Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 43. (21.10.1880)
- Date
- 1880-10-21
- Page
- Seite 363 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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— 363 — sein, wenn man von vornherein irgend eine Bewegung verhindern könnte, denn dies wäre eine Art von Präventiv-Maßregel, durch welche, wenn sie einmal zur Geltung gelangen sollte, die Regierung jede ihrer Ansicht nach unzulässige Bewegung, selbst wenn sie innerhalb der Grenzen des Gesetzes bleibt, verhindern könnte. Ob dies dem Herrn Abgeordneten gefallen würde, frage ich nicht, denn ich glaube es nicht. Wenn er aber seitens der Regierung fordert — und er kann dies fordern — daß sie eine innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleibende Bewegung nicht von vornherein verhindere, die nach der Ansicht der Regierung unzuläffig ist, dann darf er auch nicht fordern, daß sie eine solche Bewegung im vornhinein verhindere, die sowohl nach seiner, als nach Ansicht der Regierung unzulässig ist; denn so wie der Umstand, daß irgend eine Bewegung nach der Ansicht der Regierung nicht correct ist, kein Recht dazu gibt, ebenso kann dazu irgend einer Bewegung gegenüber der Umstand kein Recht geben, daß sie nach der Ausicht des Herrn Abgeordneten nicht correct ist. (So jst's! Sehr richtig!) Was nun die Frage des Herrn Abgeordneten selbst betrifft, so ist der Regierung bis heute der Statuten-Entwurf des Verbandes nicht unterbreitet, und so konnte die Regierung nicht in der Lage sein ihn zu bestätigen, d. h. nach der bei uns bestehenden Praxis mit der betreffenden Clausel zu versehen oder diese zu verweigern. Uebrigens gestalte mir das geehrte Haus, wenn ich auch mit dem Vorhergehenden das Wesen der Frage selbst beantwortet habe, zu bemerken, das Motiv der Nichtbestätigung von Statuten könnte nicht darin liegen, ob der Zweck nach der Ansicht der Negierung correct oder incorrect sei. Das Motiv kann und muß sein, wenn irgend ein solcher Verein gegründet werden soll, deffen offen ausgesprochener oder aus der ganzen Fassung ersichtlicher Zweck darin besteht, Feindseligkeiten zwischen den verschiedenen Claffen, Nationalitäten oder Confesiionen zu stiften, oder wenn der Zweck irgend eines Vereines dem Gesetze oder der Verfaffnng widerspricht. In jedem solchen Falle, von wem immer und unter welchem Titel immer ein Statuten-Entwurf der Regierung unterbreitet würde, dies kann ich dem Herrn Abgeordneten versichern, wird derselbe mit der Genehmigungsclausel nicht versehen werden. (Zustimmung). Wenn Jemand eine Bewegung in Fluß bringt, so bestehen, so lange dieselbe auf theoretischem Gebiete bleibt und in der Presse discutirt wird, dagegen die Waffen der Presse; wenn dieselbe vom Gebiete der Presse auf ein anderes übertragen wird, so besteht mit dem Augenblicke als dieselbe die gesetzlichen Schranken übersteigt oder, ich wiederhole es, gegen welche Confession, Nationalität oder Claffe des Landes immer hetzt, das gesetzliche Recht und die Pflicht der Regierung, ähnliche Agitationen entweder zu verhindern oder mit Wucht des Strafgesetzes zu treffen. Und der Herr Abgeordnete darf überzeugt sein, daß die Regierung jeder Bewegung gegenüber, die entweder das Gesetz verletzt oder Reibungen zwischen den Claffen, Nationalitäten oder Confessionen hervorruft, ihre Pflicht erfüllen wird." (Lebhafter Beifall.) Das Haus nahm die Antwort des Minister-Präsidenten zur Kenntniß. Damit dürfte die Sache einfür allemal abgethan sein, und das ist gut so, denn die Agitation Jstoczy's wurde vielfach überschätzt und erregte dadurch in den nächstbetroffenen Kreisen mehr als billige Besorgnisse. Das Benehmen Jstoczy's während der Rede und Gegenrede machte den Eindruck als habe man einen Unzurechnungsfähigen vor sich. Vermischte und neueste Nachrichten. ..... Der Kaiser hat dem hiesigen „HUfsverein sür jüdische Studirende" zur Annahme der Zuwendung, welche ihm der Fabrikant Neichenheim Hierselbst zur Gründung einer Stipendien-Stiftung für befähigte Schüler der hiesigen Akademie der bildenden Künste mit 15,000 Mark gemacht hat, die Genehmigung ertheilt. Breslau. Das königliche Institut der Wiffenschaften i« Venedig hatte für die beste vergleichende Darstellung der Theoreme der Hydrodynamik einen ansehnlichen Preis ausgesetzt. Nur drei Bearbeitungen dieses Themas — sämmtlich deutsche — waren eingegangen, von denen diejenige unseres Mitbürgers, des vr. Felix Auerbach. Privatdocenten an der hiesigen Universität, preisgekrönt worden ist. Das Institut hat mir Erlaubniß des Verfaffers, deffen Eigenthum die Arbeit verbleibt, die Uebersetzung ins Italienische vorbereitet. Breslau. Vorgestern und gestern feierten zwei hiesige in den weitesten Kreisen gekannte achtbare Bürger ihr 70. Geburtsfest, nämlich Kaufmann Hirsch Joachimsohn, der seit 28 Jahren das Amt eines Stadtverordneten bekleidet und seit 31 Jahren dem Repräsentanten - Collegium der Syuagogen-Gemeinde angehört, und Kaufmann Salomojn Pleßner, der wegen andauernder Kränklichkeit schon seit vielen Jahren seine Ehrenämter niedergelegt hat, sich aber noch mit großer Vorliebe der jüdischen Knaben-Waisenanstalt und der Industrieschule für israelitische Mädchen als Vorsteher widmet. Den beiden Jubilaren wurden von den Vorständen der Gesellschaft der Freunde und Brüder Avreffen überreicht, und von einer großen Zahl Bekannten und Freunden die herzlichsten Glückwünsche dargebracht. Aus Oberschlesieu. Wie wir privatim vernehmen, soll endlich die Gemeinde T a r n o w i t z sich mit dem Gedanken vertraut machen wollen, nach beinahe 20jähriger Vacanz die Rabbinerstelle wieder zu besetzen. Man plant, die seit Jahren caffirte Schlachtsteuer für Flügelvieh wieder einzuführen und mit dem Erträgnisse aus dieser Steuer den Rabbiner zu dotiren. Relata refero. „Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube." Weilburg (Naffau). Wie wir aus sicherer Quelle vernehmen, soll für das durch den Abgang des Rabbiners vr. Wormser vacant gewordene Distrikts - Rabbinat Weilburg, Herr vr. S. Bär in Biebrich designirt sein. Prag. (Berichtigung.) Der Erste, der sich um die Entzifferung der interessantesten Grabstein-Inschriften verdient gemacht hat, war derdortigeMatnkenführer Koppelman Lieben. Beweis deffen das von ihm im Jahre 1856 herausgegebene Werk: „Gal-Ed, Grabstein-Inschriften des Prager alten israelitischen Friedhofes." London, 10. October. (Or.-Corr.) Es dürfte Sie und die Leser Ihres Blattes vielleicht intereffiren, zu erfahren, daß Herr Rev. vr. Chotzner aus Belfast jüngst als Lehrer am Harrow-College (bei London) angestellt wurde. Das fragliche College ist nächst Eton-College das größte und bedeutendste im vereinigten Königreich, und sind die meisten Studenten daselbst die Söhne der höchsten englischen Aristokraten. Bisher waren nur sehr wenige jüdische Studenten ausnahmsweise daselbst zugelaffen, von jetzt an aber ist deren Aufnahme offtciell gestattet. Herr vr. Chotzner wird unter Anderem daselbst auch den jüd. Religionsunterricht zu leiten haben; da die Wahl auf ihn nur fiel, weil er einst v Schüler des Breslauer Rabbinerseminars war, so kann diese Anstellung die Würdigung jener Anstalt nur noch erhöhen. London, 13. October. Sir Moses Montefiore hat gestern sein 96. Lebensjahr angetreten. Gott erhalte den edlen Greis in Gesundheit und Geistesfrische! Italien. Als interessante literarische Neuigkeiten sind zu nennen : ein Brief des G. Jar6 M. Lattes an vr. Steinschneider über die beiden jüdischen Gelehrten Jacob Rafael Saraval und Samson Cohen Chodon; eine Ergänzung der von Abraham Pesaro herausgegebenen Geschichte der isr. Gemeinde Ferara; das Werk “m von David Ara aus Triest, so wie ein Brief des Rabbi Chajim Zelmann, eines Schülers des sel. Luzzato. an vr. Jsasi Luzzato,' welcher sehr intereffante Beiträge zur Charakteristik des unvergeßlichen Luzzato enthält/