass inan ihre Veröffentlichung durch den Druck fordert, so liegt darin die sicherste Gewähr ihres literarischen Werthes; das wäre schon eine recht anmassliche Kritik, die das Urtheil eines solchen Auditoriums berichtigen wollte. In der Tliat spricht sich hier eine tiefe und reine Empfindung in schlichten und keuschen Worten aus; neben der Jellinek’schen Wortfülle, die den Leser wie auf Stromes wellen weiterträgt, neben Joels gedrängtem und philosophisch gefärbtem Ausdruck ist sicherlich auch die Predigtart am Platze, die Bedeutendes in bescheidenem Gewände vorträgt, die nur auf den Gedanken achtet und, wie absichtlich, auf besonderen Glanz des Stils verzichtet. Der Text ist das Psalmenwort: ,Er spricht Frieden zu seinem Volke, zu seinen Frommen, wenn sie nicht zur Thorheit sich wenden.“ ״Wenn der Herr ruft: Frieden, so will das nicht allein sagen: nehmt Frieden, sondern: gebt Frieden;“ ״keine Befriedigung unserer inneren Welt ohne friedfertige Gesinnung gegen die äussere.“ Die Thorheit aber ist die sittliche Schlaffheit, die nur eine Lebensklugheit, aber keine Lehensweisheit kennt. Wie der Verf. von der gegenwärtigen anti-jüdischen Bewegung redet, das ist geradezu musterhaft. Frieden und Versöhnung ist seine Losung, und beim Vorwurf des Feindes räth er den Kern, das Berechtigte desselben, auch in der rauhen Schale aufzusuchen. 2) Rothschild, Dr. Das Gotteshaus; Predigt zum 25jährigen Jubiläum der Erbauung der Synagoge in Alzey. An dieser Predigt wäre höchstens das Eine zu tadein, dass sie zuviel des Guten bietet, dass sie wie in einem Schatzkästlein all die hohen Lehren unseres Glaubens vereinigt. Aber in einem Schatzkästlein liegen die Demanten auf einander, und keiner kann seinen vollen Glanz entfalten, weil ihm der andere im Wege ist. Indess Ueberfülle des Inhalts ist immerhin noch viel leichter zu entschuldigen, als Inhaltsleere. — Geistreich deutet der Autor den Vers: Gott denkt die Sünden der Väter an den Kindern bei denen, die ihn hassen, dahm, dass Gott Nachsicht übt gegen die Sünder, die durch schlechte Erziehung, durch die Schuld der Eltern verwahrlost sind. Dagegen scheint mir der gelehrte Verf. bei der Deutung des Verses: Aug um Aug, Zahn um Zahn, den rechten Weg zuverfehlen, wenn er dies Gebot als ein vorübergehendesStaatsgesetz auffasst. ״Augum Aug“ kann nach den Regeln einer vernünftigen Exegese nicht wörtlich genommen werden, weil Exod Cap. 21V. 24 durch V. 25 erklärt wird; keinem Vernünftigen wird es einfallen, den Satz: Brandmal für Brandmal anders aufzufassen, als dass der Beschädigte zu angemessenem Schadenersatz verpflichtet ist; nun wenn der zweite Theil des Satzes so erklärt werden muss, so ist nicht abzusehen, warum der erste Theil: Aug um Aug, nicht ebenso erklärt werden soll. Der Talmud hat hier nicht die eigene Anschauung in den Bibelvers hineingetragen, sondern diesen nur korrekt interpretirt. Deuter. Cap. 19 V. 21 wird von dem ganzen Gesetze nur der erste Theil citirt. 3) Freund, Dr. S., Prediger in Görlitz. Wir sind Alle die Kinder eines Vaters. Zugleich als Antwort an Herrn Prof. Treitschke. Predigt. Dr. Freund ist in weiten Kreisen dafür bekannt, dass er schön und stilvoll redet. Als jüngst die Stadt Görlitz dem verdienstvollen Abgeordneten Pauer ein Fest gab, da wurde Freund dazu ausersehen, den Festspruch auszubringen, und der Wortlaut dieses Toastes ist damals in den grossen politischen Blättern veröffentlicht worden und hat verdientes Aufsehen erregt. Nun hat er am Chanuka von dem wess das Herz voll ist, von der Judenhetze, geredet. Das Wort der Söhne Jakobs an Joseph: ״Wir sind Alle die Söhne eines• Mannes“, ist der Text der Predigt. Die homiletische Anwendung, die der Verf. dem Verse giebt, liegt nahe und hält sich gewiss in den Grenzen des Erlaubten. Aber wenn ich

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