Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 35. (25.8.1880)
- Date
- 1880-08-25
- Page
- Seite 298 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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meindeinstitutionen nicht verbesserungsbedürftig wären, — im Gegentheil, dieselben haben sich theilweise überlebt und eine Neuordnung wäre auch hier wünschenswerth: immerhin aber haben wir einen festen Boden unter den Füßen, auf dem sich weiter bauen läßt und der in Altpreußen fehlt. Betrachten wir dort die Verhältnisse, so werden uns ganz andere Erscheinungen vor das Auge treten. Da ist z. B. die Provinz Westfalen mit iAen drei Regierungsbezirken, die nicht einen einzigen Rabbinen besitzt. Wer sollte ihn auch, trotz des Reichthums der westfälischen Israeliten und ihres humanen Benehmens, besolden, da es denselben an gemeinschaftlicher Provinzialverwaltung von israelitischer Seite gänzlich mangelt, während sich die Regierung um die Cultusangelegenheiten kaum nennenswerth oder auch gar nicht kümmert? Das Lehrerseminar zu Münster (Westfalen) verdankt einem Zufalle — Marks-Haindorf'sche Stiftung — seinen Bestand, wird aber größtentheils aus freiwilligen Beiträgen, die bald reichlich, bald spärlicher stießen, unterhalten. Und wie sieht es mis der Stellung der Lehrer in den alten Provinzen üoerhaupt aus. Gehen wir hier ins Detail über, um dem geehrten Leser die Schattenseiten recht klar Vorzuführen. Die Schulen der Provinz Posen sind öffentliche und ihre Lehrer staatlich, also definitiv bestellt, und zwar aus guten Gründen. Das polnische Element mußte germanisirt, bezw. gebildet werden. Da wurden die isr. Gemeinden nicht erst gefragt: „Wollt Ihr öffentliche Schulen oder nicht?" Rein, der Staat legte ihren Schulen einfach den Charakter der Oefsentlichkeit bei und somit war der Gemeinde — sehr oft gegen deren Willen — eine große Wohlthat geschehen. Dte dortigen Lehrer participiren an allen Gerechtsamen ihrer christlichen Collegen, ebenso wie ihre isr. Amtsbrüder in Heffen. Im übrigen Altpreußen können die isr. Schulen „a u f Antrag derGemeinden" für öffentliche erklärt werden; aber das geschieht doch nur in einzelnen Ausnahmen, und somit bleiben dieselben dem Staate gegenüber als „Privatschulen" bestehen, denen der Unsegen auf Schritt und Tritt an den Fußsohlen klebt. Der Lehrer wird seines Amtes, das Selbstständigkeit und ein freies Auftreten gebieterisch erheischt, niemals froh; denn er kömmt mit dem Wanderstabe in der Hand und darf ihn auch nicht bei Seite stellen. Versucht er es aber dennoch, um als ehrlicher Charakter, der es aufrichtig und gewiffenhaft mit seinem Dienste meint, Charaktere und nicht Heuchler, Schmeichler, Kriecher und Lügner, um wahrhaft religiöse Menschen zu bilden; um mit einem Worte, seinen ihm von Gott und den Eltern anvertrauten Schülern, als Muster und Beispiel eines rechtschaffenen Mannes voranzuleuchten: nun, so zeigt man ihm sicher und gewiß den Wanderstab. Und nicht etwa ein gebildeter Vorstand, nein, jeder Maulheld, jedes alte Weib, jeder Schuljunge giebt ihm durch Worte oder wenigstens durch die Blume zu verstehen: „Bedenke was Du thust, Du mußt — wandern!" (Schluß folgt.) Berichte und Correspondeuzen. Deutschland. Magdeburg, 19. August. Die leidige Mischehen-Controverse, die vor einigen Wochen in der verunglückten Berliner Rabbinerwahl-Angelegenheit spielte, kommt durch die Prooocationen des zu Berlin erscheinenden soi-disant orthodoxen (?) Blattes, . } 1 des Organs des dortigen orthodoxen Rabbinerseminars, nicht! i zur Ruhe. In der letzten, uns so eben zu Gesichte kommenden Nr. r 1 j bringt das Blatt einen durch eine frühere Notiz provocirten Brief , j des Hrn. Rabbiners Vr. Groß in Augsburg, in welchem derselbe f j! uns einen Vorwurf daraus macht, daß wir seiner Zeit aus \ j seinem an uns gerichteten Briefe, „in welchem er uns darüber ' j! aufklärte, wie jenes Gerücht aus einem Mißverständnisie herkl! vorgegangen sein mag, nur einen Satz abgedruckt haben", k! Wir hatten, offen gestanden, bisher nicht gewußt, daß Hr. H ] Dr. Gr. den am 8. Juli an uns gerichteten Brief voll-! j ständig abgedrnckt zu sehen gewünscht habe — aus dem j Briefe selbst schien uns eher das Gegentheil bervorzugehen — und kommen nunmehr seinem uns indirect ausgesprochenen kzi Wunsche nach Veröffentlichung deffelben hiermit durch wörtlichen ki Abdruck nach: „Sehr geehrter Herr College! Die „Wochenschrift" bringt in ihrer letzten Nummer eine Correspondenz aus Berlin, •* wonach ich der Rabbinerwahl - Commiffion gegenüber mich l't! bereit erklärt haben soll, eine Mischehe einzusegnen. Das ist i'h] entschieden unwahr. Gegen eine solche Behauptung muß ich i mich verwahren. Innerhalb der genannten Commiffion im I Hause des Herrn Professor Lazarus hat nicht dieser, sondern j ein anderes Mitglied der Commiffion während einer zwang-; losen Unterhaltung völlig im Vorbeigehen, nicht aber als } conditio sine qua non, die Frage an mich gerichtet, ob ich l eine Mischehe emsegnen würde. Darauf erwiderte ich buch-! stäblich: Den Segen gebe ich Jedem, der ihn von mir haben will, ich bin tolerant gegen diejenigen, die eine Mischehe eingehen, ich verdamme sie nicht und halte ihre Ehe für sittlich, aber einsegnen im rituellen Sinne des Wortes l würde ich gleichwohl eine solche Ehe nicht, weil sie nach dem talmudischen Eherechte völlig unzulässig ist. Das Ganze war nach den Schlußworten eine Ablehnung. Uebelwollende hielten sich aber nicht an diese letzten Worte, sondern an die ersten, die lediglich eine captatio benevobentiae waren. Sie griffen sie auf und mißdeuteten sie. Das ist der wahre Sachverhalt, der von meinen Gegnern entstellt wurde. Der Correspondent hätte sich erst von der Wahrheit deffen, was er behauptet, vergewissern sollen.*) Sie würden mich sehr verbinden, wenn Sie auf Grund dieser meiner Erklärung, auf die Sie sich in geeigneter Weise berufen können, dem in Berlin über mich verbreiteten falschen Gerüchten entgegentreten. Mit collegialem Gruße Ihr Sie hochachtender vr. Groß." 1 In Folge dieses Briefes erklärten wir sofort nach Empfang desselben in der nächsterscheinenden Nr.: „Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß Herr vr. Groß, Rabbiner in Augsburg, sich der Berliner Rabbinerwahl Commiffion gegenüber nicht bereit erklärt habe, eine Mischehe einzusegnen. Derselbe antwortete vielmehr auf die diesbezügliche Anfrage ungefähr Folgendes: Ich bin tolerant und werde Jedem, der es von mir haben will, auch den Segen geben, gleichwohl würde ich eine Mischehe nicht einsegnen (im rituellen Sinne dieses Wortes), weil sie nach dem talmudischen Eherechte völlig unzuläffig ist. — Ob der uns in dem gegnerischen Blatte vom Hrn. Collegen Groß gemachte Vorwurf berechtigt ist, das mögen die Leser beurtheilen. Wir haben nur nothgedrungen — zu unserer redaktionellen Rechtfertigung — obigen Brief abgedruckt. Wir ergreifen übrigens diese Gelegenheit wiederholentlich zu erklären, daß man die Aufgabe unseres Blattes vollständig verkennt, wenn man glaubt, daß dasselbe alle religiösen An« ' schauungen, Aussprüche oder gar Handlungen eines jeden ' ehemaligen Schülers des Breslauer Seminars partout gut \ zu heißen, zu vertheidigen oder auch nur zu beschönigen gewillt! sei. Wir stehen auf dem Standpunkte unseres verewigten *) Wir hatten deshalb die Redactionsanmerkung hinzugefügt: „Wir vermögen nicht zu glauben, daß ein Schüler FrankelS ... : eine solche Concession gemacht haben solle."