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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-10-01 · N° 40. (1.10.1880) · p. Seite 338

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 40. (1.10.1880)
Date
1880-10-01
Page
Seite 338 (sequence 4)
Language
German
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338 — gegen Herrn Milarch die nachfolgende „nothgedrungene Erklärung" zu veröffentlichen: Nothgedrungene Abwehr. Am diesjährigen Sedantage benutzte der Herr Präpofftus Milarch, welchen das Festcomit6 betraut hatte, auf dem Festplatze eine kurze „Ansprache" zu halten, diese Gelegenheit zu einem äußerst heftigen Ausfälle gegen unsere Vorfahren am Berge Sinai. Dieser Ausfall mit den daran geknüpften, höchst beleidigenden Consequenzen in einen großen Hörerkreis hineingeschleudert, dem, wie auch dem Redner schwerlich unbekannt geblieben sein konnte, eine verhältnißmäßig große Anzahl von hiesigen Israeliten angehörte, hat nicht verfehlen können, uns mit tiefster Entrüstung zu erfüllen. Wir glauben, daß jeder vorurtheilsfreie Festgenoffe uns dies nachgefühlt hat, zumal nicht der geringste Grund zu dieser so weit hergeholten Abschweifung vorlag, welche ebensowenig in den Rahmen einer, für die Nationalfeier bestimmten Festrede hineinpaßte, als jenes gewaltsame Citat, welches sogar in den Worten „Fluch und Schande" gipfelte. Wir waren dankbaren und freudigen Herzens gekommen, um das große nationale Fest mitzufeiern, denn nur um ein solches handelt es sich am 2. September, und nicht, wie der Herr Redner mehrfach und mit schärfster Betonung zu behaupten beliebte, um ein rein christliches Fest, womit der Redner die israelitischen Festgenoffen total ausschließen zu wollen kein Bedenken trug. Wir nehmen es als unser vollstes und unveräußerliches Recht in Anspruch , jenen großen Tag von Sedan milfeiern zu dürfen, an welchem auch jüdisches Blut floß und den Sieg erringen half, welche: Deutschland die lang ersehnte Einheit und seinen hochgepriesenen Kaiser gab. Auch wir erfreuen uns bescheidentlich des tröstlichen Bewußtseins alle Zeit, wo es galt, treu und fest zum theuren, deutschen Vaterlande gestanden zu haben, freudig wetteifernd mit unfern christlichen Mitbürgern, welche wir zuversichtlich auf unserer Seite zu haben hoffen, wenn wir die uns öffentlich angethane Unbill auch öffentlich zurückweisen. Neubrandenburg, im September 1880. Die israelitische Gemeinde. Der Herr Pastor scheint jedoch — was sehr anerkennenswerth ist — sein Unrecht eingesehen zu haben; er erließ in der „Rostocker Zeitung" eine Gegenerklärung in diesem Sinne. Breslau, 8. September. (Or.-Eorr.) Die Bestätigung des Statuts der „Unterstützungs-Kasse des Vereins israelitischer Lehrer in Schlesien und Posen" ist vor wenigen Tagen durch die Kgl. Ministerien des Innern und der geistlichen Angelegenheiten erfolgt. Die K >ffe erhält hierdurch bekanntlich die Rechte einer juristischen Person. Der Vorstand theilt dieses erfreuliche Ereigniß den Mitgliedern des Vereines israelitischer Lehrer in Schlesien und Posen durch ein Circulair mit, aus welchem wir folgenden Paffus hervorheben: „Wir sind zugleich in der Lage, Ihnen über die materielle Lage des jungen Instituts folgende Einzelheiten mitzutheilen: Am 1. Juni d. I. besaß die Kaffe ein Gesammt- Vermögen von 7964 Mk. 30 Pf. Darunter beliefen sich die Einzahlungen zur Erwerbung der Ehrenmitgliedschaft und die einmaligen Spenden und Geschenke auf zusammen 7031 Mk. 75 Pf. Die festen jährlichen Einnahmen setzen sich nach dem augenblicklichen Stande der Kaffe wie folgt zusammen: 1. Jahresbeiträge der 18 ordentl. Mitglieder . . 425 M. 2. dto. der 71 Ehrenmitglieder . . . 519 „ 3. Jährliche Geschenke.36 „ 4 Zinsen von dem bisherigen zinsbar angelegt. Capital 312 „ Somit beträgt das feste Jahreseink. augenblickl. p. p. 1292 M. Ausgaben hat die Kaffe für die nächste Jahre nicht zu leisten, da nach § 41 die Unterstützungsthätigkeit erst mit dem 1. Januar 1884 ihren Anfang nimmt. Bis zu diesem Zeitpunkte fließen sämmtliche Einnahmen in den Capitalsfond, dessen Zinsen dann nebst den Jahresbeiträgen der ordentlichen und der Ehrenmitglieder den Unterstützungsfond formiren werden. Wir machen Sie noch besonders auf die Bestimmung des § 2 des Kaffen-Statuts aufmerksam, nach welchem bis zum 1. Januar des nächsten Jahres auch denjenigen Lehrern, die bis dahin das siebzigste Lebensj ihr noch nicht überschritten haben werden, die Berechtigung zum Beitritt zuerkannt wird. Vom 1. Januar 1881 ab wird das vollendete 50. Lebensjahr als äußerste Altersgrenze für das Recht der Kaffe b-izutreten gelten. Zu sonstigen näheren Mittheilungen über die Angelegenheiten der Kaffe i>t der Vorstand, und insbesondere der Schriftführer (vr. Brann in Breslau. Friedrichsstr. 66) jederzeit erbötig."*) Myslowitz, 23 September. Eben durchzittert die Trauerkunde unsere Stadt, daß einer unserer geachtelter und einflußreichsten Glaubensgenossen und Bürger Herr Samuel Staub, seinen schweren und langwierigen Leiden im Alter von etwa 55 Jahren erlegen sei. Den Städten Gleiwitz und Myslowitz gereichte er zur schönsten Zierde. Er hat in ihnen zum Heile der größeren Gesammtheit segensreich gewirkt und die ihm übertragenen Ehrenämter mit der ihm eigenen Intelligenz und Gewissenhaftigkeit verwaltet, bis vor einer Reihe von Jahren körperliche Beschwerden und acute, organische Leiden ihn zwangen, sich von jeder öffentlichen Thätigkeit sich fernzuhalten und in stiller Zurückgezogenheit zu leben. Mit nicht gewöhnlichem hebräischen und talmudisch-rabbinischem Wissen ausgerüstet verband er mit wahrer Herzensgute religiöse Wärme und Gesinnungstüchtigkeit, tief wurzelnde Gottesfurcht und eine peinliche, unverfälscht jüdische Frömmigkeit. Selbst kinderlos legte er das regste Jntereffe für die streng religiöse Erziehung der reichen Schaar seiner Neffen an den Tag und er scheute kein materielles Opfer, wenn er glaubte, dieselben in nxin nun erstarken zu sehen. Seinen Verwandten und Angehörigen galt er für das von ihnen alle Zeit hochverehrte Familienoberhaupt; er stand ihnen überall und immer mit Rath und That helfend zur Seite. Aber auch Fremde suchten und fanden ihn. Arme klopften fast nie vergeblich an seine Thür. Er gab mit voller Hand und mit vollem Herzen. Er hat die Thränen mancher Wittwen und Waisen getrocknet. Die Armen und die Dürftigen, die Wohlthätigkeitsanstalten und die humanen, frommen, israelitischen Vereine verlieren in ihm einen wohlwollenden Freund, einen wirksamen Förderer, einen mächtigen Beschützer. Er ruhe sanft und in Frieden! Stettin, d. 16. September, (Or.-Corr) Im hiesigen „Geneneral-Anzeiger" war jüngst Folgendes zu lesen: Ein hiesiger vielbeschäftigter jüdischer Arzt ist dieser Tage zum Christenthum übergetreten." Nun, das Judenthum verliert an ihm nichts, denn vr. Cohn, das ist der Name des Getauften, war es doch nur dem Namen nach. Geboren und erzogen von frommen Eltern in einer kleinen Stadt in der Provinz Posen, war er ursprünglich zum Rabbiner bestimmt- Ihm sagte jedoch Medicin mehr zu und ihr — namentlich der Homöopathie — widmete er sich mit aller Liebe und hatte auch eine gute Praxis. Nur zwei Töchter hatte er in seiner Ehe, die auch schon längst getauft sind. Die Frau Kronprinzeffin war damals als Taufzeugin dazu geladen, die hohe Frau kam jedoch nicht selbst, sondern ließ sich vertreten, schickte aber ihren Täuflingen je ein goldnes Kreuz. Dieses ist schon etwas lange her, die Töchter sind inzwischen verheirathet und ihrem Einflüsse soll es zuzuschreiben sein, daß vr. Cohn und Frau nunmehr auch ihren Glauben gewechselt haben. Beide stehen im hohen Lebensalter — vr. C. ist 70 Jahre alt — und es mag wol hauptsächlich der Grund bei ihnen vorgeherscht haben, mit ‘ *) Die in dem Circular in Aussicht gestellte Ermäßigung des Abonnements auf die „Israelit. Wochenschrift" für die Vereinsmilglieder kann selbstverständlich nur bei zahlreicher Betheiligung derselben vom Verleger bewilligt werden.

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