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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-09-18 · N° 38 u. 39. (18.9.1880) · p. Seite 325

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 38 u. 39. (18.9.1880)
Date
1880-09-18
Page
Seite 325 (sequence 3)
Language
German
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. 1 l — 325 — Allein die Sache hat doch eine sehr ernste Seite, die zu den schwersten Bedenken berechtigt. Ein Schulgesetz kömmt nnd muß kommen; ob früher oder später, darüber läßt sich streiten. Als sicher aber kann man ann-hmen, daß die Gehälter ver Lehrer an öffentlichen Schulen, nach allgemeinem Wunsche!, alsdann ganz und gar entweder aus der Staats-Kasse, oder aus dem Provinzialfonds ausgezahlt und die Communen somit vollständig entlastet werden. Ob aber den isr. Gemeinden, nachdem das Schulgesetz in Kraft getreten, dann noch das Recht zustehen wird, ihre Schulen für öffentliche erklären zu lassen und ob den Privatschulen und deren Lehrern, die Wohlthaten dieses Gesetzes überhaupt zugute kommen werden, das dürfte mehr als fraglich sein. — Man wende uns ja nicht etwa ein, daß die isr. Lehrer alsdann an den Communalschulen Anstellung finden müßten; — wer das sagt, kennt eben die einschlägigen Verhandlungen im Abgeordnetenhaus nicht, wo seither nur von Communalschulen zwischen katholischen und protestantischen, niemals aber israelitischen Schülern, die Rede gewesen. An letztere denkt man kaum! Gesetzt auch, das Princip der Communalschulen käme wirklich allgemein zum Durchbruche, was immerhin zu bezweifeln steht, so würde man sich der isr. Schüler in densel« den freilich nicht zu entrathen vermögen; — die bisher contractlich bestellten Lehrer aber, würde man als „Privatlehrer", gegen die der Staat keine Verbindlichkeiten übernommen, sicher und gewiß von den Schulen zurückweisen. Wo blieben in diesem kritischen Falle die Religionsschule und das Cantorat? Gemeinden wie Lehrer würden nun erst recht schutzlos in's Hintertreffen gerathen und die Nachtheile in jeder Art und Weise zu empfinden haben. Die Gehälter der Privat¬ oder Neligionslehrer müßten dann für die meisten Gemeinden bis zur Unerschwinglichkeit sich steigern, während die Communen (direkt) keinen Pfennig Gehalt für ihre Lehrer zu entrichten hätten. Wir wissen wohl, daß es einzelne Ausnahmen geben kann, doch im Allgemeinen sehen wir durchaus nicht zu schwarz. Rur der Gehalts modus, d. h. die Frage, wer: ob Staat, Provinz, Regierungsbezirk oder Gemeinde, die Gehälter für die Lehrer fernerhin ausbringen sollte, hatte unter dem Ministerium „Falk" die Vorlegung des bereits fertiggestellten Schulgesetzentwurfs verhindert. Mögen die altpreußischen Gemeinden sich daher noch v o r Erlaß des Schulgesetzes aufraffen und ihre, nur auf Einbildung beruhende Bedenken, endlich schwinden laffen. „Oöffentliche Schule" muß die allgemeine Losung sein! Wir wirken, wie gesagt, an öffentlichen Schulen und sind definitiv bestellt, schreiben also nicht aus egoistischen Beweggründen; nur der edle Zweck drückt uns die Feder in die Hand, ein besonderes Jntereffe leitet uns nicht bei der Sache! Aber gerade deshalb, weil wir uns auf Selbstlosigkeit zu berufen vermögen, erheben wir die Stimme, hoffend, daß dieselbe nicht wirkungslos verhallen werde. Geben wir uns indeß keinen Jllussionen hin! Jede einzelne Gemeinde mit nicht zu geringer Schülerzahl (20), hat wohl das Recht, eine öffentliche isr. Schule sofort zu fordern: trotz aller Mahnungen und Warnungen muß aber sehr bezweifelt werden, ob dies Recht auch fernerhin geltend gemacht wird. Unsere Erfahrung spricht dagegen. Aufgabe des isr. Gemeindebundes zu Leipzig dürfle es daher sein, die Angelegenheit zu prüfen, bezhw. in die Hand zu nehmen und sich zu diesem Ende an die hervorragend st en Autoritäten eines jeden Regierungsbezirks — sowohl an Rabbinen wie an Laien — zu wenden und sich mit denselbenin Einverständniß zu setzen. Diese Autoritäten würden alsdann in jedem einzelnen Regierungsbezirke, die Gemeinde-Vorstände zu einer gemeinschaftlichen Versammlung einzuladen, die nothwendigen Berathungen zu pflegen und nach erhaltener Vollmacht, die desfallsigen Anträge bei ihren Regierungen zu stellen haben. Nur an der nothwendigen Rührigkeit wäre es alsdann noch gelegen. Nachdem aber die Bewegung in Fluß gekommen, dürfte die israelitische Schule sicher und gewiß allgemein die staatliche Anerkennung finden. Ein, die gemeinschaftlichen Verhältnisse der Jsraelrten regelndes Gesetz überhaupt, wäre alsdann nur eine Frage der Zeit. Brandes. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Leipzig, 11. September. (Or. Cor.) Eine jüdische Dame aus Schlesien wendete sich an die christliche Vorsteherin einer der ersten deutschen höheren Töchterschulen um Nachweisung einer Erzieherin für ihre Kinder. Als dieselbe ihr eine ihrer Schülerinnen Mischer Religion, die das Lehrerin-Examen unter. erschwerenden Umständen mit besonderer Auszeichnung bestanden, vorschlägt und als die beste ihrer Schülerinnen bezeichnet, erklärt die Dame, daß sie „aus Princip" k e i n e I ü d i n nehme und bleibt dabei stehen trotz wiederholter Vorstellungen und trotz des Vorschlags, daß sie es ja ausnahmsweise eine mal versuchen möge, da das junge Fräulein in jeder Beziehung ihren Empfehlungen Ehre machen werde. Es ist dringend wünschenswerth, daß solches Gebühren, das leider nicht vereinzelt dasteht, zur möglichst allgemeinen Kenntniß gebracht und in gebührender Weise gegeißelt werde, damit diejenigen, die sich solcher schmählichen Handlungsweise schuldig machen, auf das Schmachvolle derselben hingewiesen und vielleicht zur Besserung geführt werden. — Zu ihrer Rechtfertigung führen die betreffenden Personen gewöhnlich an, daß sie schlechte Erfahrungen mit Erzieherinnen rc jüdischer Confession gemacht haben. Diese seien meistens unbescheiden, vorlaut rc Darauf ist zu erwidern, daß sie durch solche Beschuldigungen sich zu Gesinnungsgenossen Treitschke's, Stöcker's, Marr's herabwürdigen, weil sie einmal irgend einen Juden mit den oben angegebenen Fehlern behaftet gefunden, nun die Gesammtheit derselben als Trägerin dieser Fehler hinstellen, 2) daß sie bei ihren christlichen Mitbürgern das JudeNthum verächtlich machen, sich selbst aber bei ihnen durch ihr unverständiges, absprechendes Urtheil in ein sehr ungünstiges Licht stellen. Zugegeben, daß sie ein-, selbst zweimal eine derartige Erfahrung gemacht, wobei immer noch zu prüfen, ob sie nicht durch taktloses Benehmen selbst den Anlaß dazu gegeben, so war ja gar keine Gefahr dabei, wenn sie es wiederholt versuchten, zumal wenn von so hervorragender Seite so warme Empfehlungen vorliegen. Schlimmsten Falls konnte ja nach einem Monat das Verhältnis wieder gelöst werden. Wenn solche Ansichten sich immer mehr nnd mehr verbreiten, was sollen dann die jüdischen Mädchen anfangen, die mit Aufbietung aller ihrer Kräfte den Studien oblagen und sich dann von Juden selbst zurückgestoßen sehen. TA

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