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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-08-18 · N° 34. (18.8.1880) · p. Seite 291

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 34. (18.8.1880)
Date
1880-08-18
Page
Seite 291 (sequence 3)
Language
German
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— 291 — Schließungen erst durch Anwesenheit religiös-vertrauenswürdiger Zeugen perfekt werden'), und daß der auf den Charakter eines Trauungszeugen verzichten muß, dessen Anwesenheit vom Brautpaare während der Eigentlichen Kopulation nicht wahrgenommen wurde.') Eine nothwendige Folge aus qu. religionsgesetzlichen Bestimmungen ist also, daß die Trau« ungszeugen während der Eheschließung dem Brautpaare zur Seite resp. vis-ü-vw stehen müssen. Sache des Kopulators ist es drum, darauf zu achten, daß die Zuschauer, die vermöge ihrer Stellungnahme beim Trauungsakte religionsgesetzlich als Zeugen angesehen werden können, in ihrer Frömmigkeit es nicht bis zum DerP gebracht haben, weil einer vor Austrittlern geschloffenen Ehe die religiöse Giltigkeit abgeht. Die bei Aftergemeinden angestellten Rabbiner werden gut darum thun, sich zu jeder Eheschließung zwei Zeugen aus der M u t t e r g e m e i n d e auszuborgen. Verfasser vorliegender Arbeit wird kein Bedenken tragen, die Wiederkopulirung einer kinderlosen Wittwe ohne vorangegangene Leviratsehe vorzunehmen, so erwiesen sein sollte, daß deren Eheschließung außer den Blutsverwandten lauter steuerverweigernde Austrrttler anwohnten. Auch darf eine Geschiedene, deren Scheidungsurkunde von Zeugen gedachter Kategorie unterfertigt ist, nach dem Tode des Mannes einem Aharoniden angetraut werden. Und würden wir nicht anstehen, die Theorie in die Praxis zu übertragen; was wir für Recht erkannt, darf im Leben bethätigt werden'?) Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Breslau. (Or.-Corr.) Mittwoch, den 28. v. M., ist Di-. Hermann Warschauer, Oberlehrer am Johannesgymnasium, nach längerem Leiden im Alter von noch nicht ganz vierzig Jahren einer anerkannten, segensreichen Thätigkeit durch allzu frühen Tod entrissen morden. Der Sohn eines sehr armen, aber redlichen und thätigen Handwerkers, hat W. schon recht früh einen sehr schweren Kampf ums Dasein führen muffen. In einem Alter, in welchem Andere auf Kosten des elterlichen Hauses leben, mußte er noch dis Mittel nicht nur für seinen Unterhalt, sondern theilweise auch zur Unterstützung seiner armen Eltern erkämpfen. Das hinderte ihn jedoch nichts desto weniger an fleißigem, rastlosem Arbeiten. Er zählte zu den vorzüglichsten Schülern des Gymnasiums zu Krotoschin, deffen Director und Lehrer noch viele Jahre spätere freundschaftliche Beziehungen mit ihrem Lieblingsschüler pflogen. Nachdem er sich hier in Breslau mit Eifer auf das Studium der claffischen Philologie geworfen, gelang es ihm durch seltenes Talent und unermüdlichen Eifer schon in den Studentenjahren Allen, die ihn kannten, Achtung vor seinem reichen Wissen abzugewinnen. Nach absolvirter Staatsprüfung wurde er an der städlischen Realschule in Posen als Lehrer angestellt, trotz des Sträudens und der Abneigung des damaligen Ministeriums Mühler. W. war überhaupt einer der ersten Lehrer jüdischen Bekenntniffes an preußischen Anstalten, und sein Wirken in Posen ist daselbst noch beute in dankbarem Andenken. Bei der Gründung des hiesigen Johannesgymnasiums an deffen Anstalt berufen, wurde er in kurzer Frist zum Oberlehrer befördert, der erste jüdische Obers) Siehe w § 42, Art. 2 u. 5. 6) An dems. 0.3. In einem konkreten Falle erklärt Resp. 266 eine Ehe für illegal, weil die Braut beim Empfang des Trauringes die Zeugen nicht bemerkte. Auch Trakt. Kid. fol. 43 a macht die Giltigkeit der Kidduschin von der Wahrnehmung der Zeugen bedingt. Unseres Erachtens läßt sich dies aus Talmud Trak. Schebuoth 34 d reduziren, indeß leitet es Adereth ■pßVj 81 b von einer Tosephtha ab. T) Gleichzeitig erlaube ich mir auf einen lapsus calami in dem Artikel des Hrn. vr. Rothschild in Nr. 30 aufmerksam zu machen. Das JYIJPSK umfaßt nicht die ganze Trauerzeit zwischen dem Tod und Beerdigung. Nur der Tag, an welchem die Beerdigung stattfindet, führt diesen Namen, er verlischt also auch nicht mit nDYlD» sondern erst mit Sonnenuntergang. 6. W. lehrer in Preußen. Der allgemeine Schmerz, welchen die Kunde von seinem Ableben hier hervorrief, beweist, wie sehr es ihm gelungen war, auch in seinem hiesigen Wirkungskreise die Achtung und die Liebe der Collegen, der Schüler, der Mitbürger zu erwerben. Die Gelehrten schätzten seine wissenschaftlichen Arbeiten über Grammatik und über Horaz, die Schulmänner seine tüchtigen Schulbücher, die in kurzer Frist in einer großen Anzahl von Anstalten Eingang gefunden haben. Mancher junge Studirende, mancher rath. und hilfsbedürftige Candidat hat an ihm einen stets theilnehmenden Helfer und Berather verloren. Dem Judenthum ist in ihm ein treuer, begeisterter Sohn gestorben, der alle Fragen und Interessen seiner Religion mit der wärmsten Theilnahme verfolgte. Obwohl sein Leichenbegängniß in die Ferien fiel, war dasselbe von einer sehr großen Zahl leidtragender Freunde gefolgt, von denen manche aus der Ferne herbeigeeilt waren, um dem Freunde das letzte Geleit zu geben. An seinem Grabe sprach Herr Dr. Joel erhebende Worte im Anschluß an einen Bibelvers, welchen der Verblichene, den in seinen letzten Tagen besonders religiöse Gedanken beschäftigten und trösteten, als Text seiner Grabrede sich gewünscht haben soll. Sein Andenken wird Allen, die ihn kannten, theuer bleiben. Daß auch aus dem Gebiete des höheren Schulwesens die „Aera Falk" ihr Ende erreicht hat, hatten wir in den letzten Wochen zu erfahren Gelegenheit. An dem hiesigen Kgl. reformirlen Friedrichs-Gymnasium hatte Dr. Jnowraclawer vor Jahresfrist sein Probejahr als classischer Philologe, wie es scheint, zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten abgelegt. Denn das Curatorium der Anstalt wählte ihn, der inzwischen in der Realschule zu Posen eine Anstellung angenommen hatte, bei eingetretener Vacanz in das Lehrercolleginm des Friedrichs- Gymnasiums, ein um so mehr anerkennenswerlher Act der Humanität und Parteilosigkeit, als die Curatoren der Anstalt Mitglieder des Presbyteriums der hiesigen reformirten Kirche, Geistliche sind. Das Provinzialschulcollegium hat indessen diese Wahl nicht bestätigt, weil ihr das Bekenntniß des Gewählten enlgegenstehe. Oder vielmehr nicht das „Bekenntniß" — denn unter Bekenntniß versteht die Regierung blos eine der beiden christlichen Confeffionen. Zwar ist die Anstalt in alter Zeit ausdrücklich mit dem Bemerken gegründet worden, daß an rhr zwischen den Bekenntnissen kein Unterschied gemacht werde, — und es -war in Wahrheit, wie das Presbyterium der Regierung mittheilt, vor langer Zeit bereits ein Jude (Hiller) Lehrer der Anstalt, aber, wie gesagt, die Regierung läßt das Präcedens nicht gelten, denn einmal sei das Judenthum kein Bekenntniß, und außerdem beziehe sich die oben erwähnte Clausel in Betreff des Bekenntnisses nicht auf das Lehrercollegium, sondern aus die — Schüler. Ein anderer Märtyrer seines Bekenntnisses, der in weiten Kreisen rühmlich bekannte Lexicograph Dr, Wilhelm Sr®unb, hat letzten Montag den Ehrentag seines goldenen Ehejubiläums gefeiert. Fr. war bekanntlich zu einer Zeit, als auch ein freier Hauch durch das preußische Schulwesen ging, mit der Leitung eines Gymnasiums betraut gewesen, welche ihin, als conträrer Wind eingetreten war, wieder genommen wurde. Fr. hat inzwischen schon auf originelle Weise einen andern Weg gefunden, auf welchem er zahlreiche Schüler geworben hat. Wer in den letzten Jahrzehnten hat als Gymnasiast nicht manchmal sich Beistand und Hilfe bei seinem „guten Freund" gesucht, wenn ihm die lateinischen oder griechischen Classiker eine gar zu harte Nuß zu knacken gegeben. Pädagogen mögen diesen Weg, den Freund eingeschlagen, um zu belehren, nicht billigen oder gar verurtheilen, aber man möge nicht vergessen, daß die Veranlassung zu dieser Art der Fr.'schen Lehrthätigkeit die Engherzigkeit der preußischen Schulverwaltung gewesen ist, welche einem gelehrten und begabten Lehrer die üblichen Wege, die Jugend zu belehren, verschlossen hat. Breslau. Wir erhalten folgendes Schreiben des ehem. preuß. Justiz Ministers Mühler (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen später» Cultusminister) aus dem Jahre 1836 an Herrn Abraham Muhr in Pleß zur Mittheilung:

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