Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 42. (14.10.1880)
- Date
- 1880-10-14
- Page
- Seite 354 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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— 354 — rung würdig befunden worden sei. Dagegen habe man dem Machwerk eines Oesterreichers, des berüchtigten Dramenfabriten Wilbrandt, mit dem Titel: „Die Tochter des Herrn Fabricius", den Vorzug gegeben ferner dem Stücke: „Neue Verträge" verfaßt von einem pseudonymen Juden. Schauspiel-Director Posfart könne auch als Jude kein objektives Urtheil abgeben, da die Thora vorschreibe, gegen Andersgläubige zu deren Nachtheil zu handeln. Schließlich beantragte der Kläger, das Gericht möge ihm (dem Kläger) die Berechtigung zusprechen, seine Ansprüche auf die ausgesetzten Preise geltend zu machen. Das Urtheil lautete natürlich auf Abweisung der Klage und Verurtheilung des Klägers in die Kosten. Oesterreich-Ungarn. R. Steinamanger, im Sept. (Or.-Corr.) Steinamanger, eine Provinzialstadt an der Westgrenze Ungarns, der Sitz eines Bischofs und der Komitatsbehörde, gewann seit einem Decennium in Folge des hier angebrachten Eisenbahnknotens eine solche Bedeutsamkeit, daß es den meisten hierländischen Provinzialstädten den Vorrang streitig macht. Handel und Gewerbe blühen, Bodenkultur und Klima sind günstig. Kein Wunder, daß unter solchen Verhältnissen hier die Zahl der Juden rapid zunahm. Im I. 1827 durften hier noch keine Juden wohnen, blos in den beiden Vorstädten St. Martin und Alt-Prenten wohnten einige Familien, die sich 1836 zu einer Gemeinde konstituirten und sofort auch an einem entlegenen Stadttheile ein Bethaus erbauten. Die ungarische Revolution im I. 1848 brachte vielen Juden dieses Landes viel Leid. Auch die hiesige Judengemeinde wurde arg mitgenommen, wobei in erster Reihe der Tempel durch den Vandalismus des zügellosen, raubsüchtigen Pöbelhaufens litt. Aber so wie alle große Ideen erst durch welterschütternde Prozesse geläutert werden, so reifte auch die Zeit nach dem Austoben des Gewitters die herrlichste Frucht, die je dem Schoße eines glücklichen Staates entsproß. Die Ungarn erfochten endlich, nicht mit Waffengewalt, sondern mit Besonnenheit, mit der Gewalt einer weisen Politik, ihre Freiheit, ihre Constitution, und mit dieser wurde das große Wort der Gleichberechtigung sämmtlicher Con» f e s s i o n e n ausgesprochen. Daß die Emancipation aus die Juden den wohlthätigsten Einfluß übte, braucht wohl nicht gesagt zu werden. Sämmtliche Zweigeder Industrie, der Kunst und Wiffenschaft, ja selbst der Diplomatie, fanden durch Juden ihre würdigen Vertreter. Dieser Umstand, so sehr er auch die Würdigung eines jeden nüchternen Menschen, eines jeden ehrlichen Patrioten verdient, nährt aber auch leider die Mißgunst und den Haß des Janhagels und gab in neuester Zeit zu judenfeindlichen Demonstrationen Anlaß, die namentlich durch Jstbczy — der nebenbei gesagt, ein Steinamangerer ist — in Scene gesetzt werden. Nicht der jüdische Lumpensammler ist jenen Eisenmengern ein Dorn im Auge, sondern die Civilisation, die energische Strebsamkeit der Juden, wodurch sich jene mittelmäßigen Geister so weit überflügelt sehen, wohl auch der materielle Reichthum mancher Juden, nach welchen das schmachtende Auge der frommen Raubritter schielt. Daß dem wirklich so unv nicht anders ist, beweist der Umstand, daß die Juden unermüdlich bestrebt sind, den nationalen Anforderungen sowohl in kultureller als sprachlicher Beziehung Rechnung zu tragen. Die Tollhäuslerei einiger Romantiker und fanatischer Hillelianer mit ihren Wühlereien und Himmelsstürmereien, mit ihrem Segenspenden und ihren Bannstrahlen batf hier freilich nicht in Betracht gezogen werden. An allen fortschrittlichen Gemeinden blühen vorzügliche Volksschulen, an welchen die gediegensten Lehrkräfte wirken. Die Unterrichtssprache ist an den meisten jüdischen Schulen die ungarische, auch von der jüdischen Kanzel wird das Wort Gottes schon häuftg in der Landessprache verkündet. Wie sehr dieses Bestreben neuestens in den Vordergrund tritt, beweist beispielweise der hiesige Rabbbiner Or. Josef Stier, der, als er vor einigen Jahren seinen hiesigen Posten betrat, noch kein Wort ungarisch wußte, aber jetzt die gelungensten Kanzelredcn in ung. Sprache hält. Bei der jüngst stattgehabten Einweihung des hiesigen neuerbauten Tempels, der nebenbei gesagt, ein imposanter, der Stadt zur Zierde gereichender Bau ist, waren die zahlreichen christlichen Gäste entzückt von der trefflichen ungarischen Einweihungsrede unseres Rabbiners, und es stellte sich heraus, daß die hiesige Gemeinde ganz unnöthige Auslagen machte, indem sie, um eine „echte magyarische" Einweihungsrede zu hören, Hrn. Rabbiner Dr. Löw aus Szegedin herbericf. Aber wir ungarischen Juden sind einmal so. Wir wollen noch ungarischer als die Ungarn selbst sein; es müffen zwei ungarische Einweihunzsreden gehalten werden. Das nützt euch jedoch nichts, sagt Jstüczy, gerade deshalb, weil ihr uns zu überstrahlen strebt, werdet ihr uns nur noch gehäffiger, und „wir wollen alle gesetzlichen Mittel anwenden, euch zu vernichten." Unter „gesetzlichen Mitteln" versteht unser Held Aufwiegelei des rohen Pöbels, was er in seinen bereits erschienenen Schmutzschriften zur Genüge erklärt. Auch die Statuten des durch ihn gegründeten Antisemiten-Vereins betonen vorzüglich den Zweck der Vernichtung aller Juden! Und diese Statuten sollte unsere Regierung genehmigen? Dann würde auf sie das Wort Anwendung finden: Ils veulent 6tre libres et ne savent pas 6tre justes. Da lobe ich mir Rumänien. Es emancipirt nicht die Juden, aber es gewährt ihnen gesetzlichen Schutz; die ungarische Regierung emancipirt sie und gibt sie der Tollwuth raubsüchtiger Vagabunden preis. Die ung. Regierung schafft Gesetze, um ihnen Hohn sprechen zu taffen, laßt Vereine ruhig vegetiren, die staatsgefährliche Tendenzen involviren. Jstoczy hat also seinen Antisemiten-Verein ohne allen Anstand gegründet.*) „Z w ö l f F l u g s ch r i f t e n" kündigt er als Organ des Antisemiten-Vereins an. Eine beträchtliche Abonnentenzahl hat sich bereits gemeldet und hierdurch das Schandunternehmen ermöglicht. Was sollen wir nun thun? Sollen wir indifferent bleiben? Sollen wir gedankenlos die Hände in den Schooß legen, während sich ein frecher Bube mit brennender Lunte unserem Dache nähert und erst dann um Hilfe rufen, wenn unser Haus bereits in Flammen steht? Vorläufig empfehlen wir das literarische Anti-Jstoczy- Unternehmen des Großwardeiner Bnchhänolers Lassky. Dieses bildet ebenfalls „Tizenköt röpirat" (zwölf Flugschriften), die sich zur Aufgabe gestellt, das schamlose Gebühren J.'s mit kräftigen Schwingungen zu geißeln, sein Lügengewebe zu zerreißen, sowie überhaupt das ganze Unternehmen unmöglich zu machen. Charakteristisch ist die in dem Subskriptionsbogen gemachte Mittheilung, daß in Jstoczy's Adern jüdisches Blut rolle, da noch sein Urgroßvater in jenem Bezirke, wo er zum Abgeordneten gewählt wurde, mit Lumpen und Haienbälgen handelte. Das stellt aber I. in einigen Journalen in Abrede und behauptet, er stamme von altadeliger Familie! Gewiß; seine Ahnen tranken wohl „den kühlen Wein" in einer mittelalterlichen Ritterburg! Frankreich. Paris. Der Jahresbericht des Vereines „Der ewigen Ruhe" (Gewährung von Gräbern, die nicht wieder benutzt werden dürfen) zeigt, daß im verflossenen Jahre 177 Beerdigungen auf dem dem Vereine gehörigen Platze stattgefunden haben. — Gegen das vom Pariser Gemeinderath erlassene Verbot, Maffenplätze an Vereine abzugeben, ist beim Ministerium Beschwerde eingereicht worden, die noch nicht beschieden ist. — Das Schwinden der Andacht und der Verfall des Gottesdienstes, welchen ein Correspondent des „Arch. isr." am *) Der Hr. Minister-Präsident erklärt zwar, daß er den Verein resp. seine Statuten nicht genehmigt habe. Da nun aber der Antise- »niten-Vereln, wie jeder andere Verein, seine Statuten hat und Statuten ohne behördliche Genehmigung bedeutungslos, ja überhanpt keine Statuten sind; da ferner der famose Verein seine Thätigkeit begonnen, was doch ohne behördlich genehmigte Statuten in' einem konstitutionellen Staate nicht möglich ist, oder nicht sein sollte, so muß uns dieses ministerielle Dementi als ein Curiosum erscheinen.