Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 42. (14.10.1880)
- Date
- 1880-10-14
- Page
- Seite 353 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Erkenntnisses sind, die näheren Motive — im Interesse und zur Warnungder Herren College» einerseits und zur Mahnung an die Vorstände, bei Ausstellung von Abgangs-Zeugnissen, die in dem gen. Prozeß eine große, ja entscheidende Rolle spielen, recht vorsichtig zu sein und sich nicht vom Mitleid bewegen zu lassen, mehr zu bezeugen, als sie verantworten und beschwören können — nnttheilen. Red.) Berlin. Für die bekannte antisemitische Petition an den Reichstag werden hier jetzt eifrig Unterschriften gesammelt, ob mit Erfolg, wissen wir nicht; doch sollen außer Grussilliers und Consorten etliche Dienstmädchen und alte Weiieer schon unterschrieben haben. Ein Schalk machte sich nun neulich den Scherz, einen der colportirenden Küster zu einem Kaufmann in der Großen Friedrichstraße zu schicken, der, selbst jüdischer Confession, in sehr glücklicher Ehe mit einer Christin lebt. Herr G. forderte den Küster auf, sich zu setzen, und las das interessante Machwerk mit sehr aufmerksamer Miene gemächlich durch, dem ungeduldig harrenden Gallopin des Herrn Stöcker bemerkend, daß ein so wichtiges Dokument genau geprüft werden müsse. Nach Beendigung der Lecture aber beantwortete Herr G. die Aufforderung des Küsters, nunmehr die Petition zu unterschreiben, mit den Worten: Da ich selbst Jude bin, werden Sie es begreiflich finden, daß ich dieses Schriftstück nicht unterzeichnen kann; aber wollen Sie nicht gestatten, daß ich (s meiner Frau, die der christlichen Religion angehört, zur Unterschrift vorlege?" Der verblüffte Küster entriß nunmehr dem Kaufmann die Petition mit den Worten: „Sie wollen mich wohl utzen?" Schlimmes erwartend, enteilte er dem Geschäfislokal, in dem sich die geschilderte Scene abgespielt hatte. Neumark, W. Pr, 30. Sept. (Or.-Corr.) Wie es auf einen Kranken wirkt, der an seiner Genesung selbst zweifelt, wenn endlich Jemand zu ihm kommt, von seiner traurigen Lage spricht, ihm ein Heilmittel verordnet, wodurch ein Funken Hoffnung in dem Leidenden erwacht, einst villeicht wieder gesund zu werden, ebenso wohlthuend wirkt es auf den jüd. Kultusbeamten, wenn er sieht, daß sich Stimmen erheben und öffentlich über seine Leiden sprechen, über seine Knechtschaft unter seinen Brüdern, über seine Unterjochung und wie schließlich seine Kraft aus genutzt wird, „wie man eine Citrone auspreßt und die Schale wegwirft." Solche Stimmenerhebungen lesen wir in der „Jsr. Wochenschrift" Nr. 35 und 38, wie auch in der „Zeitung des Judenthums" Nr. 38. Doch leider bleibt's bei den schönen, wohlgemeinten Worten. Wenn gegen dieses Hebel etwas gethan werden soll, so ist das Erste und Zweckmäßigste, daß man mit vereinten Kräften die Anerkennung der Synagoge (gleich der Kirche) vom Staate zu erwirken suche. Das Uebrige wird sich alsdann von selbst finden; selbst die confessionellen Anfeindungen hören dann auf, wie in andern Staaten, wo die Gleichstellung herrscht. Dieser angegebene Gedanke ist eine Schlußfolgerung aus der Antwort des Kultusministers vom 17. Jannuar cr. auf die Petition des Unterzeichneten (mit 120 Unterschriften) um Gleichstellung der jüd. Kultusbeamten mit den entsprechenden christlichen, wie es in derselben heißt: „daß nach der den landesgesetzlichen Bestimmungen zu Grunde liegenden Auffassung, die Synagogengemeinden nicht als Kirchengesellschaften, ihre Kultusbeamten daher auch nicht als Beamte von Kirchengesellschasten angesehen werden können." In der That ist es auch so. Wo es heißt: gleiche Rechte unter den Confessionen, sind bislang nur die christlichen gemeint. So ist's mit dem §. 11 des Allg. L.-R. II., welcher lautet: „die zur Feier des Gottesdienstes und zum Religionsunterricht bestellten Personen haben mit den andern Beamten im Staate gleiche Rechte." Die jüd. Beamten sind darunter nicht gemeint. Nun ist die Frage, wer sollte sich des jüd. Gemeindeknechtes annehmen? Die großen Gemeinden Preußens sorgen für ihre Beamten, ohne erst vom Staate dazu gezwungen zu werden. Die weit größere Zahl der kleinen Gemeinden würde in dieser Absicht nur eine Beschränkung ihrer Rechte sehen, wie die Sclavenhändler in der Abschaffung der Sclaverei. Sie würden sich in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt fühlen. Es bleibt demnach nichts anders übrig, als Selbsthülfe anzuwenden.*) Dafür erlaube ich mir ergebenst, den Herren Collegen den Vorschlag zu machen, unsere Petition an den Kultusminister, mit einigen Motivirungen vermehrt, auch dieses Jahr zu wiederholen und bitte zu diesem Zwecke um baldige Einsendung der geehrten Unterschriften. Wir wollen unsere Petition mit einem Tropfen vergleichen, der solange auf einen Stein fällt, bis er ihn aushöhlt. Rosenthal, Kantor und Lehrer in Neumarkt, W/Pr. Usch, Provinz Posen, 6. October. (Or.-Corr.) Am 30 Septbr. wurde das hies. neue, in jeder Beziehung zweckmäßig eingerichtete Schullokal seiner nunmehrigen Bestimmung übergeben. Dem Weiheakte wohnten der aus Kolmar herbeigeeilte königl. Landrath, welcher mit dem Orden als kaiserl. Kammerherr und dem Ritterorden des goldenen Vließes geschmückt war, der königl. Schulinspector Pastor Mayer hier, der Bürgermeister als Präses des Schulvorstandes, der ganze Corporations- und Schulvorstand, der Baumeister, sowie Schulfreunde und sonstige Gemeindeglieder bei. Die Festlichkeiten begannen um 10 Uhr Vormittags mit einem Abschiedsworte des Schulinspektors in dem alten Schullokale und setzte sich der Festzug, begleitet mit einem Musikcorps, die Knaben mit schwarz-weißen Fähnchen, die Mädchen mit Blumenbouquets nach dem neuen Schulhause in Bewegung. Dort angekommen, trug eine Schülerin, welche auf einem seidenen Kissen die Schlüssel des Schulhauses trug, ein Gedicht ausdrucksvoll vor. Der königl. Landrath empfing den Schlüssel und reichte ihn unter passenden Worten dem Bürgermeister, dieser denselben dem Gemeindelehrer Simon, welcher mit dem Wunsche, daß der allmächtige Gott diese etwa 20 Familien zählende Gemeinde in seine Obhut nehmen möge, die Pforten des Schulhauses öffnete. Einen erhebenden Eindruck machten die vom Musikcorps ausgeführten Choräle und die vom Lehrer und Schülern vorgetragenen Gesänge. Der königl. Schulinspector Herr Pastor Mayer sprach vom festlich geschmückten Katheder Worte der Weihe über die neue Schule, diese traute und wichtige Stätte der Erziehung, hiermit seine Hoffnungen und Wünsche für Lehrer und Jugend verbindend und erflehte den Segen des Herrn herab. Anschließend an das Psalmenwort: „Diesen Tag hat uns der Herr gegeben," schilderte Redner die freudige Stimmung, worin Lehrer und Schüler dadurch versetzt seien, daß es ihnen nun vergönnt sei, eine Stätte zu besitzen, welche durch ihre vorzügliche Einrichtung ein gedeihliches Schaffen erleichtern. Dafür seien Lehrer und Schüler den .Gebern zu großem Danke verpflichtet und sollte sich dieser dann seitens des Lehrers durch gewiffenhafte Berufstreue, seitens der Kinder durch angestrengten Fleiß und musterhafte Führung zeigen. Nach Beendigung der Feier besichtigte der kaiserl. Kammerherr die in der Nähe befindlichen Synagoge und nahm derselbe sodann an einem in Meyer's Hotel zubereiteten Mittagsmahle Antheil. Ein Ball, sowie das vom Schulvorstande den Schülern bereitete Kinderfest beschloß die Festlichkeit, die in der ganzen Gemeinde den besten Eindruck zurückgelaffen hat. München, 30. September. Vor dem hiesigen Amtsgerichte gelangte die Klage des Hauptmanns a. D. Johann Thumser gegen die k. Hoftheater-Jntendanz wegen unrichtiger Preisdramenbeurtheilung zur Verhandlung. Der Kläger war persönlich erschienen und motivirte in dem von ihm verlesenen sehr langen Exposä seine Klage, die darauf basirt, daß er aus Anlaß der öffentlichen Ausschreibung der Hoftheater-Jntendanz vom 25. August 1877 14 Preis-Concurrenz-Dramen rechtzeitig eingereicht habe, wovon jedoch keines zur Auffüh- *) Der Weg der „Selbsthilfe" ist allerdings der richtigste und praktischste; darum begrüßen wir auch die weiter unten (unter „Berli n") mitgetheilte Constituirung einer allgemeinen „Hilfskasse" für die Hinterblieben der jüd. Kantoren aufs Freudigste; sie bildet eine Ergänzung der „Achawa" und verdient, wie diese, jede fördernde Unterstützung. (Red.)