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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-11-11 · N° 46. (11.11.1880) · p. Seite 386

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 46. (11.11.1880)
Date
1880-11-11
Page
Seite 386 (sequence 4)
Language
German
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— 386 — so edles Vorbild viele Nachahmer finden. Mit dem Schluffe des gegenwärtigen Jahres wird der Vorstand einen Rechenschaftsbericht, sowie eine Aufzählung der im Laufe des Jahres eingegangenen Geschenke und neu zugetretener Mitglieder veröffentlichen. Kassel, 20. August. Die „Hessischen Blätter" brachten in Nr. 654 folgenden Artikel: „Sie wissen, daß ich ebensowenig wie Sie an der seit etwa Jahresfrist in das Leben gerufenen Judenhetze, welche besonders von conservativen Hohlköpfen betrieben wird, Freude habe, ich erblicke darin nichts anderes als einen kläglichen und von jedem ernsten Standpunkt verwerflichen Versuch, sich der Pflicht aufrichtiger Selbsterkenntniß und strenger Buße über die eigenen Sünden und Fehler auf bequeme Weise durch Aufstellung eines Sündenbocks zu entschlagen. Unser Widerwille gegen diese Hetze darf uns aber nicht hindern, den zersetzenden Einfluß des Judenthums auf unser Volksleben auch unsererseits an das Licht zu ziehen und zu bekämpfen und jüdische A nmaßung und Unverschämtheit, wo ste sich breit macht, gebührend zu strafen. Einen Beweis dessen, was jüdische Anmaßung dem christlichen Volke zu bieten wagt, und zugleich einen Beweis, was „gebildete und patriotische" Christen unsrer Tage sich von jüdischer Anmaßung bieten lassen, haben kürzlich Juden und Christen der Stadt Gudensberg geliefert. Dort war die durch den Tod des Metropolitans Coing vacant gewordene Pfarrerstelle zu besetzen. Die meisten Aussichten auf dieselbe hatten der Metropolitan Martin in Hümme, welchen das Consistorium die gedachte Stelle zu verleihen wünschte, und der Metropolitan Franke in Hofgeismar, welcher — einer in den Kreisen der landeskirchlichen Geistlichkeit neuerdings um sich greifenden Unsitte folgend — über den Kopf seiner Kirchenbehörde hiweg ein Immediatgesuch an den Kaiser gerichtet und darin seine Verdienste als Seelsorger der Hofgeismarer Dragoner seinem obersten Kriegsherrn und Bischof in das gebührende Licht gesetzt hatte. Beide Männer schienen indeß dem Gudensberger Stadtrath zu „orthodox" und er richtete deshalb ein Gesuch — ich weiß nicht ob an das Consistorium, oder an den Minister, oder gar den Kaiser —, in welchem er um Verleihung der Stelle an den Metropolitan Hochhut in Kassel bat. Diese Eingabe nun ist von drei Juden, die im Gudensberger Stadtrath saßen, mit unterschrieben worden. Diese Juden haben also die Stirn gehabt, in die Besetzung einer christlichen Pfarrftelle aus Gründen hineinzureden, die weder mit allgemein staatlichen, noch mit specifisch jüdischen Interessen das Geringste zu thun haben, die christlichen Kulturmenschen des Gudensberger Stadtrathr aber lassen sich diese jüdische — Bescheidenheit ruhig und als ob es so selbstverständlich wäre, gefallen. Ein erschreckenderes Zeugniß der Judenherrschaft, in der unser armes Volk zu Grunde geht, ist in der That kaum zu denken. Interessant wäre es zu erfahren, ob die Anmaßung der Gudensberger Juden von der Stelle, an welche die Eingabe gerichtet war, eine Zurückweisung erfahren hat; leider sind wir nicht in der Lage, darüber Auskunft zu geben." Darauf erwidert in Nr. 664 deff. Blattes der dem ständigen Bürgerausschusse Hierselbst zuzählende Gemeindeälteste Herr S. Nagel: „Gudensberg, 25. Sept. Der Artikel der „Hessischen Blätter" Nr. 654, welcher die Wahl des hiesigen Metropolitans bespricht, kömmt mir erst eben zu Gesicht und veranlaßt mich zu der nachstehenden thatsächlichen Berichtigung, um deren Aufnahme in Ihre geschätzte Zeitschrift ich Sie, gestützt auf das Preßgesetz. ersuche. Es ist unrichtig, dast die betreffende Eingabe von drei Juden unterschrieben wurde; der Unterzeichnete ist der einzige ter in die Liste der immerwährenden Mitglieder eingetragen und ihre Namen auf Gedenktafeln in den zu errichtenden Waisenhäusern verzeichnet werden. Nach ihrem Ableben soll sowohl das Jahr nach dem Ableben als auch an dem jedesmaligen Sterbetage von einem der Waisenknaben das Kaddisch-Gebet verricht'et und es sollen bei jeder stattfindenden Gebächtnißfeier ihre Ramm verlesen werden." Jude, der als Mitglied des ständigen Bürgerausschusses seine Unterschrift denjenigen seiner christlichen Collegen anfügte. Es ist ferner unrichtig, daß die Besetzung der erwähnten Pfarrftelle mit specifisch jüdischen Interessen nicht das Geringste zu thun habe. Der Metropolitan ist gleichzeitig Schulvorstand der israelitsschen Schulen seines Sprengels; es ist daher einleuchtend, daß auch die Israeliten an der Art der Besetzung dieser Stelle das größte Interesse haben. Mir, der ich zugleich die Ehre habe, Vorsteher der israelitischen Gemeinde zu sein, lag daher die Pflicht ob, bei der in Rede stehenden Wahl nach Kräften mitzuwirken. Die Ausdrücke „jüdische Anmaßung und Unverschämtheit", mit welchen der Herr Correspondent mein Verfahren zu bezeichnen so liebenswürdig ist. hätten wohl verdient, daß ich sie dem Staatsanwalt übergeben und wegen Amtsehrenbeleidigung Strafantrag gestellt hätte; allein ich wünsche es nicht, daß meinetwegen Jemand bestraft wird. Jeder Vernünftige wird einsehen, daß ich vollständig correct gehandelt habe, indem ich mein Recht ausübte und meiner Pflicht genügte. Ob aber der Herr Correspondent „christlich" gehandelt, da er einen Mann, welcher sich der allgemeinen Achtung seiner Mitbürger erfreut, öffentlich beschimpft hat und zwar ohne jedweden Anlaß, — das mögen alle unbefangenen Leser beurtheilen. Salomon Nagel." Aus Beuthen, O.-S., erhalten wir von berufenster Seite einen Bericht, der die Corresp. „Aus Oberschlesien" in Nr. 44 in sehr vielen wichtigen Punkten richtig stellt, und den wir umsomehr aufzunehmen uns für verpflichtet halten, als er auf eigener Wissenschaft und Wahrnehmung beruht, und nicht, wie jene Correspondenz — wie wir nachträglich erfahren — nur auf Hörensagen. Dieser Bericht lautet mit Hinweglassung manches Unwesentlichen wie folgt: „Thatsächlich ist, daß die Gemeinde B. einen Cautor ausgenommen hat, der nach den ernstesten liturgischen Studien unter Herrn Musikdirector Lewandowski nicht blos von diesem und Herrn Joachim, sondern auch von Herr Rabb. Dr. Ungerleider u. a. distinguirten Persönlichkeiten hinsichtlich seiner sittlich-religösen Führung zu seiner Stellung auf das Wärmste empfohlen worden ist. Die Repräsentanten haben, bis auf zwei Stimmen, rite und statutenmäßig wiederholt denselben Candidaten als den geeignetsten gewählt, dessen Anstellung der Vorstand mit nur einer Stimme Majorität ablehnte. Dieser hatte sich zu einem Theile für einen andern B-werbec erwärmt, so daß er die pseudonyme Denunciation eines jetzt entlarvten neidischen Concurrenten zum Ausgangspunkte polizeilicher Anfragen über das Vorleben unseres Candidaten zu machen für gut fand?) Von sämmtlichen Polizeibehörden erfolgte das beste Leumundsatteft, auch von der erwähnten Hamburger an die hiesige die nachträgliche Aufklärung, daß die Stätte der Wirksamkeit, die der Sänger wegen eines Conflictes mit dem deutschen Bühnencartell zu seinem Unterhalte gefunden, durchaus nichts Anstößiges gehabt, da daselbst nur „makellose" Persönlichkeiten Verwendung finoen. Aus seinem Aufenthalte in Hamburg hatte übrigens der Cantor in seinem überreichten curriculum oitae keineswegs ein Hehl gemacht. Der Vorstand gab jedoch seine dissentirende Haltung nicht auf, verwarf eine von den Repräsentanten nachgesuchte gemeinschaftliche Sitzung und hatte nichts gegen eine eo. Entscheindung der Kgl. Regierung zu Oppeln einzuwenden. Dieser Weg ist nicht leichten Herzens und nach einstimmigem Beschlüsse der Repräsentaten beschritten worden. Auch haben die Repräsentanten die Einsetzung einer Sühnecommiffion als statutenmäßig gefordert. Diese hatte sich sogar wieder mit Majorität für denBeschluß u. die Wahl der Repräsentanten erklärt, was angenehm aber bedeutungslos sein mochte, in sofern zugleich mit ihrer Zulassung die Kgl. Regierung an den Vorstand mit ihrer Meinung, nach genauer Prüfung der Anlagen, nicht zurückhielt: „für sie *1 Solche Recherchen anzustellen war das gute Recht, ja die Pflicht des Vorstandes. (Red.)

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