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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-09-18 · N° 38 u. 39. (18.9.1880) · p. Seite 324

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 38 u. 39. (18.9.1880)
Date
1880-09-18
Page
Seite 324 (sequence 2)
Language
German
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— 324 — Die jüdische Schule hat aber auch mit vielen Hinderniflen zu kämpfen. Irrige Auffaffung, Jndifferentismus, Unwiffenheit in der Mitte unserer Gesammtheit, Vorurtheil, Jgnorirung und Erschwerungen außerhalb derselben, der Mangel einer geordneten gesetzlichen Stellung machen Lehrern und Schülern die Arbeit schwer und beeinträchtigen ihre Leistungen. Es gilt auch hier durch liebevolle Berathung, unausgesetzte Aufklärung und freimüthiges Vorgehen im Innern Frieden und Eintracht, nach Außen Freiheit und Achtung zu erwirken. Diese Aufgaben sind zu lösen. Das „Jahrbuch für Pädagogik der jüdischen Schulen" soll den Versuch machen, die Kräfte zu sammeln und durch gemeinsame Arbeit die Lösung der Aufgaben herbeizuführen. Der Standpunkt, den er einnehmen soll, ist der der Forschung, welche auf dem geschichtlichen Boden des Judenthums ruht, die unantastbaren Heiligthümer desselben beleuchtet und in pietätsvoller Weise die Anschauungen der Wissenschaft unserer Zeit in Beziehung zu den Anschauungen unserer Weisen zur Erörterung bringt. Wir laden deshalb alle Schulmänner und Freunde des jüdischen Schulwesens ein, uns durch wissenschaftliche Beiträge, Aufsätze, Berichte, Gesetzessammlungen und Correspondenzen zu unterstützen. Sobald wir die Freude haben werden, daß das Jahrbuch sich Anerkennung erworben haben wird, so daß wir im Stande sein werden, die Mühe der Mitarbeiter zu honoriren, so werden wir dies den Einnahmen entsprechend zu thun nicht unterlassen. Das „Jahrbuch" soll zu Ostern eines jeden Jahres erscheinen und ersuchen wir deshalb alle, welche sich uns anschließen wollen, bis zum 1. Januar 1881 ihre Arbeiten an einen der beiden Unterzeichneten Vorsitzenden des von der Conferenz gewählten Comil6's abzuliefern. In derselben Versammlung am 19. Mai wurde ferner beschlossen, Jugendschriften herauszugeben, welche für unsere elementare und reifere Jugend als häusliche Lectüre dienen sollen. Wohl giebt es auch guter Jugendschriften eine große Zahl, aber ihre Lectüre führt unsere Jugend nicht in die geheiligten Hallen des jüdisch-religiösen Lebens ein. Große Männer und große Frauen hat das Judenthum in seiner geschichtlichen Entwickelung erzeugt, die Jugend aber erfährt zum großen Theile von ihren großen Tugenden, von ihrer zündenden Begeisterung, von ihrer Weisheit nichts, oder doch in einer Weise, die gerade in unserer Zeit nicht wirksam genug ist. Das jüdisch-religiöse Familien- und Gemeindeleben vergangener und gegenwärtiger Zeiten bietet so viel Lehrreiches, daß begeisterte Dichternaturen eine unerschöpfliche Quelle herrlicher Stoffe für Jugenderzählungen in ihnen finden können. Wenig oder gar Nichts von alledem ist da, unsere lesebegierige Jugend greift zu Werken, die ihm gar Nichts oder Falsches vom Judenthum erzählen, sie lernt nicht auf diesem stillen Wege sich für ihre Ahnen zu erwärmen und die Lehren und Segnungen der Religion zu lieben. Darum laden wir Alle ein, welche unsere Jugend lieben, und sich fähig fühlen, ihr zu erzählen, was das Herz ergreift und veredelt, und Judentbum in ihm pflegt. Unser Standpunkt und unsere Bedingungen sind dieselben wie bei dem Jahr b uch- Das Comitv: Dr. Rahmer - Magdeburg. Dr. Kroner - Stadt-Lengsfeld. — Vorsitzende. Dr. Leimdörfer-Norvharlserh? Fuchs-Lengsfeld. Jacobsohn-Leipzig. Was den Juden im Staate dev Intelligenz besonders noth thut. (Schluß von Nr. 35.) So stehen die Dinge in Preußen. Der Vorstand, gegen deffen Beschlüsse, und seien sie noch so verkehrt und ungerecht, eine höhere Instanz nicht angerufen werden kann, ist allmächtig, und ihn, nicht aber den Geheimen Regierungs- und Schulraih, hat der Lehrer zu fürchten. Widerwärtigkeiten, möge sich der Lehrer im Rechte oder Unrechte befinden, können in Gemeinde und Schule nun einfür allemal nicht ausbleiben. Hier in Heffen läßt der Lokal- Schulinspector in einem derartigen Falle den Lehrer zu sich bescheiden, weist ihn unter vier Augen in freundlicher Weise zurecht — und die Sache ist abgethan. Betrifft der Streit den Cultusbeamtendienst, so entscheidet, wie gesagt, das Vorsteheramt im Vereine mit dem Rabbiner. Bei triftigeren Vergehungen, Dienstvernachlässigungen etc. etc. kann ein ernstlicherer Verweis, eine Ordnungsstrafe oder gar eine Strafversetzung durch die Königliche Regierung verhängt werden, was jedoch, namentlich bei dem jüdischen Lehrer, zu den größten Seltenheiten zählt. In Altpreußen aber, wo den Gemeinden derartige Mittel in Wirklichkeit auch nicht zu Gebote flehen, macht man kurzen Prozeß: — „Wir kündigen Ihnen hierdurch die Stelle und haben Sie dieselbe am 1. Januar nächsten Jahres zu verlaffen. — Der Vorstand." Die Handhabung der Schulzucht, überhaupt der ganze Dienst, wird dem Lehrer deshalb ungemein erschwert und förmlich verleidet. Er ist nicht selbstständiger Beamter, sondern L.o h n d i e n e r und als solcher darf er auf D a n k nicht rechnen. In jüngeren Jahren mag es noch angehen, — es gibt eine andere Stelle und das Kündigungsrecht sorgt auch immer für Vacanzen —; aber wehe dem Lehrer, wenn die Familie zunimmt, oder wenn die Haare zu bleichen beginnen! Wie eine ausgesaugte Citrone wirft man ihn dann von sich, unbekümmert darum, wie es dem Mann in den alten Tagen ergehen wird. Auf Pension hat er meistens keine Aussicht; er mag noch so lange sein Amt getreulich verwaltet haben, er stirbt — natürlich ohne Vermögen — und seine Wittwe und Waisen sind brodlos. Der Gemeindevorstand erkennt die Verpflichtung, den Hinterbliebenen einen jährlichen Ehrensold aus der Gemeindekaffe auszusetzen meist nicht an*), und wenn die ehemaligen Schüler deffelben nicht ein Einsehen haben und aus eigenen Mitteln oder durch Sammlungen für die Hinterbliebenen eintreten — stände es um die Zukunft der Letzteren sehr schlimm. Die „öffentlichen Schulen" mit ihren Gehaltszuschüffen und Alterszulagen, ließe man sich wohl allerortern gern gefallen; aber die damit verbundene fatale definitive Stellun des Lehrers! die würde dem Kündigungsrechte Einhalt gebieten, und dieser Paffus will zehnmal überlegt und überwunden sein. *) Das dürfte doch nur in kleinen Gemeinden mit ungeordneten Verhältnissen der Fall sein; größere oder auch nur mittlere werden diese ihre Pflicht anerkennen und dem .noblesse oblige“ Rechnung tragen.

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