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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-12-02 · N° 49. (2.12.1880) · p. Seite 415

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 49. (2.12.1880)
Date
1880-12-02
Page
Seite 415 (sequence 5)
Language
German
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— 415 — Magdeburg. Der „Magd. Ztg." wird aus Berlin, d. 29. November geschrieben: Am Sonnabened gingen in später Abendstunde zwei Abgeordnete die Jerusalemerstraße entlang. Sie hörten hinter sich den Namen Söcker rufen und wandten sich um in dem Glauben, ihr College Stöcker sei in der Nähe. Statt dessen gewahrten sie einen jungen jüdischen Mann, der mit „Stöcker" seinen Hund zu sich heranrief und demonstrativ in dieser Weise sich äußerte, als er die beiden Abgeordneten eingeholt hatte. Es war offenbar auf eine Provocation abgesehen, die von den 2 Herren mit dem ruhigen, aber bestimmten Bemerken abgewiesen wurde, ein derartiges Benehmen schicke sich nicht Der junge Mann wurde ausfallend und sprach so laut, daß Vorübergehende stehen blieben, die sofort den Lärmmacher zur Ruhe verwiesen. Dieser, nicht einsehend, daß er sich einer Ungehörigkeit schuldig gemacht habe, setzte seinen Widerspruch fort und gerieth sehr bald in die Hände eines Schutzmanns, der ihn zur Wache abführte. Wie wir hören, wird gegen das betreffende Individuum ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden. Es ist in kurzer Zeit das zweite mal, daß in dieser Weise versucht worden ist, den Namen des Abg. Stöcker zu einem Scandal auf offener Straße auszunützen, und zwar sind es beide male junge, kaum zurechnungsfähige Leute gewesen, die auf eine derartige brutale Belästigung Anderer ausgehen. Die beiden Abgeordneten werden als Belastungszeugen auftreten. (Sehen denn diese Laffen nicht ein, daß sie durch solches Gebühren der jüd. Sache nur schaden? apy* novoi? D'jnun an.) Berlin, d. 25. Novbr. (Or. Corr) Die am 30. d. Mts. stattfindende Ergänzungswahl der Repräsentanten-Versammlung hiesiger Gemeinde dürfte nach der Betheiligung an der sogenannten liberalen Vorcersammlung zu schließen mehr Mitglieder zur Ausübung ihres Rechts veranlaffen, als es seit lange der Fall war. In der That mußte die Wahl der Repräsentanten, wie sie hier in Scene gesetzt zu werden pflegt, das Jntereffe dafür abstumpfen. In einem kleinen Kreise von Männern des radikalen religiösen Fortschritts, die sich selbst Vertrauensmänner nennen und auch sich selbst durch Cooptation ergänzen, werden die Candidaten zur Repräsentanten- Versammlung nominirt, dann eine Versammlung der lieberalen Wähler berufen, um den Ernannten als Candidaten der „liberalen" Partei zu proklamiren. Einer geschickten Leitung der Versammlung konnte es nicht schwer werden, selbst wenn aus Mitte derselben noch Andere genannt worden, diese nicht auf der Liste zu bringen, selbst wenn sie die nöthige Unterstützung fanden. In der gestrigen Vorversammlung wurde zunächst eine Verurtheilung des ganzen Wahlmodus laut. In der That ist nicht zu begreifen. w»e die Männer, die sich liberal nennen, die stets den Fortschritt im Munde führen, solchen nicht da zur Geltung bringen, wenigstens die nöthigsten einleitenden Schritte dafür lhun, wo er am dringendsten nötbig, wo es gilt, die schreiendsten Mißstände zu beseitigen. Es betrifft dies die Verfassung der Gemeinde, deren Statut. Dieses, verfaßt für die Gemeinde zu einer Zeit, wie sie vielleicht nicht die Hälfte der jetzigen Mitgliederzahl umfaßte, die auch räumlich nicht so auseinander lag. wie es jetzt der Fall ist, kann in keiner Weise mehr dem Bedürfniffe der Gegenwart genügen Eine Decentralisation, Einrichtung von Bezirkscommiffionen, Bildung von Synagogenverbänden innerhalb des Rahmens der großen Gemeinoe ist ein unabweisbares Bedürsniß. Der Wahlmodus für die Repräsentanten ist allen liberalen Grundsätzen zuwider. Der Wahlzettel muß von dem Wähler unterschrieben werden, sämmtliche Wähler der Berliner Gemeinde also jetzt etwa 8000 Conlribuirende muffen ihre Wahlzettel persönlich in einem und demselben Locale in den Geschästsstunden ab' geben, und de facto ist also vielleicht die Hälfte der Wähler gehindert, ihr Recht auszuüben. Die Wahl selbst erfolgt nicht nach Majorität, sondern nach Pluralität. Die Candidaten, auf welche von den abgegebenen Stimmen sich die Meisten vereinigt haben, sind gewählt. Es kann also Vorkommen, daß einige hundert Stimmen genügen, um Repräsentant zu werden. Es sind dies nur einige von den Mängeln de- Statuts, welches entschieden einer gründlichen Revision bedarf. Wahrlich hier wäre es am Platze, dem Fortschritte der Zeit zu huldigen, dem liberalen Geiste Rechnung zu tragen, Schutt und Spinngewebe zu beseitigen. Schutt, der nicht blos die schöne Aussicht hindert, sondern den Eingang in die geheiligten Räume der Gemeinde-Verwaltung hindert, wenn nicht eine freundliche Hand aus derselben auf Umwegen den Willkommenen hineinläßt. Die Wahlversammlung selbst, von dem Vorsitzenden, der selbst candidirte, nicht sehr tacwoll geleitet, gewährte kein erfreuliches Bild. Man hätte nach den vorausgegangenen Debatten im Abgeordneten-Hause erwarten sollen, daß man bestrebt sein würde, den Parteizwift ruhen zu laffen, Alles zu vermeiden, was die Gemüther erhitzen könnte, aber dem war nicht so. Schon die Aufforderung zu einer Partei- Versammlung war ein Fehler. Wir dürfen jetzt keine Parteien haben, wir müffen einig darin sein, unsere Religion und ihre Bekenner Einer für Alle und Alle für Einen gegen die Lüge und die Verläumdung zu vertheidigen und uns und unsere Kinder um so dichter um unser Heiligthum zu schaaren, je mehr man daffelbe in den Staub zu ziehen trachtet. Was soll man aber dazu sagen, wenn der Vorsitzende der Wahl- Versammlung, als Candidat unterpellirt, erklärte, er würde keinem Rabbiner bei der bevorstehenden Wahl die Stimme geben, der sich nicht bereit erkläre eine Mischehe einzusegnen, wenn in der Versammlung ein Mitglied, ohne vom Vorsitzenden zurechtgewiesen zu werden, sich zu der Behauptung verstieg, die orthodoxen Juden trügen die Schuld der Judenhetze. Darf eS da auffallen, daß die anwesenden conservatio Gesinnten diese Schmähung nicht ruhig hinnehmen? Einen günstigen Eindruck machte dagegen die Rede des Sanitäsraths Dr. N e um a n n, welcher auf bte Frage, welcher Richtung er angehöre, in längerer, mit großem Beifalle aufgenommener Rede darlegte, daß die Gemeindebehörden über den Parteien stehen und den verschiedenen Richtungen Gerechtigkeit gewähren müßten. Seine Wahl scheint gesichert, sonst dürfte die in dieser Versammlung, nachdem s/4 der Anwesenden sich entfernt halten, ausgestellte Candidaten-Liste nichts weiter als eine Zusammenstellung von Namen bieten, wovon die Wähler je nach Geschmack und Neigung zur Wahl Gebrauch machen können. Hoffen mir, daß der gesunde Sinn, der ja im Allgemeinen dem Juden eigen ist, die Wähler bestimmen wird, die extremen Richtungen fern zu halten. Berlin. In der Antisemiten-Petition an den Reichskanzler wird bekanntlich 8ub 1. gefordert, daß die Einwanderung ausländischer Juden, wenn nicht gänzlich verhindert, so doch mindestens eingeschränkt werde. Bel der Besprechung dieser Forderung ist man fast durchweg von der Ansicht ausgegangen, daß ausländische Juden in Preußen jetzt keiner Beschränkung mehr unterliegen. Diese Ansicht beruht aber auf Jrrthum. Vor dem Jahre 1869 bedurften ausländische Juden behufs ihrer Niederlassung in Preußen noch einer besonderen Genehmigung, sie durften ohne Bewilligung der Regierung weder als Rabbiner und Synagogenbeamte, noch als Gewerksgehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten angenommen werden. Auch nach Erlaß des Bundesgesetzes vom 3. Juli 1869, in welchem es heißt, daß alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben werden sollen, hielt die preußlsche Staats reglerung zum Thesi an den vorerwähnten Beschränkungen fest. Erst nachdem das frühere preußlsche Oder-Truunal am 24. Mai 1878 entschieden hatte, daß der § 71 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Jusi 1847, insoweit derselbe zur Annahme ausländischer Juden als Gewerksgehilsen, Gesellen oder Lehrlinge eine besondere Genehmigung erfordert, in Folge des §. 41 der Reichsgewerveoranung vom 21. Juni 1869 für aufgehoben zu erachten s»i, hat der Minister des Innern sich in einem Erlaß vom 10.

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