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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-08-25 · N° 35. (25.8.1880) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 35. (25.8.1880)
Date
1880-08-25
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M 35. 18 4 5> Israetitilche M'»“”» *! NöHen-Zchrift für die religiösen und soeialm Interessen des Judenthums. Erscheint jeden Mittwoch u. kostet sammt dem wöchentlich erscheinenden „JüdischenLiteraturblatt" bei allen P o st ämtern und Buchhandlungen vierteljährlich 3 Mark. Mit direkter Zusendung: Nach Oesterreich L fl.; nach dem Auslande: 16 Mk. (So Frcs. 8 Rub. 4 Dollars) jährlich. Einzelnummern der „Wochenschrift" a SS Pf-, des „Literaturblatts" h 15 Pf. Verantwortlicher Redacteur und Herausgeber Rabbiner Dr. W. Wahmer in Magdeburg. -- Magdeburg, 23 August. I nserate für die „W o ch e n s ch r i f t", wie für daS „I ü» discheLiteraturblatt", die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum werden mit SS Pf. berechnet und sind ausschließlich an die Central» Annoncen-Expedition von G. L. Daube Äc Co., Franks urt a. M., Magdeburg, Berlin. Hamburg, Cöln, München, Zürich, Wien, Paris re. einzufmdm. Inhalt: Leitende Artikel r Was den Juden im Staate der Intelligenz besonders noth thut Berichte nnd Correspondenze«r Deutschland: Magdeburg. Stettin. Kempen. Frankfurt a. M. Stuttgart. Italien: Rom. Padua Turin England: London. London. Rußland: Petersburg. P a l ä st i n a: Jerusalem. Amerika: Detroit. Detroit. Vermischte und neueste Nachrichten: Magdeburg. Magdeburg Magdeburg. Berlin. Berlin. Bromberg. Breslau. Krakan. Paris. Paris. Paris. Brüssel. London- Buckarest. Rußland. Mohilew. Krementschig. Wielkotschi. Kenttteton r Chajim Prostak. Inserate. Was den Juden im Staate der Intelligenz besonders noth thut.*) Wo mehr Schatten als Licht ist, kann keine an ihre Scholle gefesselte Pflanze zur vollständigen Entfaltung gelangen; — im Menschenleben ist es nicht anders. Nirgends aber im großen deutschen Vaterlande ist das israel. Gemeinde-' und S ch u l l e b e n von mehr Schatten umgeben als in den alten preußischen Provinzen. Unzählige Male hat man auf die dort bestehenden Mängel vergebens hingewiesen, eine Besserung ist bis heute aber trotzdem nicht zu verzeichnen, einfach deshalb, weil es an einem einheitlichen Ganzen fehlt, und doch kann nur in d i e s e r W e i s e Wandel geschafft wer, den „durch der Kräfte viel vereintes Streben, erhebt sich wirkend erst das wahre Leben." Jede einzelne Gemeinde — und wäre sie noch so klein, ist in Altpreußen für sich und in sich abgeschloffen, ist ihre Selbstbeherrscherin und souverän für sich. Und hierin beruht die Schwäche. In den annectirten Ländern ist es anders. Nehmen wir das ehemalige Kurfürstenthum H e s s e n, des Verfassers Heimath, heraus. Seit 1823 besitzen wir hier ein, die gemeinschaftlichen Verhältniffe der Israeliten regelndes Gesetz, das seine segensreiche Wirksamkeit verhältnißmäßig in eminenter Weise entfaltet hat, der Art, daß wir bereits 1831 schon emancipirt wurden, während für unsere Glaubensgenossen im übrigen deutschen Reiche die Emancipation noch in nebelhafter Ferne *) Wir geben obigen Artikel eines praktischen Schulmannes aus einer der annectirten Provinzen; man hatte sich vor 10 Jahren der Hoffnung hingegeben, die jüd. Verhältniffe in Altpreußen ähnlich wie in den annectirten Provinzen gesetzlich geordnet zu sehm; wir sind unter Puttkamer entfernter denn je davon. (Red. Wochen- August 1880. Ellul 5640. Kakendrr. Mittwoch . . . 25 18 Donnerstag . . 26 19 Freitag .... 27 20 Sonnabend . . 28 21 «an '2 (7 u. 37 M.) kerek 3 u. 4. Sonntag.... 29 22 Selichoth. Montag ... 30 23 Dienstag . . . 31 24 lag. Seitdem besitzen wir unter strenger Controle des Staates nicht nur vier Vorsteherämter und ein eigenes Lehrerseminar, sondern auch die ärmsten Gemeinden, mit nur Einigen Ausnahmen, haben ihren definitiv bestellten Religions- und Elementarlehrer, der aus der Regierungshauptkaffe einen nickt unerheblichen Gehaltszuschuß, sowie außerdem nach ILjähriger Dienstzeit 90, nach 22jähriger 180 Mark Dienstalterszulage bezieht. Communalabgaben entrichtet er n i ch t, und seine Wittwe eventell Waisen erhalten gleichfalls aus der Staatskasse die gesetzliche Pension. Die Local- und Oberschulinspectoren beaufsichtigen unfern Dienst eben so streng wie den unserer christlichen College», so daß wir auch nicht eine Stunde ohne deren Erlaubniß ausfetzen dürfen; anderntheils überwachen die Vorsteherämter und Rabbinen den Religionsunterricht und das Cantorat, sowie unser religiöses und sittliches Betragen im Allgemeinen. Königliche Regierung kennt jeden Lehrer genau und ist von all' unserem Thun und Treiben unterrichtet. Während wir somit einesthe,ils weit strengerer Aufsicht als unsere israel. College» Altpreußens unterliegen, sind wir anderntheils aber anch vor ungerechtfertigten Angriffen und Härten geschützt. Mit unseren Rabbinen ist es, den Gehaltszuschuß aus der Staatskasse abgerechnet, nicht anders. So geringfügig der Umstand auch erscheinen mag, thut es doch wehe, deren hervorragendste Autoritäten, die ihren christlichen Collegen an Tüchtigkeit, Kenntniß und Würdigkeit gewiß nicht nachstehen. in.Altpreußen wie Privatleute mit „Wohl geboren" statt „Hochwürden" betitelt zu sehen, indem man sich einfach darauf stützt, „die Rabbinen seien dem Gesetz gemäß keine Geistliche!!" Bei uns aber sind dieselben doch Geistliche! Damit soll nun aber nicht gesagt sein, daß unsere Ge-

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