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Das jüdische Literaturblatt · 1880-01-14 · No. 3. (14.1.1880) · p. Seite 10

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
9 (1880)
Issue
No. 3. (14.1.1880)
Date
1880-01-14
Page
Seite 10 (sequence 2)
Language
German
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10 - nur ein Wort der Verteidigung zu sagen über das ausserordentlich grosse Accomodationstalent jüdischer Frauen, über ihre Fähigkeit, sich den Anforderungen der Zeit anzupassen und sich ihnen gewachsen zu zeigen, wenn Stellung, Verhältnisse ihnen günstig waren und es ihnen ermöglichten, sich vollauf zu entwickeln und zu entfalten? Wo hat die deutsche Frauenwelt in dieser Beziehung ^stolzere Namen als Henriette Herz, Rahel Levin, als die Baronin Eskeles und Frau v. Arnstein in Wien, als Lina Morgenstern und manche andere, die sich ihnen würdig anreihen? Der Illustration, Durch- und Beweisführung dieser und daraus sich ergebender Gedanken an der Hand der Geschichte verdankt ein Werk seine Entstehung, das in prächtiger Ausstattung beiBrockhaus in Leipzig erschienen und den als Biographen Mendelssohn’s und vieler sonstiger werthvoller Schriften auf dem Gebiete jüdischer Geschichtsforschung rühmliehst bekannten Dr. M. Kayserling in Pest zum Verfasser hat.* *) Gewiss an und für sich schon ein höchst glücklicher Gedanke, vollends in unseren Tagen, wo die alte Abneigung gegen das jüdische Element mit allen Mitteln noch einmal wieder hervorgesucht und wachgerufen wird, und wo die alten Mahnrufe jüdischer Weisen und Prediger, dieses vielbekritelte, vielbeneidete und vorzugsweise durch die Frau getragene altjüdische Familienstubenleben nicht über Bord zu werfen und nicht zu wähnen, dass durch Sichhineindrängen in nichtjüdische Kreise, durch Nachäffung antijüdischer Sitten und antijüdischen Lebens Ersatz geboten würde für das weggeschleuderte Kleinod, einmal von gegnerischer Seite uns ins Gedächtniss gebracht und hoffentlich die guten Folgen haben wird, jüdisches Familienleben hier und da wenigstens wieder erstehen und erstarken zu lassen. Dass zur Erweckung und Belebung dieses Gedankens ein Werk, welches ein lebendiges Bild hervorragender jüdischer Frauen aller Zeiten giebt, wesentlich beitragen und nach dieser Seite den segensreichsten Einfluss üben kann — selbstverstündlich wenn es so angelegt und gehalten ist, dass es berechtigten Anforderungen Stich hält — liegt auf der Hand. Freilich ist die Lösung dieser Aufgabe keine ganz leichte. Sie verlangt zu ihrer vollkommenen Durchführung den Gritfel eines Gustav Freitag, Stifter W, H. Riehl etc. Und vielfach müssen trotz der Arbeiten von Grätz, Jost u. A. die Bausteine dazu sehr mühsam zusammengetragen werden. (Schluss folgt.) Zur Geschichte der Juden in Mähren und Böhmen. (Fortsetzung.) Im Grunde als geduldete, heimath- und schutzlose Fremdlinge, wurden sie hie und da von den Fürsten rein nach ihrem Privatvortheile bald mit überschwängliehen (?) Gnaden überhäuft — man denke nur an die exorbitanten (!) Rechte, welche ihnen K. Heinrich in einer Urkunde vom 13. September 1084 oder specieli der Judenschaft zu Speier am 18. Februar 10.90 aus- *) Kaiserling, Jüdische Frauen iu Kunst, Wissenschaft u. s. w. Leipzig, Brockhaus. 1879. | stellte!3) und bald mit Schmach bedeckt, aus dem Lande gejagt und ihres Vermögens beraubt. Nach solchen ״ungerechten“ Privilegien, die der Verf. ausführlich analysirt, ist es nicht zu wundern, ״wenn der Jude hochmüthig, der Christ erbost wurde.“ (S. 213): ״Die Bestimmung, dass ein zum Christenthum übergetretener Jude das Erbrecht verliert, kann wohl nur von einem Fürsten ausgehen, der den Talmud höher stellt, als das Christenthum“ (?). — (S. 216): ״Das grausamste aber in diesem Erlasse ist der Satz, welcher verbietet, Juden in irgend einer Sache durch Zeugen zu überführen, wodurch der gemeine Mann ohne Erbarmen den Juden preisgegeben wurde“ (?). — (S. 217): ״Was Wunder also, wenn die Juden bei solchen kais. Begünstigungen das h. röm. Reich deutscher Nation als ihr wiedergefundenes Vaterland priesen und sich mit Vorliebe Deutsche nannten“ (??) — (S. 218): Dass ihnen diese Vorliebe gar häufig vom deutschen Volke bitter vergolten wurde, schien sie nicht stark zu geniren; bei einem Thor verjagt, kamen sie beim anderen wieder herein So 1286, als eine starke Judenhetze am Rhein und in der Wetterau ausbrach, so 1298, eine Verfolgung, deren Schwingungen auch in Böhmen und Mähren verspürt wurden. Der Chronist von Königsaal erzählt, unrichtig zum Jahre 1296, dass ein herabgekommener Franke, Namens Rindfleisch zu Rottweil in Württemberg das Volk gegen die Juden aufhetzte,4) welches, zu Tausenden angesammelt, die Juden in Würzburg, Rottenburg, Winds- לרן לס ׳ heim und Nürnberg, ohne Unterschied des Geschlechtes und Alters massacrirte (Loserth: Die Königsaaler Geschichtsquellen in Font, rer Austr. Script 8,137). Man sagt, dass damals an 10,000 Juden zu Grunde gingen. Die Verfolgung dauerte von Jacobi bis Matthäus (Böhmer, Kaiserreg. Reichsarchiv zum Jahre 12'8 S. 371) Es bemächtigte sich ihrer eine Panik und die Folge v^ar eine massenhafte Auswanderung. Auch aus Böhmen und Mähren wollten sie fort, aber daran hinderte sie K. Wenzelll.; er beraubte sie wohl nicht des Lebens, aber unendlicher Reichthilmer (Loserth, Chr. Aul. Reg. 1. c.). (S. 219.): Was war die Ursache dieser Verfolgungen? Die Sage, dass eine von einer christl.Magd den Juden gebrachte consecrirte Hostie verunehrt wurde, wobei sie Blut geschwitzt haben soll. Es war dies eines der vielen Vorurtheile gegen die Juden, wie die Beschuldigung des Osterblutes. Trotz der selbst von Päpsten ausgehenden Belehrung, dass den Juden jeglicher Blutgebrauch gesetzlich verboten sei, blieb im Volke dieser Glaube. Um gegen die Ausbrüche wenigstens des Pöbels gesichert zu sein, suchten die Juden Schutz bei den Regenten. Um enorme Summen erkauften sie Schutzbriefe. Schon K. Wenzel I. ertheilte einen solchen (K. Ottokar II. beruft sich auf denselben, als er die Juden Brünns, um sie aus ihrer Armuth zu heben, auf 1 Jahr steuerfrei erklärte. S. weiter unten). Diesen kennen wir nicht, wohl aber den, den sein Sohn, Markgraf Ottokar II, am 29. März 1254 zu Wien ausgestellt hatte, den die Juden in Mähren und Böhmen noch unter K. Karl IV. als ihre magna Charta libertatum angesehen haben. Von ihm liessen sie sich denselben erneuern. Er besteht aus zwei Theilen, der erste bezieht sich auf die Juden in Böhmen und Mähren im Allgemeinen, der zweite nur auf die Juden in Brünn. Der erste zerfällt wieder in 2 Abtheilungen, wovon die eine die von Innocenz IV. (1243—1254) den Juden ausgestellten Privilegien bespricht und die andere die in Prag ausgefertigten, aber in Wien am 29. März 1254 veröffentlichten Ottokarischen Juden-Statute enthält (nach der *) Diese zwei Urkunden sind bei G. unrichtig datirt. *) Vgl. Grätz, VII, 269, wo die Bezeichnungen des Ortes Röttingen in Franken irrthümlich zu sein scheinen.

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