Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 34. (18.8.1880)
- Date
- 1880-08-18
- Page
- Seite 292 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 292 — «Ihr Schreiben vom 25. v. Mts. habe ich soeben erhalten und kann Sie nur ersuchen, die Fälle anzuzeigen, wenn Gerichtsbehörden oder einzelne Justizbeamte sich beikommen lassen sollten, sich der Adresse „An den Juden N. N." zu bedienen. So wenig mau es sich einfallen laffen kann, „An den Christen N. N." oder „An den Türken N. N." zu schreiben, ebenso wenig würde ich es gut heißen, sich jener Adresse an einen Juden zu bedienen. Wo es auf Glaubensverhältnisse ankommt, stellt sich die Sache anders. Da ist die Bezeichnung „Jude, jüdische Religion" ganz an ihrem Platze und dieser uralte Volksname jedenfalls treffender und ehrwürdiger als der „mosaischer, alttestamentarischer Glaubensgenosse" und wie die Erfindungen der neueren Zeit heißen mögen, deren Gebrauch — weit entfernt etwas Höheres auszudrücken, nur verletzend ist, weil ein Jude und überhaupt kein vernünftiger Mensch je zugeben wird, daß in der Benennung „Jude" etwas liege, was man zu umschreiben nöthig habe. — Von Religionshaß kann überall nicht die Rede sein. Wer dem Glauben seiner Väter oder sonst seiner religiösen Ueberzeugung folgt und ein ehrlicher Mann, ein rechtschaffener Bürger des Staates ist, dem er angehört, bleibt stets ehrenwerth. Rur wer kein höheres Moralprinciv anerkennt, er nenne sich Christ oder Jude, ist ein Mann, gegen den man weder Achtung noch zu dem man Vertrauen hegen kann, und den man nur zu dulden hat, so lange er nicht dem Arm der Gerechtigkeit verfällt. Berlin, den 12. October 1836. Mühl er. Aus Ostpreußen. Durch Circular ladet ein „provisorisches Comits", sämmtliche Vorstände der Synagogen- Gemeinden unserer Provinz auf Dienstag, den 24. August, Vormittags 10 Uhr, nach Insterburg zu einer „constituirenden General-Versammlung des Verbandes der Synagogen-Gemeinden Ostpreußens" ein. Die Tagesordnung ist folgende: 1) Bildung des Bureau's und Feststellung der Präsenzliste. 2) Ansprache des Rabbiner vr. Ba mberger - Königsberg: „Ueber die Aufgabe der jüdischen Gemeinde der Gegenwart nach Innen und Außen." 3) Berathung des Statuten - Entwurfs. 4) Constituirung des Verbandes durch Wahl des Ausschusses und Verbands-Vorstehers. 5) Referat des Gemeinde - Secretär Klein- Königsberg: „Statistische Notizen über die Synagogen- Gemeinden Ostpreußens." — So anerkennenswerth die Bestrebungen stnd, daß die Vorstände der Gemeinden einer Provinz näher an einanderrücken, von Zeit zu Zeit ihre Erfahrungen austauschen und etwaige gemeinsame, sämmtliche Gemeinden der Provinz betreffende Angelegenheiten besprechen, so kbnnen wir doch nicht umhin, unsere Bedenken über die Art und Weise, wie und zu welchem Zwecke die Gemeinden Ostpreußens zu einem besonder» Verbände zusammenzutreten im Begriffe sind, auszusprechen. Wir haben den „Statuten Entwurf" genau durchgelesen und leider gefunden, daß derselbe den Eindruck macht, als ob durch diesen Verband eine Schwächung des großen deutsch-israelitischen Gemeindebundes herbeigegeführt werden würde, und dagegen müssen wir bei Zeiten unsere warnende Stimme erheben, denn Vereinigung und nicht Zersplitterung thut uns noth. § 2 des Statutenentwurfs adoptirt als Zweck des Verbands die sämmtliche» Aufgaben des Deutsch - israel. Gemeindebundes und führt dann noch 4 Punkte auf, „um den besondern Bedürfniffen der Provinz zu entsprechen", von denen die beiden ersten, wieder mit den Aufgaben des Gemeinvebundes zusammenfallen und Punkt e die Provinz W e st preußen schon mit hineinzieht, sodaß nur ein Punkt (ä) „Jsr. Waisenhaus für Stadt und Provinz zu K ö n i g s b e r g" zur gemeinsamen Thätigkeil der ostpreußischen Gemeinden Veranlaffung giebt. Und darum die Gründung eines Sonderverbandes der zu einer Schwächung, wenn nicht gar Lostrennung einer ganzen Provinz vom Gemeindebund führen muß!? Wäre es nicht viel richtiger gewesen, die Vorstände der 30—40 isr. Gemeinden Ostpreußens auf ihre Pflicht aufmerksam zu machen, demDeutsch-Jsr.-Gemeindebund beizutreten, anstatt einen Eonderverband zu bilden? Bon allen ostpreußischen Gemeinden gehören bis jetzt nur 4 dem Gemeindebund an, alle andern — Königsberg an der Spitze — nicht. Wir wiederholen : Vereinigung, und nicht Zersplitterung der Kräfte thut uns bitter noth. Darum rufen wir dem provisorischen Comit6 die Worte zu: viK'jn nab «Warum wollt Ihr die Herzen der Gemeinden dem Gemeindebunde abwendig machen?" Wollte „jede Provinz einen Sonderoerband bilden, waS soll dann aus dem Gemeindebunde werden?*) Aus Oberschlesten. (Or.-Corr.) In einer Zeit, in welcher die Wogen des confeffionellen Haffes zur Schande der Civilisation gerade im Staate der Intelligenz ungemein hoch gehen, gereicht es dem Menschenfreunde und Israeliten zur Beruhigung und freudigen Genugthuung, die gegen Juden und Judenthum ausgestreuten, gehässigen Vedächtigungen durch hochherzige Christen thatsächlich auf die feinsinnigste Weise widerlegt zu sehen. So erfahren wir aus Oppeln einen Act der Humanität, den wir in der Freude unseres Herzens gern unfern Glaubens- und Gesinnungsgenoffen mittheilen. Einem hochgestellten und, wie wir ausdrücklich bemerken, sehr religiösen, christlichen Regierungsbeamten, war die kritische Situation eines ehrenhaften, unverschuldet in eine Nothlage gerathenen Juden nicht entgangen. Er hielt es für angezeigt, sich des Unglücklichen in discreter Weise anzunehmen. Er eröffnete eine Collecte, zeichnete selbst den namhaften Betrag von 100 Mark und veranlaßte in delikatester Weise des Weiteren nur wohlthätige Juden in Oppeln, auf die Nothlage - ihres unglücklichen Glaubensgenossen zu achten — natürlich mit günstigstem Erfolge. Ein ähnlicher Zug wird von einem! christlichen Fleischermeister aus Zabrze berichtet. Er lenkte die öffentliche Aufmerksamkeit auf einen verarmten würdigen Juden, eröffnete zu dessen Gunsten eine Collekte, an der er sich selbst mit 30 Mark betheiligte und die schließlich den besten Fortgang hatte. In Beuthen, O/S., feierte am 12. Juli der greise Herr M. F ö r st e r sein 50jähriges Bürgerjubiläum. Die städtischen Behörden, vertreten durch Oberbürgermeister Küper, Stadtrath Wohlfahrt und Stadtverordnetenvorsteher vr. Mannheimer begrüßten den Jubilar und überreichten ihm eine Abschrift des alten Bürgerbriefes. Herr Förster wegen seiner ehrenhaften wie streng religiösen Gesinnung von Jude und Christ hochgeschätzt, bekleidete im Laufe der Jahre viele städtische und jüdische Gemeinde-Ehrenämter. Er hat stets das Vertrauen seiner Mandanten in vollstem Maße gerechtfertigt. Geräuschloser verlief das 50jährige Amtsjubiläum, welches am Sonnabend, 24. Juli, Herr Rabbiner Löwe in Ratibor beging. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch unterblieb jede Ovation und öffentliche Kundgebung, so daß nur die wenigsten Gemeindemitglieder von dem seltenen Ehren- und Freudentage ihres greisen Rabbiners eine Ahnung hatten. Oesterreich. Wien, 10. August. (Or.-Corr.) Es ist heute ein historischer Tag. Am 10. August 1492 wurden die Juden aus Spanien vertrieben, und am 10. August 1793 wurde Zu nz geboren, den Gott noch lange erhalten möge! Es wäre wünschenswerth, daß Jung und Alt, nicht blos die Fachmänner sich dieses Datum merke, denn die Stellung, die die Juden heute, da und dort trotz allen Anfeindungen, einnehmen, haben wir zunächst dem Aufschwünge der jüdischen Wissenschaft zu danken, deren Bahnbrecher in unserer Zeit unbestritten Zunz ist. — Jüngst erschien von vr. A. Konek, Professor an der königl. Universität in Budapest, ein Werk: „Criminalstatistik Ungarns in den fünf Jahren von 1873 dis 1877", welche mehrere unliebsame Daten bezüglich der Juden enthält, die wir jedoch nicht verschweigen wollen. Zunächst mag folgender im allgemeinen hervorgehoben werden. Konek vergleicht *) Wir haben obiger „Stimme aus Ostpreußen" hier Aufnahme gewährt, weil sie auf eine nicht ganz unbegründete Gefahr, an welche das „provisorische" Comite nicht gedacht hat, noch rechtzeitig hinweist. Die auf den ersten Blick sich aufdrängende Befürchtung unseres gesch. Corresp. kann am besten auf der Generalversammlung selbst zerstreut werdm, etwa durch Aufnahme eines Paragraphen, der es den Mitgliedern des ostpreuß. Gemeinde-Verbandes zur heil. Pflicht macht, dem deutsch-rsr. Gemeindebunde beizutreten. Wir haben das Vertrauen zu dem an der Spitze des prov. Comite's stehenden umsichtigen Collegen (vr. Bamberg er-Königsberg), der ja auch „Delegirter des Deutsch-Jsr. Gemeindebundes" ist, daß er keine den Gemeindedund schwächende Institutionen schaffen wird. (Red.)