Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 33. (11.8.1880)
- Date
- 1880-08-11
- Page
- Seite 285 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 285 — E. Aus der Pfalz, 30. Juli. (Or.-Corr.) Die Heldenthat eines biederen israel. Weibes verdient in Ihrem geschätz' ten Blatte registrirt zu werden. Angesichts der in Scene gesetzten Judenhetze müssen die Feinde der Juden wider ihren Willen zugestehen, daß im Stamme Juda's noch nicht alle Taps rkeit und Todesverachtung, wenn cs gilt ein Menschenleber« zu retten, ausgestorben ist. In Albersweiler bei Landau brannte es am 26. ds. in einem Hause, als die meisten Bewohner im Felde mit der Ernte beschäftigt waren. Ein Kind war in der größten Lebensgefahr. Die zum Löschen herbeigeeilten Männer scheuten vor der Rettung des Kindes zurück. Niemand wollte die arme Seele retten. Da drang die Frau des Pferdehändlers Machol Kahn muthig inDas Haus ein und rettete mit Gottes Hilfe das Kind, wobei theift weise die Flammen ihre Kleider verbrannten. So berichtete die Pfälzer Zeitung. Aus Württemberg, 2. August. Vor etlichen Monaten kursirte in Ulm das Gerücht, im Gasthof zum Oberpollinger habe ein Offizier vom 6. JnfanterieRegiment in greulicher Weise und mit nicht zu wiederholenden Ausdrücken über die Juden im Allgemeinen und Besonderen losgezogen und als ein anwesender jüdischer Kaufmann ihm bemerkte, das sei denn doch zu bunt, nun möge er endlich aufhören, habe er diesem unversehens ins Gesicht geschlagen. Es habe dann eine große Rauferei gegeben und anderen Tages habe der Beleidigte Strafklage beim Regiments-Kommando erhoben. Man hörte lange nichts mehr von der Geschichte. Am 30. Juli war indeß am Ratlchaus zu Ulm ein Urtheil angeschlagen, besten Wortlaut der „Beobachter" in Folgendem veröffentlicht: „In der Untersuchungssache gegen den Hauptmann und Kompagnieches im Infanterie-Regiment König Wilhelm Nr. 124, Eduard Julius Kallee aus Straßburg, geboren den 4. Juli 1848, evangelisch, ledig, am 8. Oktober 1867 freiwillig eingetreten, am 18 Juni 1879 zum Hauptmann befördert, wird nach erfolgter Revision des kriegsrechtlichen Verfahrens mit Stimmeneinheit durch Urtheil zu Recht erkannt: „„es solle der Angeschuldigte wegen eines Vergehens der öffentlich begangenen wörtlichen und thätlichen Beleidigung in Gemäßheit der §§ 73, 185 und 200 des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich zu der Gefüngnißstrafe von drei Wochen verurtheilt und zum Ersatz der Kosten des Verfahrens und Strafvollzugs verpflichtet, auch dem beleidigten Handlungsreifenden Heinrich Gerstle in Ulm die Befugniß zugesprochen sei««, dieses Urtheil auf Kosten des Verurtheilten durch einmaligen vierundzwanzigstündigen Anschlag am Rathhaus zu Ulm innerhalb acht Tagen von Zustellung der Urtheilsabschrift an gerechnet, bekannt zu machen, wonach das kriegsrechtliche Erkenntniß schärfend abgeändert worden ist."" — Gesprochen im königlichen Militärrevisionsgericht. Stuttgart, den 28. Juni 1880. (gez.), Witte, Oberst und Brigade- Kommandeur. (gez.) W i d e n m a n n, General-Auditeur. Ich will vorstehendes Erkenntniß bestätigt haben. Schloß Friedrichshafen, den 3. Juli 1880. (gez.) Karl, (gez.) Gärtner. Frankreich. Paris. Ein Kaufmann, Henri Lustig, welcher hier starb, hat der Stadt Wien 30,000 Francs unter der Bedingung vermacht, daß die Summe bei der ersten österreichischen Sparkäste fruchtbringend auf Zinseszinsen, die vierteljährig zu beheben und zu kapitalisiren sind, angelegt und so lange dort der gleichen Manipulation unterzogen werde, bis die Zinsen eine jährliche Rente von 5 Millionen Gulden abwerfen, was in etwa 200 Jahren der Fall sein dürfte. Mit Hülfe dieser Rente sollen dann zunächst in Wien, dann aber in Linz, Brünn, Prag und andern Städten der Monarchie Spitäler, zeit jene Verwünschung vorkommt? Es ist ein Unglück, daß unsere Glaubensgenosten zur Dokumentirung ihrer Objectivität das Bedürfniß fühlen, dem Judenthum etwas am Zeug zu flicken, sobald sie von demselben, wie es dort vorher geschieht, etwas Gutes zu sagen haben. Auf strenge Wahrheit kommt es ihnen leider nicht an. Waisen- und Asylhäuser, sowie ähnliche Zufluchtsstätten für Studenten erbaut, eingerichtet und betrieben werden. Herr Lustig bemerkte in seinem Testamente: „Die Wohlthaten (der Stiftung) gehen auf alle Menschen ohne Unterschied der Confeffion über; nur sind die Priester einer jeden Religion oder Confeffion von dem Einflüsse auf die Stiftung fern zu halten." Paris. Der Nettoertrag der consistorialen Wohlthätigkeits-Lotteriefür 1879/80 beträgt 77,649 Frcs (62102 Mark). Er ist, wie gewöhnlich, an die Gemeindeanstalten vertheilt worden. Nach einem Berichte des Hospital- und Gefängnißrabbiners befinden sich zur Zeit 63 Wahnsinnige, 201 Gefangene und 90 Kranke in den verschiedenen Anstalten. Herr A. B. Oppenheimer hat den Wohlthätigkeisanstalten der Gemeinde 100000 Frcs. (80000 M.) vermacht. Im Rothschild - schen Hospital sind während der Pockenepidemie 1 Wärter und 1 Wärterin, die sich nicht impfen lasten wollten, erkrankt und Letztere gestorben. Im Rothschildschen Waisenhause sind am 16 Juni 6 Knaben und 3 Mädchen ausgenommen worden; der Bestand ist 74: 34 Knaben und 40 Mädchen. Das Wohlthätigkeitscomits hat eine Commission beauftragt, spe ciell für entlassene Gesangme zu sorgen und ihnen Stellung oder Arbeit zu verschaffen. (Arch. isr). England. London. Der allenthalben Aufsehen erregende Brief des ehrwürdigen Oberrabbiners vr. Adl^r hat hier bis jetzt eine sehr günstige Aufnahme gefunden. Sowohl die Delegirten conferenz, als auch die Verwaltungen einzelner Synagogen, wie die North-London und Bayswater Synagoge haben bereits die Annahme der ob.errabbinatlich genehmigten und zugelastenen Einrichtungen beschlossen. Man sieht eben in diesem Briefe die Friedensliebe, welche unter den bestehenden Verhältnissen einen Bruch und größere Entfremdung von dem Herkommen zu verhüten sucht. In der That war die synagogale Reformfrage zu einer Stärke und Allgemeinheit angewachsen, hatte die Gemüther in so hohem Grade gespannt, die Gegensätze in so lebendige Entfalung gedrängt, daß die Zeit nicht versäumt werden durfte, wo es noch möglich war, den Alles zerwühlenden Separationsgeist auf beiden Seiten niederzuhalten. Es erinnert an den Psalmvers: SniaS 'fl tib'Vb "i^ö 'fl Durch Friedensworte dre Fluthen zu zähmen, befestigt die Einheit und Gottesfurcht für die Zukunft. Wirklich haben die so beruhigten Reformer die Ruhe behalten, um die höhere Einsicht nicht aus den Augen zu verlieren, daß die Reformen nicht das Ziel sein können, sondern der regelmäßige, beständige Synagogenbesuch und die andächtige Seelenerhebung, welche aus wahrhafter Lieoe zu Gott hervorgeht. Die weise Mäßigung des Oberrabbiners, wenn auch sein Prinzip wissenschaftlich nicht ganz präcis gefaßt ist, war ein Segen für die englische Judenheit. Sie wird weder durch die Gluth des orthodoxen, noch durch die Lauge des radikalen Fanatismus geschädigt und der Friede wird erhalten werden. Eine andere Streitfrage ist neuerdings vielfach in den jüdischen Journalen erörtert worden, ob die Gebete für die Todten von den Juden selbst eingerichtet oder nur als Nachahmung fremder Sitten angenommen seien. Es wird schwer sein, diese Frage endgiltig zu lösen. Daß es für einen Todten zu beten nach jüdischen Grundsätzen nicht erlaubt sein solle, ist kaum zu erweisen, da das Beten für Andere um die Hilfe und Gnade Gottes sogar Pflicht im Judenthum ist. Daß bei dem Glauben an ein jenseitiges Leben mit Bestrafung und Belohnung es eine Pflicht des mitfühlenden Kindes und Verwandten sei, für das Seelenheil Anderer zu beten, ist ebensowenig ein Zweifel an der Liebe und Gerechtigkeit Gottes, wie jedes andere Gebet für Lebende. Das Gebet ist dazu da, um die Liebe für Andere da an den Tag zu legen, wo das menschliche Auge zu kurzsichtig ist, um die. volle Entscheidung Gottes ohne alle Jrrthümer erschauen zu können. Rußland. Petersburg. Der Verein für Ausbreitung der Wistenschaft unter den Juden Rußlands hat den Bericht über seine