Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 36. (1.9.1880)
- Date
- 1880-09-01
- Page
- Seite 308 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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308 — haltsreiche Einweihungsrede über die hohe Bedeutung des Thorastudiums, die nicht blos die zahlreichen Zuhörer sichtlich erbaute, sondern auch ihnen zugleich mit beredten Worten die durch den Abschieds- und Einweihungsakt hervorgerufene Gemüthsstimmung zum deutlichen Bewußtsein brachte. Den Schluß der Rede bildeten Segenswünsche für das Kaiserhaus, für die höchsten Staatswürdenträger und für das gesammte Vaterland. Es waren Worte, die vom Herzen kamen und zu Herzen gingen. — Nach der Einweihungsrede folgten die Ansprachen der zwei ersten Corporationsvorsteher, des Herrn M. Guttmann und des Herrn I. Wieruszowski. Beide Herren verstanden es einerseits, der Bedeutung des feierlichen Momentes kräftigen Ausdruck zu verleihen, und wiesen andererseits, die praktische Seite hervorkehrend, auf den Kostenpunkt und auf die Gründe hin, die trotz der Ungunst der Verhältnisse zum Baue dieses Gotteshauses veranlaßt haben. Hierauf wurde in feierlicher Weise das hebr. Gebet für den Kaiser vorgetragen, und nachdem die andachtsvolle Versammlung einige paffende Psalmen recitirt, schloß das Abend-Gebet die Einweihungsfeier, welche wohl noch lange in freudiger Erinnerung bei den hiesigen Gemeindemitgliedern bleiben wird. Möge das Thorastudium, das im alten Beth-Hamidrasch so i eifrig gepflegt wurde, auch in diesem neuen Lehrhause eine s Stätte finden und der Gottesdienst an den herannahenden heiligen Festtagen dazu beitragen, diesem Raume seine wahre Würde und Weihe zu verleihen; möge das Gebäude, von den Säulen der min und mny getragen, Belehrung und Erbauung spenden bis in die spätesten Zeiten! Hammersteiu (Ostpr.), im August. (Or.-Corr.) Durch den jetzt staltfindenden Umbau der hiesigen Synagoge, wird in einer Privatwohnung der Gottesdienst abgehalten, woran wegen Mangel an Raum nur wenige Mitglieder thetlnehmen können; weshalb allgemein der Wunsch nach baldiger Wiedereröffnung des bisherigen Gotteshauses gehegt wird. Bis vor einigen Jahren war unsere Synagoge noch immer Eigenthum der Familie Nathansohn hier, deren Vorfahren diese Synagoge für eigene Rechnung erbauten, die dazu erforderliche innere Einrichtung anschafften und deren sonstige Erhaltung in allen Theilen sich angelegen sein ließen, einzig und allein zu den Zweck der Benutzung für die hiesige Gemeinde und ohne jedwede Entschädigung. Die Gemeinde hat sich natürlich ganz wohl dabei befunden, und nie das Bedürfniß nach einem eigenen Gotteshause gehegt. Auch jetzt findet der Umbau wiederum für Rechnung der Gebr. Nathansohn statt, obgleich dieselben die Synagoge vor einigen Jahren der Gemeinde, geschenkt haben. Für dieses großartige Geschenk haben die Genannten jedoch keinen Dank geerntet, und ist es in Anbetracht mancher Umstände denselben auch nicht zu verargen, wenn sie selbst ihr früheres Gotteshaus nicht mehr besuchen. Man erfährt hierüber Folgendes. In Gemeinde- Angelegenheiten entstanden vor einigen Jahren Meinungsdifferenzen zwischen den Gebr. N und den damaligen Repräsentanten hiesiger Gemeinde, wodurch die Letzteren glaubten, eine eigene Synagoge besitzen zu müssen. Es wurden dann auch die erforderlichen Maßregeln ergriffen, und vielle cht wäre es auch zum Bau gekommen, wenn die Gebr. N ihre Meinung nicht geändert, ihre Synagoge der Gemeinde geschenkt und sich auch zu deren ferneren Erhaltung wie bisher verpflichtet hätten. Anstatt sich aber ganz damit zufrieden zu geben, soll der Vorstand nachträglich fernere indirecte Anforderungen an die im ausschließlichen Belitz der Familie N. sich befindenden kostbaren Synagogengegenstände gestellt haben und außerdem wurden Einrichtungen getroffen, wozu die Familien N. nicht gleichgiltig sein konnten; in Folge dessen meiden dieselben den Besuch ihres früheren Gotteshauses gänzlich. Sehr am Platze wäre es wohl, wenn der Vorstand in Rücksicht auf die vielen für die Gemeinde von den Familien N. schon seit 80 Jahren geschehenen Leistungen, bei der demnächstigen Wieder-Eröffnung der dann renovirten Synagoge, Veranlassung nehmen würde, eine Aussöhnung anzubahnen. Oesterreich. Budapest, 20. August. (Or. Corr.) Gestern wurde in unserer Nachbargemeinde Altofen der dortige verdienstvolle Vorsteher Abraham Gold st ein, mit Abschluß seines 90sten Lebensalters, zu Grabe getragen. Eine merkwürdige Episode ist's, welche aus dem Leben dieses Ehrenmannes erzählt wird: Nach Beendigung des Freiheitskampfes wurden bekanntlich die Judengemeinden, und von diesen besonders die Altofner Gemeinde durch den General und '□'Tirpn vna Haynau außerordentlich gebrandschatzt. Abraham Goldstein, welcher damals bereits der Vorsteher der Gemeinde war (und übrigens seiner patriotischen Gesinnung wegen auch die Pester Bastille kennen lernte) wandte sich an seinen Rechtsanwalt Stockinger um Rath. Dieser verfaßte ein eloquentes Gesuch, und Goldstein begab sich damit als Wortführer einer jüdischen Deputation nach Wien. Hier wendeten sie sich nicht an die Regierung, sondern direct an den alten Rothschild. Goldstein trug in schwungvoller Weise die Bitte vor, der Baron möge seinen Einfluß zu ihren Gunsten geltend machen. Nach Beendigung der Rede wendete sich Rothschild an seinen 'livrirten Diener mit der Frage: „Kommt Fürst Schwarzenberg morgen hierher?" Auf die Antwort des Dieners, daß er dies nicht misse, erwiderte ihm Rothschild: „Gehen Sie zum Fürsten und sagen Sie ihm, er möge Morgen um */a 12 U(jr hierher kommen"; sich dann an die Deputation wendend sagte er: „Hörten Sie es? Seien Sie morgen um ij112 Uhr auch hier!" — Des andern Tages erscheint die Deputation pünktlich zur angesetzten Stunde, wo sie bereits den Fürsten Schwarzenberg antraf. Der greise Bankier wendete sich hierauf mit folgenden Worten an den Minister, Präsidenten: „Herr Fürst! das ist denn doch zu viel, was dieser Haynau mit den armen Juden treibt; sagen Sie ihm doch, er möge sie nicht so sehr maltraitiren." — Hierauf winkle er der Deputation, sie könne gehen. Die Deputation entfernte sich, ohne ihr Ansuchen noch besonders vorzubringen. Innerhalb einiger Wochen war die ihnen aufgelegte Conlribution sehr erheblich reducirt. Holland. Amsterdam, 18. August. (Or.-Corr.) Unlängst wurde hier ein Signalement einer steckbrieflich verfolgten Person bekannt gemacht, in welchem angegeben wird, daß das Aussehen dieses, — aus England flüchtigen Subjectes, dem eines Juden gleiche. Diese Angabe veranlaßte den Justizminister folgendes Circulär an die General-Procuratoren der Gerichtshöfe zu richten: 's Gravenhage, den 29. Juli 1880. Durch den General-Procurator beim vormaligen Oberlandesgericht ist unterm 31. August 1 8 2 7 schon an die General- Procuratoren, die Staatsanwälte bei den Gerichten ersten Ranges, die Polizei-Directoren und Commrssäre der nördlichen Provinzen ein Circulär folgenden Jhalts ergangen: „Die Hauptcommission für Sachen der Israeliten hat sich neuerdings bei S. Ex., den Justizminister, beklagt, daß in j. einem gewissen, überall versendet und öffentlich angeschlagenen! Signlement eines verurtheilten Verbrechers, äußernden gewöhnlichen Anzeigen der flüchtigen Person, auch die,Worte: „und das Aussehen eines Juden" zugefügt waren. Die erwähnte Haupt Commission ersuchte daher, nöthige Maßregeln zu nehmen gegen den Gebrauch derartiger Ausdrücke — welche beweisen sollen, zu welcher Confession Jemand gehört, —: in Steckbriefen, Verhaftungsbefehlen, Urtheilen und dgl. gerichtlichen Acten und Documenten. „S. Exc, meinend dem Gesuche ein geneigtes Ohr geben , zu müssen, geruhte mich zu ersuchen, die Criminal-Procuratoren und sonstigen gerichtlichen Beamten zu erinnern, daß sie sich zur Vermeidung von etwaigem Aergerniß in der Folge derartiger Anzeigen sich zu enthalten haben. „Diesem Beschlüsse zufolge habe ich die Ehre, das Obenerwähnte zur Kenntnis der Herren Criminal-Procuratoren