Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 47. (18.11.1880)
- Date
- 1880-11-18
- Page
- Seite 395 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 395 — jn nch 'lUntnter Elisl. I denken. I in nahe? «i i 'ürdiger, } ähnlein, i 10 Uhr l > West- \ >es Ver- \ r ihnen! Zwecke f ■r Berj »hnten j ekenner [ en auf \ ntereffe I >einden, i i) Her- | >es und e zugelch An- , lchbarle Milteln i Ber- : deutsch - irischen mittags lftiiches ' 5 Uhr; urteil. ( n alle oramen?, h, daß;; nheiten i; Glau- : ziehen ■ Horn i Hiner .. Rosen- Mitüaelint) im . ahmen; nischste | theils denen Muhl , trafen j noch-;! Be« \ lg-) ’ rselbst ■ rischer; >e An- [ ehrere , r Ge-! entont >n der . n, er- . ntliche j ibnrg) - ■fonen ( -reine j? ischen s m«n) fj Der vom Schatzmeister Herrn Kaufmann H. Levy in Stettin vorgetragene Kassenbericht weist einen Vermögensstand von 280 Mark auf. Die von dem Vorstände des Vereines entworfenen Statuten wurden mit einigen Modificalionen angenommen. Die wichtigsten Äenderungen betreffen die Ausdehnung des Vereines auf die m e k l e n b u r g i s ch e n Länder, sowie die Bestimmung, daß auch diejenigen Cultusbeamten, die nicht als Rabbiner oder Lehrer fungiren, mit Zustimmung der Generalversammlung als ordentliche Mitglieder ausgenommen werden können. Desgleichen wurde auf Antrag der Synagogengemeinde Treptow a. R. der Jahresbeitrag derjenigen Lehrer, die das fünfzigste Lebensjahr bereits überschritten haben, von 30 bis auf 20 Mark ermäßigt. Die besonderen Vergünstigungen, die den gleich bei der Gründung des Vereines beigetretenen Mitgliedern gewährt werden, sollen auch denen zu Gute kommen, die sich bis zum 31. December l. I. anmelden. Es ist zu hoffen, daß recht viele Lehrer in den Provinzen Pommern, Brandenburg, West- und Ostpreußen, sowie in den meklenburgischen Ländern sich nunmehr dem Vereine anschließen und die geringen Opfer nicht scheuen werden, durch welche sie ihre Zukunft und die Zukunft ihrer Familien sicher stellen. Die Gemeinden werden, wenn die Beamten sie auf die wichtigen Zwecke des Vereines aufmerk sam machen, sicherlich nicht anstehen, denselben zu fördern und lebenskräftig zu machen. Die Gemeinde Stettin, welche nach den Vereinsstatuten einen Jahresbeitrag von 60 Mark zu leisten hätte, hat ihren Beitrag freiwillig auf 100 Mark erhöht. BtUthen, O/Schl. (Or. - Corr. — Schluß) Ich constatire im ferneren Gegensätze zu der Correspondenz „Aus Overschlesien" die Befriedigung, die das regierungsseitige Rescript hervorgerufen, durch welches der Frieden in der Gemeinde gegenüber der Menschenmäkelei eines winzigen unduldsamen Bruchtheiles erhalten worden ist. Diese zumal unserem Gottesdienste seit Jahren fernstehende „frömmste" Seite wird sich nun an weitere Verbefferungsversuche gewöhnen müffen. gegen die sie selbst auswärts so wenig einzuwenden hat, daß sie nächste Anverwandte (übrigens ruhmenswerthe, tüchtige Männer) in den heiligen Dienst von Gemeinden zu stellen weiß, zu deren erbauender Erhebung sogar eine Orgel durch die synagogalen Räume braust. Aber hier schmollte sie, als unser verehrter Or. Rosenthal zum Rabbiner berufen wurde, Unschuldigen ihren Mißerfolg zuschiebend, hier sectirte sie, als zur Synagogeneinweihung auch (Gott verzeih's!) Schulmädchen mitsangen, hier soll jeder alte Gewie Mißbrauch mumienartig conservirt werden. Wenn sie die feurigen Raffe der Zeit nicht nach ihrem Willen zu lenken sich im Stande sieht, dann ruft sie ihr Wehe! über die ganze Gemeinde, erkennt ihr die Krone des guten Rufes ab und streicht sie als Mustergemeinde aus dem Kranze der oberschlesischen Gemeinden. Vor lauter Arbeit im Gestrüpp der Casuistik des Talmud achtet sie der fächelnden Palme seiner Ethik nicht, deren e i n Blatt hier aufgelesen sei: „Laffe dich lieber in einem glühenden Ofen werfen, als daß du Jemand öffentlich beschämtest. Deines Nebenmenschen Ehre sei dir eben so werth wie deine eigene." Wir geben uns der Hoffnung hin, daß unsere im Ganzen friedlich gesinnte Gemeinde demunge^ achtet einer weiteren ruhigen stetigen Entwickelung auf dem Gebiete des Cultus entgegengehen, und daß es nicht wieder nöthig sein wird, über innere religiöse Vorgänge dte Entscheidung der Regierung anzurufen, was — wie wir selbst gestehen müffen — die Autonomie der Gemeinde zu erschüttern, die Ehre des Judenthums aber keineswegs zu erhöhen ge- .AUS der Rheinprovmz. (Or.-Corr.) Die „JSr. Wochenschnft" hat in jüngster Zeit vielfach die Frage ventilirt, ob und unter welchen Umständen die Lehrer auf dem Lande Trauungen vollziehen dürfen. Zum Verständniß der außerordentlichen Wichtigkeit dieser Frage will ich hier nur ein Beispiel anführen, das mir in meiner Praxis vorgekommen itl Ich erhielt im vorigen Frühjahr aus der zu meinem Sprengel gehörigen Gemeinde S. von dem dortigen Cantor wiederholte Anfragen über die Rechtschreibung jüdischer Namen, und es gehörte nicht viel Scharfsinn dazu, um zu errathen. daß es sich um eine Hochzeit handele und daß der betr. Cantor die Trauung vollziehen wollte. Nun kannte ich aber meinen Cantor als einen „Am haareza vom schwersten Kaliber und fragte mich in der That, ob ich nicht unbedingt hiegegen einschreiten müffe. Gesetzliche Mittel standen mir allerdings nicht zu Gebote, da ich in Folge mancher ungünstigen Verhältnisse bei Abschluß meines Vertrages mit jener Gemeinde nicht im Stande war, meine vollen Rechte in diesem Punkte zu wahren. Allein in diesem Falle ließ mir denn doch mein Gewiffen keine Ruhe, und als ich gerade daran war, dem betr. Cantor die „wichtige Anfrage" wegen Rechtschreibung des Namens zu beantworten, schrieb ich ihm ganz unverblümt, daß ich der unmaßgeblichen Meinung wäre, er (der Cantor) sei nicht im Stande, eine Trauung zu vollziehen. Um ihm jedoch keinen Schaden zu thun, wollte tch gern selbst hinkommen, mit ihm die betr. Dinim genau durchnehmen und ihm alle nöthigen Anweisungen geben. Darob gerieth mein Cantor in namenlosen Zorn; lief von Haus zu Haus, schimpfte über die Anmaßung des Rabbiners und fand, wie dies natürlich ist, auch in manchen Kreisen Zustimmung, allein über Nacht mußte er sich die Sache doch wohl überlegt haben; vielleicht auch machte ihm das Schreiben der Kessubuh einige Sorge, andern Tags setzte er sich auf die Eisenbahn, kam zu mir und erklärte mir, oie Trauung nunmehr gar nicht vollziehen zu wollen. Ich redete it,m freundlich zu, aber es half nicht. Endlich fragte ich ihn, ob er denn sonst Alles zur Trauung vorbereitet hätte, beispielsweise ob er denn schon die „Zeugen" zur Trauung bestimmt hätte. Hierauf erwiderte mir der Herr Cantor mit der Stimme weiser Ueberlegenheit: „O, Zeugen hätte ich genug, vom Bräutigam sind drei Brüder zur Hochzeit anwesend und der Vater der Braut hat auch 2 Brüder im Orte." „Und die wollen Sie als Zeugen benutzen?" fragte ich. „Gewiß, gewiß," erwiderte Jener. „Warum denn nicht?" Nun halte ich natürlich genug, um ernstlich in Zorn zu gerathen. Also dieser Mensch, der nicht einmal weiß, daß Verwandte unfähig sind, als Zeugen zu dienen, eine Unkenntniß, die doch selbst für einen n"y erstaunlich ist, will Trauungen vollziehen und ist darüber empört, wenn man ihm das Handwerk legen will. Wahrlich, es ist Zeit, daß in dieser hochwichtigen Angelegenheit Wandel geschafft wird. Da ich weiß, daß der geehrte Redacteur dieses Bl. kein „rumänischer Gemeindevorstand," sondern „Magdeburger Rabbiner" ist, so war ich kühn genug, den Namen und Wohnort des betr. Cantors bei demselben zu deponiren. Die betr. Trauung vollzog ich alsdann selbst. Ein anderes Bild. Sehr erfreut war ich übrigens jüngst über den Optinismus des Hrn. Landrabbiner vr. B u ch h o l z in Emden, der einen Schächter, welcher das Wort Schachet mit Daleth schreibt, für einen großen „Am haarez" hält. Da kann ich doch mit ganz anderen Beispielen aufwarten. Im vorigen Winter wendete sich an mich ein Aspirant auf das Schächlcramt mit der Bitte, ihn als Schachet zu prüfen. Dieses Wort war aber geschrieben Der junge Mann kam denn auch während der furchtbaren Kälte des vorigen Winters ea. 7 Stunden wert zu Fuße hierher und bestand die Prüfung nicht. Fast unter Thränen erzählte mir der Betr., wie er seine Füße kaum mehr rühren könnte, so weit sei er Hergewanderl. Ich beklagte dies mit dem Bemerken, daß es bei Schecliitah weniger auf die Kraft der Beine, denn auf andere Dinge ankäme. Doch muß man sich in unserer Gegend überhaupt an Manches gewöhnen, was recht drollig klingt. Viele Schächter haben ihre Kenntniß aus deutschen Schechita-Büchern geschöpft, da darf der Rabbiner nicht etwa nach einer rmtf nyia «wn sondern nur nach „Lunge", „Geschwür", „Lungenflügel" rc. fragen, wenn er überhaupt verstanden sein will. Ein Ein-