Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 49. (2.12.1880)
- Date
- 1880-12-02
- Page
- Seite 414 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 414 rühre daher. Nun ist aber Mathias Jacob Schleiden, der Naturforscher und Verfasser der Schriften, auf die Herr Stöcker sich bezog, sein Lebtag nicht Mitglied des deutschen Parlaments gewesen, sondern sein Bruder Rudolph Schleiden. Also auch hier ist Herr Stöcker wieder einmal verunglückt. Betreffs des „Profeffor Caffel" erklärt jetzt der Herr Hofprediger Stöcker, er habe den vr. David Cassel an der Hochschule gemeint. Auch hier liegt wieder die bekannte Art der Ausrede vor. Nach dem stenographischen Bericht hat Herr Stöcker ausdrücklich gesagt: „Ein Profeffor Cassel" sagt das und das. Nun giebt es überhaupt nur einen Profeffor Caffel, und das ist eben der Prediger der Christus- Kirche. Herr Stöcker meint, in seiner Aeußerung hätte allerdings zu seinem Bedauern „für Unkundige ein Mißverständniß" liegen können, aber er widerruft erst 8 Tage später, nachdem er öffentlich vom Professor Caffel dazu aufgefordert war. Von den vielen berichtigenden Erklärungen drucken wir eine wörtlich ab: „Nach dem von mir eingesehenen amtlichen stenographischen Bericht hat der Abgeordnete Herr Hofprediger Stöcker bei Gelegenheit der Debatte über die Jnterperllation des Abgeordneten vr. Hänel in Beziehung auf mich geäußert, ich sei mit dem Referat über die ungetauften Kinder in der Berliner Schulverwaltung betraut. Haben Sie die Gewogenheit, die Erklärung von mir entgegen zu nehmen, daß diese Behauptung eine Unwahrheit ist, da ich mit dem betreffenden Referat weder betraut war noch bin. vr. Horw i tz, Stadverordneter." Es war also nicht blos eine falsche Angabe Stöcker's, daß Herr Horwitz ein Jude sei, sondern es war auch unwahr, daß Herrn Horwitz jenes Referat anvertraut worden sei. Herr Stöcker hat u. A. ferner wörtlich gesagt: „Dann ist viel vom Patriotismus geredet. Nun, der Präsident Cremieux ist hier in Berlin in den Synagogen gefeiert nach seinem Tode, der Mann, der jenes Edict uni ersch rieb,'welches unsere deutschen Mitbürger aus Frankreich damals au str ie b. Erst als in der Oeffentlichkeit sich der Unwille dagegen zu regen begann, hat das Preisen und Rühmen des Mannes auf« gehört." Das Edict, welches die Vertreibung der Deutschen aus Frankreich anbefahl, datirt vom 12. August 137 0, rührt also von der kaiserlichen Regierung her, nicht aber von der republikanischen Regierung, deren Mitglied Cremieux gewesen und welche erst am 4. September 18 70 an das Ruder kam. Die angeführte Stelle, der Stöcker'schen Rede enthält mithin wieder z w e i Unwahrheiten, denn thatsächlich hat die „Oeffentlichkeit" gar keine, geschweige denn mit „Unwillen" Notiz davon genommen, daß in der einen oder anderen Berliner Synagoge dem verstorbenen Präsidenten des Wohlthätigkeitsvereins „Alliance israelite uni verseile“ Worte der Erinnerung bei der To dt enfeier gewidmet wurden. Der „Unwille" ist offenbar von Herrn Stöcker zum Zwecke der augenblicklichen Wirkung erfunden worden Stellt man alle Berichtigungen zusammen, so ergiebt sich, daß in der Thal fast jede Angabe, welche dieser Abgeordnete gemacht hat, falsch ist. Die Leichtfertigkeit, mit welcher diese Angaben von der Tribüne dcs Landes aus gemacht wurden, ist doch unerhöhrt. Die „Magd. Zeit." schreibt: Es muß in hohem Maße befremdlich erscheinen, daß officiöse Corresponvenzen sich gemüßigt finden, auch jetzt noch den Sachwalter des Herrn Stöcker zu machen. Das Mindeste, was officiöserseits erwartet werden sollte, wäre doch wohl die objectivste Zurückhaltung, bei der man es Herrn Stöcker selbst überlassen mag, sich der über das rechte Maß hinausgehenden Angriffe in der fortschrittlichen Preffe zu erwehren. Jedes Wort der Vertheidigung und Rechtfertigung, das seitens der officiösen Preffe an Herrn Stöcker verschwendet wild, kann nur dazu dienen, der Leidenschaftlichkeit, mit der diese ganze Frage behandelt worden ist, neue Nahrung zu geben. Magdeburg. Vor Kurzem brachte die „Norddeutsche Allg. Ztg." e»nen Artikel, in welchem sie zu verstehen gab, daß die Staatsgewalt wohl in der Lage gewesen wäre, gegen die Judenhetze rinzuschreiten, wenn nicht zur Zeit speciell auf Betreiben Lasker's die sogenannten Haß- und Verachtungsparagraphen in Wegfall gekommen wären und wenn nicht auf Betreibe» deffelben Parlamentariers der Vorschlag der verbündeten Regierungen, die Aufreizung verschiedener Klaffen der Bevölkerung zu „Feindseligkeiten" gegeneinander unter Strafe zu stellen, abgelehnt und „Gewaltlhätigkeiten" an der Stelle der „Feindseligkeiten" gesetzt worden wäre.— Dieses argumentum ad hominem wird nun von der Regierung für ausreichend erachtet, um eine Revision des Strafgesetzbuches in dem angedeuteten Sinne zu begründen. Es steht eine Vorlage in Aussicht. welche den oben angezogenen § 130 des Strafgesetzbuches dahin abändert, daß derselbe besagt: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der,Bevölkerung zu Feindseligkeiten anreizt, wird u.s.w." — Außerdem sollen nach dem Wunsche der preußischen Regierung die Strafbestimmungen in den Paragraphen 110 und 166, welche von der Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze und Verordnungen, sowie von Gotteslästerung handelt, so verschärft werden, wie es seiner Zeit in dem vom Reichstag abgelehnten § 20 des Entwurfes des Preßgesetzes vorgeschlagen war. Endlich sollen noch öffentliche Angriffe in Rebe und Schrift gegen die Familie, das Eigenthum, die allgemeine Wehrpflicht oder sonstige Grundlagen der staatlichen Ordnung, sofern diese Angriffe die Sittlichkeit, den Rechtssinn oder die Vaterlandsliebe zu untergraben geeignet sind, unter Strafe gestellt werden. Man muß gestehen, daß Fürst Bismarck Zeit und Gelegenheit außerordentlich glücklich zu wählen versteht. Der fociale Frieden, zu besten Schutz obige Bestimmungen dienen sollen, ist ja wirklich gefährdet. Für Diejenigen, deren Position gefährdet ist, und für die Freunde der Gefährdeten ist die Versuchung nun sehr groß, das Hilfsmittel anzunehmen. bas ihnen mit scheinbarer Graßmuth angeboten wird. In dieser Art gesetzgeberischer Fructificirung der Jubenhetze kann man einen neuen Beweis dafür erblicken, daß die ganze Judenhetze einzig ein unter falscher Flagge geführter Kampf gegen den gesammlen Liberalismus ist. Magdeburg. Nach welcher Richtung die Wünsche gewisser Kreise in Betreff der Judenfrage gehen, dafür mag folgende Mittheilung als charakteristisch gelten, welche von der „Kreuzzeitung" in einer „Juris consultus“ Unterzeichneten Correspondenz aus Süddeutschland gemacht wird. Der antisemitische Rechtsgelehrte fühlt sich gedrungen, den Lesern der „Kreuzzeitung," insbesondere den Katholiken unter denselben, einige Aussprüche in Erinnerung zu bringen, welche die Päpste als unfehlbare Autorität in dieser Frage gethan haben. Der eine derselben ist von Jnnocenz III. (1215), der auf dem 4. allgemeinen lateranischen Concil den Beschluß des Provinzial- Congcils von Toledo, „daß die Juden von öffentlichen Aemtern auszuschließen seien," genehmigte mit dem Hinzufügen, „es erscheine in hohem Grade ungereimt, daß ein Verächter Christi über Christen eine öffentliche Gewalt ausübe." Die Stelle ist in das corpus juris canonici übergegangen und findet sich in c. 16 decret. Gregor IX. 5, 6. Eben so ermahnt Gregor VII. (1073—1085) den König Alfons von Spanien in folgender Weise: „Daß die Juden über die Christen regieren oder fast eine Gewalt ausüben, sollst Du in keiner Weise dulden; denn was heißt.es anders, die Christen den Juden unterordnen und jene dem Urtheile diesen unterwerfen, als die Kirche unterdrücken und die Synagoge erhöhen, und indem Du die Feinde Christi besänftigen willst, Christus selbst verachten?" Wenn der „Kreuzzeitung" die Bestimmungen des kanonischen Rechtes und der päpstlichen Decretalien in Betreff der Stellung der katholisches Kirche zu den Juden eine autoritative Bedeutung haben, dann wird sie auch nichts dagegen einwenden dürfen, wenn von anderer Seite die mittelalterlichen Aussprüche über die Unterdrückung und Verfolgung der Ketzer auch heute noch als maßgebend angesehen werden. So steuern wir immer mehr dem Mittelalter zu.