Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 42. (14.10.1880)
- Date
- 1880-10-14
- Page
- Seite 352 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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352 — zu Grunde liegenden Gedanken weist Graetz eingehend nach und ermittelt, daß nie von einem Juden die Rede war, bis Ser Giovanni Fiorentino in seinem Novellenbuche Pecorone einen Juden aus Mestre die gehässige Rolle spielen läßt. 1378 ist dieses Buch geschrieben, „drei Jahrzehnte nach dem schwarzen Tode, der Pest, welche Millionen hinraffte, aber die Juden so ziemlich verschonte." Ob dieser ihrer unverschämten Gesundheit wurde das Volk erbost, kluge Leute erdachten — nicht, wie heute, das System der Raceneigenthümlichkeit, denn mit Verachtung und staatsgesetzlicher Ausschließung wars dem derben Mittelalter nicht genug gethan, sondern — als' Grund hierzu die Vergiftung der Brunnen durch die Juden Daß Tausende damals durch Folter, officielle und nichl officielle Scheiterhaufen, Galgen u. s. w. ermordet wurden, war das kleinste, daraus resultirende Uebel. Fortan war das Volksbewußt se invergiftet. Der Jude war in seinen Augen ein den Untergang der Christen planendes, von Rache geschwelltes Wesen geworden. Erst dann war es möglich geworden, einem Juden die Rolle des Shylok zu geben! — Aber wie konnte Shakespeare, in dessen Heimath doch keine Juden lebten, nicht allein den Juden Shylok dem Pecorone entlehnen, sondern auch mit so bewußter Geflissentlichkeit den Rache- und Haßgedanken der Juden in seiner Dichtung ausmalen? Dafür hat nach Graetz's Bericht ein Engländer, Namens Lee, den geschichtlichen Hintergrund ausfindig gemacht. Zu Shakespeare's Zeit lebten spanische und portugiesische Marannen in England, deren Judenthum ein öffentliches Geheimniß war. Einer derselben, der Doctor Rodrigo Lopez, der 5 Sprachen kannte, war mit Leicester, dem Günstlinge der Königin Elisabeth befreundet, und wurde 1586 Leibarzt der Königin. Er wurde auch bei diplomatischen Verhandlungen benutzt, besonders seitdem 1588 der Prätendent der portugiefischen Krone, Antonio Perez, in England als König Antonio von Portugal von Königin und Volk ehrenvoll auf' genommen worden war. (Er sollte gegen Philipp II. von Spanien verwendet werden) Lopez diente als Dolmetscher zwischen Antonio, der Königin und den Staatsmännern und erhob sich zum „alter 6go" des Prätendenten. Allmählich aber entstand Feindschaft zwischen ihnen, auch Leicester ward Lopez abgeneigt und am Ende ward „der Jude" unter der Anklage des Hochverraths — er sollte vom spanischen Könige bestochen worden sein, Antonio zu vergiften — in den Tower gesetzt. Der berüchtigte Oberrichter, Eouard Coke, verurtheilte ihn zum Tode — die Akten weisen aus, daß er unschuldig verurtheilt worden — und Elisabeth gestattete nach längerem Zögern die Hinrichtung, die im Frühjahre 1594 erfolgte. Wenn es überhaupt wahr ist, daß mit hohen Herren nicht gut Kirschen essen ist, so haben die Juden besonders von der politischen Bedeutung und Rangstellung eines ihrer Glaubensgenossen selten etwas Gutes für ihre Gesammtheit eingeheimst, öfter aber sind sie in seinen Sturz mitverwickelt worden; — es giebt eben nichts Neues unter der Sonne. Das modernste Antisemitengeheul dürfte eine ähnliche Seite dem aufmerksamen Beobachter bieten. — Drei Dramen wurden im Jahre von Lopez Hinrichtung in England aufgeführt, welche einen bösen Juden zeichnen. Der Doctor Barabas in Marlowes, „der Jude von Malta" copirt den Doktor Lopez. Und auf derselben Bühne, wie dieses Stück auf dem Theater von Blackfriars, wurde am 2. August 1594 die erste rohe Bearbeitung vom Shylok aufgeführt. Shakespeare hat den Ansaldo in einen Antonio gewandelt, denn er, der Freund Lord Southamptons, des Freundes von Leicester, kannte den 1 Proceß Lopez genau — und wollte im Shylok diesen poetisch ' richten! Graetz schließt mit dem Bemerken, daß unter Sixtus V. ein christlicher Shylok faktisch existirt hat. Uns aber zeigt dies Geschichtsbild, wie neben dem Fanatismus und der leicht aufzustachelnden Wuth der rohen Mafien der Neid gegen politisch hochstehende Juden es war und ist, der unse - rer Gesammtheit die tiefsten Wunden geschlagen hat. Man würde den Börsenjuden am ehesten dulden, — wenn man auch nebenher auf ihn mitschimpft — die unverschämte Gesundheit des Körpers aber und des Geistes ist es, die man den Juden nie verzeiht! Da wir unfern Hassern zu Gefallen nicht krank J und nicht stupid werden mögen und können — so werden wir wohl die prosaischen und poetischen, wie die sonstigen Ergüsse des Hasses geduldig ertragen müssen. Mittel, den Haß gegen uns zu beseitigen — haben wir nicht. Es giebt nur eins: unsere Vernichtung. Coblenz. Di-. Sen)in. Berichte und Correspoudeuzen. Deutschland. Magdeburg, 7. October. Vor dem hiesigen Schöffengericht kam heute ein Fall zur Verhandlung, der bei den Lesern dieses Blattes, besonders in den Kreisen der jüd. Cultusbeamten, nicht verfehlen wird, gerechtes Aufsehen zu erregen. Ein Synagogendiener (Küster, vulgo: Schammesch; Namen und Ort thuen nichts zur Sache,) war vor einigen Jahren, aus Gründen, die sich der Mittheilung entziehen, aus; dieser seiner Stellung getreten und anderswohin verzogen. Vor einigen Monaten erhält der Rabbiner eine briefliche An- ■ frage seitens des Vorstandes einer Gemeinde, nach welcher sich ' der betr. Synagogendiener als Cantor gemeldet, worin der Rabbiner als ehemaliger vieljähriger Vorgesetzter desselben . unter Zusicherung „strengster Discretion im Interesse der heiligen Sache" um nähere Auskunft über die Befähigung des Betreffenden zu dem genannten Amte, insonders über . das hebr. Wissen, die religiöse und moralische Führung. sowie über den ganzen Charakter des Candidaten drin- . gend ersucht wird. Gestützt auf die zugesicherte Discretion ertheilt der Rabbiner die gewünschte Auskunft in versiegeltem Briefe, in welchem er nach bestem Wiffen und Gewissen unter Angabe von moralischen und religionsgesetzlichen Gründen sowohl die Unfähigkeit als auch die Unwürdigkeit des Candidaten , für jenes Amt nachweist. In einem Postscriptum betont der Rabbiner wiederholt die zu beobachtende Discretion. Wie erstaunt mußte derselbe aber sein, als er einige Wochen darauf - vom Schöffengericht die Privatanklage des Küsters erhält, worin derselbe auf Grund jenes im Original beigelegten Briefes den Rabbiner wegen verleumderischer Beleidigung an-; klagt und nachträglich auch einen Schadenersatz von mehreren * Tausend Mark fordert. Heute fand die Verhandlung statt. Wir geben das nach * mehrstündiger Berathung verkündete Urtheil in aller Kürze: ' Kläger wurde mit seiner Klage wegen verleumderischer Beleidigung resp. Behauptung unwahrer Thatsachen einer- . seits, sowie mit seiner Schadenersatzforderung ab ge wiesen,*) - der Angeklagte aber, der den Beweis der Wahrheit geführt f hatte, wegen „einfacher Beleidigung" zu 300 M. Geldbuße verurtheilt. (Wir werden, sobald wir im Besitze des ( *) Richtiger: Der Anwalt des Klägers selbst zog nach erfolgter j Beweisaufnahme, die eine Menge sehr gravirender Thatsachen für seinen 1 Clienten ergab, diese Theile seiner Klage zurück. * ) I